Matthias Schnettger: Kaiser und Reich. Eine Verfassungsgeschichte (1500–1806). Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer 2020, 406 S., 32 Abb., ISBN 978-3-17-031350-7
Thomas Winkelbauer (Wien)
Das zu besprechende, verfassungs- und strukturgeschichtliche mit sozial- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen verknüpfende Werk ergänzt in sehr gelungener Weise die zum Teil deutlich schmäleren neueren Überblicksdarstellungen zur Geschichte des Heiligen Römischen Reichs seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert von Helmut Neuhaus (1997, 2. Aufl. 2003), Axel Gotthard (2003, 5. Aufl. 2013), Peter Claus Hartmann (2005) und Barbara Stollberg-Rilinger (2006, 6. Aufl. 2018). Auf rund 200 Druckseiten bietet der Autor, der als Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz lehrt, zunächst einen souveränen und sehr gut lesbaren chronologischen Überblick, in dem er die Balance zwischen struktur- und ereignisgeschichtlichen Passagen hält. Einleitend geht er unter anderem auf die unterschiedlichen Bedeutungsebenen des Begriffs „Reich“ im ausgehenden Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein. Für seine eigene Darstellung und Analyse zentral sind das „Leh(e)nsreich“, das alle lehensrechtlich vom Kaiser abhängigen Gebiete – unter Einschluss insbesondere Reichsitaliens – umfasste, und der seit längerem in der Forschung gängige Begriff „Reichstags-Deutschland“. Dieser bezieht sich auf die in den Jahrzehnten um 1500 erfolgte „Herausbildung eines sich verdichtenden Handlungsraums, der im Wesentlichen den Kaiser und die auf dem Reichstag vertretenen Fürsten und Stände umfasste“ (S. 19). Dieser gemeinsame „Handlungsraum“ des Kaisers und der Reichsstände, also das Reich im engeren Sinn (das „Heilige Römische Reich deutscher Nation“), bildet den wesentlichen Gegenstand des Interesses. Der Autor arbeitet heraus, dass sich zumindest bis zum Tod Ferdinands I. (1564) und bis zur Ausbildung einer calvinistischen Bewegungspartei unter den protestantischen Reichsfürsten der Reichstag als „Forum des Konfliktaustrags und des Aushandelns von Interessen zwischen Kaiser und Ständen“ (S. 95) bewährte. Nach den Wirren des Dreißigjährigen Krieges kam rasch eine neue „Allianz von Kaiser und Kurfürsten“ (S. 140) zustande, die den Weg zur Institutionalisierung des Immerwährenden Reichstags ebnete und den „Wiederaufstieg des Kaisertums“ ermöglichte. Der beinahe ein halbes Jahrhundert lang regierende Leopold I. wurde „im Lauf der Zeit zu einer über den Parteien stehenden Integrationsfigur“ (S. 163). Das 18. Jahrhundert war – vor allem seit dem Österreichischen Erbfolgekrieg, dem wittelsbachischen Kaisertum Karls VII. und den ersten beiden Schlesischen Kriegen – bekanntlich vom österreichisch-preußischen Dualismus bzw. Antagonismus geprägt, wobei auch die „Rekonfessionalisierung der Reichspolitik“ (S. 175) in der Regierungszeit Karls VI. eine bedeutende Rolle spielte. Für den 1806 erfolgten „Einsturz der Reichsverfassung“ war laut Schnettger die „ungeschickte Politik“ (S. 198) Franz’ II. und seiner Minister, denen es „an einem reichspolitischen Konzept“ gefehlt habe (S. 201), mitverantwortlich.
Besonders gut gelungen sind die etwa zwei Fünftel des Textes einnehmenden vier thematischen Längsschnittkapitel. Im ersten geht der Autor der Frage auf den Grund: „Was hielt das Reich zusammen?“ Es waren dies – abgesehen vom Reichstag – insbesondere das Reichskammergericht, der Reichshofrat, der weit mehr war als das am Kaiserhof angesiedelte Höchstgericht, das Reichslehenswesen, für das der Reichshofrat in seiner Funktion als Reichslehenshof zuständig war, und die Reichskreise. Sehr instruktive Unterkapitel behandeln die „Reichsgerichte in Aktion“ (hier wird anhand dreier Beispiele demonstriert, „welchen Einfluss die Reichsgerichte auf lokale bzw. regionale Konflikte erlangen konnten“ [S. 223]) und das Reich als (politischen) Kommunikationsraum (hier geht es um die gelehrte „Reichspublizistik“, um Flugschriften, illustrierte Flugblätter, Zeitungen, die Buchmessen in Frankfurt und Leipzig sowie die Reichspost). Anschließend befasst sich der Autor mit dem „Reich in seinen Gliedern“, konkret mit den Territorialstaaten, deren mächtigste bekanntlich dynastische Fürstenstaaten waren, der Reichskirche (die geistlichen Reichsfürsten „waren strukturell der kaiserlichen Klientel zuzurechnen“ [S. 267]), der konfessionell pluralistischen Reichsritterschaft und den einen Prozess der Oligarchisierung erlebenden Reichsstädten, aber auch den (nicht reichsweit organisierten) Judenschaften. Das vorletzte Kapitel ist den Peripherien des Reichs gewidmet, den „Grenzräume[n] mit sich überkreuzenden Rechten, Zuständigkeiten und Ansprüchen“ (S. 302), und zwar zunächst den österreichischen Erblanden der Habsburger, die schon seit dem Mittelalter eine Sonderstellung einnahmen, den böhmischen Ländern, Burgund und den Niederlanden, dem Herzogtum Lothringen und der Schweizer Eidgenossenschaft, und anschließend Reichsitalien, einem der engeren Forschungsschwerpunkte des Autors (ebenso wie das Reichslehenswesen). Das Buch klingt mit einem luziden und pointierten Überblick über die Geschichte des „Nachdenkens über das Reich“ von der Reichspublizistik des 17. und 18. Jahrhunderts über zeitgenössische Außenwahrnehmungen (unter anderem in Frankreich) bis zur historischen Forschung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts – mit dem Schwerpunkt auf der grundlegenden Neubewertung des Reichs nach 1945 in der bundesdeutschen und zuletzt auch in der französischen Historiographie – sowie mit einem kurzen Fazit aus. In diesem stellt sich Schnettger die berechtigte Frage, „ob die Unterschiede zwischen dem Reich am Beginn des 16. und am Ende des 18. Jahrhunderts nicht etwa kategoriale Qualität besaßen“ (S. 340), und er schließt sich dem Befund Barbara Stollberg-Rilingers an, dass „die etablierte Reichsordnung mehr und mehr zu einer Fiktion wurde, die im 18. Jahrhundert in einen eklatanten Widerspruch zu den (macht-)politischen Realitäten geriet“ (S. 342).
Die wenigen sachlichen Irrtümer, die dem Rezensenten aufgefallen sind – „Veitskrone“ (S. 114) statt Wenzelskrone, „18.“ (S. 117) statt 8. November als Tag der Schlacht am Weißen Berg und „Eisenstadt“ (S. 155 und 329) statt Eisenburg (Vasvár) als Ort des Friedensschlusses von 1664 – lassen sich in der zu erwartenden zweiten Auflage leicht korrigieren.
Der Band ist eine vorzügliche Synthese des Forschungsstandes, setzt aber auch eigene Akzente. Nicht nur aus Wiener Perspektive erfreulich ist die ausführliche Berücksichtigung und teilweise Neubewertung des habsburgischen Kaisertums, wobei die Rolle des Kaiserhofs, den man durchaus auch als Reichsinstitution (als wichtigen „point of contact“ der Reichseliten) auffassen könnte, abgesehen vom Reichshofrat und der Reichshofkanzlei, etwas unterbelichtet bleibt.
Printversion: Frühneuzeit-Info 32, 2021, S. 258 f.