Projektbericht zur Dissertation
von Cathleen Sarti (Mainz)
„For all which treasons and crimes this Court doth adjudge that he, the said Charles Stuart, as a tyrant, traitor, murderer, and public enemy to the good people of this nation, shall be put to death by the severing of his head from his body.“
Abb. 1: Zeitgenössisches Flugblatt zur Hinrichtung Karls I. (1649, Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz)
Die Absetzung von MonarchInnen war in der Vormoderne ein politisches Problem, dessen Brisanz sich aus religiösen und staatsrechtlichen Vorstellungen von Herrschaft ergab. Zum einen war der König bzw. die Königin nach der dominanten Vorstellung der ZeitgenossInnen von Gottes Gnaden auf seinen bzw. ihren Thron gelangt. Ihn bzw. sie abzusetzen bedeutete daher, gegen Gottes Willen zu handeln – eine nahezu undenkbare Vorstellung. Zum anderen stand, nach der politischen Vorstellung der Zeit, nicht nur einfach eine beliebige Person als KönigIn dem Königreich vor, sondern diese gottgegebene Person war untrennbar mit ihrem Amt verbunden und aus diesem Amt entsprang die Souveränität des gesamten Landes. Ohne KönigIn gab es kein Königreich. Die Monarchie wurde als die bevorzugte Staatsform angesehen. Die Idee von der Republik existierte zwar auch, wurde jedoch von den meisten zu Gunsten der Monarchie abgelehnt. Diskutiert wurde deshalb eher über die genaue Ausgestaltung der Monarchie und das Verhältnis zwischen MonarchInnen und UntertanInnen.
Trotz dieser Problematik fanden Absetzungen von MonarchInnen statt. Mit Absetzungen sind hier ganz explizit diejenigen Fälle gemeint, in denen die eigenen UntertanInnen ihren König bzw. ihre Königin gegen den Willen des Monarchen bzw. der Monarchin vom Thron entfernten. Sozusagen eine Absetzung von unten, im Gegensatz zu möglichen Absetzungen durch Papst und Kaiser als übergeordneten Institutionen – zumindest in den Königreichen, die entweder katholisch oder Teil des Heiligen Römischen Reiches waren. In protestantischen Königreichen fanden solche Absetzungen von unten mit erstaunlicher Häufigkeit statt: Von den sechs Königen, die Schweden im 16. Jahrhundert beherrschten, verloren vier ihren Thron unfreiwillig. Besonders auch die englisch-schottische Stuart-Dynastie hatte einen Hang zum Verlust der Herrschaft: beginnend mit Maria Stuart in Schottland über ihren Enkel Karl I. in England bis hin zu Marias Urenkel Jakob II. verloren gleich drei MonarchInnen in relativ kurzer Folge den Thron.
In meiner Arbeit untersuche ich die insgesamt acht MonarchInnen, die in den protestantischen Königreichen der britischen Inseln und Skandinaviens vor der Französischen Revolution ihren Thron verloren. Die Betrachtung solcher Absetzungen sowohl in der Einzelansicht als auch in der Zusammenschau kann interessierten HistorikerInnen Anknüpfungspunkte an verschiedene Fragestellungen geben. Nachfolgend ergänze ich die Vorstellung einiger ausgewählter Absetzungen durch ein Panorama solcher Fragen.
Wurde Erik XIV. wegen seiner Liebe zu einer Bauerntochter abgesetzt?
Der schwedische König Erik XIV. (1530/1560– 1569/1574) hatte jahrelang versucht, sich mit einer europäischen Prinzessin zu verheiraten und so Schweden sowie seine Dynastie der Vasa näher an die europäischen Höfe zu binden. Das war für ihn besonders wichtig – und zugleich besonders schwer –, weil sein Vater Gustav I. in den Augen vieler europäischer Königsdynastien ein Usurpator war, der unrechtmäßig den schwedischen Thron an sich gebracht hatte. Erik sammelte zwischen 1557 und 1567 intensiv Erfahrung im Stellen von Heiratsanträgen: Elisabeth I. von England, Maria Stuart von Schottland, Christine von Hessen-Kassel und Renata von Lothringen gehörten zu seinen Auserwählten. Aus den unterschiedlichsten Gründen scheiterten diese Heiratsprojekte. Erik jedoch machte für das Scheitern seiner vielen Brautwerbungen in erster Linie den schwedischen Adel verantwortlich, der mit den diplomatischen Missionen beauftragt war. Ganz so unrecht hatte er dabei nicht: Es lag weniger daran, dass die betreffenden Adligen in böser Absicht diese Missionen nicht erfolgreich zu Ende brachten (wie es Erik XIV. in typischer Vasa- Paranoia vermutete). Es war eher so, dass schwedische Adlige im 16. Jahrhundert auf dem diplomatischen Parkett Europas noch keine gute Figur abgaben – ein paar Jahrzehnte später als Vertreter einer erfolgreichen Militärmacht im Dreißigjährigen Krieg sah das dann ganz anders aus. Im späten 16. Jahrhundert fehlte den als Diplomaten eingesetzten Adligen jedoch noch die europäische Ausbildung, der vertretenen Vasa- Dynastie fehlte die Anerkennung der europäischen Höfe und das weitverbreitete Bild von den Barbaren aus dem Norden half auch nicht wirklich weiter.
Während Erik versuchte, eine europäische Braut zu gewinnen, hielt ihn das allerdings nicht davon ab, sich eine Mätresse zu halten. Karin Månsdotter, die Tochter eines einfachen Landknechts und einer Bäuerin, wurde bereits 1566 erstmals Mutter eines seiner Kinder. Erik wandte sich schließlich gegen den Adel, der seiner Meinung nach für das Scheitern aller Heiratsverhandlungen verantwortlich war und auch sonst seine Politik nicht unterstützte. Er ließ führende Adlige inhaftieren und vom Parlament wegen Verrats verurteilen. Zum dramatischen Höhepunkt dieses Konfliktes kam es am 24. Mai 1567. Der Prozess gegen die Adligen fiel zusammen mit Eriks zunehmendem Realitätsverlust. Im Wahn erstach er einen der Adligen, befahl den Tod aller anderen und irrte dann für drei Tage verwirrt durch einen der ausgedehnten schwedischen Wälder. Dieser Wahnzustand hielt für etwa ein Jahr an, in dem seine Mätresse Karin wohl die einzige war, die noch zu ihm durchdringen konnte und die er in dieser Zeit heiratete. Um den Jahreswechsel 1567/68 konnte Erik XIV. langsam wieder klar denken, was er unter anderem sogleich durch militärische Erfolge gegen Dänemark bewies. Seine Berater hatten zuvor eher schlecht als recht die Stellung im Drei-Kronen- Krieg halten können. Es hätte nun also eigentlich alles gut werden können. Der König war endlich verheiratet und bei klarem Verstand. Legitime Nachfolger gab es auch schon, eine dynastische Krise war nicht zu befürchten. Noch 1567 hatte eine offizielle Aussöhnung mit dem Adel, besiegelt durch die Zahlung von Blutgeld, stattgefunden, und auch mit seinem jüngeren Bruder Johann fand eine Aussöhnung statt. Nachdem der König jedoch wieder die Regierungsgeschäfte übernommen hatte, fand sich eine Adelsopposition zusammen. Diese formierte sich insbesondere über die Frage der Ehe des Königs mit einer nicht-standesgemäßen Bauerntochter zu seiner Gegenpartei. Dem Adel gelang es, ausreichend UntertanInnen zu mobilisieren und kurz nach der offiziell gefeierten Hochzeit Eriks mit Karin und ihrer Krönung zur schwedischen Königin die Hauptstadt Stockholm einzunehmen, den König gefangen zu setzen und ihn schließlich im Januar 1569 durch das Parlament absetzen zu lassen.
Abb.2: Erik XIV. zwischen seinem als diabolisch dargestellten Berater Jöran Persson, der ihn zur Unterschrift der Todesurteilen gegen den Adel drängt, und seiner Mätresse Karin Månsdotter, die auf diesem Gemälde aus dem 19. Jahrhundert als unschuldiger und guter Einfluss dargestellt wird – Erik XIV, King of Sweden, 1871, Öl auf Leinwand, Georg von Rosen (1843–1923) – Quelle: Nationalmuseum Schweden
Warum wurde gerade die Ehe mit Karin in der Begründung des Parlaments zur Absetzung Eriks so prominent angeführt und warum war ihre Krönung der Auslöser für die Absetzung? An Reibungspunkten zwischen Erik und dem schwedischen Adel fehlte es auch ohne die Person Karins nicht – und diese spielten durchaus eine Rolle sowohl bei der Formierung der Opposition als auch in der Darstellung Eriks als Tyrann. Seine Darstellung als solcher machte es in moralischer Hinsicht denkbar, ihn von seinem Thron zu entfernen. Aber was das Fass tatsächlich zum Überlaufen brachte, war der enorme Standesunterschied zwischen der neuen schwedischen Königin und der schwedischen Elite, deren politisches Ideal eine Monarchie mit aristokratischer Beteiligung war. Nicht nur, dass die Bauerntochter Karin als Königin Schande über Schweden bringen würde – ihre Nachkommen würden schließlich dereinst auf dem schwedischen Thron sitzen: praktisch Bauernsöhne! Das war selbst in der relativ egalitären Gesellschaft Schwedens, in der freie Bauern im Parlament saßen, zu radikal. Unter der Führung der beiden Halbbrüder Eriks, Johann und Karl, setzte die Adelsopposition mit dem durch sie kontrollierten Parlament Erik XIV. als König ab. Die Krone fiel an Johann und der Adel hatte seine Vorstellung einer aristokratischen schwedischen Monarchie zunächst durchgesetzt – zumindest bis zur nächsten Absetzung knapp 30 Jahre später.
Kommen wir zu einer anderen Absetzung, genauer zu einer Absetzung einer recht unbekannten Königin. Gerade deswegen kann sie uns weitreichenden Aufschluss über Bedingungen von Herrschaft in der Mitte des 16. Jahrhunderts in England geben:
War die „Neuntageskönigin“ Jane Grey wirklich genau neun Tage lang Königin von England?
Jane Grey (1537–1554), eine Urenkelin Heinrichs VII. von England, wurde vier Tage nach dem Tod Eduards VI. am 6. Juli 1553 vom Privy Council zur Königin Englands in London proklamiert. Die Bevölkerung wunderte sich, da sie diese junge Dame kaum kannte und vor allem, da bekanntermaßen Maria Tudor, die älteste Tochter Heinrichs VIII., ihrem Halbbruder nachfolgen sollte. So war es zumindest der Wunsch der Bevölkerung, so sollte es nach dem dynastischen Erbrecht sein und so lautete auch der Wille Heinrichs VIII., der mehrfach parlamentarisch bestätigt worden war. In Heinrichs Nachfolgeregelungen hatte Heinrich jedoch entgegen dem dynastischen Erbrecht die Linie seiner älteren Schwester, die nach Schottland verheiratet war, von der Thronfolge ausgeschlossen und für den Fall des kinderlosen Versterbens all seiner Kinder – des legitimen Eduard und seiner beiden illegitimen Halbschwestern Maria und Elisabeth – die Linie seiner jüngeren Schwester eingesetzt, aus der auch Jane Grey stammte. Mit diesem Eingriff in das dynastische Erbrecht schuf Heinrich VIII. einen Präzedenzfall, den sich Eduard zu Nutze machen wollte. Als es immer offensichtlicher wurde, dass der junge König weder seine Volljährigkeit erreichen noch einen Nachfolger hinterlassen würde, versuchten er und sein Privy Council alles, um eine Nachfolge der katholischen Maria zu verhindern. Die Tatsache, dass sie in einer der Nachfolgeregelungen von Heinrich als illegitim erklärt und dies nie rückgängig gemacht worden war, wurde zum Anlass genommen, sie von der Thronfolge auszuschließen. Mit diesem Argument wurde allerdings auch die protestantische jüngere Halbschwester Elisabeth ausgeschlossen und die Suche nach einem männlichen Verwandten erwies sich in der töchterreichen Tudor-Dynastie als ergebnislos. Die nächste Verwandte mit Thronanspruch, wenn die schottische Linie außen vorgelassen wurde, war dann tatsächlich die Mutter Jane Greys. In aller Eile wurden all ihre Töchter verlobt bzw. verheiratet, in der Hoffnung, dass eine von ihnen einen männlichen Thronfolger produzieren würde. Doch Eduards Gesundheit schwand schneller dahin, als eine Schwangerschaft hätte auftreten können, und mit wenigen Schriftzügen wurden schließlich aus „L. Janes heires masles“ „L. Jane and her heires masles“ – und damit Jane Grey zur Thronfolgerin vor ihrer Mutter.
Abb. 3 a und b: Das Testament Edwards VI. (1553) und ein Ausschnitt daraus. Quelle: Inner Temple, Petyt MS 538, vol. 47 fo. 317 (aus Bann, Stephen; Whiteley, Linda (Hg.): Painting History. Delaroche and Lady Jane Grey. New Haven 2010)
Die Eingriffe in die Erbfolgeregelung sowohl durch Heinrich VIII. als auch durch Eduard VI. blieben den meisten außerhalb eines engen Zirkels am Hofe verborgen und wären in ihren komplizierten rechtlichen Bezügen und Begründungen auch kaum verständlich gewesen. Maria Tudor gelang es jedoch, sich rechtzeitig dem Zugriff des Privy Councils zu entziehen und von East Anglia aus sich selbst zur Königin zu proklamieren. Diesen Anspruch vertrat sie dann auch mit einer Armee, mit der sie gegen London zog. Da unklar war, wer Jane Grey überhaupt war und welchen Anspruch auf den Thron sie geltend machen konnte, liefen viele einfache Soldaten der Armee Jane Greys zu Maria Tudor über und sicherten letzteren so den militärischen Sieg, bevor es überhaupt zu einer Begegnung kam. In London beeilte sich der Privy Council sich den geänderten Machtverhältnissen anzupassen. Der Einzug Marias in London und ihre Proklamation zur Königin am 19. Juli 1553 wurden zum Triumph. Die Herrschaft Marias begann mit dieser Proklamation in London – so zumindest nach einer Auslegung der relevanten Gesetze. Laut einer anderen Meinung begann die Herrschaft Marias jedoch im Moment des Todes Eduards, das heißt am 6. Juli, endete dann mit der Proklamation Jane Greys in London und begann erneut mit Marias Proklamation in der Hauptstadt. Nur gemäß dieser Deutung wäre Jane Grey genau neun Tage Königin gewesen; ab ihrer eigenen Proklamation am 10. Juli bis zur Londoner Proklamation Marias am 19. Juli. Da es in der Vorstellung der Zeit kein Interregnum gab, sondern der rechtmäßige Nachfolger eines Königs im Moment des Todes seines Vorgängers König wurde – „Le roi est mort, vive le roi“ galt auch in England – ist es genau die Frage der Dauer der Herrschaft Janes, die uns Auskunft über ihre Rechtmäßigkeit als Herrscherin geben kann. Das Anerkennen der ZeitgenossInnen hing offensichtlich mit der Proklamation in London zusammen. Die Rechtsvorstellung der unmittelbaren Übertragung der Krone auf den rechtmäßigen Nachfolger bzw. die rechtmäßige Nachfolgerin reduziert damit die Frage darauf, ob Jane Grey rechtmäßig Königin war. Wenn sie es denn war, war sie es ab dem 6. Juli bis zum 19. Juli, als sie von der unrechtmäßigen Maria Tudor abgesetzt wurde; sozusagen eine Dreizehntageskönigin. Dieser Fall führt zum einen vor Augen, wie groß die Lücken bei der rechtlichen Absicherung von Herrschaft sein konnten, und zum anderen, wie wichtig Rechtspraxis und Anerkennung waren. Denn was am Schluss, am 19. Juli 1553, tatsächlich zählte, war die Anerkennung der Herrschaft Marias durch einen Großteil ihrer UntertanInnen und die damit erfolgte Legitimierung ihrer Machtübernahme.
Von der komplexen rechtlichen Dimension von Absetzungen und Herrschaft nun zu den skandalösen Abgründen der Absetzung Marias, Königin der Schotten – der Faszination dieser Skandalkönigin erlag nicht nur Friedrich Schiller. Bis heute wird ihre „Sex-and-Crime-Story“ gerne als Grundlage fiktiver Bearbeitungen verwendet. Fiktive Elemente und Wahrnehmung spielten auch tatsächlich eine Rolle bei ihrer Absetzung – daher:
Ist es wirklich wichtig, ob Maria Stuart in die Ermordung ihres zweiten Ehemanns Lord Darnley verwickelt war oder nicht?
Je nach Auslegung wird Maria Stuart (1542–1567/1587) entweder als Märtyrerin für den katholischen Glauben, die von Elisabeth 1587 mehr oder weniger ungerechtfertigt hingerichtet wurde, oder als schwache Frau mit einem ausgesprochenen Hang zum Drama dargestellt. Letzere Darstellung betont, dass sie in den Mord an ihrem zweiten Ehemann verwickelt war, den hauptverantwortlichen Mörder heiratete und schließlich, nach ihrer Gefangennahme, versuchte, die englische Königin von ihrem Thron zu verstoßen. Aus der ersten Perspektive war Maria Stuart das unschuldige Opfer einer Rufmordkampagne, die sie mit den Mord an ihrem zweiten Ehemann Lord Darnley in Verbindung brachte, aus der zweiten Perspektive hatte diese Rufmordkampagne einen wahren Kern.
Hat sie oder hat sie nicht? Trug sie eine Mitschuld oder nicht? Wusste sie vor der Tat von dem Plan und unterstützte diesen sogar oder wusste sie nichts davon? Mit diesen Fragen haben sich Forschung und literarische Verarbeitungen immer wieder auseinandergesetzt – und weil die Echtheit der in diesen Fragen relevanten Briefe Maria Stuarts ungeklärt ist, gibt es bis heute keine eindeutige Antwort. Auch fast 450 Jahre nach dem Mord an Lord Darnley kann nur festgestellt werden, dass dieser Mord wohl ungeklärt bleiben wird.
Spielt die Suche nach dem Mörder bzw. nach der Wahrheit wirklich eine Rolle bei der Absetzung Maria Stuarts? Ich behaupte, nein! Für ihre Absetzung und ihr weiteres Schicksal als Gefangene und schließlich Verurteilte in England war es unwichtig, was die Wahrheit war. Wichtig war, dass es diese Frage überhaupt gab und das auch jenseits der schmalen Kreise von Verschwörungstheoretikern offen darüber spekuliert wurde, ob eine gesalbte Königin zur Mörderin geworden war. Nicht einfach nur zur Mörderin an einem einfachen Untertan oder einem ausländischen Feind, sondern zur Mörderin am König – unabhängig davon, dass dieser König nur der Prinzgemahl Maria Stuarts war und weder gesalbt noch mit eigenständiger Macht ausgestattet war. Immerhin war aber auch er ein Urenkel König Heinrichs VII. und stammte aus einer schottischen Adelsfamilie. Nicht die mutmaßliche Verwicklung in den Mord brachte Maria Stuart zum Fall, sondern ihr Verhalten danach: fehlende Trauer, fehlende Entschiedenheit bei der Suche nach den Mördern und die Hochzeit mit einem der Hauptverdächtigen knapp drei Monate nach dem Mord ließen die schottische Königin (und damit Schottland) in einem schlechten Licht dastehen. Auf dieselbe Art und Weise sahen das auch die schottischen Adligen, die aller Wahrscheinlichkeit nach genau wussten, wer wie in welcher Weise Henry Darnley umgebracht hatte. Aber es ging eben nicht darum, dass Einigkeit darüber bestand, dass dieser Ehemann denkbar ungünstig für Maria und Schottland war. Es ging darum, nach vollbrachter Tat den guten Ruf und die monarchische Würde wiederherzustellen. Ein erfolgreicher Mord an einem König musste schließlich noch nicht die Monarchie beschädigen, vor allem dann nicht, wenn man die Schuld einem Verwirrten oder religiösen Fanatiker zuschreiben konnte (das bewies Frankreich 1589 und 1610). Doch das Verhalten der Königin schadete der Monarchie und die Gerüchteküche, die auch nicht vor despektierlichen Pamphleten zurückschreckte, tat ihr Übriges. Den schottischen Adligen war klar, dass diese Situation Schottlands „sklanderous and abhominabill to all nationis“ sei, und daher eine ehrenhafte Lösung gefunden werden müsse. Die erzwungene Abdankung Marias und die Krönung ihres einjährigen Sohnes, aus der Ehe mit dem ermordeten zweiten Ehemann, stellte für die Minderheit, die sich schließlich durchsetzen konnte, eben diese Lösung dar.
Absetzungsereignisse können schlussendlich nicht nur vergangene Herrschaftsprozesse erhellen. In einigen wenigen Fällen wirken Bestimmungen, die aufgrund eines Konflikts, der mit einer Absetzung gelöst wurde, bis heute nach und beantworten damit die Frage:
Warum müssen die erbberechtigen Angehörigen des britischen und schwedischen Könighauses bis heute protestantisch sein und was hat das mit den Niederlanden bzw. Polen zu tun?
1599 in Schweden und 1689 in England wurde jeweils ein König abgesetzt, der mit dem protestantischen Selbstverständnis des jeweiligen Königreiches nicht übereinstimmte, da er katholisch war. Im Falle des schwedischen Königs Sigismund kam noch erschwerend hinzu, dass er zugleich polnischer König war und das schwedische Königreich seit 1587 auch nach seiner Thronfolge 1592 kaum betreten hatte. Der englische König Jakob II. hingegen war durchaus im Lande, doch seine als prokatholisch wahrgenommene Politik ließ den Graben zwischen ihm und seinen UntertanInnen anwachsen. In beiden Fällen waren die Herrschaftsvorstellungen zwischen Untertanen und Monarchen weit voneinander entfernt – und in beiden Fällen fühlte sich ein Familienmitglied des Königs dazu berufen, von dieser Spaltung einen Vorteil zu erlangen und sich an die Spitze der Opposition zu setzen. Sowohl der Onkel von Sigismund, der spätere Karl IX., als auch der Schwiegersohn und Neffe Jakobs, der spätere Wilhelm III., stilisierten sich selbst dabei als protestantische Helden. Dem Calvinisten Karl IX., Vater des protestantischen Heldens Gustav II. Adolf, gelang es sogar, sich an die Spitze eines neugeformten lutherischen Protestantismus zu setzen. Im Schweden des späten 16. Jahrhunderts führte dies zu einer erstmaligen Festlegung auf das Luthertum als Staatsreligion, eine Entscheidung, die bis heute Schweden prägt und erst 1999 aufgehoben wurde. Die Absetzung von Sigismund durch das Parlament legte unter anderem auch fest, dass nur Angehörige der schwedischen lutherischen Kirche auf den Thron nachfolgen konnten, was bis heute gilt.
Die Absetzung Jakobs II. von England durch das Parlament unter der Führung des niederländischen Statthalters Wilhelms III. erfolgte in der Declaration of Rights, die als Bill of Rights bis heute zu den wichtigen Verfassungsdokumenten der ungeschriebenen Verfassung Englands zählt. In diesem Dokument wird festgehalten, dass der englische Monarch, der ja zugleich Oberhaupt der anglikanischen Kirche ist, nicht katholisch sein darf. Darüber hinaus findet sich darin ein Passus, der bestimmt, dass selbst die Ehe mit einem Katholiken bzw. einer Katholikin umgehend zum Ausschluss von der Thronfolge bzw. vom Thron führe. Letztere Bestimmung wurde erst 2013 mit dem Succession to the Crown Act of Great Britain von allen Ländern des Commonwealth aufgehoben. Erstere Bestimmung gilt nach wie vor.
Diese Zusammenschau von Absetzungen in protestantischen Königreichen in der Frühen Neuzeit sollte aufzeigen, in welche unterschiedlichen Bereiche solche Absetzungen Einblicke geben können. Im Zentrum stehen dabei unterschiedliche Herrschaftsvorstellungen, die entweder miteinander oder mit der Praxis von Herrschaft in Konflikt geraten sind. Entgegen den gewünschten und bevorzugten Ideen von gottgegebener Monarchie konnten diese Herrschaftsvorstellungen von der Mehrheit der politischen Eliten (oder auch der radikalsten Minderheit mit der meisten Macht) durchgesetzt werden. Die angeführten Beispiele haben deutlich gemacht, dass es bei wahrgenommener schlechter Herrschaft, sei es aufgrund des unköniglichen Benehmens einer Maria Stuart, des völlig unberechenbaren Verhaltens eines Eriks XIV. oder eben der falschen Konfession Jakobs II. und Sigismunds, Mittel und Wege gab, den Monarchen bzw. die Monarchin loszuwerden und dabei die Herrschaft neu auszuhandeln. Im Kontext solcher Aushandlungen im Zuge von Absetzungen wurden nicht nur die (geänderten) Herrschaftsvorstellungen verschiedener politischer Akteure deutlich, sondern in etlichen Fällen auch neue Regelungen eingeführt, die insgesamt staatsbildend wirkten und in Einzelfällen bis heute gültig sind.
Ansätze der politischen Ideengeschichte, das Verständnis von Herrschaft im Sinne der Kulturgeschichte der Politik, die Rechtsgeschichte sowie ein langer Untersuchungszeitraum über 200 Jahre bilden die Grundlagen meiner Arbeit. Auf dieser Basis erscheinen Absetzungen von MonarchInnen in der Zusammenschau und im Vergleich als spezifische Ereignisform. Diese Ereignisform war, entgegen der eingangs festgestellten dominanten Ideologie, dann eben doch ein mögliches und denkbares Element der Aushandlung von Herrschaft.
Printversion: Frühneuzeit-Info 26, 2015, S. 249–255.
Anmerkungen