Archiv für den Monat: Mai 2015

Konzepte von Gleichheit und Ungleichheit in der deutschen Spätaufklärung

von Sibylle Röth (Konstanz)

Exposition

„Gibt es wirklich Rechte der Menschheit? und sind die Menschen in Ansehung derselben völlig gleich?”1 Dies war eine der Fragen, die in deutschen aufgeklärten Zeitschriften in der Zeit der Französischen Revolution diskutiert wurden. Sie ist Teil einer breiteren Debatte, die sich um die Frage drehte, ob es natürliche Rechte gibt, die jedem Einzelnen einzig aufgrund seines Menschseins zukommen und – wenn das der Fall ist – welche Konsequenzen daraus für die Verfasstheit der Gesellschaft erwachsen.

Meine Dissertation, die an der Forschungsstelle „Signaturen der Frühen Neuzeit” an der Universität Konstanz angesiedelt ist und die im Folgenden vorgestellt werden soll, untersucht Diskurse wie diesen, um herauszufinden, in welchen Zusammenhängen Gleichheit und Ungleichheit in der deutschen Spätaufklärung diskutiert wurden. Das Konzept der Menschenrechte setzt voraus, dass es Rechte gibt, die für alle Menschen gleichermaßen gelten. Allein dieser Ansatz ist also schon eine Provokation der ständischen Ordnung. Aber wenn man sich Ende des 18. Jahrhunderts für Menschenrechte2 ausspricht, welche Rechte sind damit gemeint? In welchen Bereichen ist die Gleichheit der Rechte ein Erfordernis der Vernunft oder Gerechtigkeit? Wo hingegen ist sie unnötig, unrealisierbar oder sogar selbst ungerecht?

Herleitung der Fragestellung

Ausgehend von der Beobachtung, dass soziale Ungleichheit heute zunehmend problematisch für das Funktionieren der Demokratie erscheint, wirft diese Arbeit einen Blick zurück in die Spätaufklärung als Konstituierungsmoment der modernen politischen Kultur. In der gegenwärtigen Sozialphilosophie werden soziale Rechte vornehmlich als Bedingung der Möglichkeit zur Ausübung politischer Rechte konzipiert. Während rechtliche und politische Gleichheit als selbstverständlich und gleichursprünglich gesetzt werden, erscheint die soziale Gleichheit nur als eine abgeleitete Funktion mit beschränktem Selbstwert. Die Primärverteilung wird dem Markt überlassen, dem Staat kommt eine mehr oder weniger weitgefasste Umverteilungsfunktion zu. Der Staat ist also der Agent zur Herstellung der zur Ausübung der Freiheit notwendigen sozialen Grundversorgung, erscheint aber gleichzeitig als Gefährdung für diese Freiheit, so dass sich Kontroversen über die Vereinbarkeit oder notwendige Bedingtheit von Rechtsstaat und Sozialstaat ergeben.

Vor diesem Hintergrund sucht diese Arbeit die Wurzeln dieser Freiheits- und Gleichheitskonzeptionen in der deutschen Spätaufklärung auf und fragt danach, ob und wie die heute auftretenden Widersprüche schon in dieser angelegt waren. Die Leitfrage ist also, wie sich das Verhältnis von Gleichheitsforderungen in verschiedenen Bereichen (rechtliche, politische und wirtschaftliche Gleichheit) in der Spätaufklärung gestaltete.

Im revolutionären Frankreich stand das Problem der sozialen Gleichheit sowohl in den theoretischen Verhandlungen um die Menschenrechte als auch in der praktischen Politik (zumindest unter der Jakobinerherrschaft) durchaus auf der Tagesordnung in der Auseinandersetzung um die politisch-gesellschaftliche Neugestaltung.3 Doch wie zeigt sich die Diskussion in der deutschen Spätaufklärung?

Otto Dann konstatiert einen engen Zusammenhang zwischen aufgeklärter Grundhaltung und liberalen und demokratischen Gleichheitsvorstellungen.4 Soziale Gleichheit nimmt er in diesen Kontext nicht auf, behandelt sie als nicht gleichursprünglich. Jürgen Riethmüller untersucht Texte des 18. Jahrhunderts anhand eines modernen Demokratieverständnisses, dass die Forderung nach einem gewissen Maß an sozialen Grundrechten mit umfasst.5 Wie die moderne Sozialphilosophie deutet er diese als notwendige Ermöglichungsbedingung von Demokratie und stellt dieses Verständnis auch bei den von ihm untersuchten Autoren fest. Jörn Garber hingegen konstatiert eine Differenz in der Ableitung rechtlich-politischer Gleichheitsforderungen einerseits und sozialer Gleichheitsforderungen andererseits.6 Diese bauen nicht aufeinander auf, sondern lassen sich gleichursprünglich aus der naturrechtlichen Vorstellungswelt der Aufklärung deduzieren. Anders als Riethmüller sieht er damit keinen direkten Ableitungszusammenhang zwischen demokratischem und sozialrechtlichem Denken. Bei den meisten der von ihm untersuchten Demokraten konstatiert er ein Ausblenden der sozialen Lebensbedingungen. Bei den Autoren, die sozialrechtliche Forderungen erheben, findet er nicht notwendig demokratische Inhalte.

Die These der Arbeit ist, dass sich aus einem naturrechtlichen Verständnis heraus primär Vorstellungen von negativen Freiheitsrechten ergeben. Der Mensch wird als freies und selbstständiges Individuum konzipiert, dessen Rechten gegenüber staatliche Eingriffe prinzipiell als Gefährdung, nicht als Verwirklichungsbedingung erscheinen. Daraus erklärt sich die Affinität zu bürgerlichen Freiheitsrechten und wirtschaftlicher Deregulierung. Soziale Rechte als Anspruchsrechte des Einzelnen an die Gesellschaft hingegen erfordern gerade staatliche Regulierungsmaßnahmen und stehen damit quer zu den dominanten Denkmustern der progressiven Position. Als Forderung nach Individualrechten finden sie aber auch auf der konservativen Seite keine Unterstützung. In einer Konfliktsituation, die sich zwischen Staatsmacht und selbstständigen Bürgern abspielt, finden sie keine Trägergruppe.

Erst von einem demokratischen Standpunkt aus ist es möglich, den Staat als positiv besetzen Akteur, nämlich als selbstgewählten Beauftragten des eigenen Willens zu sehen und dessen Eingriffe in die Wirtschaft als legitimierten politischen Akt zu begreifen. Insofern ergäbe sich tatsächlich eine genealogische Abfolge von rechtlichen, politischen und sozialen Gleichheitsforderungen. Während sich in der Französischen Revolution all diese Stufen gleichsam wie im Zeitraffer abspielen, bleibt die Situation in Deutschland zwischen der Forderung nach liberaler und demokratischer Gleichheit stehen und dringt folglich nicht bis zu wirtschaftlichen Gleichheitsforderungen vor.

Methodische Einordnung und Quellenbasis

Da es sich hier also um einen komplexen Zusammenhang von Positionen, Argumenten und Abgrenzungen handelt, erscheint die historische Diskursanalyse als das geeignete Untersuchungsinstrumentarium. Durch sie gelingt es, die Vielfalt und ineinander Verwobenheit der unterschiedlichen Felder und Argumentationsmuster in den Blick zu bekommen, sie in ihrer Komplexität und Interaktionsstruktur zu erfassen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der Ideengeschichte auf ein ganzes Netzwerk von Ideenvariationen zu einem bestimmten Themenkomplex.7

Ideengeschichtlicher Hintergrund für den Untersuchungszeitraum ist ein durch die Zurückdrängung der religiösen Deutungsmacht entstandenes Sinnvakuum. Wenn die richtige Position des Einzelnen im gesellschaftlichen Gefüge nicht mehr als providentiell bestimmt verstanden werden kann, verliert die Gesellschaftsordnung an Legitimität. Der Raum für neue Orientierungsmuster wird geöffnet und ein öffentlicher Aushandlungsprozess wird in Gang gesetzt. Der Topos von der ursprünglichen freien und gleichen Geburt aller Menschen bietet allerdings wenige Leitlinien für die daraus ableitbaren gesellschaftlichen Vorgaben. Dieser Freiheit und Gleichheit liegt ein gewisser Drang ins Absolute bei, der so nicht umsetzbar ist, da sich sonst Freiheit in Willkür und Gleichheit in Identität verlieren würden. Es müssen also Grenzen gesetzt werden, doch wo sind diese zu ziehen? Auf welchem gesellschaftlichen Feld erfordert die ursprüngliche Gleichheit die Herstellung von gesellschaftlicher Gleichheit?

Es werden also jeweils Bereiche abgegrenzt, für die die Gleichheit Leitfunktion hat und daneben andere Bereiche stehen gelassen, für die sie selbst ungerecht, irrelevant oder gar schädlich erscheint und die auf andere Weise geordnet werden müssen. Gerade durch das expansive Moment der Gleichheit bleiben diese Grenzen aber immer vorläufig und hinterfragbar. Der Aushandlungsprozess hat keinen natürlichen Endpunkt, sondern bleibt über sich hinausdrängend.

Ausgehend von der Fragestellung wurde ein Korpus von etwa 300 Zeitschriftenartikeln aus der Zeit von 1750 bis 1810 zusammengestellt. Die Wahl der Quellengattung ist darin begründet, dass sie das Hauptforum des politischen Diskurses der aufgeklärten Öffentlichkeit bildete. Zudem bieten Zeitschriftenartikel den Vorteil, die verschiedenen Meinungen relativ kompakt und deutlich – mitunter gar polemisch – darzustellen. Damit ermöglichen sie in besonderem Maße eine Untersuchung der direkten Auseinandersetzung der verschiedenen Positionen.

Diese Form der Diskursanalyse stellt den Inhalt und nicht die zugrunde liegende Formation in den Mittelpunkt des Untersuchungsinteresses. Diskurs wird hier als ein relativ offener und kontingenter Prozess der gesellschaftlichen Selbstvergewisserung verstanden. Dennoch ist zu beachten, dass mit der Auswahl der Quellengattung eine Einschränkung des untersuchten Autorenkreises einhergeht, die zu einer Verengung des Ergebnisses führt. Autoren,8 die in den gelehrten Zeitschriften publizierten, gehören zum Hauptteil der neuentstehenden Schicht der Gebildeten an. Doch war es eben genau diese Gruppe, die über das sich extrem ausweitende Medium der aufgeklärten Zeitschriften ein breites Publikum erreichte und somit zunehmend gesellschaftliche Deutungsmacht gewann. Es handelt sich also nicht um eine willkürlich gewählte soziale Gruppierung, sondern um diejenige, die das Abstraktum aufgeklärte Öffentlichkeit am ehesten repräsentiert, mit all den sozialen Ausgrenzungen, die damit einhergehen.

Die Arbeit gliedert sich nach unterschiedlichen, miteinander verwobenen und im Einzelfall nur idealtypisch zu trennenden Diskurssträngen, in denen Fragen von Gleichheit und Ungleichheit thematisiert werden. Neben dem oben schon angesprochenen Diskurs zu den „Rechten der Menschheit“ handelt es sich dabei vorläufig um „die moralische Lage der Stände“, „Adelsprivilegien und Adelskritik“, „natürliche Gleichheit“, „Ungleichheit als Erfordernis der Gesellschaftsordnung“, „Entstehung der Ungleichheit“, „Verfassungsfragen“ und „politisches System“.9

Es hat sich gezeigt, dass in Diskursen zu Fragen der Wirtschaft und der Armenversorgung Gleichheit im Großen und Ganzen nicht thematisiert wird. Von einem eigenständigen Diskurs zur Problematik der wirtschaftlichen Gleichheit kann innerhalb des ausgewählten Quellenkorpus nicht die Rede sein. Es soll aber demonstriert werden, dass in den anderen Diskurssträngen die wirtschaftliche Lage durchaus eine bedeutende argumentative Rolle spielt.

Hier möchte ich einen kurzen Einblick in den Diskurs zu den Rechten der Menschheit und deren Konsequenzen für die politische Ordnung der Gesellschaft geben. Diese Diskussion fand in den Jahren 1790 bis 1793 vornehmlich in der Berlinischen Monatschrift statt. Startpunkt der Auseinandersetzung war Justus Mösers Ueber das Recht der Menschheit, als den Grund der neuen Französischen Konstitution,10 der zahlreiche Reaktionen hervorrief. Hier sind 19 Texte zusammengetragen, die sich mehr oder weniger direkt aufeinander beziehen. Dieser Diskurs nimmt seinen Ausgangspunkt bei der These Mösers, dass der Staat in Analogie zu einer Aktiengesellschaft zu erklären ist und Landbesitz hier das Äquivalent zu einem Anteilsschein darstellt.11

„Ueberall und in jeder gesellschaftlichen Vereinigung, es sey zum Handel oder zur gemeinschaftlichen Vertheidigung, liegt, außer der Menschheit, eine dem Zwekke angemessene Aktie oder Wahre zum Grunde, die einer besitzen muß, um Genosse zu seyn.”12

Unter dieser Prämisse gilt dann, wie Johann Erich Biester anmerkt: „Eine Theilung geradeauf wäre Ungerechtigkeit, wäre wahre Ungleichheit.”13 Denn hier würde Gleichberechtigung bedeuten, Ungleiche gleich zu behandeln. Sowohl bei Möser als auch bei einem Teil seiner Kritiker ist das politische Mitbestimmungsrecht also an die wirtschaftliche Situation geknüpft.

Untersuchungsschema

Als Grundstruktur der Gleichheitskonzepte wird hier analytisch das Schema genutzt, dass eine Gruppe von Wesen aufgrund einer geteilten Eigenschaft einen gleichen Anspruch auf ein bestimmtes Recht hat. Diese Struktur von Axiom, Argument und Konklusion gilt es genauer zu untersuchen.

Zunächst ist also nach der geteilten Eigenschaft zu fragen, die den Rahmen derjenigen Wesen setzt, denen im entsprechenden Fall gleiche Rechte zukommen sollen. Dabei kann es entweder darum gehen, allgemein menschliche Eigenschaften zu thematisieren oder eine Gruppe mit besonderen Eigenschaften und Fähigkeiten herauszuheben. Hier spielen Menschenbilder, anthropologische Grundannahmen und Vorstellungen der menschlichen Natur eine Rolle. Oder die Rechte werden aus der konkreten Funktion einer Gruppe innerhalb der bestehenden Gesellschaft gefolgert. Hier geht es um Modelle der Arbeitsteilung, etwa auch die Vorstellung, bei der Ständegesellschaft handele es sich um ein harmonisches Miteinander grundsätzlich gleichwertiger, aber unterschiedlich berechtigter Funktionsgruppen. In dem Diskurs über die Rechte der Menschheit werden neben einer anthropologischen Gleichheit insbesondere Landbesitz,14 Besitz im Allgemeinen15 und der Beitrag des Einzelnen zum Gemeinwesen als ausschlaggebende Eigenschaften diskutiert. Letzteres lässt sich dann wiederum als die adelige Aufgabe der Landesverteidigung,16 als Steueraufkommen oder Produktivität17 oder als Dienst am Gemeinwesen durch Verdienst und Talent18 deuten.

Ebenso kann ein gleiches Recht aus einer gleichberechtigten Rolle bei der Gesellschaftsgründung deduziert werden. Hier haben theoretisch Konzepte von Naturzustand und Gesellschaftsvertrag ihren Platz, aber auch konkrete historische Abhandlungen. Naturzustandskonzeptionen setzen eine natürliche Gleichheit als argumentativen Ausgangspunkt. Aus dieser Ausgangslage kann aber gleichwohl begründet werden, dass diese Gleichheit durch die Gesellschaftsgründung enden muss,19 als auch, dass aus ihr rechtliche Ansprüche auch innerhalb der konstituierten Gesellschaft folgen.20

Auch Möser selbst kleidet seine sonst eher historisch verfasste Argumentation in seinem Beitrag Wann und wie mag eine Nazion ihre Konstitution verändern? in die Form der Vertragstheorie. Er geht aber von einem doppelten Vertragsschluss aus, um so wiederum zu unterschiedlichen Rechtsgruppen zu gelangen. Weder Menschenrecht noch Mehrheitsrecht können die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Abmachung aufheben.

„[E]s würde vielmehr die offenbarste Erschleichung sein, wenn die Letztern, oder die Minderberechtigten, ein Menschenrecht aufstellen, durch ihre Mehrheit die bisherige Konstitution aufheben, und sich, als gleiche Menschen, mit den Erstern gleiche Rechte beilegen wollten.”21

Dieser Verwendung des Gesellschaftsvertragstheorems wird widersprochen: Der Gesellschaftsgründungsvertrag muss seiner Logik nach unter Gleichen geschlossen werden. So wird in Sind denn wirklich alle Menschen gleich? festgestellt, dass die Besitzungleichheit nicht als Ableitungspunkt des Gesellschaftsvertrages herangezogen werden kann.

„Privateigentum ist eine Folge des gesellschaftlichen Vertrages, und war vor demselben nicht; denn der Naturmensch hat kein Eigenthum. Jener Grundvertrag war also nicht unter Eigenthümern, sondern unter Menschen geschlossen; mithin konnten dabei nicht die Rechte zum Grunde liegen, die sie als Eigenthümer eines größern oder geringern Antheils, sondern die sie als Menschen hatten.”22

Auf der Ebene des Bezugs zum geforderten Ziel ist zu fragen, welche unabdingbaren Forderungen für die Gesellschaftsordnung sich aus diesen Grundeigenschaften ergeben. Zu was berechtigt die gleiche Ausgangsposition? Welche konkreten Rechte entfließen der unterstellten geteilten Eigenschaft? Gibt es also einen logisch einsichtigen Zusammenhang zwischen der unterstellten Grundeigenschaft und der darauf aufbauenden Forderung? Welche anderen Rechte müssen etwa in Bezug auf andere Werte und Ziele anders geregelt werden? Welche Notwendigkeiten spielen neben der Gleichheit eine Rolle, mit welchen Werten gerät sie in Konflikt?

So hinterfragen Karl von Clauer und Johann Michael Afsprung prinzipiell das Bild der Aktiengesellschaft. Der Zweck des Staates lasse sich nicht in Analogie zu dem einer Aktiengesellschaft fassen. Deswegen kann der „Anteil“ – also der Landbesitz – hier auch nicht das Kriterium zum Mitbestimmungsrecht sein.23 Dass Möser selbst Probleme hat, den internen Bezug von Eigenschaft und Recht überzeugend darzustellen, erscheint naheliegend, da er dieses zugrundeliegende Kriterium zur Begründung der adeligen Vorrechte in seinen unterschiedlichen Beiträgen zu der Diskussion jeweils verschiebt: Bezieht er sich im ersten Text auf den Besitz von Land, so legt er in der zweiten Schrift den Akzent auf die Pflicht der Landesverteidigung, die mit diesem Landbesitz einhergeht, dann versucht er sein Konzept in Form des Gesellschaftsvertragstheorems zu reformulieren und stellt schließlich in Reaktion auf seine Kritiker klar, dass es letztlich um ein an den Landbesitz geknüpftes positives Recht geht.

Auf der anderen Seite bringt Biester das Argument vor, dass gleiches Menschsein keinen Rechtsanspruch in der konstituierten Gesellschaft begründen kann.

„Rechte der Menschheit und bürgerliche Verfassung haben, wie mir scheint, ganz und gar nichts mit einander zu thun. Die letzte beruht auf Verträgen, Einrichtungen, Gesetzen, und beabsichtigt vorzüglich die Sicherstellung des Eigenthums; von welchem allen die bloße Menschheit nichts weiß.”24

Dieser Ansatz führt dann zu einem sich verselbstständigenden Subdiskurs über die Notwendigkeit einer normativen Bewertungsbasis des positiven Rechts.

In Bezug auf das erstrebte Recht muss immer der Frage nachgegangen werden, ob dieses überhaupt verleihbar und gleich verteilbar ist. Welche Forderung lässt sich in ein Recht umsetzen? Ist dieses Recht durch das Wegfallen ihm entgegenstehender Regeln realisierbar oder muss es aktiv erfüllt und dauerhaft befördert werden? Auf der anderen Seite wird dasjenige, was als natürliche Ungleichheit gesehen wird, aus dem Gleichheitsdiskurs ebenso ausgegrenzt wie eine vorgeblich strukturell erforderliche – funktionale – Ungleichheit. Was als unabänderbar gesetzt wird, scheidet aus der Verhandlungsmasse aus. Ebenso lässt sich ein Ziel als irrelevant bei Seite schieben. Gegenüber einer als werthaft ausgezeichneten anderen Sphäre erscheint es dann schlicht vernachlässigbar. Hier ist der Unterschied zwischen problematischer Ungleichheit und ethisch neutraler Unterschiedlichkeit angesiedelt.

Die meisten der referierten Autoren kommen ausgehend vom Status des Menschseins zu einem Bestand allgemeiner und unveräußerlicher Rechte. Neben diesem Bereich, in dem Gleichheit folglich erforderlich ist, werden aber andere Bereiche abgegrenzt für die das nicht gilt. So spricht sich etwa auch Afsprung für die Vorteile einer zensusgebundenen Wahlrechtsbeschränkung aus: „Uebrigens scheint es allerdings zuträglich zu seyn, daß nur diejenigen wahres Bürgerrecht, daß heißt Antheil an der Gesetzgebung und Verwaltung haben, die ein bestimmtes Vermögen besitzen; […].”25 Und auch der anonyme Autor von Sind den wirklich alle Menschen gleich? setzt politische Ungleichheit als notwendige Folge der Gesellschaftsgründung und Erfordernis staatlicher Ordnung.

„Wo aber einige zu befehlen, und Andere zu gehorchen haben, ist keine Gleichheit. Unbestreitbar sind also die Begriffe: Gesellschaft, und: Gleichheit, inkompatibel; und völlig gleiche Rechte und Verbindlichkeiten unter den Gliedern einer Societät undenkbar.”26

Johann August Eberhard expliziert, dass eine gewisse politische Ungleichheit notwendig und gleichzeitig unproblematisch ist. In einem durch die Staatsgröße erforderlichen Repräsentativsystem etwa gilt für das Verhältnis von Repräsentanten und Repräsentierten:

„[…] es würde also eine Ungleichheit entstehen, aber eine blos politische [!], d.i. eine solche, die aus den verschiedenen Graden der Mitwürkung zur Ausübung der Souveränität entspringt, und die Rechte der Menschheit im geringsten nicht afficiert.”27

Und auch Karl von Knoblauch stellt fest, dass eine gewisse Ungleichheit der Rechte eher als funktionelle Unterschiedlichkeit zu sehen ist, die für das gesellschaftliche Zusammenspiel unabdingbar ist.

„[W]ie schon die gemeine Erfahrung bezeugt, [kann] der Zweck der Gesellschaft, ohne eine Verschiedenheit der Mittel, und eine der Verschiedenheit der Functionen der einzelnen Bürgerclassen proportionierte Austheilung derselben nicht erreicht werden […]. Daß überhaupt eine solche Ungleichheit in der Societät stattfindet, darüber kann kein Vernünftiger sich mit Grund beklagen.”28

Noch weiter geht Christoph Goßler in seiner Verteidigung der ständischen Vorrechte. Er sieht diese als natürliche Folge wirtschaftlicher Ungleichheit. Diese aber ist unvermeidbar: „[E]ine Gleichheit des Vermögens [kann] ohne die größte Ungerechtigkeit, ohne Erschütterung der ganzen Staatsverfassung, ohne gewaltsam Unterdrückung alles Kunstfleißes, schlechterdings nicht gedacht werden […].”29 Damit ist es also schlichtweg unmöglich, die geforderte rechtliche Gleichheit in der Gesellschaft umzusetzen.

In dieser Konzipierung ist es notwendig, die Frage nach Gleichheitsforderungen mit alten und auch sich neu herausbildenden Ungleichheitsforderungen zusammenzudenken. Durch die Definition einer Eigenschaft, aus der ein gleicher Anspruch entsteht, folgt automatisch die Exklusion derjenigen, die diese Ausgangsposition nicht teilen. Nur im Falle von konsequent verfassten Menschenrechten handelt es sich bei diesen Exkludierten um eine leere Menge.30 Es geht also im Grunde immer um das jeweilige Kriterium für Gleichheit und Ungleichheit. Wo etwa die Ausweitung der politischen Mitbestimmungsrechte über die (adeligen) Landbesitzer hinaus auch auf Kapitalbesitzer gefordert wird, wird zwar einerseits eine Gleichstellung vorgenommen, andererseits aber bleibt die Ausgrenzung der Besitzlosen bestehen. Die Begründung verläuft jetzt in anderen Bahnen. Sie wird von ihren geburtsständischen Elementen gereinigt und ist damit auf plausiblere Art mit der Annahme der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Menschen verknüpft. Denn unter der Prämisse funktionierender bürgerlicher Leistungsgerechtigkeit erfüllt sie den Anspruch an Chancengleichheit. Es soll also weniger um eine unterstellte Ausweitung des Gleichheitsraums in der Aufklärung als vielmehr um den argumentativen Wandel in der Begründung von Gleichheit aber eben auch neuer Ungleichheitsformen gehen.

Ausblick auf Analyseergebnisse

In dem Diskurs um die Rechte der Menschheit wird deutlich, dass die meisten der Autoren sich für die Existenz eines bestimmten Bestandes natürlicher und damit allgemeingültiger Rechte aussprechen, die jedem Menschen gleichermaßen zukommen. Doch folgt daraus nicht automatisch auch die Forderung nach gleichen politischen Teilhaberechten.

In der Sphäre der Politik bedarf es demnach anderer, spezifischer Eigenschaften, um partizipationsberechtigt zu sein. Derartige Eigenschaften, die herangezogen werden, um politische Teilhaberechte zu begründen sind etwa die verbrieften Vorrechte des Adels, der Status des Landbesitzes, der Besitz von Eigentum im Allgemeinen, das Beitragen zum Gemeinwohl – sei es in materieller (Steuern) oder intellektueller (Ämter) Hinsicht – oder in der am weitest gehenden Forderung die Mitgliedschaft in der Gesellschaft an sich. Politische Gleichheit wird hier also mitnichten als notwendige Folgerung aus der Existenz allgemeiner Rechte der Menschheit gefasst. Aber es ist eine neue Begründung politischer Ungleichheit, die als legitimer erachtet wird als die alten Privilegien des Erbadels.

In Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse werden keine Folgerungen aus der konstatierten menschlichen Gleichheit gezogen. Im Gegenteil werden wirtschaftlicher und rechtlicher Status des Einzelnen in Reaktion auf Mösers Verknüpfung dieser beiden Bereiche von den meisten seiner Kritiker gerade entkoppelt. Die wirtschaftliche Situation soll folglich keinen Einfluss auf den Rechtsbestand des Einzelnen haben. Damit wird aber auch die argumentative Möglichkeit einer menschenrechtlichen Kritik an ungleichen Wirtschaftsverhältnissen verbaut. Die Besitzverhältnisse gelten als menschenrechtlich irrelevant.

Insgesamt ist es damit vor allem die konservative Seite, die zwischen den unterschiedlichen Feldern, auf denen Gleichheit gefordert werden könnte, Interdependenzen sieht. Daraus schließt sie, dass aus der notwendigen oder natürlichen Ungleichheit auf dem einen Gebiet auch die Ungleichheit auf dem anderen Gebiet folgen muss. Die Ungleichheit des Besitzes evoziert hier die Notwendigkeit von politischer Ungleichheit und schließlich die ständische Rechtsungleichheit.31

Die fortschrittliche Position geht im Gegensatz dazu nicht davon aus, dass durch eine derartige Verknüpfung aus der Forderung nach Gleichheit auf dem einen Gebiet notwendig auch die nach Gleichheit auf dem anderen Gebiet folgen muss. Viel eher sieht sie die Gebiete als relationslos an und überlässt so weite Sphären der bisherigen Ungleichheit. Aus der Forderung nach rechtlicher Gleichheit folgt hier mitnichten die nach politischer Gleichheit, eine Forderung nach wirtschaftlich-sozialer Gleichheit gerät erst gar nicht in den Blick. Und das obwohl die Verknüpfung von Besitz und Recht die Ausgangsbasis der Debatte war.

Dabei wäre auch eine Umdrehung der Kausalitätskette denkbar: Wenn gleiche Rechte nur bei gleichem Besitz (oder einem gewissen Mindestmaß an Besitz) möglich sind, würde aus der Forderung nach gleichen Rechten die nach gleichem Besitz folgen. Dies kommt – wie erwähnt – nicht vor. Anstatt die Kausalität umzukehren, wird sie aufgelöst, der Zusammenhang von Recht und Besitz wird bestritten und die Besitzverhältnisse werden politisch neutralisiert.

Damit ist es aber die konservative Position, die auf die Bedingtheit der Verwirklichbarkeit der Rechte hinweist. Es reicht schlichtweg nicht aus, jemandem ein Recht zuzusprechen. Er muss auch die faktische Möglichkeit haben, es in Anspruch zu nehmen. Hier findet sich eine Unterscheidung von formalen und materialen Rechten unter politisch umgekehrten Vorzeichen. Das Argument dient hier nur dazu, auch die formalen Rechte zu beschränken, nicht die Verwirklichungsbedingungen zu erfüllen.

  1. Karl von Knoblauch: Gibt es wirklich Rechte der Menschheit? und sind die Menschen in Ansehung derselben völlig gleich?, in: Philosophisches Magazin 4 (1792), S. 424–446. []
  2. Ich behandele „Rechte der Menschheit“ und „Menschenrechte“ hier synonym. Das entspricht der Quellensprache. []
  3. Siehe etwa Marcel Gauchet: Die Erklärung der Menschenrechte. Die Debatte um die bürgerlichen Freiheiten 1789, Hamburg: Rowohlt 1991; Etienne Balibar: Die Proposition Égaliberté, in: Trivium. Revue franco-allemande de sciences humaines et sociales. Deutsch-französische Zeitschrift für Geistes- und Sozialwissenschaften 3 ( 2009), (http://trivium.revues.org/3337, letzter Zugriff 26.05.2015). []
  4. Otto Dann: Gleichheit und Gleichberechtigung. Das Gleichheitspostulat in der alteuropäischen Tradition und in Deutschland bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert, Berlin: Duncker & Humblot 1980. []
  5. Jürgen Riethmüller: Die Anfänge des demokratischen Denkens in Deutschland. Demokratische Staatsphilosophie, Grundlegung einer demokratischen Verfassungstradition und Ausstrahlung auf die Unterschichten im ausgehenden 18. Jahrhundert, Neuried: Ars Una 2001. []
  6. Jörn Garber: Freiheit ohne Eigentum? Deutsche Solidarrechtstheorien im Einflußfeld der Französischen Revolution, in: Ders.: Spätabsolutismus und bürgerliche Gesellschaft. Studien zur deutschen Staats- und Gesellschaftstheorie im Übergang zur Moderne, Frankfurt a.M.: Keip 1992, S. 192–242. []
  7. Zur Erneuerung der Ideengeschichte siehe: Heinz-Elmar Tenorth/Lutz Raphael (Hg.): Ideen als gesellschaftliche Gestaltungskraft im Europa der Neuzeit. Beiträge für eine erneuerte Geistesgeschichte, München: Oldenburg Verlag 2006. Das hier verwendete Konzept der Diskursanalyse, explizit nicht im foucaultschen Sinne, lehnt sich an an: Achim Landwehr: Historische Diskursanalyse, Frankfurt a.M.: Campus Verlag 2008 sowie Dietrich Busse/Fritz Hermanns/Wolfgang Teubert (Hg.): Begriffsgeschichte und Diskursgeschichte. Methodenfragen und Forschungsergebnisse der historische Semantik, Opladen: Westdeutscher Verlag 1994. []
  8. Ich verwende hier bewusst „Autoren“, nicht „Autor*innen“. Dazu muss allerdings erläutert werden, dass ein großer Teil meiner Quellen anonym oder unter Synonym veröffentlicht wurde. Die Autorenschaft von Frauen ist folglich nicht ausgeschlossen. Die namentlich genannten Autoren sind jedoch alle männlich. Die Beschränkung auf „Autoren“ trägt der Intention Rechnung, nicht einen verfehlten Anschein von Gleichberechtigung in dieser Zeit entstehen zu lassen. []
  9. Nicht behandelt wird die Frage der Geschlechtergleichheit. Dies liegt an einer Fokussierung der Fragestellung und des Untersuchungsschemas, zu der die Frage nach der Gleichberechtigung der Geschlechter quer steht. Hier geht es darum, wie von der Ausgangsbasis freier und gleicher Menschen im Naturzustand aus gesellschaftliche Gleichheit und Ungleichheit begründet werden. Es geht also um die bewusste Setzung und Hinterfragung von Grenzziehungen. Die Frau taucht in diesen Quellen schlicht nicht auf, oder wenn, dann als Beleg für die Unmöglichkeit der Gleichheit. Sie wird in einem noch vollständig naturalistischen Verständnis als das Andere, das Ungleiche gesehen. Ihre Ungleichheit zu begründen, erscheint deswegen nicht notwendig. Den Fokus auf die Geschlechtergleichheit zu legen, bedürfte eines anderen Untersuchungsinstrumentariums und anderer Quellen. Dies kann hier nicht geleistet werden. Hier geht es zunächst um die Herausbildung der Idee einer egalisierten Staatsbürgergesellschaft. Die Frage nach der Gleichberechtigung der Frau erscheint mir erst sinnvoller Weise stellbar, wenn sich dieser Egalisierungsprozess vollzogen hat. Dann dient sie dazu, auf Blindstellen in diesem Konzept hinzuweisen. Hier geht es aber darum, wie diese Gleichberechtigung überhaupt erst – und in Abgrenzung zu älteren Konzepten – zu einer Forderung werden konnte. Die heutige Selbstverständlichkeit dieses Gleichheitsverständnisses ist es erst, die uns nach der Gleichberechtigung der Frau fragen lassen kann. []
  10. Justus Möser: Ueber das Recht der Menschheit, als den Grund der neuen Französischen Konstitution, in: Berlinische Monatschrift (1790), S. 499–505. []
  11. Ebd. []
  12. Ebd, S. 499. []
  13. Johann Erich Biester: Nachschrift zu dem vorstehenden Aufsatz, in: Berlinische Monatschrift (1790), S. 209–220, hier S. 217. []
  14. Justus Möser: Recht Konstitution (wie Anm. 10). []
  15. Etwa Biester: Nachschrift (wie Anm. 13). Aber auch Johann Michael Afsprung: Schreiben des Odenwälders an seinen Freund G-, in: Braunschweigisches Journal 2 (1791), S. 107–117. []
  16. Justus Möser: Ueber das Recht der Menschheit, in sofern es zur Grundlage eines Staates dienen kann, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 496–506. []
  17. Afsprung: Schreiben (wie Anm. 15). Karl von Clauer: Auch etwas über das Recht der Menschheit, in: Berlinische Monatschrift (1790), S. 197–208; Friedrich von Gentz: Ueber den Ursprung und die obersten Prinzipien des Rechts, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 370–400. []
  18. [Johann August Eberhard]: Ueber die Rechte der Menschheit in der bürgerlichen Gesellschaft. In Beziehung auf das bekannte Decret der französischen Nationalversammlung, in: Philosophisches Magazin 3,4 (1791), S. 377–396. []
  19. Biester: Nachschrift (wie Anm. 13). []
  20. Anonym: Sind denn wirklich alle Menschen gleich?, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 541–561. []
  21. Justus Möser: Wann und wie mag eine Nazion ihre Konstitution verändern?, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 396–401, hier S. 398f. []
  22. Anonym: Menschen (wie Anm. 20), S. 548. []
  23. Clauer: Recht der Menschheit (wie Anm. 17) und Ders.: Noch ein Beitrag über das Recht der Menschheit, in: ebd., S. 441–469; sowie Afsprung: Schreiben (wie Anm. 15). []
  24. Biester: Nachschrift (wie Anm. 13), S. 211. []
  25. Afsprung: Schreiben (wie Anm. 15), S. 115. []
  26. Anonym: Menschen (wie Anm. 20), S. 542. []
  27. [Eberhard]: Rechte der Menschheit (wie Anm. 18), S. 386. []
  28. Knoblauch: Rechte der Menschheit (wie Anm. 1), S. 444. []
  29. Christoph Goßler: Ueber die Verschiedenheit des Vermögens und des Standes, in: Berlinische Monatschrift (1792), S. 424–437, hier S. 427. []
  30. Was man selbstverständlich auch als Herausforderung ansehen kann, genau hier weiterzudenken. []
  31. Besonders eindrücklich bei Goßler: Verschiedenheit (wie Anm. 29). []

Rezension: Manfred Knedlik: Leonhard Müntzer. Ein dichtender Kämmerer der Frühen Neuzeit in Amberg. Eine Edition

Manfred Knedlik: Leonhard Müntzer. Ein dichtender Kämmerer der Frühen Neuzeit in Amberg. Eine Edition, Regensburg: Friedrich Pustet 2013, 240 S., ISBN 978-3-7917-2528-4

Von Kai Bremer (Gießen)

Das hier anzuzeigende Buch hat einen bemerkenswerten Titel: Leonhard Müntzer. Ein dichtender Kämmerer der Frühen Neuzeit in Amberg. Eine Edition. Bemerkenswert ist das, weil durch den Titel gleich eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen werden: 1. Leonhard wer? Wohl nicht nur der Rezensent, sondern gewiss auch die meisten Leserinnen und Leser dieser Zeilen, werden den Namen noch nie gehört haben. 2. Warum „ein“ dichtender Kämmerer und nicht „der“? Zumindest dem Rezensenten ist kein weiterer dichtender Kämmerer der Frühen Neuzeit bekannt – erst recht nicht in Amberg. 3. und letztens fragt man sich, was denn da ediert wird, wenn zumindest ein Blick ins Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 16. Jahrhunderts (VD16) umgehend vorführt, dass dieser Autor offenkundig kein bisher bekanntes gedrucktes Werk hinterlassen hat.

Beginnen wir mit der letzten Frage. Die Unkenntnis über Müntzer liegt schlicht daran, dass er lediglich zwei anonyme Flugblätter mit religiösen Texten publiziert hat, die jenseits der Region um Amberg nicht wahrgenommen wurden. Eine Edition rechtfertigt das natürlich nicht, sondern sein handschriftliches, literarisches Werk, das bisher weitgehend unbekannt war. Es handelt sich dabei um religiöse Gelegenheitsdichtung, um Gebete und Lieder, um Akrosticha und Chronogramme. Der Herausgeber der Edition, Manfred Knedlik, nennt zudem noch „politische Zeitgedichte“ (S. 40f.), doch ließe sich trefflich streiten, wie sehr Müntzers Aussagen hier tatsächlich politischer Natur waren. Diese Gedichte beziehen sich auf zeitgenössische Ereignisse wie Regierungswechsel, die Müntzer freilich nicht als Kämmerer oder Ratsherr, der er in der oberpfälzischen Stadt lange Jahre war, kommentiert. Vielmehr äußert er sich hier immer wieder als entschiedener Lutheraner, der indirekt alle obrigkeitlichen Annäherungen an die Reformierten ablehnte. Seine ‚politischen’ Gedichte sind also allenfalls ‚religionspolitisch’.

Mit diesen Hinweisen ist zugleich auch die erste Frage einigermaßen beantwortet. Nachgereicht seien nur wenige Hinweise auf die Biographie. Leonhard Müntzer (1538–1588) entstammte einer bekannten Amberger Familie. Er verfügte über einige Lateinkenntnisse, scheint aber nicht studiert zu haben. Auch wenn sein Großvater bereits in der Stadtverwaltung tätig war, so kann man doch sagen, dass Müntzer erst durch die Einheirat in die Familie Kastner umfassenden Wohlstand und städtisches Ansehen erlangt hat, wie Knedlik überzeugend ausführt. Stadtkämmerer war Müntzer von 1567 bis in sein Todesjahr, als Ratsmitglied wurde er wiederholt zu einem der fünf Bürgermeister gewählt. Das alles veranschaulicht zugleich den Produktionskontext von Müntzers Literatur: Er ist ein typischer Gelegenheitsdichter der Frühen Neuzeit, der über hinreichend viel Bildung und Vermögen verfügte, um sich der Literatur hingeben zu können.

Formal gehorchte Müntzer dabei den Standards seiner Zeit, ohne dass er literaturgeschichtlich besonders Herausragendes vorgelegt hat. Es dominiert der Knittelvers. Humanistisch-spielerische Textsorten wie die genannten Akrosticha und Chronogramme stehen neben frommen, sowohl motivisch wie theologisch typisch lutherischen Textsorten.

Doch rechtfertigt all das schon eine Edition? Handelte es sich um einen Autor aus dem 17. Jahrhundert, müsste man mit Fug und Recht festhalten: wohl kaum. Immerhin gibt es – zumal in den Jahrzehnten nach Opitz’ Buch von der deutschen Poeterey – zahlreiche einigermaßen gebildete Protestanten wie Müntzer, die Gedichte vorlegten und die Konfessionalisierung damit kommentierten. Was ihn von diesen unterscheidet, sind in erster Linie die Überlieferungsträger, auf denen seine Lyrik zu finden ist. Aufgezeichnet hat er sie nämlich in zwei Rechnungsbüchern. Knedlik hat die Gedichte daraus transkribiert und redaktionell sensibel bearbeitet. So liegt der Leserin/dem Leser das kleine Gesamtwerk Müntzers in der Blattfolge der Rechnungsbücher vor. All jene, die an materialen Fragen und historischen Kontexten (im wahrsten Wortsinn) interessiert sind, mögen freilich bedauern, dass die Blätter mit den Rechnungen nicht ediert wurden, so dass das historisch bemerkenswerte Ineinander von Müntzers Kämmerer-Arbeit und seinem Dichten bei Gelegenheit leider nur geahnt, nicht aber nachvollzogen werden kann.

Die Verse werden von Knedlik zuverlässig und prägnant in Fußnoten kommentiert. Für Leserinnen und Leser, denen die frühneuhochdeutschen oder dialektalen Wendungen Müntzers Verstehensschwierigkeiten bereiten könnten, hat der Herausgeber zudem ‚Übersetzungen’ angefertigt, die in den Fußnoten die Sachkommentare ergänzen. Aber nicht nur deswegen ist die Edition eine, die man gerne auch dem nicht-wissenschaftlichen Publikum empfehlen kann. Knedlik eröffnet die Edition mit einer zuverlässigen Einführung in die kulturhistorischen Kontexte. Ein solcher Aufbau wäre bei einer Ausgabe, die ausschließlich für ein wissenschaftliches Publikum konzipiert ist, eher überflüssig. In der vorliegenden Edition erweist sich dieser Aufbau als Stärke, weil das Buch so auch fachfernen Leserinnen und Lesern, die beispielsweise an der Amberger Lokalgeschichte interessiert sind, einen guten Einstieg ermöglicht.

Einladung zum Jour fixe, 17.6.2015: Malte Griesse – Die mid-17th century crisis als vernetztes europäisches Kommunikationsereignis

Krise ist immer, sei’s in der Gegenwart, sei’s in der Frühen Neuzeit – das IEFN verabschiedet sich mit einem krisenreichen Vortrag in die Sommerpause:

Vortragender: Malte Griesse

Titel: Die mid-17th century crisis als vernetztes europäisches Kommunikationsereignis

Ort: 1010 Wien, Hauptgebäude der Universität Wien, Universitätsring 1, Hörsaal 45 (2. Stock, gegenüber dem Institut für Geschichte)

Zeit: Mittwoch, 17.6.2015, 18:30 Uhr s.t.

Moderation: Evelyne Luef

Abstract:
Es ist keine Neuigkeit, dass es in der Mitte des 17. Jahrhunderts zu einer weitgehend präzedenzlosen Häufung von Revolten und Bürgerkriegen in ganz Europa (und auch darüber hinaus) gekommen ist und in der Frühneuzeithistoriographie hat die mid-17th century crisis als Höhepunkt der vielbeschworenen „Krise des 17. Jahrhunderts” dementsprechend auch zahlreiche Debatten ausgelöst. Meistens suchte man nach gemeinsamen strukturellen Ursachen für die verschiedenen politischen und sozialen Verwerfungen. Man fand sie beispielsweise in einer Krise des Feudalismus, in der kleinen Eiszeit, in Missernten, oder auch in einem allgemeinen Legitimitätsverlust der aufgeblähten Renaissance-Höfe angesichts rapide steigender Kriegsanstrengungen und Steuerforderungen. In meinem Vortrag möchte ich diesen jeweiligen Erklärungen ihre Gültigkeit nicht absprechen. Ich vertrete vielmehr die These, dass sich die Krisenereignisse durch die intensivierte länderübergreifende Kommunikation auch gegenseitig beeinflussten und bedingten. Durch die breite Zirkulation von Flugschriften und seit kurzer Zeit auch von regulären Zeitungen erfuhren große Teile der Bevölkerung von den Krisen in anderen Ländern. So konnten sie sich davon inspirieren lassen oder sie ablehnen, in jedem Falle aber mehr oder weniger ausgiebig darüber diskutieren und mit der eigenen Situation vergleichen. Zugleich liefen auch bei den Regierungen durch die Verstetigung diplomatischer Beziehungen viele geheime Berichte zusammen. Auch sie blickten mit gemischten Gefühlen auf diese Revolten und Aufstände im Ausland. Einerseits konnten sie sich über die Schwächung potentieller Gegner freuen, andererseits spürten sie, dass sie selbst im Glashaus saßen – oder auf Pulverfässern. Auch hier drängten sich häufig Analogien mit der eigenen inneren Lage auf. Nicht nur rationales Kalkül, sondern Gefühle wie Angst bestimmten politische Entscheidungen – und die wurden von den Berichten über Revolten oftmals geschürt. Selbstverständlich hatte der Umgang mit den Untertanen auch wieder Auswirkungen auf die Ereignisse im Konfliktfall. Schließlich beobachteten auch viele zeitgenössische Autoren die Häufung von Revolten und führten sie auf gemeinsame Ursachen zurück, zum Teil auf ganz ähnliche, wie sie in der späteren Geschichtsschreibung gefunden wurden. Es geht mir dabei weniger um die angeführten Ursachen, als um die Kommunikation darüber, die ihrerseits zu einem geschichtsmächtigen weil handlungsrelevanten Faktor wurden.

Zur Person:
Studium in Köln, Volgograd, Moskau und Paris. Promotion an der EHESS (Paris) über Meinungsbildung im Stalinismus. Lehre in Paris, Bielefeld und Konstanz. Seit 2013 Leiter der Nachwuchsgruppe „Revolten als Kommunikationsereignisse in der Frühen Neuzeit” am Exzellenz Cluster „Kulturelle Grundlagen von Integration” an der Universität Konstanz. Wichtige Publikationen: Communiquer, juger et agir sous Staline: la personne prise entre ses liens avec les proches et son rapport au système politico-idéologique (2011) und From Mutual Observation to Propaganda War: Premodern Revolts in their Transnational Representations (Hg. 2014).

 

Rezension: Herbert Seifert: Texte zur Musikdramatik im 17. und 18. Jahrhundert. Aufsätze und Vorträge

Herbert Seifert: Texte zur Musikdramatik im 17. und 18. Jahrhundert. Aufsätze und Vorträge, hg. v. Matthias J. Pernerstorfer (= Summa Summarum 2), Wien: Hollitzer Wissenschaftsverlag 2014, 1088 Seiten, ISBN: 978399012179.

 Von Renate Schreiber (Wien)

Der vorliegende Band bietet auf mehr als 1000 Seiten (mit Beiträgen in Deutsch, Englisch und Italienisch) einen Überblick auf das Œvre des Musikwissenschaftlers Herbert Seifert. Es konnten darin nicht alle Vorträge oder Artikel des Autors berücksichtigt werden; aufgrund der Anzahl seiner Forschungsarbeiten wäre das kaum durchführbar gewesen. Bei jedem Beitrag (insgesamt 72 nicht chronologisch, sondern thematisch angeordnete Aufsätze) wird in der ersten Fußnote angeführt, wann und wo ein Artikel zuerst erschienen ist bzw. der Vortrag gehalten wurde. Da es unmöglich ist, im Rahmen dieser Besprechung auf jeden einzelnen Beitrag einzugehen, werden einige zentrale Aspekte des Bandes vorgestellt.

Seifert hat mit der Verwendung von privaten Briefen adeliger Mäzene an Familienmitglieder oder an Künstler bereits früh eine bis dahin kaum genützte Quelle für die kulturhistorische Forschung erschlossen; zahlreiche Entdeckungen sind ihm hier zu verdanken. Die im Band enthaltenen biographischen Untersuchungen zu wichtigen Künstlern und ihren Förderern spiegeln die akribische Arbeit Seiferts in zahlreichen Archiven und Bibliotheken des In- und Auslands wider. Musik spielte am Wiener Kaiserhof von Beginn an eine wichtige Rolle und wurde auch durch die beiden komponierenden Kaiser Ferdinand III. und Leopold I. in besonderem Maße gefördert. Der Fokus des Bandes liegt auf der Geschichte und Entwicklung der italienischen Musik an den Habsburgerhöfen, berücksichtigt aber auch die vorangehende Epoche niederländischer Einflüsse auf die habsburgische Hofkapelle.

Seiferts Studien werden in drei Hauptkapiteln gebündelt: 1. Aus Italien über Salzburg nach Europa; 2. Oper am Wiener Kaiserhof; 3. Sakrale und profane Musikdramatik. Im ersten Teil beleuchtet Seifert den Einfluss italienischer Komponisten und Interpreten auf die Gebiete nördlich der Alpen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Salzburg liegt. Im „Vorspiel“ erläutert er die Entwicklung in Italien (z. B. in Venedig und Neapel) um 1600. Die „Frühgeschichte der Monodie in Österreich“ bietet Beispiele für die engen – familiär begründeten – Verflechtungen und den kulturellen Austausch der oberitalienischen Fürstenhöfe mit den Habsburgerhöfen. In Salzburg beschäftigte und förderte Fürsterzbischof Marcus Sitticus von Hohenems zahlreiche italienische Musiker auf Grund seiner engen Beziehungen nach Mantua. Ergänzt wird dieses Kapitel durch einen Anhang mit Stammtafeln zu seiner Familie und Angaben zum Spielplan während seiner Regierungszeit. Eng verbunden mit dem Fürsterzbischof von Salzburg, der selbst italienische Wurzeln hatte, ist der Erfolg von Francesco Rasi, „dem bedeutendsten Sänger des frühen 17. Jahrhunderts“, aber auch anderer Musiker dieser Zeit. Salzburg entwickelte sich unter Marcus Sitticus zu einem kulturell bedeutenden Brückenkopf für die Rezeption italienischer Musiker nördlich der Alpen.

Die direkten und indirekten Auswirkungen der Musik Claudio Monteverdis an den Habsburgerhöfen erhellt der Beitrag „Monteverdi und die Habsburger“. Der Aufsatz „Das frühe italienische Musikdrama nördlich der Alpen“ beleuchtet die ersten musikdramatischen Aufführungen in Salzburg, Prag, Wien, Regensburg und Innsbruck; dazu zählten nicht nur Opernaufführungen, sondern auch durchkomponierte Intermedien und Ballette. Die Ballettaufführungen, an denen immer wieder Mitglieder der kaiserlichen Familie und des Hofadels beteiligt waren, entwickelten sich zum fixen Bestandteil der musikalischen Unterhaltung an den Höfen der Habsburger, und auch hier spielten die Familienbande zu italienischen Höfen eine entscheidende Rolle. Ausführlich zitierte Berichte geben einen Eindruck von diesen Aufführungen auf das zeitgenössische Publikum (z. B. in dem Artikel „Early reactions to the new genre opera north of the Alps“).

Viele „italienische Gesangsvirtuosen reisten im 17. Jahrhundert nordwärts“, um ihre Künste bei Hof darzubieten und/oder eine gut bezahlte Anstellung zu finden – auch hier spielten Empfehlungen eine entscheidende Rolle. Seifert stellt einige reisende Virtuosen sowohl biographisch als auch anhand ihrer Auftritte und Rollen anlässlich von Hochzeiten, Geburtstagen und anderen festlichen Gelegenheiten vor. Ein Beitrag ist den „Musikzentren in Österreich im Barock“ gewidmet; dazu gehörten die Städte Wien, Salzburg und Innsbruck. Der aus der Toskana stammende Sänger und Komponist Antonio Cesti wurde sowohl in Innsbruck als auch in Wien sehr geschätzt und verbrachte mehr als 18 Jahre in habsburgischen Diensten. Ihm sind zwei Kapitel gewidmet: „Cesti and his opera troupe in Innsbruck and Vienna …“ mit fünf Appendices zu den Werken, den Sängern und zehn persönlichen Briefen sowie Cestis „bewegtes Leben zwischen Italien und Österreich“, das anhand neuer Quellen dargestellt wird.

Mit seiner 1981 vorgelegten und 1985 im Druck erschienenen Habilitationsschrift „Die Oper am Wiener Kaiserhof im 17. Jahrhundert“ hat Seifert ein Grundlagenwerk verfasst. Die in der Zwischenzeit entdeckten Ergänzungen und Korrekturen zum Spielplan 1622–1705 werden im zweiten Hauptteil auf den aktuellen Forschungsstand gebracht und die dafür verwendeten Quellen angeführt. Im Unterkapitel „Die kaiserliche Hofoper“ liegt der Schwerpunkt auf den italienischen Libretti sowie den theatralen Festen und Opern, die für den Kaiser und seinen Hof in Prag bzw. Linz geschaffen wurden oder anlässlich einer Krönung zur Aufführung gelangten. Die folgenden Unterkapitel sind in chronologischer Abfolge den Kaisern von Matthias bis Karl VI. gewidmet. Das Libretto des ersten Musikdramas des Kaiserhofes, das am 5. Februar 1617 in Prag zu Ehren von Kaiser Matthias und seiner Gemahlin aufgeführt wurde, ist in dem Beitrag komplett (einschließlich Übersetzung) wiedergegeben.

Der Abschnitt zu Kaiser Leopold I. bietet einen ausführlichen Überblick über die Hofopern anlässlich von Familienfeiern und insbesondere über die musikalischen Festlichkeiten bei seinen drei Hochzeiten. Im Kapitel „Festlichkeiten zur ersten Hochzeit“ des Kaisers findet sich als Anhang eine Aufstellung aller Aufführungen zwischen Juli 1666 und Juli 1668. Zu Zeiten der italienischen Kaiserinnen Eleonora I. und Eleonora II. di Gonzaga fanden am Kaiserhof immer wieder Commedia dell’arte-Aufführungen statt („Rapporti tra commedia dell’arte e musica alla corte Cesarea“). Auch Leopold I. liebte diese Vorstellungen, wobei allerdings während seiner ersten Ehe mit der spanischen Infantin Margarita Teresa derartige Darbietungen fehlen. Mit Antonio Draghi, der in Wien Karriere machte und zum kaiserlichen Opernintendanten und Hofkapellmeister von Leopold I. aufstieg, befassen sich zwei Kapitel, die mit einem Register seiner Werke und Berichten von Zeitzeugen ergänzt werden.

Der Aufstieg des Steirers Johann Joseph Fux am Hof von Kaiser Karl VI. zeigt, dass nicht nur italienische Musiker Karriere machen konnten. Seifert behandelt diesen einflussreichen Künstler in mehreren Beiträgen; in einem davon findet sich auch ein Werkverzeichnis. Der italienische Komponist Giovanni Valentini folgte Ferdinand II. von Graz nach Wien und unterrichtete dessen Söhne in Musik und italienischer Poesie. Zwei Aufsätze beleuchten sein Wirken am Hof der Kaiser Ferdinand II. und Ferdinand III. Letzterer schätzte ihn nicht nur als Musiker, sondern auch als Lehrer und musikalischen Ratgeber.

Im dritten Hauptteil beleuchten zwei Artikel das sogenannte „Sepolcro“, ein Spezifikum der kaiserlichen Hofkapelle in Wien. Diese musikdramatische szenische Aufführung – meist als „Rappresentazione sacra al Santissimo Sepulcro“ bezeichnet – fand jeweils am Karfreitag und/oder Gründonnerstag am Heiligen Grab in der Hofkapelle statt. Sie ist erstmals für 1640 belegt und wurde wahrscheinlich von Giovanni Valentini initiiert, der zu Beginn für Text und Musik verantwortlich zeichnete. Vier weitere Kapitel befassen sich mit dem Ordenstheater, davon drei speziell mit Aufführungen der Jesuiten.

Zahlreiche musikalische Beispiele, ausführliche Quellenzitate und Illustrationen ergänzen den Band. Im Anhang des Buches findet sich ein umfassendes, chronologisches „Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen“ von Seifert. Das ausführliche Register bietet detaillierte Informationen sowohl zu „Orten und Institutionen“ als auch zu den „Personen“. Das Titelregister enthält weiterführende Angaben zu Autoren, Vorlagen und Komponisten.

Der Band versteht sich als Beitrag zur Theater- und Kulturgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts und bietet zahlreiche gattungsgeschichtliche Hinweise und Erläuterungen. Das Buch erleichtert Studierenden und Fachleuten – nicht nur der Musikwissenschaft – das mühsame Suchen nach den unselbständig erschienenen Fachartikeln des Autors und bietet mit seinen bis dato ungedruckten Vorträgen sonst nicht greifbare Informationen.

„Kein anderer hat so viel für die Erforschung der Geschichte der italienischen Oper nördlich der Alpen im frühen 17. Jahrhundert geleistet wie Herbert Seifert“, stellt der Herausgeber Matthias Pernerstorfer in seinem Vorwort fest. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Queens Consort in Premodern Europe. A European Research Project in Progress*

by Elise M. Dermineur (Lund)

Introduction

In 1744, Friedrich II (1712–1786), King of Prussia, ne­gotiated the marriage of one of his younger sisters to the newly elected crown prince of Sweden, hoping to strengthen and develop further the ties between the two countries through this dynastic alliance.1 In the spring, when the young Luise Ulrike (1720–1782) was chosen by both parties as the intended spouse, she was informed by her brother and his ministers of the pro­gress of the negotiations. While leaving all the mate­rial considerations and the practical arrangements to them, she prepared herself to fulfil her duty:

(…) It is true that there are some differences in the cus­toms between this country and ours, but I will make it my duty to be compliant in everything, as much as I can be, according to the mores of the nation.2

Luise Ulrike, born a Prussian princess, was likely to marry a powerful foreign prince or king, just as many other princesses in premodern Europe did. Conscious of her duty and her prerogatives, the young princess was fully aware of her fate, as this extract shows, and she was ready to become not only the spouse of a prince she had never met, but also to be one day crow­ned queen of Sweden, a country in which she had ne­ver set foot. Luise Ulrike ultimately recognized that she would have to adapt herself to the customs of her new land and her new court.

 

Ulrika of Prussia as Aurora, by François- Adrien Latinville, 1747 or 1748. (source: Wikimedia commons).

Ulrika of Prussia as Aurora, by François-Adrien Latinville, 1747 or 1748. (source: Wikimedia commons).

Dynastic alliances in premodern Europe were always a vehicle for cultural synthesis and transfer between various territories and courts. A foreign princess, like Luise Ulrike, travelled to her new court with her own set of traditions, norms, and cultural identity. While noble houses throughout Europe shared many com­mon norms and values pertaining to their unique rank within society and their large networks, cultural dif­ferences, norms, court rituals, étiquette and regional traditions coloured and shaped the identity of female consorts. A foreign princess might well have been from another religion to that of her new husband, she might have received a different education, and she might have been brought up in a different court culture. In this project we are interested in these particularities and especially the meeting point between them and the cultural transfer and assimilation that occurred as well as the possible conflicts.

This research project, therefore, intends to bring light to the paradigm of the female consort, with special re­ference to the consort’s role and influence.3 One of the aims of this prosopographic research project is to build a general framework on queen consortship. While over past years a lot of attention has been devoted on reig­ning queens and female regents, there is still a gap to be filled when it comes to queens consort.4 What do we know about those who were supposed to stand in the shadow of kings, who provided them with heirs and often advice and who brought with them and to their spouses dynastic and diplomatic alliances? We do know a lot about the lives of particular individuals, from Catherine of Aragon (1485–1536) to Marie Antoi­nette (1755–1793), and the singularities and experien­ces of many of these queens consort, but we are still in need of a useful overarching paradigm that would describe and theorize their political and cultural roles. Furthermore, while looking for such a paradigm, it is critical to take into consideration the construction and reinforcement of their role and position as consort over time. Norms and expectations of consortship evolved throughout the period and the mechanisms and forces at work in such constructions are particularly relevant and need to be examined further.

This research project makes a significant contribution to scholarship by assessing the concept of queen con­sort. As stated, a lot of work has been done on either specific individuals or on female regents and female rulers, especially in the light of their political role and in relation to the state building process, but a gap still needs to be filled for those who did not govern but who did play a significant role.5 We are extremely attentive to queens consort who made cultural and political con­tributions to their new country. Their evident political function lies beneath the dynastic alliances contracted through their marriage, but some of these women did exert a real influence, beyond the primary duties ex­pected from a consort. The cultural influence of these queens consort is probably the lesser known area in historiography. While culture was widely exploited by many of them as a channel for influence – including political influence – their cultural legacies were never­theless and still are major visible contributions to the cultural landscape.

This broad European project therefore asks whether general patterns concerning queen “consortship” can be drawn, and it proposes an overarching approach while also underlining the singularities of consorts’ ac­tions and personalities.6 In this work-in-progress artic­le, I focus mainly on various aspects that the team will cover in this project: first the political role of a consort; then her cultural role and legacy; and finally I consider a few tools of analysis useful in the building of an ove­rarching framework of queen “consortship”.

Queens Consort in Premodern Europe: characteristics, duties, and functions

Queen Consort: a definition. A queen consort was the spouse of a sovereign king. The etymology of the term means “the one who shares the same fate”. In premo­dern Europe, a foreign princess who married a crown prince or a king often travelled to a new city, a new land and a new court. In most of the cases, it was wo­men who had to emigrate following their marriage, while crown princes and kings remained in their ter­ritories. Only a handful of male consorts cases existed, such as Francois de Lorraine (1708–1765), consort of Maria Teresa (1717–1780) in Vienna. These women ra­rely came back to their native land, spending most of their lives in their new country. They often had to learn a new language and often had to convert to a new re­ligion. Luise Ulrike, for instance, had to learn Swedish – which she never entirely mastered – and had to con­vert to Lutheranism.7 She only returned to her native Prussia as a queen dowager for a short stay, many years after her marriage, and after the deaths of many of her family members, including her favourite brother Au­gust Wilhelm (1722–1758) and her mother, neither of whom did she see again after her wedding.8 A dynastic marriage was also the occasion to settle ties and allian­ces between two countries: to settle a conflict, to provi­de an heir through a woman of a similar condition to the king, or/and to receive a significant dowry. Marie de Medici (1575–1642), for instance, brought with her 600.000 gold écus, and her family, the Florentine ban­kers of the French kingdom, consented to erase part of the king’s debt owed to them.

Duties and Obligations. A queen consort was expected to fulfil some obligations and duties. The most critical of these was, surely, to produce an heir, preferably male, to the crown. When Marguerite de Valois (1553–1615), queen consort of King Henri IV of France (1553–1610), failed to give her husband an heir, it was this particular reason invoked by the king in his request for a divo­rce, which was granted in 1599. Anne of Austria (1601– 1666) was widely criticized for failing to give an heir to King Louis XIII (1601–1643). Her image and reputation tremendously improved after the birth of Louis XIV in 1638, twenty-three years after her marriage. After the birth of her second son Luise Ulrike declared that her duty was over and that she had done her share – alt­hough she found herself pregnant twice afterwards. These examples are not unique, and underline the cri­tical reproductive function of a queen consort.

But beyond this reproductive function, a queen consort was also expected to fulfil certain responsibilities and norms that gradually, over time were assigned to the­se women. Charitable duties, representation and court entertainment were some of their unofficial tasks.

Dermineur

 

Drottningholm library (author: Holger Ellgaard, source: Wikimedia commons).

Drottningholm library (author: Holger Ellgaard, source: Wikimedia commons, Lizenz CC BY-SA 3.0).

Luise Ulrike (1720–1782). In this project, together with Professor Svante Norrhem, I focus specifically on Lu­ise Ulrike, princess of Prussia and queen of Sweden (1720–1782), sister of Fredrik the Great (1712–1786) and mother of Gustav III (1746–1792).9 Perhaps not known as much as other queens consort, such as the infamous Marie Antoinette for instance, Luise Ulrike’s case offers a good example of a queen consort’s role, prerogatives, status, duties, expectations and achievements.

Luise Ulrike was born in Berlin in 1720, the daughter of the king of Prussia Friedrich Wilhelm I (1688–1740) and his wife, Sophie Dorothea von Hannover. Raised at the Prussian court, the young princess received a solid education from French Huguenot expatriates. Fluent in French, knowledgeable in music, theatre, literature and the sciences, she was educated as an enlightened princess and mixed with international artists, inclu­ding Italian opera singers, and European thinkers, such as Voltaire and Maupertuis who were protégés of her brother. In 1744, she married Adolf Friedrich of Holstein-Gottorp, recently elected crown prince of Sweden, and moved to Stockholm. Six years later, fol­lowing the king’s death, her husband acceded to the throne and she became queen of Sweden. Her marriage was a very happy union, resulting in the birth of four children: the eldest, Gustav, succeeded to his father in 1771 as Gustav III king of Sweden.

Luise Ulrike was known particularly as a dyna­mic patron of science and art. She founded the Vitterhetsakademien in Stockholm in 1753, supported various artists, including women, through pensions, encouraged the development of theatre with the recon­struction of a theatre at Drottningholm palace (plays were performed in French), and was also an avid art collector. The queen of Sweden was also particularly active in the political life of her country of adoption, constantly working towards the reestablishment of tra­ditional monarchy through depriving parliament of its prerogatives. As such, she is a good example of a con­sort who was a culturally and politically active agent, an instrument at court, used by political factions and for diplomatic purposes, and finally a cultural catalyst.

Luise Ulrike left behind an abundant and vivid corres­pondence to and from her family and her friends, un­finished memoirs and several official documents.10 Her renovated palace of Drottningholm, which is now a visible legacy of her efforts, was filled with a large coll­ection of books, medals and coins, porcelain, furniture, paintings and other artefacts that she collected over the years.11 Courtiers, travellers and ambassadors passing through the court commented widely on her actions and on her personality. They left behind valuable de­scriptions, notes and memoirs. All these materials con­stitute the basis of my analysis of Luise Ulrike.12 While shedding light on this particular individual, I will work closely with other team members in order to build a useful theoretical framework on queens consort.

Cultural transfer, Political Influence and Conflicts

In this research project we are mainly concerned with women’s function as cultural agents, both in light of their achievements and legacies but also in their use of culture – in a broad sense – as a channel of power and influence.

Cultural Agents. As cultural agents, queens consort brought with them artefacts, fashion, artists, and their own national/regional taste and trends. Many objects, such as paintings and collections, were displayed at court and embodied the monarchs’ power, or rather will, to display power and authority. Luise Ulrike had a complete gallery of family portraits in her palace of Drottningholm, to signify to the visitor her Prussian roots, the daughter and the sister of Prussian kings. Marie de Medici commissioned Rubens to paint a se­ries of paintings representing her life and her glory, and intended to display her power and her importance through this cycle on the occasion of her daughter’s wedding.13

Queens consort could also fulfil the function of cul­tural catalyst at court. Luise Ulrike, for instance, a convinced Francophile, favoured French theatre; she supported French actors and encouraged the represen­tation of French plays at court. This did not stop her from supporting indigenous artists and thinkers.

Some of the queens consort cultural influences did crys­tallize and had a long lasting effect on the cultural life of their adoptive countries. Luise Ulrike, for instance, established the Royal Swedish Academy of Letters, History and Antiquities in 1753 (Kungl. Vitterhetsaka­demien Historie och Antikvitets Akademien).14 Hedwig Eleonore of Holstein-Gottorp (1636–1715), consort of Karl X of Sweden (1622–1660), and Luise Ulrike both developed and expanded the palace of Drottningholm in Stockholm, a legacy still visible today.

Political influence constitutes a major pillar in this re­search project. A queen consort, by definition, was de­prived of political power and political position, unless she became regent for her underage children. With the exception of regencies, especially in the French examp­le, women were not supposed to access governance.15 In this respect, Queen Ulrika Eleonora of Sweden (1688–1741), for instance, occupied a particular place in historiography; she relinquished her authority inhe­rited by birth and her crown to her husband to become his consort.

The political influence of queens consort, however, existed from the day of their union.16 A dynastic marri­age was always political and combined multiple layers of diplomatic issues. Arranging a marriage between his daughter and the dauphin, Philippe V of Spain (1683– 1746) hoped that his daughter Maria Teresa (1726–1746) would play a political and diplomatic role on behalf of Spain at the court of Versailles. While this strong desire did not materialize in anything concrete, the intention was there. Many queens consort fulfilled this infor­mal diplomatic expectation. When Luise Ulrike arri­ved in Stockholm, she had already been briefed on the diplomatic situation between her native Prussia and Sweden. Her brother hoped she could be a supportive instrument in his foreign policy by helping him forge alliances in the north. This informal aspect of power constitutes a major aspect of this project.

Political agency and personal ambitions. But beyond this pattern, a queen consort could also have agenci­es and political ambitions of her own. Luise Ulrike, for instance, is also remembered as a political figure. A proud and fierce descendant of kings and queens, she regarded the power of the Riksdag (Swedish Parli­ament) as a monstrous usurpation of royal rights and privileges. Indeed, following the death of Charles XII in 1718, the Swedish constitution was modified and de­prived the kings of most of their political power to the benefit of the nobility. Upon her arrival in Stockholm, and with the example of absolutist monarchies such as France and her native Prussia in mind, Luise Ulrike was determined to abolish this aberration. In 1756, her plot and attempts to overthrow the Riksdag failed. As the aborted coup was discovered, the queen appeared as the key instigator, brain of the plotters, and nearly lost her crown and her head. The Riksdag, nevertheless, only issued a warning to her. She was forced to express her regret and apologies in writing and was repriman­ded by the archbishop. This incident, however, did not prevent her from pursuing her goal: the reestablish­ment of royal privileges and power in Sweden. Throug­hout her tenure as crown princess and then as queen, Luise Ulrike worked through various channels towards the reestablishment of a strong monarchy. She used cultural institutions to reinforce, expand and control her network of friends, allies and clients. Luise Ulrike, indeed, understood early on the necessity of building a strong network of allies in her new country in order to achieve a full restoration of royal authority in Swe­den. In her first years in her new country, she gathered a small group of supporters around her through the newly established order of the Harmony.17 The queen also placed various political actors in her newly found­ed Academy of Letters but also, and more interestingly, a few of her enemies as well. She leaned on ceremonials and various social gatherings to consult, negotiate, ad­vance her ideas and gather supporters. Her desire for a stronger monarchy even overshadowed her husband’s actions and often put his own authority in the back­ground. But personal ambitions often met with resis­tance and conflicts.

Failures, frictions and conflicts. Trespassing the limits of her assigned role and her expected behaviour, a queen consort could encounter failures in her agency, frictions and even conflicts. Many conflicts especially erupted when a consort failed to fulfil her duties and obligations, such as producing an heir as previously mentioned. But some conflicts also erupted because of failures in the integration/assimilation process in their new court. Sophie Magdalene (1746–1813), Danish princess and queen consort of Gustav III (1746–1792) king of Sweden, for instance, never succeeded in fully integrating into the court in Stockholm. On the mar­gins, isolated and rejected by many, including her mo­ther-in-law, the queen dowager Luise Ulrike, and her husband Gustav III, Sophie Magdalene’s latitude and influence at court were dramatically reduced.

Some of these conflicts were dramatic enough to lead to the questioning of a queen consort’s legitimacy as a monarch and endangered her position. Luise Ulrike’s aborted coup and failed plot in 1756 led parliament to seriously consider exile as a punishment. On this occa­sion, the queen could have faced death, as some of her unfortunate companions did.18 Marie Antoinette was executed as queen consort of Louis XVI (1754–1793), a symbol of the monarchy that the rebels wanted to erase.

While examining the political and contextual issues encountered, we need to pay attention to the mecha­nisms and the circumstances that led to such failures, especially in reference to, and mirrored with, the suc­cesses of consorts.

Building an overarching framework on consortship: additional considerations

In attempting to draw an overarching framework about the cultural and political role of queens consort in early modern Europe, I consider several factors and vectors that have influenced their actions, and impacted on their breadth of action, in order to evaluate their influ­ence and the conditions of the spread of their agency. These vectors are useful instruments of analysis and are applied throughout the project’s research. Among these factors, the main ones are: their input in the deci­sion-making process relative to politics and/or cultural politics; their network of interaction and/or degree of isolation (family, friends, allies, etc.) both in their im­mediate circle at court but also at large through their dynastic connections; their participation in the estab­lishment and/or functioning of institutions (creation of academies or schools for instance); and the court norms applied to their new court. We can also add that changes over time could also have a tremendous impact on their space of action. When Lovisa Ulrika disembarked on the Swedish coast in the summer of 1744, her latitude of action and her social capital were presumably high; only a few years later she had aliena­ted many at court and beyond, limiting therefore her scope for action. Furthermore, this picture would not be complete if we do not add the importance of the personality of the consort (and of her spouse) and her ambitions regarding power, social status, and legacy. Luise Ulrike, for instance, has been described as fierce, proud, haughty, intelligent, self-conscious of her roy­al prerogatives, and filled with political ambitions. In this sense, she resembled Marie de’ Medici, consort of Henry IV of France, who had difficulties in the transi­tion between her regency and when her son Louis XIII came of age to govern himself. Conflicts between mo­ther and son lasted over several years. Although Luise Ulrike’s experience was different, just like Marie she had a high opinion of herself and of royal prerogatives and duties, and just like her entered into conflict with her son.

Some queens consort had a strong conception of power that went beyond their own gender, which supposedly prevented them from formally taking on power. Some of these queens consort could, however, access real governance through acting as regents of their young children (Marie De’ Medici, Catherine De’ Medici, Anne of Austria to cite only but a few). Their examp­les may have set some norms about the function of the consort, with this opportunity to govern pertaining to their role. This aspect will be considered.

One key aspect in the breadth of a consort’s actions lies in the court norms. These norms of interaction and so­ciability limited the actions of the new foreign consort. Some courts had rather loose norms, while others were regimented by tight norms. When Luise Ulrike arrived in Stockholm in 1744, she came to a small court, mar­ried to a German born crown prince of Sweden, and welcomed by a German born king. None of them were directly descended from a Swedish royal branch. The court was not particularly wealthy and rather small compared to the contemporary courts in Paris, Lon­don or Vienna. When her son Gustav travelled across Europe in his early twenties and was surprised by the magnificence of the Danish court in Copenhagen, his mother wrote to him:

You need to realize that we are the most perfect beggars of Europe, and that there is not a single small count in the Empire who has more beautiful furniture, more beautiful tableware and a lifestyle that honours him.19

The Swedish court has never been praised for its sheen and splendour. Fabian Persson has highlighted its li­mits very well, its financial difficulties and the misbe­haviour of its members.20 In such a context, the court norms were rather loose compared to that of the court of France for instance. Social institutions such as le le­ver and le coucher did not exist in Sweden as such. The only social institution that was rigidly regulated at the Swedish court was the meal ceremonial. While court etiquette and norms did exist, they were rather loose and permitted the consort a greater breadth in her ac­tions and more input on her part.

All these elements, therefore, are taken into considera­tion and constitute a good basis for comparisons with which to achieve an overarching paradigm of queen consort.

Conclusion

This research project not only intends to examine closely the specificities pertaining to queens consort related to cultural transfer, cultural legacy, and politi­cal influence, but also to draw an overarching pattern of queen consortship in early modern Europe. While focusing on several case studies, this project will high­light the similarities, common characteristics, failures and differences of queens consort.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 248–254.

* This research in progress is part of a European project titled “Marrying Cultures: Queens Consort and Euro­pean Identities, 1500–1800”. Marrying Cultures is a col­laborative international project made possible thanks to a generous grant from Humanities in the European Research Area and with teams based at the University of Oxford, Lund University, the German Historical Insti­tute in Warsaw and the Herzog August Bibliothek. More information about the “Marrying Cultures” project can be found here: http://www.marryingcultures.eu.

  1. Crown prince Adolf Fredrik (1710–1771). []
  2. Excerpts from a letter written by princess Luise Ulri­ke to her brother king Fredrick II of Prussia, March or April 1744. Published in Fritz von Arnheim (ed.): Lou­ise Ulrike, Die Schwedische Schwester Friedrichs Des Grossen: Ungedruckte Briefe an Mitglieder Des Preus­sischen Königshauses, Gotha 1909. “(…) Il est vrai qu’il y a quelques différences des usages de ce pays-là avec les nôtres, mais je me ferai une raison de mon devoir pour me conformer en tout, autant qu’il me sera possible, aux moeurs de la nation.” Author’s translation. []
  3. The project Marrying Cultures. Queens Consort and European Identities 1500–1800 is financially supported by the HERA Joint Research Programme (www.heranet. info) which is co-funded by AHRC, AKA, BMBF via PT-DLR, DASTI, ETAG, FCT, FNR, FNRS, FWF, FWO, HAZU, IRC, LMT, MHEST, NWO, NCN, RANNÍS, RCN, VR and The European Community FP7 2007–2013, under the Socio-economic Sciences and Humanities programme. This project has received funding from the European Union’s Seventh Framework Programme for research, technological development and demonstration under grant agreement no 291827. []
  4. On female sovereigns and regents see especially, from the vast available literature, Katherine Crawford: Perilous Performances. Gender and Regency in Early Modern France, Cambridge, Mass.: Harvard University Press 2004; Carole Levin/R. O. Bucholz: Queens & Power in Medieval and Early Modern England, Lincoln: Univer­sity of Nebraska Press 2009; William Monter: The Rise of Female Kings in Europe, 1300–1800, New Haven: Yale University Press 2012, Regina Schulte: The Body of the Queen. Gender and Rule in the Courtly World, 1500– 2000, Berghahn Books 2006; Anna Whitelock/Alice Hunt (eds.): Tudor Queenship. The Reigns of Mary and Elizabeth, Basingstoke: Palgrave Macmillan 2013. On queens consort see especially Caroline Hibbard: The Role of a Queen Consort. The Household and Court of Henrietta Maria, 1625–1642, in: Ronald Asch/Adolf Bir­ke (eds.): Princes, Patronage, and the Nobility, Oxford University Press 1991, pp. 393–414; Clarissa Campbell Orr: Queenship in Britain: 1660–1837. Royal Patronage, Court Culture and Dynastic Politics, Manchester: Man­chester Univ. Press 2002; Clarissa Campbell Orr (ed.): Queenship in Europe, 1660–1815. The Role of the Con­sort, Cambridge/New York: Cambridge University Press 2004. []
  5. See especially Fanny Cosandey: La reine de France. Symbole et pouvoir, XVe–XVIIIe siècle, Paris: Gallimard 2000; Monter: The Rise of Female Kings (note 4). []
  6. Other team members are currently carrying out work on various European consorts. Professor Helen Watana­be-O’Kelly (project leader) is researching Maria Amalia, the eighteenth-century princess of Saxony and Poland, who married the King of Naples (later King of Spain), thus linking the German and Polish court of Dresden to that of southern Italy. Dr Almut Bues is investiga­ting Sophia and Katharina Jagiellonica. Sophia married Heinrich II, Duke of Braunschweig-Wolfenbüttel, and Katharina, Johan III, King of Sweden, Duke of Finland. Their contrasting married lives in Germany, Sweden and Finland respectively, their confessional allegian­ces and relationships with their eldest sons illustrate the different cultural challenges the consort faced. Dr Jill Bepler is examining Queen Hedwig Eleonore of Holstein-Gottorp, consort of Karl X of Sweden. During her 55 years as widowed queen mother she built up the royal collections and was involved in many important architectural projects. Dr Adam Morton focuses his at­tention on Catherine of Braganza, consort of Charles II of England, who illustrates both the friction between a foreign Catholic queen and her people and her lasting cultural influence. In her twenty years of widowhood in Portugal, she successfully worked for an alliance bet­ween Portugal and England. A Ph.D. student, Maria Ski­ba, is working on music relating to consorts and on mu­sical transfer between courts. A second Ph.D. student, Urszula Zachara-Związek, focuses on the first and third wives, both Habsburgs, of Sigismund Augustus, King of Poland. []
  7. She was born and raised as a Calvinist. []
  8. Her mother, Sophie Dorothea von Hanover (1687– 1757). []
  9. Luise Ulrike is the subject of two biographies, Oskar Gustaf von Heidenstam: Une Soeur Du Grand Frédéric, Louise-Ulrique, Reine de Suède, Paris: Plon 1897, and Olof Jägerskiöld: Lovisa Ulrika, Stockholm: Wahlström & Widstrand 1945. []
  10. Henrik Schück: Gustav III:s Och Lovisa Ulrikas Bre­vväxling, 2 vol., Stockholm: Norstedt 1919; Von Arn­heim: Louise Ulrike (note 2); Esther Jacobson: Gustav III:s Moder Lovisa Ulrika I Unga Och Lyckliga År. Ett Bidrag till Hennes Biografi, Stockholm: Wahlström & Widstrand 1925; Andreas Lindblom: Lovisa Ulrikas Naturaliekabinett Å Drottningholm, in: Nationalmusei Årsbok 9 (1927), pp. s. 85–123; Sigrid Leijonhufvud (ed.), Lovisa Ulrika o Carl Gustaf Tessin, Stockholm 1920. See also Johann Gustav Droysen et al. (eds.), Die politische Correspondenz Friedrichs des Großen, 46 Bde., Berlin: Duncker & Humblot/Berlin: Hobbing/Leipzig: Quelle & Meyer 1879–1939. []
  11. See Merit Laine: “En Minerva För Vår Nord”. Lovisa Ulrika Som Samlare, Uppdragsgivare Och Byggherre, Stockholm, Ph.D. dissertation, 1998. []
  12. Most of the archival material about Luise Ulrike can be found at the Riksarkivet, Slottsarkivet and Kungliga biblioteket in Stockholm, at the Preussisches Geheimes Staatsarchiv in Berlin, at the Archives du Ministère des Affaires étrangères in Paris. Part of her collection is vi­sible at Drottningholm Palace, at the Livrustkammaren museum, the Nordiska Museet, and the royal palace in Stockholm. []
  13. These paintings can be seen today at the Louvres muse­um in Paris. []
  14. See Sten Åke Nilsson: Drottning Lovisa Ulrika Och Vit­terhetsakademien, Stockholm: Almqvist & Wiksell In­ternational 2003. []
  15. On French regency see especially Crawford: Perilous Performances (note 4). []
  16. See for instance Erin Griffey: Henrietta Maria. Piety, Po­litics and Patronage, Ashgate Publishing Ltd. 2008. []
  17. The order, known as Solfjädersorden in Swedish, was es­tablished in 1744. It was bestowed until 1746, the reasons for its disappearance are unknown. There were only 22 recipients. It was the first attempt of Luise Ulrike to gather supporters. []
  18. See Jägerskiöld: Lovisa Ulrika (note 9), pp. 191–214. []
  19. Lovisa Ulrika: Gustav III:s Och Lovisa Ulrikas Brev­växling, Ur Svenska Akademiens Arkiv. Stockholm: Norstedt 1919. Letter from Lovisa Ulrika to Gustav, December 11, 1770. “Mettez-vous bien dans l’esprit que nous sommes les gueux les plus parfaits de l’Europe, et qu’il n’y a pas un petit comte de l’Empire qui n’ait de plus beaux meubles, de plus belle vaisselle et un train qui lui fasse honneur.” Author’s translation. []
  20. Fabian Persson: Servants of Fortune. The Swedish Court Between 1598 and 1721, Ph.D. dissertation, Lund, 1999. []