Archiv für den Monat: Februar 2020

Projektbericht | Strittige Scheidungen vor dem Wiener Zivilmagistrat (1786–1850)

Strittige Scheidungen vor dem Wiener Zivilmagistrat (17861850). Ein Projektbericht

Birgit Dober, Andrea Griesebner, Susanne Hehenberger und Isabella Planer (Wien)

Auch in der (Frühen) Neuzeit war eine Ehe nicht immer ein Bund fürs Leben. Katholische und gemischtkonfessionelle Paare, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr miteinander leben wollten, konnten sich schon lange vor der Einführung der Zivilehe scheiden lassen. Allerdings blieb den von Tisch und Bett „geschiedenen“ KatholikInnen eine Wiederverheiratung zu Lebzeiten des anderen Eheteils verwehrt. Nach katholischer Lehre kann das sakramental gestiftete Eheband nur durch den Tod eines Eheteils gelöst werden. In weiten Teilen der Habsburger Monarchie übten bis 1783 katholische Kirchengerichte, Konsistorien genannt, die Jurisdiktion in Eheangelegenheiten aus. Mit dem Josephinischen Ehepatent von 1783 ging die Zuständigkeit an weltliche Gerichte über. Dies änderte allerdings nichts daran, dass katholische Ehepaare weiterhin nur von Tisch und Bett geschieden werden konnten. Zwei von Andrea Griesebner geleitete FWF-Forschungsprojekte (P 23394 und P 28063) untersuchten zwischen 2011 und 2018 die rechtlichen Regulierungen der Ehe und der Ehescheidung wie auch die Ehegerichtspraxis im Erzherzogtum Österreich unter der Enns zwischen der Mitte des 16. und der Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit dieser Grundlagenforschung wurden die Eheverfahren von knapp 2.300 Ehepaaren für ausgewählte Zeitsegmente zwischen 1558 und 1868 erhoben.[1]

Für Wien konnten in ausgewählten Segmenten des Zeitraums von 1783 bis 1850 insgesamt 697 Ehepaare eruiert werden, die in 1.038 Verfahren ihre Scheidung vor dem Wiener Zivilmagistrat verhandelten. 702 Verfahren betrafen die Scheidung an sich, die restlichen Verfahren dienten der Regelung der Scheidungsfolgen. In 410 Fällen oder knapp 60 Prozent initiierte ein Eheteil die Scheidung gegen den Willen des Ehepartners, der Ehepartnerin. Dem langfristigen historischen Trend entsprechend beantragten vorwiegend Frauen (314 Verfahren oder 77 Prozent) die uneinverständliche Scheidung. Rechtlich möglich war dies erst mit dem Hofdekret vom 16. Oktober 1786, davor wurden ausschließlich einvernehmliche Ehetrennungen zugelassen. Da manche Paare in mehr als ein Verfahren involviert waren, stehen den genannten 410 Verfahren insgesamt 396 Ehepaare gegenüber. In einem von der Stadt Wien geförderten Kleinprojekt, das zwischen März und Juni 2018 am Institut für die Erforschung der Frühen Neuzeit durchgeführt wurde, interessierten wir uns näher für jene 396 Ehepaare bzw. 792 Personen, deren gerichtliche Trennung nicht einverständlich ablief. Konkret wollten wir wissen, ob ein Zusammenhang zwischen dem Wohnort und den Scheidungsklagen bestand; ob bestimmte Bezirke bzw. Wohngegenden in den Klagen über- oder unterrepräsentiert waren; wie lange die Paare verheiratet waren, bevor sich ein Eheteil zu einer Scheidung entschloss; ob sich Eheleute mit kleinen Kindern bzw. Stiefkindern seltener scheiden ließen als Ehepaare ohne oder mit erwachsenen Kindern; ob Ehepaare, die über einen vergleichbaren sozialen Status verfügten, im Vergleich zu sozial unterschiedlich positionierten Eheleuten unterrepräsentiert waren; ob Ehen mit hoher Altersdifferenz scheidungsanfälliger waren als solche zwischen annähernd Gleichaltrigen; und schließlich, ob vorangegangene Eheerfahrungen die individuelle Entscheidung für bzw. gegen eine Scheidung beeinflussten.

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die aus den Scheidungsakten gewonnenen Informationen systematisch um personenbezogene Daten ergänzt. Dazu verwendeten wir vor allem die Heirats- und Sterbematriken der Wiener Pfarren, die auf Matricula Online, dem Online Portal für Kirchenbücher als Digitalisate zur Verfügung stehen[2] und wir stützten uns auf das häufig in den Wiener Scheidungsakten vorhandene Pfarrzeugnis.

 Abb. 1: katholisches Trennungszeugnis für Johann Christian und Elisabeth Sternickel[3]

In der Regel benennt das Zeugnis die zuständige Pfarre. Im Fall von Elisabeth und Johann Christian Sternickel wurde das katholische Pfarrzeugnis durch den Konsistorialrat J. Schneider in St. Stephan ausgestellt. Enthielt das Pfarrzeugnis nur den Namen des Pfarrers, so recherchierten wir über diese Namensangabe die ausstellende Pfarre. Für römisch-katholische Ehepaare verwendeten wir vor allem die Publikationen Hof- und Staatsschematismus des österreichischen Kaiserthums (1807), Verzeichniß über den Personal-Stand der Säkular- und Regulargeistlichkeit der erzbischöflichen Wienerdiözes (1815) sowie Personal-Stand der Säcular- und Regular-Geistlichkeit der erzbischöflichen Wiener Diözese (1829 bis 1857), welche über Google Books online zur Verfügung stehen.

War die Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit der EhepartnerInnen nicht in den Scheidungsakten vermerkt, so versuchten wir diese über die Heiratsmatriken zu ermitteln. Die in der Datenbank der Forschungsprojekte vorgenommene Differenzierung zwischen lutherisch (evangelisch Augsburger Bekenntnis) und reformiert (evangelisch Helvetisches Bekenntnis) ist in manchen Fällen eine Interpretation, da gemischt-konfessionelle Ehepaare auch in der katholischen Kirche heirateten und die Formulare der Trauungsbücher, wie nachstehender Ausschnitt aus dem Jahr 1818 zeigt, nur die Kategorien katholisch und protestantisch vorsahen.

Abb. 2: Eintrag zum Bräutigam Peter Bovet[4] im Trauungsbuch St. Josef ob der Laimgrube 1814–1820, fol. 87

Nicht immer fand sich in der Rubrik protestantisch eine Spezifizierung wie AB (Augsburger Bekenntnis) bzw. AC (Augsburger Confession) oder reformiert bzw. HC (Helvetische Confession) vermerkt. Der hier abgebildete Auszug aus dem Trauungsbuch der Pfarre St. Josef ob der Laimgrube weist den Bräutigam Peter Bovet als Angehörigen der helvetischen Konfession aus. Ausgehend von der Überlegung, dass ein seltener vorkommendes helvetisches Bekenntnis extra vermerkt worden wäre, nahmen wir in all jenen Fällen, in welchen eine Präzisierung fehlte, als Konfession lutherisch an. Eindeutig eruiert werden konnte die Konfessionszugehörigkeit dagegen dann, wenn das Ehepaar in der lutherischen oder in der reformierten Stadtkirche geheiratet hatte.

Außerdem nutzten wir das online Portal GenTeam, über welches wir vor allem Hinweise auf die Ehematriken recherchierten. Für rund 20 Prozent der Ehepaare, die entweder den Nachnamen mit zahlreichen anderen Personen teilten, deren Trauung in einer noch nicht erfassten Wiener Pfarre oder auch andernorts stattfand, stellte diese Suche eine Herausforderung dar. Blieb die Suche nach den Heiratseinträgen auf GenTeam erfolglos, so arbeiteten wir systematisch die Indices der nach Angaben aus den Scheidungsakten vermuteten Trauungspfarre durch. Blieb auch diese Suche ohne Ergebnis, so recherchierten wir auch in jenen Wiener Pfarren auf Matricula Online, für die auf GenTeam noch keine Indices zur Verfügung standen.

Auf die Trauungseinträge in den Ehematriken konzentrierten wir uns deshalb, weil diese oft den Wohnort, das Alter und den Beruf des Bräutigams, seltener der Braut, enthalten. Für ledige Personen sind in den Trauungsbüchern in aller Regel zudem Name und Wohnort der Eltern sowie der Beruf des Vaters, selten auch der Beruf der Mutter vermerkt. Im Fall des oben abgebildeten Trauungseintrags erfuhren wir etwa über den Bräutigam Peter Bovet, dass er zum Zeitpunkt der Hochzeit 32 Jahre alt, ledig und von Beruf Uhrgehäusemacher war, in Mariahilf Nr. 22 lebte und aus Genf in der Schweiz stammte.

Abb. 3: Eintrag zur Braut Theresia Philippe im Trauungsbuch St. Josef ob der Laimgrube 1814–1820, fol. 87

Seine Braut Theresia Philippe war zum Zeitpunkt der Hochzeit 18 Jahre alt, ledig, katholisch, Tochter eines Uhrfabrikanten und wohnte in der Laimgrube Nr. 134.

War die Braut verwitwet, so findet sich im Trauungsbuch meist der Name und der Beruf des verstorbenen Mannes notiert. War dagegen der Bräutigam verwitwet, wurde der Name der verstorbenen Ehefrau in den Matriken des 19. Jahrhunderts nur selten eingetragen. Ausgehend vom bei der Heirat angegebenen Alter konnten wir das Geburtsjahr von Braut und Bräutigam errechnen. Wie im Vergleich mit einigen recherchierten Taufmatriken deutlich wird, sind die Altersangaben auch im 19. Jahrhundert oft nicht exakt. Um die Personendaten zu vervollständigen, suchten wir in einem letzten Schritt auch nach den Todesdaten der Eheleute. Bei dieser Recherche stützten wir uns – neben der Suche via GenTeam und Matricula Online – vor allem auf das Online-Zeitungsarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek ANNO (AustriaN Newspapers Online), da die Indices zu Sterbebüchern des ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhunderts im Durchführungszeitraum des Projekts nur lückenhaft zur Verfügung standen. Anhand der Todesanzeigen in den online durchsuchbaren Ausgaben der Wiener Zeitung konnten wir zu einigen Personen das Sterbedatum und den Sterbeort eruieren.

Abb. 4: Sterbeannonce von Elisabeth Sternickel in der Wiener Zeitung vom 3. Juli 1849[5]

So erfuhren wir etwa aus der Meldung in der Wiener Zeitung, dass die geschiedene Elisabeth Sternickel nach Dresden gezogen und 1849 im Alter von 58 Jahren dort verstorben war. Oft ermöglichten uns diese Informationen wiederum, die Sterbeeinträge in den Sterbematriken der Pfarren zu recherchieren, welche neben dem Alter und der Todesursache häufig auch Aufschlüsse über die soziale Position und den Wohnort zum Sterbezeitpunkt erlaubten.

Wohnorte des Ehepaares und zuständige Pfarrer

Verfügte das Ehepaar zum Zeitpunkt des Eheverfahrens über unterschiedliche Wohnorte, so haben wir den gemeinsamen Wohnort während der Ehe wie folgt eruiert: Lag die Wohnadresse des Ehemannes in jener Pfarre, die dem Ehepaar das Pfarrzeugnis ausgestellt hatte, so nahmen wir als letzten gemeinsamen Wohnort des Ehepaares die Wohnadresse des Ehemannes in die Datenbank auf. Dieser Entscheidung liegt die Überlegung zugrunde, dass die Rechtslage ab 1786 den Ehemann zur Bestimmung des gemeinsamen Wohnorts berechtigte und die Ehefrau dazu verpflichtet war, dem Ehemann an seinen Wohnort zu folgen. Stimmten der Wohnort des Ehemannes und die Pfarre des Pfarrzeugnisses nicht überein, lag aber der Wohnort der Ehefrau im entsprechenden Pfarrbezirk, so nahmen wir die Adresse der Ehefrau als Wohnort des Ehepaares an. In diesem Fall gingen wir von der Annahme aus, dass die Frau in der gemeinsamen Wohnung verblieben, der Mann aber ausgezogen war, was etwa 1832 beim Ehepaar Sternickel zutraf, da das Haus in der Wiener Innenstadt Elisabeth Sternickel gehörte.

Eine Ausnahme bildeten Ehepaare, von denen sich ein Eheteil im Gefängnis befand. So beantragte der Wiener Magistrat 1831, eine gerichtliche Kommission zur Scheidung von Franz und Barbara Walser ins k. k. Provinzialstrafhaus schicken zu dürfen. Davor wären noch die vorgeschriebenen Verwöhnungsversuche vom zuständigen Pfarrer und der scheidungswilligen Ehefrau mit dem zu mehreren Jahren schweren Kerker verurteilten ehemaligen Lohnkutscher im Gefängnis zu absolvieren. Die niederösterreichische Landesregierung lehnte dieses Gesuch jedoch ab, da die „zum schweren Kerker verurteilten […] Sträflinge […] weder unter den Lebenden ein verbindliches Geschäft schließen, noch einen letzten Willen errichten können […]“.[6]

Die andere Ausnahme bildeten Ehepaare mosaischer Religion bzw. nichtkatholischer Konfessionen. Das zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens in Gumpendorf Nr. 49 lebende Ehepaar Karl August und Christiane Zettler, beide evangelisch AB, legte 1816 das Zeugnis des Superintendenten und Predigers Johann Wächter aus der lutherischen Stadtkirche vor. Wollte eine katholische Ehefrau die Scheidung von ihrem lutherischen Ehemann durchsetzen, so reichte in der Regel das katholische Pfarrzeugnis aus, wie etwa im Fall von Theresia Roth 1831 oder Josepha Mathes 1848. Gelegentlich legten gemischt-konfessionelle Ehepaare zwei verschiedene Pfarrzeugnisse vor, so etwa Philipp Christian und Anna Mack im Jahr 1830 oder die bereits genannten Elisabeth Anna und Johann Christian Sternickel, die 1832 neben dem zu Beginn angeführten katholischen Trennungszeugnis auch ein evangelisches einbrachten. In allen Fällen hatten die Ehefrauen die Scheidung von ihren lutherischen Ehemännern gegen deren Willen beantragt.

Religion bzw. Konfession der Ehepaare

Wie nachstehende Tabelle zeigt, gehörte die überwiegende Mehrheit der 396 Ehepaare, die ein uneinverständliches Scheidungsverfahren vor dem Wiener Zivilmagistrat austrug, der römisch-katholischen Kirche an. Bemerkenswert ist, dass immerhin 17 Ehepaare interkonfessionell waren, wobei es auffälliger Weise immer der Ehemann war, der nicht der römisch-katholischen Konfession angehörte.

Abb. 5: Tabelle zur Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit

Zivilstand bei der Trauung

 Für 287 Frauen und 280 Männer konnten wir den Zivilstand bei der Trauung eruieren. Wie nachstehende Tabelle zeigt, brachten 20,9 % der Frauen und 30,7 % der Männer vorangegangene Eheerfahrungen mit.

Abb. 6: Zivilstand bei der Trauung

Für 277 Ehepaare konnten wir den Zivilstand von Braut und Bräutigam bei der Trauung ermitteln. Nach Geschlecht differenziert zeigt sich, dass insgesamt 55 Frauen einen Partner mit vorangegangener Eheerfahrung geheiratet hatten, während umgekehrt nur 24 ledige Männer eine Ehe mit einer verwitweten Frau eingegangen waren. Für 28 Ehepaare war es sowohl für die Ehefrau wie auch für den Ehemann zumindest die zweite Ehe. Bei der überwiegenden Mehrheit der Ehepaare (170) waren sowohl Braut wie auch Bräutigam bei der Hochzeit ledig.

Abb. 7 Zivilstand bei der Trauung

Altersdifferenz der EhepartnerInnen

Für 268 Ehepaare war es uns möglich, das Alter von Braut und Bräutigam eruieren. Wie nachstehende Tabelle zeigt, hatte die Mehrheit (40,3 %) einen Partner bzw. eine Partnerin gewählt, der/die entweder gleich alt oder bis zu fünf Jahre jünger oder älter war. Bei einer Altersdifferenz zwischen 5 und 10 Jahren war es dagegen mehrheitlich (70,8 %) der Ehemann, der eine jüngere Frau geheiratet hatte. Bei einer Altersdifferenz von mehr als 10 Jahren hatte zu 89,9 % die Frau einen deutlich älteren Mann geheiratet. Nur eine einzige Frau im Quellensample entschied sich für einen Ehemann, der mehr als 20 Jahre jünger war, während umgekehrt 16 Männer Frauen wählten, die um mehr als 20 Jahre jünger waren.

Abb. 8: Alter der Eheleute

Berufssektoren von Braut und Bräutigam

Als Basis für die berufliche Zuordnung von Braut und Bräutigam verwendeten wir folgende Wirtschaftssektoren bzw. Untersektoren:

Abb. 9: Wirtschaftssektoren und Berufsfelder

Die nachstehenden Tabellen geben einen Einblick in die Wirtschaftssektoren aus denen die Brautleute stammten. Wie bereits erwähnt, finden sich für ledige Frauen in den Heiratsmatriken in aller Regel keine Berufsangaben, weshalb die sektorale Situierung dieser Frauen auf der Grundlage der elterlichen bzw. väterlichen Berufsfeldangaben erfolgen musste. Bei verwitweten Frauen zogen wir, sofern kein eigener Beruf eingetragen war, den Beruf des verstorbenen Ehemanns heran. Für die Braut konnten wir in 223 Fällen eine sektorale Zuordnung vornehmen. Für den Bräutigam war die sektorale Zuordnung in 281 Fällen möglich.

Abb. 10 Berufliche Zuordnung der Brautleute

Bemerkenswert ist der hohe Anteil der aus einem handwerklichen bzw. gewerblichen Umfeld stammenden Ehemänner und Ehefrauen. Eine Korrelation der beruflichen Herkunft beider Eheteile war für 219 Ehepaare möglich. Als identisch klassifizierten wir in nachstehender Tabelle die voreheliche Positionierung der EhepartnerInnen dann, wenn sowohl die sektorale Bezeichnung (z.B. Handwerk | Gewerbe) als auch die spezifische Ausdifferenzierung im Tätigkeitsbereich (z.B. Bekleidung, Textil, Leder) übereinstimmte. Entstammten beide Brautleute zwar demselben Sektor (z.B. Handwerk | Gewerbe), aber aus divergenten Tätigkeitsbereichen, so haben wir das soziale Herkunftsmilieu als ähnlich qualifiziert. Lag keinerlei Übereinstimmung zwischen den herkunftsbezogenen Beschäftigungssektoren der künftigen Eheleute vor, bezeichneten wir deren soziale Positionierung als abweichend.

Abb. 11: Sektorale Herkunft

Mit 67 Prozent ist die Gruppe, in der Braut und Bräutigam aus abweichenden Wirtschaftssektoren stammen, erstaunlich groß. Nur 20 Prozent jener 219 Ehepaare, bei denen wir sowohl für die Braut wie auch für den Bräutigam eine berufliche Zuordnung vornehmen konnten, waren vor der Ehe in identischen Bereichen tätig gewesen.

Quantitative Ergebnisse in Bezug auf die Scheidung

 Klagende Ehepartei

Wie nachstehende Grafik verdeutlicht, waren mehr als drei Viertel der im Sample untersuchten Scheidungsklagen, über welche der Zivilmagistrat der Stadt Wien zwischen 1786 und 1849/50 entschied, von Frauen eingebracht worden.

Abb. 12: Klage nach Geschlecht

Vorangegangene Eheerfahrung

Die Frage, ob Ehefrauen bzw. Ehemänner, die bereits über vorhergehende Eheerfahrungen verfügten, eher die Scheidung gegen den Willen des anderen Eheteils beantragten als Eheleute, die zum ersten Mal verheiratet waren, ergab, wie nachstehende Tabelle zeigt, interessanter Weise keine statistisch relevanten Unterschiede.

Abb. 13: Eheerfahrungen

Ehedauer

Für 328 Ehepaare konnten wir recherchieren, wie lange sie bis zur ersten Scheidungsklage verheiratet waren. Wie nachstehende Tabelle verdeutlicht, ließen sich 59 Prozent der Ehepaare bereits während der ersten zehn Jahre scheiden, 38 Prozent schon innerhalb der ersten 5 Ehejahre. Bemerkenswert ist, dass im Quellenkorpus immerhin 12 Ehepaare belegt sind, die bei der ersten Scheidungsklage länger als 25 Jahre verheiratet waren.

 Abb. 14: Ehedauer bis zur Scheidungsklage

Nachstehende Tabellen korrelieren Ehedauer und Altersdifferenz der Eheleute, die wir für 268 Paare ermitteln konnten. Wie die Feinanalyse zeigt, waren von den Ehepaaren, die sich innerhalb der ersten fünf Jahre scheiden ließen, 38 (35,6 %) Ehepaare gleich bzw. annähernd (0–5 Jahre Altersunterschied) gleich alt. Bei einem knappen Drittel (31,7 %) betrug die Altersdifferenz zwischen 6 und 10 Jahren. Für ein weiteres Drittel der Ehepaare (32,7 %) lag der Altersunterschied bei mehr als 10 Jahren, wobei mit zwei Ausnahmen immer der Ehemann älter war.

Bei einer Ehedauer zwischen 6 und 10 Jahren zeigte sich eine ähnliche Altersstruktur, wenngleich die Quote der Ehepaare, die eine Altersdifferenz zwischen 6 und 10 Jahre aufwiesen, mit 39,2 Prozent etwas höher lag als bei Ehepaaren, die sich bereits während der ersten 5 Ehejahre scheiden ließen.

Ein etwas anderes Bild ergab dagegen ein Blick auf die Gruppe jener Ehepaare, die zwischen 11 und 20 Jahre verheiratet waren. Innerhalb dieser Gruppe waren die Ehepaare, die gleich oder annähernd gleich alt waren mit 52,1 Prozent in der Mehrheit. Unter den 16 Ehepaaren, die mehr als 11 Jahre verheiratet waren, fand sich ein mit 25 Prozent etwas höherer Prozentsatz an Verbindungen, in denen die Ehefrau beträchtlich älter war als der Ehemann.

Wie die letzte Tabelle zeigt, waren bemerkenswerterweise immerhin 16 der 268 Ehepaare, von denen wir die Altersdifferenz recherchieren konnten, bei der Scheidungsklage länger als 20 Jahre verheiratet. Mit 68 Prozent bildeten in dieser Gruppe jedoch Ehepaare, die gleich oder annähernd gleich alt waren, die überwiegende Mehrheit.

Abb. 15a–d: Ehedauer und Altersstruktur

Ehewohnort

Für 281 Ehepaare konnten wir den letzten gemeinsamen Wohnort bestimmen. Wie die Grafik verdeutlicht, war die Innere Stadt mit 60 strittigen Scheidungen überrepräsentiert. Für eine genauere Analyse müssten die Zahlen in Relation zu den BewohnerInnen der Bezirke sowie zur Gesamtzahl der Trauungen gesetzt werden, was im Rahmen dieses Kurzzeit-Projektes nicht geleistet werden konnte.

Abb. 16: Scheidungsklagen nach Wohnort 

Pfarren in der Inneren Stadt

Nachstehende Tabelle differenziert die in strittige Scheidungsverfahren involvierten Ehepaare des heutigen ersten Bezirks anhand der Pfarre, welche das Pfarrzeugnis ausstellte. Wie bereits ausgeführt, gilt es dabei zu bedenken, dass Pfarre und Wohnort nicht immer identisch waren, da in manchen Fällen die Ehefrau bei der Scheidung in der Inneren Stadt lebte, der gemeinsame Wohnort des Ehepaares aber in einem anderen Teil der Stadt lag. 

Abb. 17: Herkunft der Pfarrzeugnisse im Bereich Innere Stadt

Fazit und Ausblick

Das beim Institut für die Erforschung der Frühen Neuzeit durchgeführte und von der Stadt Wien geförderte Projekt ermöglichte uns, an einem ausgewählten Quellensample von 396 Ehepaaren bzw. 792 Personen vertiefend zu recherchieren, welche personenbezogenen Informationen zur sozialen und ökonomischen Verortung jener Ehepaare zu finden sind, welche am Ende des 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Scheidung beim Wiener Stadtmagistrat eingereicht hatten. Aus forschungspragmatischen Gründen konzentrierten wir uns dabei auf jene Scheidungsverfahren, die nicht einverständlich eingebracht worden waren, da die Quellenüberlieferung zu diesen Verfahren dichter ist. Spannend war es zu sehen, wie viele Informationen zu Personen aus dem 19. Jahrhundert mit den richtigen Suchstrategien gefunden werden konnten. Ebenso aufschlussreich war die parallel dazu gewonnene Erkenntnis, dass im Vergleich zur Matrikenführung des 18. Jahrhunderts die Informationen, welche über Frauen in die Kirchenbücher eingetragen wurden, sich sukzessive verringerten. Abweichend vom ursprünglichen Forschungsdesign mussten wir die Frage nach der Rolle von Kindern bzw. Stiefkindern in Scheidungsverfahren vorerst ausklammern, da die dafür notwendigen biografischen Erhebungen in den Matriken den Zeitrahmen gesprengt hätten und budgetär nicht abgedeckt waren.

Die durchgeführten Erhebungen und ersten statistischen Auswertungen verdeutlichen, wie schwierig quantitative Auswertungen sind, welche nicht nach simplen binären Kategorien funktionieren, sondern versuchen verschiedene Erhebungskategorien in Relation zu setzen. Die in der durchgeführten Studie gewonnenen Erkenntnisse sind so betrachtet ein wichtiger Schritt für weitere Forschungen zur Frage, welche sozialen, kulturellen, rechtlichen und ökonomischen Konstellationen mitentscheidend waren, dass Ehepaare sich auf keine einverständliche Scheidung von Tisch und Bett einigen konnten, sondern diese in der weit überwiegenden Mehrheit der untersuchten Fälle (zu 77 Prozent) von den Ehefrauen gerichtlich erstritten werden musste.

Seit Oktober 2018 untersucht das mittlerweile gut eingespielte Forschungsteam in einem vom Jubiläumsfonds der österreichischen Nationalbank finanzierten Forschungsprojekt die Frage, wie die Folgen einer Ehescheidung seit dem 16. Jahrhundert geregelt wurden. Elisabeth Sternickel, geb. Lazzar, erreichte 1832 die Scheidung von ihrem Mann Johann Christian Sternickel, letztlich in einem gerichtlichen Vergleich. In der Scheidungsklage hatte sie neben der fast immer vorgebrachten physischen Gewalt, seine wirtschaftliche Unfähigkeit und die Verantwortungslosigkeit in Erziehungsfragen betont: „Überdieß streut mein Gatte den Samen des Bösen unter unsere Kinder, indem er als ein Mann von 42 Jahren schon über 15 Jahre beynahe ganz geschäftslos ist, und auch gar keine Beschäftigung auf sich nehmen will, indem er unsere Kinder durch böse Reden z. B. man müsse stets nach unumschränkter Freyheit streben, und für letztere auch sein Leben in die Schanze schlagen.“ Da sie über ererbtes Vermögen und Miteinkünfte aus dem ihr gehörenden Haus verfügte, er hingegen kein Einkommen hatte, erhielt sie die Obsorge für die vier gemeinsamen Kinder, die zum Zeitpunkt der Scheidung zwischen 9 und 18 Jahren alt waren. Sie musste im Vergleich einräumen, „daß jedoch sich Johann Christian Sternickel alle aus der väterlichen Gewalt fließenden Rechte so wie das Recht bevorbehalten sich derzeit die Kenntniß von der Erziehungsweise seiner Kinder zu verschaffen, und daß in wichtigen Ereignissen und andere das Wohl der Kinder betreffenden Angelegenheiten er als Vater zu Rathe gezogen werde.“ Sie erreichte aber auch, dass ihr gewalttätiger Mann aus dem ihr gehörenden Haus am Michaelplatz Nr. 5 ausziehen musste und ihre Wohnung nicht mehr betreten durfte, im Gegenzug verzichtete sie auch darauf, seine Wohnung zu betreten und da er ohnehin nichts hatte, auch temporär auf Unterhaltszahlungen („wenn aber […] ihr Gatte zu besseren Vermögensumstände gelangen sollte, sich dann vorbehalte, ihre Rechte auf Subsistenzbeitrag an ihren Gatten geltend zu machen“). Ob sie tatsächlich jemals Geld für sich und die Kinder einfordern konnte, geht aus den überlieferten Unterlagen nicht hervor. Nicht alle scheidungswilligen Frauen konnten sich solche Regelungen leisten.

[1] Die untersuchten Scheidungsakten befinden sich im Wiener Stadt- und Landesarchiv, Magistratisches Zivilgericht, A6, Ehesachen 1797-1848. Zum Forschungsteam, dem Projektdesign, den Untersuchungsräumen, den Methoden etc. vergleiche das Webportal: Ehen vor Gericht 2.0: www.univie.ac.at/ehenvorgericht/, Stand: Februar 2019.

[2] Alle abgebildeten und zitierten Matriken sind über data.matricula-online.eu/de/ online abrufbar und wurden mit der Lizenz CC BY-NC-ND 2.0 zur Verfügung gestellt.

[3] WStLA, Magistratisches Zivilgericht, A6: 28/1832, Pfarrzeugnis, 15.5.1832, fotografiert von Georg Tschannett. Wir danken Georg Tschannett und dem Wiener Stadt- und Landesarchiv für die Freigabe des Bildes nach Lizenz CC BY-NC-ND 4.0.

[4] Die Schreibweisen der Namen variieren im 18. und 19. Jahrhundert noch häufig. In diesem Beitrag verwenden wir die auch im Webportal zu findenden Namen, denen die häufigste Schreibweise in den Scheidungsakten zu Grunde gelegt wurde.

[5] Wiener Zeitung, 3. Juli 1849, Seite 9, Ausschnitt, abgerufen über ANNO/Österreichische Nationalbibliothek.

[6] Aus dem mehr als 66jährigen Geltungszeitraum wurden 25,5 Jahre komplett erhoben. Vgl. Datenerhebung www.univie.ac.at/ehenvorgericht/?page_id=2754 , Stand: Februar 2019.

Printversion: Frühneuzeit-Info 30, 2019, S. 188–195.

Ausstellungsbericht | Ein Bilderbuch der Malerei

Ein Bilderbuch der Malerei. Tizian und die Renaissance in Venedig. Ausstellung im Frankfurter Städel Museum vom 13. Februar bis 26. Mai 2019

Martin Lottermoser (Dresden)

Wer von Venedig träumt, der denkt an enge Gassen, verschlafene Kanäle, den Rialto, San Marco und den Dogenpalast oder auch die unzähligen palladianischen Prachtbauten. All dies lässt die Atmosphäre dieser auf der Welt so einzigartigen, doch stets im Wasser zu versinken drohenden, aber so geschichtsträchtigen Stadt erahnen.

Das Städel Museum in Frankfurt am Main lud im Frühjahr dieses Jahres zu einer Zeitreise in die Lagunenstadt der Renaissance mit der Ausstellung „Tizian und die Renaissance in Venedig“ ein.[1] Über 100 zusammengetragene Werke venezianischer Kunst des Quattro- und Cinquecento waren vor aubergine-lilafarbenen Wänden pointiert präsentiert. Dabei wurde ein Künstler besonders herausgestellt: Tizian. Mit 20 in der Ausstellung versammelten Gemälden des Venezianers ist dem Kurator Bastian Eclercy Historisches gelungen, war vorher doch noch nie eine solche Fülle an Werken des Malerfürsten in einer Schau in Deutschland zu sehen. Insofern darf man allein diesen Umstand als absolutes Highlight bezeichnen. Programmatisch schloss die Ausstellung dabei an eine Präsentation italienischer Malerei aus dem Jahre 2016 an, die dem Florentiner Manierismus gewidmet war.[2] Gleichzeitig bildete die Frankfurter Exposition einen Gegenpol zu der in der Alten Pinakothek in München organisierten Ausstellung zu den Florentiner Malern des 15. Jahrhunderts. Als Überblick und Einführung in die Geschichte der venezianischen Malerei wusste sie zu überzeugen. Die unterschiedlichsten Gattungen und Techniken – von Gemälden, Literatur über Grafik bis hin zur Skulptur – zusammenzutragen, war überhaupt eines der besonderen Verdienste. Da es darüber hinaus der selbstbestimmte Anspruch der Ausstellung war, einen Beitrag zur Forschung zu leisten, soll auch sie thematisiert werden. Der Katalog beschränkte sich dazu auf drei Einführungsaufsätze zur Malerei, der Maltechnik sowie zur politischen Situation Venedigs. Wie schon bei der „Maniera“-Schau (2016) machte den überwiegenden Teil der Begleitpublikation jedoch ein umfangreicher Katalogteil aus, wobei das Anliegen darin bestand, die Kunstwerke in längeren Katalogeinträgen vorzustellen.

Jeweils vier Themenkapitel wurden in zwei Teilen präsentiert. So waren Werke zu den Themen Sacra Conversazione, gattungsübergreifende Landschaftsmalerei, „Poesia und Mythos“ sowie zu weiblichen Idealbildnissen, den sogenannten belle donne, im ersten Teil versammelt. Die Werke der Kapitel „Gentiluomini“, „Colorito alla Veneziana“, Florenz und Venedig und abschließend die Rezeptionsgeschichte fanden dagegen als zweiter Teil ihren Platz im Obergeschoss. Den Auftakt im Untergeschoss des Städel-Erweiterungsbaus machte ein gigantischer Holzschnitt, der die Ansicht von Venedig um 1500 abbildet und wahrscheinlich auf einen Entwurf von Jacopo de Barbari zurückgeht. Allein an diesem druckgraphischen Meisterwerk lassen sich mehrere Errungenschaften italienischer Renaissancekunst ausmachen: zunächst muss das für einen Holzschnitt gewaltige Format von 137 mal 284 cm auffallen. Aus sechs überdurchschnittlich großen Einzelblättern setzt sich das aus dem Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg geliehene Kunstwerk zusammen. Erstaunlich ist vor allem die Vogelschau-Perspektive, schauen wir doch von einer Höhe auf die Lagunenstadt, die damals nur mittels Imagination und Illusion durch den Künstler vermittelt werden konnte. Und selbst heute wäre eine solche Darstellung wohl am ehesten nach einem Helikopterflug oder einer weitaufgezogenen Google-Maps-Aufnahme denkbar. Technische Innovation trifft künstlerisches Virtuosentum. Bei näherem Studium des Plans werden wir sodann gewahr, wie filigran der Markusplatz, die vielen Gebäude, Boote und Gondeln im Wasser umgesetzt wurden – und das im Medium des Holzschnitts. Dass andererseits auch perspektivische Schwierigkeiten wie die Verzerrungen der forma urbis zu finden sind, schmälert die intendierte Gesamtwirkung jedoch keineswegs.[3] Künstlerische Einbildung und Geographie verschmelzen miteinander und lassen sich in Verbindung mit der Darstellung von Merkur und Neptun sowie den Windgöttern als Porträt einer durch Seefahrt und Handel begünstigten, sich unter dem Segen der Götter wähnenden Stadt interpretieren.

In welch besonderer Weise das Sphärische, Überirdische und Heilige in der Kunst der Serenissima seinen Niederschlag fand, konnte man in den folgenden Ausstellungsräumlichkeiten bewundern. Leihgaben wie Veroneses Ruhe auf der Flucht nach Ägypten oder auch Tizians Madonna mit dem Kaninchen stellten einmal mehr unter Beweis, dass die christliche Kunst jener Zeit nicht nur ernst sein konnte, sondern ebenso humorvolle Details enthielt: Details, wie das zum Trocknen in der Palme aufgehängte Leibchen des Jesusknaben im Gemälde Veroneses oder dem effektvoll auf Marias Mantel platzierten Kaninchen bei Tizian. Doch sind es nicht nur sakrale Sujets, die vom Ruhm der venezianischen Malerei des 16. Jahrhunderts erzählen. Mit Blick auf die Themen – von gattungsübergreifender Landschaftsmalerei über „Poesia und Mythos“ bis hin zur Darstellung ideal-schöner Frauen – stellt sie sich als besonders vielseitig und variantenreich heraus. So sind die Bildaussagen der Gemälde Knabe mit Hunden in einer Landschaft und Amor mit zwei Hunden, ebenfalls von Tizian und Veronese, bis heute noch nicht vollständig gedeutet. Den jüngsten Versuch, Tizians Bild zu interpretieren, verdanken wir Sofia Magnaguagno, die im Katalog die bestehende Literatur um einen interessanten, bisher noch nicht benannten Textverweis ergänzt.[4] In einer eher düsteren, schwer zu bestimmenden Landschaft tritt uns ein Knabe entgegen, der mit seiner Linken einen großen, weißen Hund umfasst, während zu seiner Rechten eine Hündin mit dunklem Fell zwei Welpen säugt. Zur Klärung der rätselhaften Ikonographie verweist sie auf einen zeitgenössischen Text Francesco Patrizis von 1569, in dem davon berichtet wird, wie der Perserkönig Kyros der Große als kleines Kind im Wald von einer Hündin aufgezogen wurde.[5] Demnach hätten wir es bei dem Knaben in Tizians Bild mit dem kindlichen Perserkönig zu tun. Der Vergleich zu einem gleichsam rätselhaften Porträt des Malerfürsten aus der Kasseler Gemäldegalerie, welches den gleichen Hund zeigt, findet dagegen leider nur am Rande Erwähnung.[6] Inwiefern die beiden Bilder als Pendants zu verstehen wären, muss ebenso noch geklärt werden wie die mysteriösen Hintergrunddarstellungen in beiden Werken. Noch viel schwieriger erscheint dagegen die Identifikation des eigentlichen Bildthemas von Veroneses Darstellung eines Amorknaben zwischen zwei Hunden. Haben wir es mit einer Liebes-Allegorie zu tun und symbolisieren die Hunde wirklich unterschiedliche Temperamente? Wären sie insofern als Anspielung auf Leidenschaft und Tugend bzw. Beständigkeit zu verstehen? Sollte es sich tatsächlich um eine allegorische Darstellung unterschiedlicher Temperamente in den als Setter bestimmten Hunden handeln, hätte der Künstler die beiden Tiere dann nicht um ein vielfaches differenzierter malen müssen? Eine psychologisierende, die Hunde vermenschlichende Deutung ist insofern schon problematisch, als hier zwei Hunde derselben Rasse zu sehen sind und deren Gesichtsausdrücke viel zu ähnlich erscheinen.[7] So müssen diese Rätsel vorerst noch auf ihre Lösung warten.

Fand man erstmal Gefallen an dem Geheimnisvollen, so begegnete einem schon im nächsten Kapitel ein nicht weniger Fragen aufwerfendes Thema: die belle donne. Denn stehen wir einem gemalten, menschlichen Abbild gegenüber, stellt sich unweigerlich auch die Frage nach dessen Identität. Insofern sind wir als moderne BetrachterInnen natürlich zunächst versucht, eine historische Person mit der porträtierten in Verbindung bringen zu wollen. Doch handelt es sich bei den sogenannten belle donne um idealisierte weibliche Bildnisse, die zwar meist von konkreten Modellen ausgehen, diese aber durch Stilisierung von ihrem menschlichen Vorbild entfernen. Zog man darüber hinaus das thematisch kontrastierende Kapitel „Gentiluomini“ – die Männerporträts – aus dem zweiten Teil der Schau hinzu, sind wir auf das ambivalente Bedeutungsverhältnis der venezianischen Bildnismalerei von männlicher Identität und weiblicher Anonymität verwiesen. Bereits Jacob Burckhardt beschrieb das Spiel von idealem und identifizierbarem Porträt als eines der „anmutigsten Geheimnisse der italienischen Kunstgeschichte“.[8] So müssen wir lernen, dass es quasi unmöglich ist, konkrete Rückschlüsse auf eine Frau des 16. Jahrhunderts zu ziehen. Mehr noch, dieser speziellen Form des weiblichen Porträts geht es um das Bild weiblicher Schönheit als solcher. Und so ist es kaum verwunderlich, dass die Frankfurter KunsthistorikerInnen zur Erklärung der belle donne auf die Liebeslyrik Francesco Petrarcas verwiesen haben. Damit schlossen sie sich dem Zweig der Forschung an, der den Dichter als literarische Inspirationsquelle der Frauenporträts erachtet.[9] Mag die Assoziation zur Liebeslyrik Petrarcas und den Petrarcisten des ausgehenden 15., beginnenden 16. Jahrhunderts zunächst überzeugend sein, so muss man sich doch fragen, warum die Hinweise darauf so allgemein verbleiben. Während in der Kapiteleinleitung Petrarca generell als wahrscheinliche Quelle erachtet wird, findet sich in den einzelnen Katalognummern hingegen lediglich eine Nennung jener Schönheitsideale, die die Malerei zur Anschauung gebracht habe. Dazu wird jedoch nur ausgewählte Sekundärliteratur bemüht, so dass die LeserInnen vergeblich auf eine Verknüpfung zwischen einer bella donna und einzelnen zeitgenössischen literarischen Beispielen hoffen.[10] Nun soll nicht in Abrede gestellt werden, dass die Malerei sich an den in der Liebesliteratur formulierten Idealen orientiert habe. Ganz im Gegenteil, verrätselt gewissermaßen bereits Petrarca in den Canzoniere seine Geliebte Laura, so dass sich allein dadurch eine formalästhetische Analogie zu den belle donne ergeben würde. Denn als BetrachterInnen stellt sich uns immer wieder der Eindruck der Unnahbarkeit jener idealisierten Frauen ein. Dass sie oftmals eben nicht den direkten Blickkontakt suchen, sondern an uns vorbei aus dem Gemälde schauen, bestätigt diese Überlegung. Als eine weitere Parallele zu Petrarcas Dichtungen ließe sich somit die Rätselhaftigkeit der gemalten Bildnisse anführen, ist doch bis heute nicht mit Sicherheit geklärt, ob Laura überhaupt jemals eine historische Person war.[11] Insofern auf Petrarca als literarische Quelle verwiesen wird, hätten bestimmte Sonette hinzugezogen werden können, in denen Lauras Aussehen beschrieben wird. Geht man soweit, einen Bezug zur Poesie herzustellen, dann wären die Gemälde auch als eine Reflexion über den Paragone, im Sinne eines Wettstreits zwischen Poesie und Malerei, zu verorten.[12] Andererseits dürfen die Bilder nicht als Illustrationen einzelner literarischer Werke missverstanden werden. In diesem Sinne ist der Meinung Eclercys im Bezug auf die Washingtoner bella donna Recht zu geben, da es sich nicht um die Darstellung einer biblischen Figur handelt wie bisher zumeist angenommen wurde.[13] Zu Recht verweist er in diesem Zusammenhang bei der Identifizierung des Gegenstands in der Hand der Frau als Essenzbrenner auf die damit anspielungsreich inszenierte Sinnlichkeit. Auch ist der Hinweis an anderer Stelle darauf, dass wir es mit vielschichtigen Bildern zu tun haben, die durchaus zwischen Heiratsbild, Kurtisanenporträt und Flora changieren können, alles andere als unbedeutend.[14] Doch wie wären die Bilder dann zu sehen? Wie können wir uns den damals zeitgenössischen Betrachter vorstellen? Hatten die Bildnisse etwa auch ein weibliches Publikum? Und wo waren die Gemälde ursprünglich ausgestellt? Genügt außerdem ein Verweis auf die zeitgenössische Liebeslyrik oder wäre nicht sogar über eine Antikenrezeption nachzudenken? So formulierte beispielsweise Ovid im dritten Buch seiner Ars Amatoria bestimmte Schönheitsideale, die sich gleichermaßen bei Petrarca wie auch den Frauenbildnissen wiederfinden lassen.[15] All dies sind weiterführende Fragen, die dem Thema der bella donna in der venezianischen Malerei als bestehendem Forschungsdesiderat frischen Input liefern könnten.

Die Herausforderung, die sich einer Ausstellung immer stellt, ist die der Vermittlung der Kunst, ihrer Werte und unser Wissen über sie. Damit gehen aber auch unterschiedliche Erwartungen einher. So ist es das bürgerliche Publikum einer Ausstellung einerseits, das sich auf verständliche Weise informiert wissen möchte. Andererseits wartet die Forschung auf die nächste Veröffentlichung neuer Erkenntnisse. Die Schwierigkeit besteht schließlich darin, eine Sprache zu finden, die alle erreichen kann. Doch geht es nicht allein um den sprachlichen Ausdruck, sondern auch um Inhalte, d. h. sich nicht in hochtrabenden Details zu verlieren oder eine Übersicht zu geben und dabei nur an der Oberfläche zu kratzen. Der Frankfurter Katalog lässt sich somit als Spagatversuch verstehen.

Resümierend kann man festhalten, dass es der Ausstellung gelungen ist, einen guten Überblick über die Geschichte und die Themenvielfalt der venezianischen Malerei der Renaissance zu geben. Einschränkend muss aber auch gesagt werden, dass sie der Forschung mehr neue Fragen aufwirft als sie selbst beantworteten konnte. Das Kapitel „Venedig des 16. Jahrhunderts“ ist in der Kunstgeschichte noch längst nicht zu Ende geschrieben.

[1] Begleitend zur Ausstellung ist ein Katalog erschienen: Bastian Eclercy/Hans Aurenhammer (Hgg.): Tizian und die Renaissance in Venedig, Ausst.-Kat. Städel Museum, Frankfurt am Main, München/London/New York: Prestel Verlag 2019.

[2] Vgl. Bastian Eclercy (Hg.): Maniera. Pontormo, Bronzino und das Florenz der Medici, Ausst.-Kat. Städel Museum, Frankfurt am Main, München/London/New York: Prestel Verlag 2016.

[3] Vgl. Katalogeintrag von Hans Aurenhammer Kat.-Nr. 30, S. 102 (wie Anm. 1).

[4] Vgl. Katalogeintrag von Sofia Magnaguagno Kat.-Nr. 35, S. 116 (wie Anm. 1). In der Online-Collection des Bojmans van Beunigen Museums wird zum Vergleich zusätzlich auf eine Druckgraphik von Pietro Testa hingewiesen: Pietro Testa, Venus und Adonis, 1630-40, Radierung, 36,3 x 45,6 cm, London, British Museum, Inv. 1933,0803.4.

[5] Vgl. Ebd. und Francesco Patrizi: Il sacro regno del vero reggimento, e de la vera felicita del principe, Venedig 1569, Kap. IX, S. 382v.

[6] Tizian, Bildnis eines Feldherrn, um 1550, Öl auf Leinwand, 229 x 155,5 cm, Kassel, Gemäldegalerie Alte Meister, Inv. GK 488. Vgl. Katalogeintrag von Sofia Magnaguagno Kat.-Nr. 35, S. 117, Anm. 5. Ost schlug vor, beide Bilder als Pendants – genauer das Rotterdamer Gemälde als Timpano zum Kasseler Porträt – zu verstehen. Weiters ist doch sehr interessant, dass beide Hunde dieselben Maße haben. Vgl. Hans Ost: Tizians Kasseler Kavalier. Ein Beitrag zum höfischen Porträt unter Karl V., Köln 1982, S. 49-55 und S. 63-66, hier S. 53.Vgl. ders.: Tizian-Studien, Köln/Weimar/Wien: Böhlau Verlag 1992, S. 62-65.

[7] All diese Fragen rekapituliert die Kat.-Nr. 36. Magnaguagno geht sogar soweit, in dem einen Hundegesicht einen mürrischen und in dem anderen einen witzigen Gesichtsausdruck sehen zu wollen. Auch unerklärlich scheint die Feststellung im letzten Satz, wenn sie schreibt, dass „zwei undisziplinierte Hunde mit vermenschlichten Zügen jeden zu verspotten scheinen, der sie zusammenzuhalten versucht“. Vgl. Katalogeintrag von Sofia Magnaguagno, S. 117. Die These, die Hunde stellten unterschiedliche Temperamente dar, geht auf Panofsky zurück. Er hatte dies allerdings nur en passant in einer Fußnote behauptet, ohne genauer auszuführen. Vgl. Erwin Panofsky: Problems in Titian. Mostly Iconographic, New York: New York University Press 1969, S. 171, Anm. 85.

[8] Jacob Burckhardt: Die Anfänge der neuen Bildnismalerei, in: ders.: Vorträge. 1870-1892, hrsg. aus dem Nachlass von: Maurizio Ghelardi und Susanne Müller, München-Basel: Schwabe-Beck 2003, S. 474.

[9] Vgl. Eclercy/Aurenhammer (Hgg.): Tizian und die Renaissance in Venedig (wie Anm. 1), S. 127. Grundlegend zu den belle donne: Elizabeth Cropper: The beauty of woman. Problems in the rhetoric of Renaissance portraiture, in: Margaret W. Ferguson: Rewriting the Renaissance. The Discourses of Sexual Difference in Early Modern Europe, Chicago: University of Chicago Press 1986, S. 175-190. Ergänzend zur Rezeption Petrarcas in der Malerei: dies.: On Beautiful Women, Parmigianino, Petrarchismo, and the Vernacular Style, in: The Art Bulletin, Vol. 58, Nr. 3, 1976, S. 374-394. Dies.: The Place of Beauty in the High Renaissance and its Displacement in the History of Art, in: Alvin Vos (Hg.): Place and Displacement in the Renaissance, New York: 1995, S. 159-207 (=Medieval & Renaissance Texts & Studies, Vol. 132). Außerdem hätte noch Petra Schäpers: Die junge Frau bei der Toilette. Ein Bildthema im venezianischen Cinquecento, Frankfurt am Main: Peter Lang 1997 (bes. S. 179-236) berücksichtigt werden können

[10] Vgl. Katalogeinträge von Adela Kutschke Kat.-Nr. 42-44, S. 131-133, hier S. 131 u. S. 133, Anm. 4.

[11] Vgl. Ulrich Prill: Canzoniere, in: Walter Jens (Hg.): Kindlers Neues Literaturlexikon. Studienausgabe, München: Kindler 1996, Bd. 13, S. 168-171. Siehe auch: Francesco Petrarca: Canzoniere. Zweisprachige Gesamtausgabe, übersetzt u. kommentiert von Geraldine Gabor und Ernst-Jürgen Dreyer, München: Deutscher Taschenbuch Verlag 1993, S. 1057f, 1065-1091; S. 1078 (Rätsel). Vgl. Giuseppe Petronino: Geschichte der italienischen Literatur. Band 1. Von den Anfängen bis zur Renaissance, Tübingen/Basel: Francke Verlag 1992, S. 120-122, hier S. 121.

[12] Dies ist im Katalog einmal angeklungen. Vgl. Katalogeintrag von Adela Kutschke Kat.-Nr. 42-44, S. 131.

[13] Sebastiano del Piombo, Dame in Blau mit Parfümbrenner, um 1510/11, Öl auf Holz, 54,7 x 47,5 cm, Washington D. C., National Gallery of Art, Samuel H. Kress Collection, Inv. 1952.2.9. Die Dame im blauen Gewand hat Deutungen als Maria Magdalena und als eine der klugen Jungfrauen erfahren. Vgl. Katalogeintrag von Bastian Eclercy Kat.-Nr. 41, S. 128-130.

[14] Vgl. Katalogeintrag von Adela Kutschke Kat.-Nr. 42-44, S. 133.

[15] Insofern müsste dringend noch weitere Sekundärliteratur hinzugezogen und zeitgenössische und antike Schriftquellen gleichermaßen untersucht werden. Die Ovid-Rezeption Petrarcas ist der Forschung ebenfalls bereits bekannt. Vgl. u. a.: Stephan Leopold: Die Erotik der Petrarkisten. Poetik, Körperlichkeit und Subjektivität in romanischer Lyrik Früher Neuzeit, München: Wilhelm Fink Verlag 2009, S. 199 sowie Anm. 25. Vgl. auch Marco Santagata (Hg.): Il Canzoniere, Mailand: Montadori 1996, S. 1545f. Jüngst ist außerdem ein Sammelband mit kommentierten Quellentexten zum Thema „Schönheit“ erschienen: Romana Sammern/Julia Saviello (Hgg.): Schönheit – Der Körper als Kunstprodukt. Kommentierte Quellentexte von Cicero bis Goya, Berlin: Dietrich Reimer Verlag 2019 (auch online abrufbar unter: https://doi.org/10.11588/arthistoricum.425). Vgl. insbesondere die Beiträge zu Ovid, S. 49-57 und Petrarca, S. 105-114.

Printversion: Frühneuzeit-Info 30, 2019, S. 232–236.

Jour fixe | 11.3.2020 | Gertrud Haidvogel / Friedrich Hauer / Severin Hohensinner: Gewässer als Ressource und Risiko

Vortragende: Gertrud Haidvogel / Friedrich Hauer / Severin Hohensinner

Titel: Gewässer als Ressource und Risiko – Die Transformation der Wasserstadt Wien in der frühen Neuzeit

Ort: 1010 Wien, Hauptgebäude der Universität Wien, Universitätsring 1, Hörsaal 30 (linker Flügel, 1. Stock)

Zeit: Mittwoch, 11.3.2020, 18:30 Uhr s.t.

Moderation: Anton Tantner

Abstract: Gewässer als Transportweg, Wasser als Energieproduzent, als Biomasselieferant, zu viel Wasser, zu wenig Wasser, verschmutztes Wasser, unzugängliches Wasser, Wasser am „falschen“ Ort oder im „falschen“ Aggregatszustand – all diese Nutzungen und Probleme haben die Menschen in der Vergangenheit dazu motiviert, in die Gewässerlandschaft in und um Wien einzugreifen. Immer wenn sie das taten, bauten sie mit an der „Wasserstadt“ – oftmals selbst dann, wenn sie räumlich weit entfernt oder mit ganz anderen Absichten tätig wurden. Sie veränderten dabei die städtischen Beziehungen zur natürlich wie menschlich überformten Umwelt tiefgreifend und nachhaltig.

In diesem Vortrag stellen wir zunächst das im Herbst 2019 veröffentlichte Buch “Wasser Stadt Wien – Eine Umweltgeschichte” vor, das den gemeinsamen Wandel der Stadt Wien und ihrer Gewässer seit der frühen Neuzeit nachzeichnet. In der Folge besuchen wir verschiedene sozionaturale Schauplätze einer wechselvollen Urbanisierungsgeschichte, etwa die Donau und den Wiener Arm (Donaukanal) bei Nußdorf, die Donauauen, den Wienfluss am Glacis, das Erdberger Mais oder den Wiener Fischmarkt.

Zu den Personen:

Gertrud Haidvogl, Mag. Dr., Umwelthistorikerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement, BOKU Wien.

Friedrich Hauer, Mag. Dipl.-Ing. Dr., Stadtforscher und Umwelthistoriker.

Severin Hohensinner, Dipl.-Ing. Dr., Landschaftsplaner, Gewässermorphologe, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement, BOKU Wien.