Ellinor Forster (Innsbruck)
Die Grenzöffnungen in Zentraleuropa um 1989 haben in den 1990er und 2000er Jahren das Forschungsinteresse an Grenzthematiken auch in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft wieder geweckt, nachdem dieser Forschungszweig durch die Aneignung der politischen Geografie, etwa Friedrich Ratzels, durch die nationalsozialistische Expansions- und Vernichtungsideologie nach 1945 entsprechend in Diskredit geraten war. Zunächst richtete sich der Blick noch mehr vom Regierungszentrum ausgehend auf die Grenzen und ihren konstitutiven Charakter für die Entwicklung des Staats, wie etwa im frühen Sammelband von Waltraud Heindl und Edith Saurer, zunehmend galt das Interesse jedoch mehr den Grenzräumen selbst. Rückten für die österreichische Geschichtsforschung vor allem die Grenzen und Grenzräume der Habsburgermonarchie in den Fokus, so arbeiteten Historikerinnen und Historiker in Deutschland nun vermehrt zur deutsch-polnischen wie auch zur deutsch-französischen Grenze. Einen breiteren Rahmen – auch den Ostseeraum mit einbeziehend – deckt etwa der Sammelband von Hendrik Thoß zu den „Mitteleuropäischen Grenzräumen“ ab. Um 2010 erreichte die Beschäftigung mit Grenzen einen Höhepunkt, indem diese zum Thema des Historikertags in Berlin avancierten und zugleich eine deutliche Ausweitung erfuhren – untersucht wurden Grenzen zwischen gesellschaftlichen Gruppen, zwischen den Geschlechtern sowie zwischen Auffassungen oder Sprachen. Damit rückten die Verflechtungen im Grenzraum, die Übergänge zwischen den durch Grenzen abgeteilten Gebieten oder Bereichen in den Mittelpunkt der Forschung, basierend auf dem Ansatz einer Histoire croisée.
Nach Verflechtungen fragt auch das geplante Forschungsprojekt zum schlesischen Grenzraum von 1740 bis 1840. Im Frieden von Berlin, der den Ersten Schlesischen Krieg beendete, hatten sich Friedrich II. und Maria Theresia auf den ungefähren Grenzverlauf nördlich der älteren Herzogtumsgrenzen von Teschen, Troppau und Jägerndorf sowie durch das Fürstentum Neisse geeinigt. Die Konkretisierung der sichtbaren Grenze mittels Grenzsäulen durch die Bevollmächtigten beider Herrschaften im Herbst 1742 förderte eine Reihe von Schwierigkeiten zutage, die bereits darauf verwiesen, dass sich das Land nicht so einfach entzwei teilen ließ. So kam es beispielsweise nicht nur im bischöflichen Fürstentum Neisse, sondern auch etwa im Herzogtum Jägerndorf zur Durchtrennung von Dörfern und grundherrlichen Zugehörigkeiten. Der Beginn des Untersuchungszeitraum ist im Forschungsprojekt so angesetzt, dass sich dieser Raum zunächst noch vor der Grenzziehung erfassen lässt und daran anschließend die vielschichtigen Prozesse verfolgt werden können, wie sich bestandene Verflechtungen erhielten, vielleicht durch verschiedene Nutzungsmöglichkeiten der Grenze sogar intensivierten oder aber durch die Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Ländern begannen zu entflechten.
Entflechtungsprozesse an der Grenze verweisen auf zwei Aspekte. Zum einen hängen sie eng mit dem Agieren des Regierungszentrums zusammen, inwiefern dieses die Grenzregion in den sich entwickelnden einheitlichen Gesamtstaat einbezog. Auch hier ermöglicht der – im Vergleich zu den Ländergewinnen aus den Teilungen Polens etwa – frühe Beginn des Untersuchungszeitraums mit den 1740er Jahren ein Beobachten der Prozesse und Strukturen innerhalb des habsburgischen wie preußischen Länderkonglomerats, bevor die Zentralisierungsmaßnahmen der 1780er Jahre viel strikter durchgriffen und zu Anpassungen führten. Zum anderen ist mit diesem Aspekt die Frage nach der Identität der lokalen Bevölkerung verbunden. Begann sich diese durch Angleichungsmaßnahmen, durch veränderte Möglichkeiten des Austauschs im betreffenden Raum zu verändern und auseinanderzuentwickeln? Solche Überlegungen zu Zugehörigkeiten und Charakterisierungen von „Länderidentitäten“ wurden bisher vor allem im Kontext von „Mental maps“ gestellt. Konkreter von den handelnden Personen gingen die frühen Studien rund um Peter Haslinger aus, der bereits 1997 eine Tagung zum Thema der „Grenze im Kopf“ veranstaltete, die sich zum Ziel setzte, „abseits bzw. ausgehend von der Funktionalität von Staatsgrenze deren Wirkungsmächtigkeit bei der Formierung und Veränderung von Lebenswelten und Identitäten zu umreißen.“ Die Rolle dieser „im Kopf“ eingeprägten Grenzen, vor allem des 19. und 20. Jahrhunderts, bildet auch die Grundlage des groß angelegten, vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts „Phantomgrenzen in Ostmitteleuropa“. Der Beginn dieses Projekts im 19. Jahrhundert setzt jedoch erst mitten in den Nationalisierungstendenzen ein und kann nichts über die Prozesse in der Zeit davor aussagen.
Dieses Forschungsprojekt widmet sich daher dezidiert der Entwicklung davor. Die Jahre 1740 bis 1840 ermöglichen ein Erfassen der Dynamiken vor der politischen Aufladung sprachlich-ethnischer Nationalstrukturen und schließlich dessen Beginn. Sowohl Preußisch-Schlesien als auch Österreichisch-Schlesien waren durch drei in sich jeweils noch abgestufte Sprachethnien geprägt – der deutschsprachigen, tschechischsprachigen und polnischsprachigen Bevölkerung, die sich grob unterschiedlichen sozialen Kontexten zuordnen ließ. Im Vormärz dynamisierten sich die Entwicklungen auch in den beiden Schlesien. Zum preußischen Anteil Oberschlesiens gibt es diesbezüglich schon eine Reihe von Untersuchungen, wenn auch stärker für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts und das beginnende 20. Jahrhundert. Für Österreichisch-Schlesien sind die Studien geringer und auch hier liegt der Schwerpunkt eher auf der späteren Zeit. Diese Ungleichverteilung des Forschungsinteresses zwischen Preußisch-Schlesien und Österreichisch-Schlesien betrifft auch andere Fragestellungen. Während sich die „Historische Kommission für Schlesien“ mit Norbert Conrads noch sehr für das gesamte Schlesien vor der Teilung interessiert hat, liegt der Fokus mittlerweile fast ausschließlich nur noch auf Preußisch-Schlesien. Demgegenüber blieb Österreichisch-Schlesien nach dem frühen Sammelband von Peter Baumgart für die Erforschung der Neuzeit wenig berücksichtigt. Die grenzüberschreitenden Dynamiken und Entwicklungen kommen dabei höchstens am Rand vor oder finden sich gar nicht thematisiert.
Zur Untersuchung der Verflechtungs- und Entflechtungsprozesse im schlesischen Grenzraum geht das Projekt von soziologischen Ansätzen aus, die Raum als eine Konstruktion verstehen, die jedes Individuum vornimmt. In der Definition von Martina Löw entsteht Raum durch die (An)Ordnung von sozialen Objekten und Menschen, die in der Folge miteinander verknüpft werden. Dieses (An)Ordnen und Verknüpfen ist eng mit dem Raumhandeln verwoben. Dabei bilden sich Routinen aus, die eine sichere Orientierung ermöglichen. Zugleich werden damit ständig soziale Ordnungen reproduziert. Wenn innerhalb dieses Systems Veränderungen vorgenommen werden, kommt es zu Reaktionen und Anpassungen aller an der Konstruktion beteiligten Akteurinnen und Akteure. Über das veränderte Raumhandeln unterschiedlicher Personengruppen lassen sich damit im Umkehrschluss soziale Ordnungen und Vorstellungen, wie etwa Zugehörigkeiten, untersuchen – vor allem, wenn es sich um abrupte Eingriffe in die Raum(an)ordnungen handelt. Wie reagierte also die Bevölkerung diesseits und jenseits der Grenze auf die Grenzziehung? Wie eigneten sich unterschiedliche Gruppen die Grenze an, wie veränderten sie ihre Wege, ihr Verhalten und ihre Blickachsen?
Dazu liegt der erste Fokus zunächst auf der Grenze selbst. Wie wurde sie symbolisch ausgestattet und welche Wirkung hatte diese sichtbare Materialität auf die Raumvorstellungen der Bevölkerungsgruppen an der Grenze? Die Symbole – Blechtafeln an den Säulen mit der Aufschrift der jeweiligen Herrschaft – gerieten beispielsweise selbst zum Gegenstand der Auseinandersetzung, indem mit ihnen agiert wurde: durch Entfernung oder Zerstörung, etwa durch Schüsse. Wie lassen sich diese Auseinandersetzungen im Kontext der politischen Situation und in ihrem zeitlichen Verlauf einordnen? So sind etwa die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Österreich und Preußen während der Schlesischen Kriege mitzudenken, die die Grenzverhältnisse verschärft haben. Lässt sich von abnehmenden Zerstörungsversuchen auf eine Verinnerlichung der Grenze schließen oder darauf, dass die Bevölkerung eine Art des Umgangs gefunden hat, die ihr von Nutzen war?
Die Auswirkungen der Grenzziehung sollen in der Folge vor allem in zwei Stoßrichtungen untersucht werden: zum einen über die Analyse von konkreten Grenzkonflikten. Grenzüberschreitendes Handeln – etwa das Kaufen und Verkaufen an Märkten – war zumindest in Kriegs- und Krisenzeiten zeitweise unterbunden. Immer wieder wurden Leute aufgegriffen. Das führte zu entsprechendem Aktenniederschlag mit Verhören der betroffenen Personen, die sich auf das Raumhandeln und die dahinterstehenden Vorstellungen befragen lassen.
Ergänzend zu diesen punktuellen Einblicken wird zum anderen das sich verflechtende bzw. entflechtende Raumhandeln mittels der Analyse von Heiratspraktiken untersucht. Wie veränderten sich diese durch die Grenzziehung? Dabei spielen auch Fragen der „Freizügigkeit“ eine Rolle, unter welchen Umständen es möglich war, über die Grenze zu heiraten, verbunden mit jeweils wieviel an „Abzugsgeld“. Einen besonders spannenden Aspekt stellen dabei interkonfessionelle Eheschließungen dar. Neben Ungarn waren diese nur in Schlesien stets ein offizielles Thema für staatliches Agieren. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 und der Altranstädter Konvention von 1707 mussten die habsburgischen Landesfürsten in Schlesien die Ausübung der protestantischen Religion zugestehen. Dabei stellte sich jedoch die Frage, wie mit der Religionserziehung von Kindern in konfessionellen Mischehen verfahren werden sollte. Bis zum Toleranzpatent Josephs II. mussten sich die Ehepaare dazu verpflichten, die Kinder katholisch erziehen zu lassen. Relevant wurde dies stets, wenn die Kinder das Alter für den katholischen Glaubensunterricht erreicht hatten. Mit der Grenzziehung von 1742 änderten sich auch die konfessionellen Verhältnisse – ein Teil der bisherigen protestantischen Minderheit gehörte nun zum protestantischen Preußen, während die Protestanten in Österreichisch-Schlesien eine noch kleinere Minderheit bildeten. Doch ließ sich die Grenze offensichtlich produktiv nutzen: Kinder wurden zur Vermeidung des katholischen Glaubensunterrichts über die Grenze nach Preußisch-Schlesien zu Verwandten geschickt. Die Behörden tolerierten das jedoch meist nicht, sondern verhängten Gefängnisstrafen über die Eltern, bis das Kind wieder zurückgeschickt wurde.
Im Landesarchiv in Opava findet sich eine Vielzahl solcher Fälle. Doch ist zunächst grundsätzlich zu klären, wie viele dieser Mischehen überhaupt geschlossen wurden. Sehr häufig handelte es sich dabei um Eheleute, die beide in der protestantischen Konfession erzogen worden waren, deren Eltern jedoch eine formale Bestätigung abgegeben hatten, die Kinder katholisch zu erziehen. Durch die variierende Gesetzeslage und damit schwankende Konsequenz im Durchgreifen blieb dies manchmal auch ohne Folgen und es kam in der Folge zu unterschiedlichen Zuordnungen der Konfession durch die Personen selbst und durch die Behörden. Weitere Änderungen traten mit dem Toleranzpatent Josephs II. ein, demzufolge die Kinder ihrem Geschlecht entsprechend in der Konfession des Vaters oder der Mutter zu erziehen waren. Wie wurde das in die Praxis umgesetzt, wie geahndet? Daher gilt es, zunächst einen Überblick über die Heiratsmuster konfessioneller Mischehen vor dem Hintergrund allgemeiner Heiratsmuster zu gewinnen und schließlich danach zu fragen, welchen Einfluss welche Regelungen auf die Raumkonstruktionen hatten, inwiefern also Anpassungen stattfanden.
Mit dem österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1786 bzw. 1811 wurden diese Aspekte verbindlicher geregelt als in den bis dahin üblichen wechselnden politischen Verordnungen. Zugleich stellte dieses umfassende Gesetzbuch den Versuch von Seiten der österreichischen Herrschaft dar, die Länder stärker zu einer Einheit zusammenzubinden. Das preußische Allgemeine Landrecht folgte 1794, auch wenn dieses nur subsidiär galt. Zugleich wurden sowohl Preußisch-Schlesien als auch Österreichisch-Schlesien, wie erwähnt, ab den 1780er Jahren verstärkt verwaltungstechnisch umgebaut und in die Gesamtstruktur Preußens und Österreichs integriert. Es gilt also, das Zusammenspiel dieser An- und Verordnungen mit dem Raumhandeln der Bevölkerungsgruppen im Grenzraum, die sich im Vormärz zudem stärker sprachlich-ethnisch polarisierten, auf ihre raumkonstituierenden Auswirkungen zu untersuchen, um Erkenntnisse über Ver- und Entflechtungen sowie veränderte Identitäten gewinnen zu können.
Printversion: Frühneuzeit-Info 28, 2017, S. 197–201.