Archiv für den Monat: Dezember 2014

Ausstellungsbericht: Kaiser Maximilian I. – Der letzte Ritter und das höfische Turnier

Kaiser Maximilian I. – Der letzte Ritter und das höfische Turnier
Ein- und Ausblicke zur Ausstellung in den Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim

Von Alexander Kagerer (München)

I. Kultur als Spiel

 „Überragend und maßstabsetzend zugleich“1 sind die vielschichtigen Entwürfe von Herrschaft und Macht im Umfeld Kaiser Maximilians I., die nur über multiperspektivisch operierende Zugänge gefasst wer­den können. Die Ausstellung Kaiser Maximilian I. – Der letzte Ritter und das höfische Turnier wird diesem Anspruch mit rund 150 Leihgaben, vorrangig kostbare Waffen und Rüstungen aus dem Kunsthistorischen Museum Wien, gerecht. Das Turnierwesen mit seinen höfischen Festen ist in eine größere Gesamtschau der kaiserlichen Machtpolitik eingebettet.

Die Exponate stellen das Turnierwesen Kaiser Maxi­milians unter kulturwissenschaftliche Paradigmen, die das zentrale Fundament von Kultur im Spiel suchen, so könnte man pointieren.2 Zugleich bildet dieses rit­terliche Spiel mit all seinen Festivitäten einen eigenen Raum, in dem die höfische Gesellschaft „formal[e] Handlungs- und Funktionsregeln, die sie auszeichnen […]“,3 zur Schau tragen kann. Mit der Konzentration auf das Politische als Zentrum einer gesellschaftlichen Reflexion situiert die Ausstellung das Ritual des Tur­niers, welches durch „Standardisierung der äußeren Form, Wiederholung, Aufführungscharakter, Perfor­mativität und Symbolizität gekennzeichnet ist […]“,4 im höfischen Kontext. Dabei wird der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit „als ein[e] Zeit tief greifender gesellschaftlicher, religiöser und medialer Umbrüche […]“5 markiert. Gerade unter Kaiser Ma­ximilian I. kommt es zu einer Pluralisierung von Wis­sensbeständen, über die das Alte nicht verabschiedet wird, sondern sich vielmehr auf durchaus spannungs­reiche Weise mit dem Neuen verbindet.6 Das höfi­sche Turnier selbst ist durch Innovationen in diesem Wandlungsprozess inbegriffen.

 II. Strukturierung und inhaltliche Ausgestaltung der Ausstellung: Alte Spiele – neue Regeln

 Die Ausstellung folgt einer klaren Struktur. Es werden Quellen zur Anschauung gebracht, die als Zeugnisse der Vergangenheit ein Vermächtnis sind, das nicht als totes Erbe in Archiven verwaltet werden darf. Dem Ei­genziel entsprechend, „Kaiser Maximilian I. nicht nur als die Persönlichkeit vor[zustellen], die dem Hause Habsburg zur Weltgeltung verholfen hat […]“,7 son­dern auch seine Bemühungen um die höfische Ver­vollkommnung des ritterlichen Turnierwesens deut­lich zu machen, ist die Ausstellung in drei Sektionen unterteilt. Durch diese können die BesucherInnen an­hand farblicher Gestaltung navigieren: 1. Die Persön­lichkeit des Kaisers wird genealogisch und dynastisch verortet. Unter Maximilians Krieg und Europa liegt der Schwerpunkt auf der Skizzierung der Motive wie auch auf der Darstellung exemplarischer Medien der kaiserlichen Kriegsführung. 2. Über Ritterrüstungen, Turnier- und Maskenfestszenerien aus dem Freydal greift das Leitthema Kaiser Maximilian und das höfi­sche Turnier. Hier fokussiert die Ausstellung zunächst auf die Jagd und das Federspiel am habsburgischen Hof, den Georgs-Kult und Maximilians Geldnot. Die anschließende Präsentation des höfischen Turniers selbst ist in Das Rennen mit Rennzeug, Das Gesteck wie Schraubenschlüssel und Helmhauben, Der Fußkampf in seinen unterschiedlichen Waffengängen und Die Mummereien als eigene höfische Inszenierungen ge­gliedert. 3. Die Ausstellung endet im Tenor Zum Nach­leben Kaiser Maximilians I. – auch das Amamentarium Herocium ist hier zu sehen – mit dem Gang durch die auf transparenten Stoffbahnen gedruckte Ehrenpforte.

III. Stärken der Ausstellung: Roter Faden, Multiperspektivität, Anschaulichkeit

 Festgehalten werden kann, dass die Ausstellung pa­radigmatisch ihre Leitthematik aufbereitet. Dies im­pliziert Genauigkeit, wie sie beispielsweise in der Präsentation eines Knabenküriß Philipps I. zu Tage tritt, womit auf die gesellschaftliche Funktion der Prunkrüstung als ein den Status bestimmendes Sym­bol hingewiesen wird.8

Als Positiv kann des Weiteren herausgestellt werden, dass eine Multiperspektivität im Hinblick auf die The­matik des höfischen Turnieres angeboten wird: Neben der Problematisierung der aufwändigen und kostspie­ligen Herstellung eines Harnisches, der herrschafts­legitimierenden Funktion des höfischen Turnieres,9 sind es vor allem die Zurschaustellung der Turnie­rutensilien sowie der Automaten an den Rüstungen (mechanische Bruststücke zerspringen über einen Federmechanismus beim genauen Aufschlag spekta­kulär in ihre Einzelteile), die vorzüglich einen inten­siven Einblick in die Thematik geben. Nicht zuletzt öffnet sich die Schau durch besucherInnengerechte Konzipierung einem breiten Publikum.10

IV. Schwächen der Ausstellung: Arrangement, Genderaspekte, Modi der Inszenierung

Die große Stärke der Ausstellung, ihre Multidimensi­onalität, birgt auch Schwachstellen. Fraglich erscheint streckenweise das konzeptuelle Motiv in der Anord­nung: Warum stehen teilweise ganz unterschiedlich diskursivierte Thematiken nebeneinander und wie genau verbinden sich die beiden zentralen Säulen letz­ter Ritter und höfisches Turnier?

Besonders der dritte Teil der Ausstellung führt nicht klar aus, in welchem Kontext das Nachleben zum Aus­stellungsthema steht. So wird die Ehrenpforte, durch die man die Schau verlässt, nicht weiter thematisiert. Demzufolge bleibt den meisten BesucherInnen wohl auch die tiefere Bedeutung ihres (virtuellen) Durch­schreitens, also die selbsteingeschriebene Rezeptions­art, wie sie die Clavis benennt,11 verschlossen.

Genderaspekte werden, wenn überhaupt, nur randständig präsentiert. Obgleich es doch gerade bei diesem Leitthema interessant gewesen wäre, die Rolle der Frauen komplementär zu der der Männer sowie vice versa mitzudiskutieren. Auch ein diachrones Panorama über das Turnierwesen bleibt im Gegensatz zur dominierenden Perspektive auf Maximilian I. aus­gespart. Aus dem Blick gerät die Bedeutung des Festes (Mummereien und Musik sind zu randständig behan­delt); eine differenzierende Aufbereitung von Jagd und Turnier wäre wünschenswert. Des Weiteren sollte – und das erscheint zentral – eine mikroperspektivische Sensibilität gegenüber den Spezifiken literarischer Inszenierungen des höfischen Turniers berücksich­tigt werden (im Freydal etwa ist „[v]orbildliches rit­terliches Leben […] zu Momentaufnahmen höfischer Repräsentation geronnen. […] [D]as historische Ma­terial [wird] einem literarischen Organisationsmuster unterworfen […]“12 ).

V. Ausblick

Trotz dieser Mängel kulminiert die Ausstellung in der Motivation nach einer Fortführung der wissenschaftli­chen Aufbereitung dieser Thematik. Der hohe Stellen­wert des höfischen Turniers bei gleichzeitig defizitärer Forschungslage mag in diesem Kontext überraschen.13 Die Schau, deren Ort – das Zeughaus Mannheim – auch mit ihrem Inhalt korrespondiert, gibt Perspekti­ven: Die Funktionalisierung des Turnieres ist für den Momentcharakter von Herrschaftsentwürfen zentral. Dies zeigt sich in den diachron stabilen Kernelementen des Turniers bei gleichzeitig synchroner Vielschich­tigkeit in der Ausprägung. Die Veränderungen im hö­fischen Turnier und Fest unter Kaiser Maximilian I. erlauben Rückschlüsse auf das stets Prozesshafte des gesellschaftlichen wie dynastischen Umfeldes. Und ge­rade dieser Blick verlangt nach einer paneuropäischen (Vergleichs-)Perspektive.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 290–292.

  1. Beate Kellner: Formen des Kulturtransfers am Hof Kai­ser Maximilians I. Muster genealogischer Herrschafts­legitimation, in: Matthias Müller/Karl-Heinz Spieß/ Udo Friedrich (Hg.): Kulturtransfer am Fürstenhof. Höfische Austauschprozesse und ihre Medien im Zeit­alter Kaiser Maximilians I. (= Schriften zur Residenz­kultur 9), Berlin: Lukas Verlag 2013, S. 52–103, hier S. 54. []
  2. Johan Huizinga: Homo Ludens. Vom Ursprung der Kultur im Spiel. Aus dem Niederländischen von Hans Nachod (Homo Ludens, 1938), 22. Aufl., Hamburg: Ro­wohlt Taschenbuch Verlag 2011, v.a. S. 19, 22, 24, 57, 87. []
  3. Michel de Certeau: Kunst des Handelns. Aus dem Fran­zösischen von Ronald Voullié (L’invention du quotidi­en. Tome 1. Arts de faire, 1980), Berlin: Merve Verlag 1988, S. 25. []
  4. Barbara Stollberg-Rilinger: Rituale (= Historische Ein­führungen 16), Frankfurt am Main/New York: Campus Verlag 2013, S. 9. []
  5. Beate Kellner/Jan-Dirk Müller/Peter Strohschneider: Einleitung der Herausgeber, in: Beate Kellner/Jan-Dirk Müller/Peter Strohschneider (Hg.): Erzählen und Epi­steme. Literatur im 16. Jahrhundert (= Frühe Neuzeit 136), Berlin/New York: De Gruyter 2011, S. 1–19, hier S. 1. []
  6. Jan-Dirk Müller: Publizistik unter Maximilian I. Zwi­schen Buchdruck und mündlicher Verkündigung, in: Ute Frevert/Wolfgang Braungart (Hg.): Sprachen des Politischen. Medien und Medialität in der Geschichte, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2004, S. 95–122, hier S. 96. []
  7. Sabine Haag u.a.: Vorwort, in: Sabine Haag u.a. (Hg.): Kaiser Maximilian I. Der letzte Ritter und das höfische Turnier (= Publikation der Reiss-Engelhorn-Museen 61), Regensburg: Schnell & Steiner 2014, S. 11. []
  8. Sabine Haag u.a. (Hg.): Kaiser Maximilian I. Der letz­te Ritter und das höfische Turnier (= Publikation der Reiss-Engelhorn-Museen 61), Regensburg: Schnell & Steiner 2014, S. 39, Kat.-Nr. I.10. []
  9. Matthias Pfaffenbichler: „wie der jung […] kunig in allen ritterspilen, auch in teutschen und welschen ste­chen ubertreffenlichen was“ – Maximilian I. und das höfische Turnier, in: Sabine Haag u.a. (Hg.): Kaiser Ma­ximilian I. Der letzte Ritter und das höfische Turnier (= Publikation der Reiss-Engelhorn-Museen 61), Regens­burg: Schnell & Steiner 2014, S. 129–139, hier S. 129. []
  10. Eine eigene Beschilderung für Kinder und Jugendliche ist in Kooperation mit der Universität Mannheim reali­siert. []
  11. Allen anderen (Fürsten) wird die gewünschte Rezep­tionsweise der Ehrenpforte in der Clavis vor Augen geführt. Sie sollen diese Tore „auch mit lob und eer zierlich durchwandlen“: Eduard Chmelarz (Hg.): Maximilian’s Triumphal Arch. Woodcuts by Albrecht Dürer and Others, New York: Dover Publications 1972 (Reprint von Eduard Chmelarz: Die Ehrenpforten des Kaisers Maximilian I., in: Jahrbuch der Kunsthistori­schen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses 4 (1886), S. 289-319 und Tafelband), Clavis IV, V. 9–10, Tafel 4. []
  12. Jan-Dirk Müller: Gedechtnus. Literatur und Hofgesell­schaft um Maximilian I. (= Forschungen zur Geschichte der Älteren Deutschen Literatur 2), München: Wilhelm Fink Verlag 1982, S. 107–108. []
  13. Zentral weiterhin Josef Fleckenstein (Hg.): Das ritter­liche Turnier im Mittelalter. Beiträge zu einer verglei­chenden Formen- und Verhaltensgeschichte des Ritter­tums (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 80), Göttingen: Vandenhoeck & Rup­recht 1985; mit europäischer Perspektive: Richard Bar­ber/Juliet Barker: Die Geschichte des Turniers. Aus dem Englischen von Harald Ehrhardt (Tournaments: Jousts, Chivalry and Pageants in the Middle Ages, 1989), Düs­seldorf/Zürich: Artemis & Winkler 2001. []

Rezension: Britta Kägler: Frauen am Münchener Hof (1651–1756)

Britta Kägler: Frauen am Münchener Hof (1651–1756) (= Münchener Historische Studien, Abteilung Baye­rische Geschichte, Band 18, Hg. Ferdinand Kramer), Kallmünz/Opf.: Michael Lassleben 2011, 623 S., ISBN 978-3-7847-3018-9

Von Renate Schreiber (Wien)

Das vorliegende Buch beruht auf der an der LMU München eingereichten Dissertation von Britta Kägler und zeigt das Forschungsergebnis ihrer breit ange­legten Studie über die Frauen am Münchner Hof in der Frühen Neuzeit. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf den Jahren 1651–1756, sie greift aber in bei­den Richtungen immer wieder zeitlich darüber hinaus. Dank der vorhandenen Hofzahlamtsbücher lassen sich Ämter, Gehälter und die hierarchische Struktur der weiblichen (und männlichen) Bediensteten fundiert erkunden (S. 37). Deutlich schlechter erweist sich die Quellenlage anhand des persönlichen Briefwechsels der Amtsträgerinnen mit ihren Familien, daher kann deren Patronage oder Empfehlungen für ein Amt oft nur vermutet aber selten anhand von Quellen bestätigt werden. Die Autorin bedauert, dass Briefe von weib­lichen Familienmitgliedern offensichtlich als weniger aufhebenswert als die von männlichen erachtet wur­den und daher seltener in den Familienarchiven auf­bewahrt wurden.

Zum grundsätzlich besseren Verständnis der Sozial­struktur des Münchner Hofes beleuchtet Kägler einlei­tend dessen allgemeinen Aufbau, um dann, dem Titel der Arbeit entsprechend, den Fokus auf das „Frauen­zimmer“ zu legen. Dieser Schwerpunkt umfasst die Kurfürstinnen und ihre Töchter, Mätressen, Amts­trägerinnen und Gattinnen von ranghohen Hofbeam­ten oder Gesandten mit Zugang zum Frauenzimmer (S. 35). Meist bestanden mehrere weibliche Höfe gleichzeitig, die voneinander unabhängig für die je­weilige Kurfürstin, deren Töchter, evtl. Schwestern des Kurfürsten oder Witwen eingerichtet wurden.

Das Kapitel „Amtsträgerinnen“ beleuchtet die Kam­merordnungen und Dienstinstruktionen als Regel­werk des höfischen Alltags. In „Weg an den Hof“ wird die Herkunft der Amtsträgerinnen (Familie, Ämter, sozialer Status) untersucht und in „Abschied vom Hof“ als Normalfall die Hochzeit bzw. ein möglicher Eintritt ins Kloster geschildert.

Kägler zeigt die unterschiedlichen Entwicklungen in der Anzahl der weiblichen Amtspersonen. Starb eine Kurfürstin oder –witwe, verringerte sich der Perso­nalstand, wenn die Amtsträgerinnen nicht in einen anderen Hofstaat übernommen werden konnten. Stand die Vermählung des Kronprinzen an, wurde vom Kurfürsten für die Braut in München ein neuer Hofstaat errichtet, deren Mitglieder ihr erst nach ihrer Ankunft bekannt gemacht und offiziell vorgestellt wur­den. Sie selbst brachte häufig einige Vertraute aus ihrer Heimat für den zukünftigen Hofstaat in München mit, was am bayrischen Hof durchaus zu Problemen füh­ren konnte. Das höfische Zeremoniell innerhalb der verschiedenen Fürstenhöfe war meist unterschiedlich und die Ordnung und Regelvorstellungen mussten von den Ankömmlingen nicht nur respektiert sondern übernommen werden. Deshalb bemühte man sich bei Heiratsverhandlungen, diesen hoffremden Personen­kreis so gering wie möglich zu halten. Vor allem die anlässlich der Hochzeit mit Henriette Adelaide von Savoyen (1652) außergewöhnlich zahlreich aus Turin nach München mitgebrachten Personen werden bei späteren Verhandlungen immer wieder als Beispiel er­wähnt (S. 206).

Die Autorin widmet sich ebenso der Aufrichtung und Zusammensetzung des Hofstaates, der für die Töch­ter eingerichtet wurde. „Als oberstes Ziel höfischer Erziehung galt die soziale Disziplinierung der kur­fürstlichen Kinder“ (S. 162), zahlreiche Instruktionen regelten dies bis ins Detail. Eine fundierte katholische Erziehung war am bayrischen Hof selbstverständlich. Kägler stellt fest, dass der Bildung der Prinzessinnen im 17. und 18. Jahrhundert engere Grenzen gesetzt wurden, als im 16. Jahrhundert.

Die hinsichtlich eines Heiratsvertrages vereinbarte finanzielle Absicherung einer Fürstin wird als wichti­ger Punkt im Buch ebenso ausführlich behandelt wie deren Möglichkeiten, sich innerhalb des vorgegebenen engen Rahmens ein eigenes Betätigungsfeld zu suchen und immer wieder auch politischen Einfluss auszu­üben.

Die Autorin setzt sich ebenfalls mit dem Einfluss der Mätressen auseinander, die besonders zurzeit von Kurfürst Max Emanuel, dem Schwiegersohn von Kai­ser Leopold I., ein Thema waren. Allerdings spielten sie in München bei Hof keine offizielle Rolle wie es beispielsweise in Frankreich der Fall war.

Kägler resümiert, „obwohl sich für Amtsträgerinnen und Prinzessinnen, aber auch für die Fürstinnen am Münchner Hof nur ein enger persönlicher Bewegungs­spielraum bot, verfügten sie doch über weitgehende politische, religiöse, soziale und kulturelle Handlungs­optionen“ (S. 479).

Dieses gewissenhaft und breit recherchierte Werk bie­tet für den untersuchten Zeitraum einen umfassenden Blick auf das tägliche Leben der weiblichen Mitglieder des Münchner Hofes. Im Anhang finden sich neben einer umfangreichen Bibliographie und den Quellen­angaben eine detaillierte Aufstellung aller Amtsträge­rinnen des Zeitraumes mit Namen, Tätigkeit, Amts­zeit und Besoldung. Abschließend lässt sich festhalten, dass das Buch nicht nur durch die Fülle der benutzten Quellen und der umfangreichen Recherche sondern auch durch deren Analyse besticht. Kägler richtet sich mit ihrer detailreichen Arbeit verständlicherweise in erster Linie an HistorikerInnen, doch kann das Buch auch von interessierten Laien mit Gewinn gelesen werden. Eine beeindruckende Arbeit.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 269f.

Kein Bund für’s Leben? Eheleute vor kirchlichen und weltlichen Gerichten

Kein Bund für’s Leben? Eheleute vor kirchlichen und weltlichen Gerichten
Workshop zur Ehegerichtsbarkeit vom Mittelalter bis in die Neuzeit, Wien, 10.–11. September 2014
Organisiert vom FWF-Forschungsprojekt Matrimony before the Court. Arenas of Conflict and Courses of Action from the 16th to the 19th Century/Ehen vor Gericht. Konfliktfelder und Handlungsoptionen vom 16. bis in die Mitte des 19. Jahrhundert, Universität Wien

Von Irene Kubiska-Scharl (Wien) und Laila Scheuch (Frankfurt a. M.)

Am 10. und 11. September 2014 fand an der Universität Wien der Workshop Kein Bund für’s Leben? Eheleute vor kirchlichen und weltlichen Gerichten statt. Dieser bildete den (vorläufigen) Schlusspunkt eines Wiener Forschungsprojekts, welches seit Oktober 2011 die Ehegerichtsbarkeit im Erzherzogtum Österreich unter der Enns von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts untersucht. Ziel des international besetzten Workshops war ein Vergleich laufender Forschungen zur Ehegerichtsbarkeit (Österreich, Frankreich, Deutschland, Tschechien und Bolivien), wobei der Fokus auf Trennungen, Annullierungen und Scheidungen lag. Neben der Vorstellung aktueller Forschungsprojekte stand der intensive Austausch über theoretisch-methodische Konzepte, über die verwendeten Begriffe – vor allem jenen der ‚Scheidung‘ – sowie über das Zusammenspiel von zivil- und kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen mit der gelebten Praxis im Vordergrund.

In ihrem Eröffnungsvortrag umriss Andrea Griesebner (Wien) zunächst den rechtlichen Rahmen frühneuzeitlicher Eheprozesse im Erzherzogtum Österreich unter der Enns. Basierend auf den konsultierten frühneuzeitlichen „Protokollbüchern“ des Passauer und Wiener Konsistoriums skizzierte sie die Interessensvielfalt der klagenden Parteien und zeigte, dass Eheprozesse keineswegs immer mit dem Ziel der „Scheidung“ begonnen wurden, sondern diesen häufig Verfahren zur „Ermahnung“ des/der beklagten Ehepartners/-partnerin oder zur Anordnung zum Zusammenleben („Cohabitierung“) vorausgegangen waren. Dies spiegelt sich auch in den Urteilen: Die Mehrheit der rund 2.300 untersuchten Eheverfahren (mit ca. 1.450 Ehepaaren) endete mit der richterlichen Aufforderung an das Ehepaar, friedlich zusammenzuleben. Nicht nur die Absichten der KlägerInnen waren komplex, sondern auch die juristischen Strukturen, in denen sich Eheprozesse abspielten. Den Eheverfahren vor den Konsistorien lag das Akkusationsprinzip des Zivilprozesses zugrunde. Vor allem bei Trennungsklagen entschied das Konsistorium häufig auf ein „bedingtes Endurteil“ und trug einer, manchmal auch beiden Streitparteien auf, ihre Anschuldigungen in weiteren Verfahren zu beweisen. In Zusatzverfahren konnte einer der Ehepartner um „Toleranz“ (Zeitraum, in dem das Ehepaar nicht zusammenleben musste) und/oder um Alimente während des Prozesses ersuchen.

Duane Henderson (München) zeigte in seinem Vortrag das Zusammenspiel außergerichtlicher und gerichtlicher Konfliktlösungen in den Freisinger Offizialatsbüchern des 15./16. Jahrhunderts. Dabei wurde deutlich, dass in Freising außergerichtliche Einigungen in der Regel anerkannt und akzeptiert wurden, sofern sie nicht im Widerspruch zu kirchenrechtlichen Regelungen standen. Das Ziel, den sozialen Frieden in der Gemeinde wiederherzustellen, war in den Augen des Freisinger Offizialats nicht nur über den Gerichtsweg zu erreichen, sondern konnte durchaus auch auf alternativen Pfaden erlangt werden. Dass außergerichtliche Einigungen in Freising schriftlich überliefert wurden, ist ein Glücksfall für HistorikerInnen.

Iris Fleßenkämper (Münster) lenkte in ihrem Vortrag die Aufmerksamkeit auf die Rolle der Kirche bei der Regulierung von Ehekonflikten in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe, einem protestantischen Territorium. Sie argumentierte, dass das für die Ehesachen zuständige (General-)Konsistorium in Lippe keinen spezifisch „protestantischen“ Weg in der Ehegerichtsbarkeit beschritten habe und führte das unter anderem auf die im kanonischen Recht geschulten Juristen zurück, die sich in der Urteilsfindung an etablierten katholischen Normen orientiert hätten. So kam es, dass Klagen über gebrochene Eheversprechen (Verlöbnisbruch) häufig mit der Anordnung der Eheschließung durch das Konsistorium endeten, sofern dem Eheversprechen – etwa aufgrund von entsprechenden Gesten (Ineinanderlegen der Hände, Küssen, Umarmen) und/oder vorehelichem Geschlechtsverkehr – Gültigkeit zugesprochen werden konnte. Gegenüber diesen oft von Frauen vorgebrachten Zuerkennungsklagen (Einklagen des gegebenen Eheversprechens oder auf Schadenersatz) treten die Klagen auf „Scheidungen“ in Lippe zahlenmäßig jedenfalls deutlich zurück.

Beim zweiten Programmteil dieses Tages stellten Andrea Griesebner und Georg Tschannett (Wien) sowie Duane Henderson die jeweiligen Projektdatenbanken vor. Die ReferentInnen zeigten zwei Optionen der elektronischen Erfassung von historischen Eheprozessquellen: Während das Wiener FWF-Projekt eine eigene Datenbank entwickelte, entschied sich das Münchner DFGProjekt für den Gebrauch einer bereits existierenden Software („Faust“). Beide Datenbanken ermöglichen die Erfassung von Informationen zum Ehepaar wie auch zum Inhalt der Eheverfahren. Ein zentraler Unterschied besteht darin, wie detailliert die Eheprozesse erfasst und verschlagwortet werden. Die Wiener setzten eine sehr detaillierte Verschlagwortung mit zusätzlich angefügter Volltranskription der Quellen um. Die Münchener hingegen erfassen Basisinformationen und fügen nur in besonderen Fällen Transkriptionen einzelner Textstellen und/oder einen Link zum Digitalisat der Quelle an. Die von Andrea Griesebner zur Diskussion gestellte Möglichkeit, die Wiener Datenbank inklusive der Volltranskriptionen frei zugänglich ins Internet zu stellen, löste kontroverse Reaktionen aus. Auf der einen Seite wurde der große Nutzen freier Zugänglichkeit betont, auf der anderen Seite wurden Befürchtungen im Hinblick auf den Umgang der potenziellen NutzerInnen mit den Daten geäußert.

Dem Leitthema „Argumentative Strategien“ des zweiten Workshoptages näherten sich die ReferentInnen mit ganz unterschiedlichen Beispielen, die neben der Vielfalt historischer Ehekonflikte auch deren Gemeinsamkeiten deutlich werden ließen. Susanne Hehenberger (Wien) präsentierte ausgewählte Fälle von Ehepaaren, die wegen Impotenz des Gatten/der Gattin zwischen 1560 und 1783 vor dem Wiener oder Passauer Konsistorium geklagt hatten. Die Besonderheit von Impotenzklagen liegt in der Möglichkeit der Eheannullierung begründet, die das kanonische Recht einräumte, wenn bereits vor der Eheschließung eine dauerhafte Unfähigkeit eines Ehepartners zur copula carnalis bestanden hatte. Allzu häufig wurde Impotenz jedoch nicht als Klagegrund angeführt, wie der Anteil dieser Fälle von nur rund drei Prozent an allen Cohabitierungs-, „Scheidungs-“ und Annullierungsverfahren vor den zwei Konsistorien belegt. Hier besteht möglicherweise eine Relation zur Entwicklung der Urteilspraxis, denn Hehenberger beobachtete, dass es vom 16. bis ins 18. Jahrhundert immer schwieriger geworden sei, eine Annullierung oder Trennung von Tisch und Bett wegen sexueller Unfähigkeit zu erreichen.

Von Impotenz war im Vortrag von Claire Chatelain (Lille) über das adelige Beamtenpaar Marie Michelle Bernard und Jean-Baptiste de Pommereu nicht die Rede. Vielmehr bildete ein Konflikt um die Verteilung des Erbes an die gemeinsamen Kinder den Anstoß für Marie Michelle Bernard, im Jahr 1704 bei einem Pariser Gericht Klage gegen ihren Mann einzureichen. Während Monsieur de Pommereu beabsichtigte, mithilfe des Vermögens seiner Frau analog zum römischen Recht einen Haupterben zu installieren, beanspruchte Madame de Pommereu in Übereinstimmung mit der lokalen Rechtstradition (coutume de Paris), eigenständig über die Vererbung bzw. Übertragung ihres in die Ehe eingebrachten Vermögens bestimmen zu dürfen. Neben juristischen Problemen des Erb-, Güter- und Eherechts sowie der Konkurrenz zweier parallel existierender Rechtssysteme wurden hier folglich Fragen der Geschlechterungleichheit verhandelt. Aus dem zugunsten der Frau 1709 erlassenen Urteil und dessen Vermittlung in die Praxis durch den „Familienrat“ schließt Chatelain auf einen Wandel der Geschlechterbeziehungen in Form einer Stärkung der weiblichen Position.

Einen weiteren Einzelfall analysierte Ulrike Bohse-Jaspersen (Hagen). Martina Vilvado y Balverde begründete ihre 1803 bei der Real Audiencia von La Plata im heutigen Bolivien eingereichte Annullierungsklage mit einer Täuschung durch ihren Ehemann: Antonio Yta sei in Wahrheit eine Frau. Ähnlich den Wahrheitsfindungspraktiken der Konsistorien bei den Impotenzfällen im Erzherzogtum Österreich unter der Enns ordnete auch die Real Audiencia eine medizinische Untersuchung des Beklagten an. Anschließend leitete sie den Fall an die für Ehesachen zuständige kirchliche Gerichtsbarkeit weiter. Diese verwies den Fall jedoch zurück an die Real Audiencia. Das Verfahren zog sich anschließend fast ein Jahr hin, bis es durch die Flucht Ytas ohne Entscheidung beendet wurde. Wie beim Beispiel des französischen Beamtenpaares stellt sich der Einfluss der Kategorie ‚Geschlecht‘ auf den Verlauf des Eheprozesses heraus. Während der Amtsarzt Yta aufgrund biologischer Merkmale als Frau klassifizierte, gebrauchten alle Beteiligten in Bezug auf Yta die männlichen Pronomen. Yta selbst verhielt sich wie ein Mann und sah sich aufgrund einer angeblichen Besonderheit seiner/ihrer Klitoris auch körperlich fähig, wie ein solcher zu agieren. In dieser Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung und der vermeintlichen physischen „Realität“ von Geschlecht bei allen Beteiligten mag ein Grund für die Hinauszögerung des Prozesses durch die beiden Gerichte gelegen haben.

Am Nachmittag knüpfte das zweite Panel inhaltlich an den Schwerpunkt des Vormittags an. Mit dem Fokus auf geschlechtsspezifische Narrationen und Sexualnormen stellte Georg Tschannett (Wien) erste Ergebnisse der von ihm analysierten Scheidungsakten des Wiener Magistrats von 1783 bis 1850 vor. Die zeitliche Abgrenzung ergibt sich aus der Einführung des Josephinischen Ehepatents 1783, das die Zuständigkeit in Ehesachen von den kirchlichen an die weltlichen Gerichte übertrug. Vergleichbar mit der kirchlichen Gerichtsbarkeit wird auch in den Akten des Wiener Magistrats die Erhaltung der Ehen als obrigkeitliches Ziel erkennbar. Dies führte dazu, dass sich beide Parteien in Abstimmung mit ihren Rechtsvertretern und den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1811 darauf konzentrierten, ein möglichst negatives Bild des Gatten/der Gattin zu zeichnen und so die für sie günstigste Narration zu konstruieren.

Den Abschlussvortrag hielt Zuzana Pavelková Čevelová (Prag) über Ehestreitigkeiten vor dem erzbischöflichen Gericht in Prag. Sie deckte anhand eines Archivbestandes aus dem 19. Jahrhundert auf, wie die Bedeutung medizinischer Experten für die Urteilsfindung stieg. Ausgehend von dem gut dokumentierten Fall des Ehepaares Houška legte die Referentin dar, wie medizinische Diskurse als Argumentationsbasis für eine Annullierung der Ehe bzw. für die „Scheidung“ genutzt wurden und somit Eingang in rechtliche Prozesse finden konnten. Auf breites Interesse der TeilnehmerInnen stieß dabei die der Medizin zugesprochene Autorität.

In der Schlussdiskussion wurden mehrere der Diskussionsstränge wieder zusammengeführt. Besonderer Diskussionsbedarf zeigte sich über den gesamten Workshop bei den verwendeten Begrifflichkeiten, vor allem beim Scheidungsbegriff: Obwohl sich katholische Ehepaare bis heute nur von ihrer Zivilehe, nicht aber von ihrer kirchlichen Ehe scheiden lassen können, wird in den Quellen der Begriff „Scheidung“ sowohl für die Annullierung der Ehe wie auch für die Trennung von Tisch und Bett verwendet, so dass eine trennscharfe Kategorisierung vieler Eheprozesse mitunter schwer fällt. Auch die soziale Dimension des Themas wurde angesprochen: Aufgrund der weitreichenden frühneuzeitlichen Ehehindernisse konnte nur ein Teil der Gesellschaft Ehen eingehen, weshalb in den Eheverfahren nur ein Ausschnitt der Gesellschaft abgebildet ist. Da von vielen Ehepaaren zwar die Namen, oft aber weder Wohnort noch Beruf festgehalten wurden, ist eine weitere soziale Einschätzung oft sehr schwer. Es kann aber wohl davon ausgegangen werden, dass besonders langwierige gerichtliche Prozesse mit Beweisverfahren nur für Angehörige der höheren sozialen Schichten finanzierbar gewesen sein dürften. Einigkeit bestand unter den TeilnehmerInnen hinsichtlich der gewinnbringenden Verbindung von quantitativen und qualitativen Zugangsweisen zu den Quellen.

In der Gesamtschau überwogen geschlechterhistorische Perspektiven auf die Ehegerichtsbarkeit. Das Inkorporieren neuerer theoretischer Konzepte beispielsweise aus der Historischen Kriminalitätsforschung oder der Rechtsgeschichte, wie legal pluralism, Translation, Infrajustiz oder Justiznutzung könnte in Zukunft die Diskussion weiter anregen.1 Insgesamt bleibt der Eindruck eines sehr produktiven Workshops – insbesondere auch für NachwuchswissenschaftlerInnen –, der nicht nur Einblick in verschiedene inhaltliche (gerichtliche/außergerichtliche Konfliktregulierung; Rolle von Kirche, Geschlecht, Medizin bei Ehekonflikten; Gründe für Ehestreitigkeiten; argumentative Handlungsmuster) und methodische Herangehensweisen (Fallstudie; statistische Auswertung) an die Thematik ‚Ehegerichtsbarkeit‘ gewährt hat, sondern auch in die Möglichkeiten eines Forschungsprojekts (Aufbau und Veröffentlichung von Datenbanken). Darüber hinaus wurden problematische Aspekte (bspw. Begrifflichkeiten, gesellschaftliche Repräsentativität) bewusst gemacht, sodass die Tagung eine solide Plattform für die weitere Auseinandersetzung mit der Thematik geboten hat.

  1. Vgl. zu Forschungsansätzen Siegrid Westphal: Venus und Vulcanus. Einleitende Überlegungen, in: Siegrid Westphal/Inken Schmidt-Voges/Anette Baumann: Venus und Vulcanus. Ehen und ihre Konflikte in der Frühen Neuzeit, München: Oldenbourg Verlag 2011, S. 9–23, hier S. 12/14. []

Einladung zum Jour fixe, 17.12.2014: Max Maurer – Das Hofquartierwesen im frühneuzeitlichen Wien

Wir laden herzlich zum letzten Jour fixe dieses Jahrs ein:

Vortragender: Max Maurer (Wien)

Titel: Mangelverwaltung zwischen Stadt und Hof. Das Hofquartierwesen im frühneuzeitlichen Wien (16.-18. Jahrhundert)

Ort: 1010 Wien, Hauptgebäude der Universität Wien, Universitätsring 1, Hörsaal 45 (2. Stock, gegenüber dem Institut für Geschichte)

Zeit: Mittwoch, 17.12.2014, 18:30 h s.t.

Moderation: Martin Scheutz

Abstract:
Das Hofquartierwesen zählte für die Stadt Wien zu den markantesten Kehrseiten des glänzenden Kaiserhofes. Über zwei Jahrhunderte hindurch hatten die bürgerlichen Hausherren auf Basis des landesfürstlichen Gastungsrechts die stetig anwachsende Zahl der Hofbediensteten mit Wohnraum – den sogenannten Hofquartieren – auszustatten, wofür sie nur mit einer geringen „Quartiertaxe” entschädigt wurden. Der Vortrag zeichnet die wichtigsten Entwicklungslinien des Hofquartierwesens von seinen Anfängen in der Mitte des 16. Jahrhunderts bis ins 18. Jahrhundert nach und setzt zwei thematische Schwerpunkte: Zum einen wird die Hofquartierfrage als Konfliktgegenstand zwischen Stadt und Hof thematisiert. Wie fanden Magistrat und Landesfürst beziehungsweise Hofbediensteter und Hausherr zu einem modus vivendi? Besondere Beachtung kommt in dieser Hinsicht dem normierten Verfahren zur Häuserkonskription, der sogenannten „Generalbeschreibung” zu. Zum anderen werden Hofquartiere auch aus der Sicht der Nutznießer zwischen Rechtsanspruch und Gnadenerweis beleuchtet: Welche Gruppen und Schichten bei Hof beanspruchten ein Hofquartier und vor welche Probleme stellte der notorische Quartiermangel die Beteiligten?

Zur Person:
Maximilian Maurer, geb. 1985, studierte Geschichte und Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien, derzeit im Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft und arbeitet an der Edition eines Hofquartierbuchs.

Wer sich besonders eifrig vorab informieren möchte, kann Maximilian Maurers Diplomarbeit  Das Hofquartierwesen am Wiener Hof in der Frühen Neuzeit (2013) Open Access konsultieren: http://othes.univie.ac.at/25538/

SCHLOSS BAU MEISTER. Andreas Schlüter und das barocke Berlin

Zur Ausstellung im Berliner Bode-Museum vom 4. April bis 24. August 2014

Von Caroline Mang und Julia Strobl (Wien)

Anlässlich des 300. Todesjahres von Andreas Schlüter (1659/60–1714) widmet das Bode-Museum auf der Berliner Museumsinsel dem Hofbildhauer und Archi­tekten des barocken Berlin eine Ausstellung, die vor allem sein Wirken am brandenburgisch-preußischen Hof fokussiert. Es ist dies nach 50 Jahren die zweite monographische Präsentation, wobei sich die Ge­dächtnisausstellung von 1964 vorwiegend dem bild­hauerischen Schaffen Schlüters näherte und es in den Kontext mit der Plastik seiner Zeit stellte.1 Der Wiederaufbau des nach Schlüters Plänen errichteten Berliner Stadtschlosses, der gerade nach Entwürfen des Archi­tekten Franco Stella unternommen wird, ist, so der Direktor der Skulpturensammlung am Bode-Museum Bernd Lindemann, aktuelles Motiv, sich insbesonde­re mit Andreas Schlüter als Baumeister auseinanderzusetzen. Der Kurator der Ausstellung Hans-Ulrich Kessler ist Herausgeber des umfangreichen Kata­logs Andreas Schlüter und das barocke Berlin sowie des ergänzenden Stadtführers Schlüter in Berlin, der die noch erhaltenen Werke und Bauten Schlüters im urbanen Raum erschließen soll.2

Die Geburt Andreas Schlüters in Danzig um das Jahr 1660 wird in der kunsthistorischen Forschung inzwi­schen allgemein akzeptiert.3 Das vor allem von nieder­ländischen Künstlern der Renaissance und des Ma­nierismus geprägte Stadtbild wirkte, so darf vermutet werden, auf den jungen Bildhauer ein. Über seine Ausbildung ist wenig bekannt, erst seine Berufung an den Hof des polnischen Königs Jan III. Sobieski (reg. 1674–1696) nach Warschau im Jahr 1681 lässt ihn in seinem Wirken als Bauplastiker und Bildhauer fassbar werden.4 Durch die Tätigkeit unter den Architekten Tilman van Gameren und Augustyn Locci traf er noch vor seiner Berufung als Hofbildhauer nach Berlin auf die neuesten künstlerischen Strömungen aus den Nie­derlanden und Italien. Ab 1694 arbeitete Schlüter für den Kurfürsten Friedrich III. (reg. 1688–1713) am Aus­bau der Doppelstadt Berlin-Cölln zu einer barocken Königsmetropole.5 In diese Anfangszeit als Hofbild­hauer fallen auch seine Reisen nach Italien, Frankreich und die Niederlande, 1699 erfolgte schließlich die Er­nennung zum Schlossbaudirektor – ein Höhepunkt seiner Karriere als „Bildhauerarchitekt“. Nach dem Skandal um den drohenden Einsturz des Münzturms 1706 verlor er diese Position, führte aber in königli­chem Auftrag weiterhin plastische Werke aus. Eine neuerliche Anstellung als Hofbaumeister fand Schlü­ter erst wieder 1713 in St. Petersburg unter Zar Peter dem Großen, wo er allerdings schon wenige Monate nach seiner Ankunft verstarb.

Einem der prominentesten Werke Andreas Schlüters als Hofbildhauer, dem Reiterstandbild des Großen Kurfürsten begegnet man im Foyer des Bode-Muse­ums, wo es in Form einer Kopie – die Galvanoplastik wurde von Wilhelm von Bode in Auftrag gegeben – auf dem originalen Sockel platziert ist. Das ursprüng­liche Reiterstandbild Schlüters mit den dazugehörigen vier Sklavenfiguren, einst auf der Langen Brücke vor dem Stadtschloss der Hohenzollern (Abb. 1), befindet sich heute im Ehrenhof des Charlottenburger Schlos­ses. Im Verlauf der Ausstellung wird das Werk, für dessen Ausführung der Bronzegießer Johann Jacobi verantwortlich zeichnet, mehrfach aufgegriffen und in einen typengeschichtlichen Kontext gestellt. Die Du­alität des Reitermonuments, welches den Kurfürsten als kriegerischen Feldherren und als souveränen Herr­scher im Sinne der Adventus-Ikonographie darstellt, zeigt sich, wenn man sich ihm von unterschiedlichen Seiten her nähert, und bezeugt die Könnerschaft des Bildhauers.6 Weitere permanent im Bode-Museum befindliche Werke Schlüters – die Attikafiguren der Villa Kameke – begegnen dem Besucher im Gang, der zur eigentlichen Ausstellung führt.

1 Johann Georg Rosenberg: Das Reiterstandbild des Großen Kurfürsten auf der Langen Brücke mit dem Schloss, Kupferstich, Berlin, 1781 (bpk / Staatliche Museen zu Berlin, Kupferstichkabinett / Jörg P. Anders).

1 Johann Georg Rosenberg: Das Reiterstandbild des Großen Kurfürsten auf der Langen Brücke mit dem Schloss, Kupferstich, Berlin, 1781 (bpk / Staatliche Museen zu Berlin, Kupferstichkabinett / Jörg P. Anders).

Zu Beginn erfolgt eine anschauliche und überblicks­hafte Präsentation der kulturpolitischen Situation unter den brandenburgischen Kurfürsten im fort­geschrittenen 17. Jahrhundert, der „Weg zu Andreas Schlüter“. Bereits der große Kurfürst Friedrich Wil­helm (1640–1688) forcierte nach dem Dreißigjährigen Krieg die künstlerische und wissenschaftliche Ent­wicklung durch die Neuerrichtung der Kunstkammer sowie der Bibliothek. Unter seinem Nachfolger, dem Kurfürsten Friedrich III., ab 1701 König in Preußen, begann der repräsentative Ausbau Berlins zur kö­niglichen Residenzstadt. Er war es, der 1694 Andreas Schlüter aus Polen an den preußischen Hof berief, an dem familiär bedingt – der Kurfürst verbrachte seine Jugendzeit in Holland, zudem war seine Gattin Lui­se-Henriette Prinzessin von Oranien-Nassau – vor­zugsweise niederländische Kunst gesammelt wurde. Präsentiert werden Exponate namhafter Künstler, beispielsweise Werke der flämischen Bildhauer Fran­çois Duquesnoys, Artus Quellinus d. Ä. und François Dieussarts. Die hervorragende Qualität der bildhaue­rischen Arbeit des neuberufenen Hofbildhauers wird mittels einer Gegenüberstellung zweier Standbilder des Großen Kurfürsten demonstriert, indem Schlü­ters 1698 vom Bronzegießer Johann Jacobi gegosse­nes Standbild mit der Marmorstatue von Bartholo­meus Eggers, eines Werksstattmitarbeiters des Artus Quellinus, konfrontiert wird.

Obwohl das Anschauungsmaterial ergiebig ist und gut ausgewählt wurde, werden die vorgestellten Werke allzu selten in Bezug zu den Arbeiten Schlüters gesetzt und gerade in jenen ersten Räumen, die Schlüters An­kunft und die Situation in Berlin thematisieren, ver­misst vor allem die fachfremde Besucherin bzw. der fachfremde Besucher einleitende Begleittexte, ohne die sich der Kontext der präsentierten Werke kaum erschließt. An dieser Stelle erweist sich der begleitende Audioguide als unerlässlich. Einen zweiten zentralen Kritikpunkt bildet die Aussparung von Schlüters Lehr­jahren und Wirken in Polen – gleichwohl das Quellenmaterial zu der Frühzeit Schlüters spärlich ausfällt, wurde gerade in der neueren Forschungsliteratur seine Tätigkeit in Danzig und Warschau am königlichen Hof aufgearbeitet.7 Ein knapper, einführender Über­blick über die ersten 30 Lebensjahre Schlüters oder die künstlerische Situation in jenen Städten zu seiner Zeit wäre an dieser Stelle der Ausstellung durchaus wünschenswert gewesen. So aber bleibt die bildhau­erische und architekturpraktische Ausbildung des zukünftigen Berliner Schlossbaumeisters in Danzig, dem niederländisch geprägten Zentrum des Manieris­mus im Ostseeraum, unberücksichtigt. Dennoch kann hier auf den entsprechenden Beitrag Regina Deckers im Ausstellungskatalog verwiesen werden, der eben jene künstlerischen Anfänge Schlüters als Hofkünst­ler in Polen, seine Arbeit an der königlichen Kapelle in Danzig und seine Mitwirkung am Bauschmuck des Krasiński-Palastes beleuchtet.8 Überdies versuchte ein vom Institut für Kunstwissenschaft und historische Urbanistik an der TU Berlin und der Kunstgeschicht­lichen Gesellschaft zu Berlin vom 6. bis 7. Juli 2014 veranstaltetes internationales Kolloquium („Andreas Schlüter und das barocke Europa“), diesen fehlen­den Aspekt zu kompensieren, und widmete sich dem Thema aus einer ostmitteleuropäischen Perspektive. Allerdings konnten auch dort keine gesicherten neuen Werke oder Quellen vorgestellt werden, die die Früh­zeit Schlüters geklärt hätten.

Schlüters erste große Aufgabe in Berlin war der Bauschmuck des Zeughauses. Präsentiert werden seine sog. Sterbenden Krieger (Abb. 2), ausdrucks­starke, als Schlusssteine konzipierte Kopftrophäen, die schon zur Entstehungszeit eine Übertragung in das Medium des Kupferstichs nach Federzeichnungen Teodor Lubienieckis erfuhren (Abb. 3). In der künst­lerischen Darstellung der Kopftrophäen werden, so Fritz-Eugen Keller, zwei Momente vereinigt.9 Die als Dreiergruppen angelegten Köpfe boten die Möglich­keit, die verschiedenen Lebensalter zu visualisieren, gleichzeitig kommt es in der Darstellung der Gesichter zu einer überaus realistischen Veranschaulichung un­terschiedlicher Passionen nach Charles Le Brun, der im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts Schemata ver­schiedenster Ausdrucksmöglichkeiten beschrieb und deren visuelle Umsetzung reglementierte. In der Aus­stellung werden die Zeughausmasken in den Kontext italienischer Vorbilder gestellt. Eine Kupferstichserie Giovanni Battista Galestruzzis zeigt die Fassadenma­lereien des frühen 16. Jahrhunderts von Polidoro da Caravaggio. Gian Lorenzo Berninis Medusenhaupt aus den kapitolinischen Museen – die wohl prominen­teste Leihgabe der Ausstellung – lenkt in der Mitte des Raumes den Blick unwillkürlich auf sich und weist den Werken Schlüters eine Nebenrolle zu. Die baudekora­tiven Arbeiten in Danzig und Warschau hinsichtlich ihrer Vorbildwirkung heranzuziehen, wäre, wie schon eingangs erwähnt, ein noch ausstehendes Desiderat zukünftiger Forschung. Schon die ältere Literatur ver­wies beispielsweise auf die dekorativen Medaillons am Schlüterhaus in Danzig, die das Konzept der sterben­den Kriegermasken antizipieren (Abb. 4).10

2 Andreas Schlüter: Kopftrophäe als Schlussstein an der Südfassade Hofes, Zeughaus, Berlin (Kretzschmar, Ulrike (Hg.): Das Berliner Zeughaus, München, Berlin u.a. 2006, S. 88).

3 Theodor Lubieniecki: Kopfkartusche in Ruinenlandschaft, Berlin, 1696–1700, Feder in Schwarz, 30,7 x 20 cm (Wien, Graphische Sammlung Albertina, Inv. 13119).

4 Hans Andreas Schlüter (?): Medaillon mit dem Kopf eines Kriegers, Fassade des sog. Schlüterhauses, Danzig/Gdańsk, um 1640 (Foto 1964, Kondziela/Fijałkowski 1965, wie Anm. 4, Abb. 48).

Einen größeren Part widmet die Ausstellung dem Schlüterschen Reiterstandbild des Großen Kurfürs­ten (Abb. 1), welches dem Urtyp des Reiterbildnisses, jenem Marc Aurels, axial gegenübergestellt wird und präsentationstechnisch seine Wirkung in der ihm ge­gebenen großen Räumlichkeit ausgezeichnet entfalten kann. Als Vorbild der Idee eines Reiterstandbildes als einem Brückenmonument wird auf das von Giambologna konzipierte Reiterstandbild des französischen Königs Heinrich IV. auf der Pont Neuf in Paris ver­wiesen, welches zudem die Sockelgestaltung mit den vier am Fuße des Denkmals platzierten Sklaven vor­wegnimmt. Interessant ist hier wiederum die Rolle des Bronzegießers Johann Jacobi, der eine grundlegende Vermittlerrolle innehatte. Nach seiner Mitarbeit am Guss des monumentalen Reiterstandbildes von Lud­wig XIV. 1692 in Paris (Entwurf François Girardon) wurde er nach Berlin berufen, um Schlüters Denkmal des Kurfürsten zu gießen. Die dynamisch-offensive Darstellung des Schlüterschen Reiterstandbilds, hier vor allem die Draperie des Gewandes, korrespon­diert eindeutig mit dem Wachsmodell für das Stand­bild des Alessandro Farnese von Francesco Mochi. Positiv hervorzuheben ist die gelungene kuratorische Konzeption, die Reiterstandbilder nicht nur in Form kleiner Modelle zu präsentieren, sondern mittels zeit­genössischer Gemälde und Stiche deren einstige Aufstellungssituation in den jeweiligen Residenzstädten zu vermitteln.

So wie das Reiterstandbild an der Langen Brücke ist auch die 1889 abgerissene Alte Post mit Fassaden­dekoration Schlüters aus dem Berliner Stadtbild verschwunden. Der Besucher vermisst hier zeitge­nössische Ansichten, lediglich ein kleinformatiges Gemälde dokumentiert die städtebauliche Lage un­mittelbar neben der Langen Brücke gegenüber dem Schloss. Die Fassade des Posthauses als größere Ge­samtansicht abzubilden, wäre insofern interessant ge­wesen, als sie in ihrer Konzeption mit den klassischen römischen Architekturformen bricht und, wie Guido Hinterkeuser feststellt, Anregungen von niederländi­scher und französischer Seite aufgreift.11 Ausgestellt werden insgesamt sechs von den acht noch erhaltenen dekorativen Tondi (Abb. 5), die oberhalb des Piano Nobile angebracht waren und unterschiedliche Tu­genden figurieren, wobei die Identifikation der unge­wöhnlichen Allegorien bis heute nicht schlüssig gelun­gen ist.12 Als Referenzrahmen für die ikonographische Inszenierung der Tugenden wird in der Ausstellung verallgemeinernd auf Cesare Ripas Iconologia ver­wiesen. Dagegen betont Hinterkeuser, dass sich meist keine Anhaltspunkte für die Identifizierung der Alle­gorien in den zeitgenössischen Ikonographietraktaten finden lassen.

5 Andreas Schlüter: Allegorie der Diskretion (?), Relieftondo von der Fassade der Alten Post, um 1703, Sandstein (SMB, Skulpturensammlung / Antje Voigt).

Mit der Präsentation der bronzenen Porträtbüste des Prinzen Friedrich II. von Hessen-Homburg wird in einem weiteren Nebenraum ein Werk Schlüters aus dem Jahr 1701 vorgestellt, dessen herausragende Qua­lität durch die Konfrontation mit zeitgenössischen Vergleichsbeispielen fassbar wird. Eine Bronzebüste des Landgrafen von Hessen-Kassel von dem flämi­schen Bildhauer Gabriel Grupello sowie eine Marmorskulptur des Architekten Jules Hardouin-Mansart von dem französischen Bildhauer Jean-Louis Lemoyne flankieren Schlüters meisterliche Darstellung des Prinzen von Hessen, die vollplastisch ausgestaltet auf Allansichtigkeit angelegt ist und sich stilistisch durch­aus mit der führenden französischen Porträtkunst des Hochbarock messen kann.

Erst in einem der letzten Ausstellungsräume wird ein­gelöst, was der Ausstellungstitel SCHLOSS BAU MEIS­TER verspricht: Der Fokus wird nun auf Schlüter als Baumeister des Berliner Schlosses gelegt.13 Zeitgleich mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König in Preußen wurde die zum Schlossplatz ausge­richtete Fassade durch Schlüter vollendet und bildete somit einen repräsentativen Rahmen für den bevor­stehenden Krönungseinzug. Das beinahe den kom­pletten Ausstellungsraum füllende Modell von Wolf­gang Schulz aus den 1980er-Jahren im Maßstab 1:100 verschafft den BesucherInnen einen anschaulichen Überblick über die einst bestehende Schlossanlage. Der Schlüter’sche Entwurf speist sich aus Anleihen der italienischen Hochrenaissance sowie des Hochbarocks in Rom. Auch französische Vorbilder wie der Umbau des Louvre, der ab 1661 als Prototyp des zeitgenössi­schen Schlossbaus bezeichnet werden kann, werden genannt.14 Neben den nicht ausgeführten Bernini- Entwürfen diente insbesondere auch die Ostfassaden­gestaltung durch den Architekten Claude Perrault als Anregung für Schlüters Hofportalanlagen. Die Fas­saden zum Schlossplatz hingegen lassen Reminiszen­zen an römische Stadtpaläste erkennen, deren Archi­tektur Schlüter, so Hinterkeuser, vor allem über den niederländischen Architekten Tilman van Gameren vermittelt bekam, der ihm derartige architektonische Formen am Krasiński-Palast in Warschau gleichsam vorexerzierte. Bei aller schlüssiger Auflistung von Vor­bildern für den Schlossumbau bleibt eine große Un­klarheit bestehen: der Weg Schlüters zum Architekten. In welchem Ausmaß der zunächst nur als Bildhauer und Bauplastiker tätige Künstler bereits im Zuge sei­ner Ausbildung in Polen architekturtheoretische und praktische Grundlagen des Bauwesens erlernte, wird nicht entschlüsselt. Die Auseinandersetzung mit der Position Andreas Schlüters als „Bildhauerarchitekt“, eine Doppelfertigkeit, die zu seiner Zeit durchaus kei­nen Einzelfall darstellt, scheint ein interessanter An­satz für die weitere Schlüter-Forschung zu sein.

Ein Modell des Treppenhauses und Teile der Ausstattung des 1950 gesprengten Stadtschlosses, darunter originale Holztüren, Tapisserien oder das prunkvolle Silberbuffet aus dem ehemaligen Rittersaal, vermit­teln einen Eindruck von den Innenräumen des ba­rocken Schlosses, die im Zuge des Wiederaufbaus als Humboldtforum nicht wieder rekonstruiert werden – ein zentraler Kritikpunkt aktueller Auseinanderset­zungen.15

Schlüter scheiterte als Schlossbaumeister an der von höchster Stelle gewünschten Umgestaltung des Wasserturms in einen ca. 300 Fuß hohen Münzturm mit Glockenspiel, der ab 1702 an der Nordwestecke der Schlossanlage auf bereits bestehender Bausubstanz aufgerichtet wurde. Der labile und sandige Untergrund am Spreeufer verursachte statische Probleme und Risse am Bauwerk. Um den drohenden Einsturz ab­zuwenden, musste der Münzturm abgetragen werden. 1706 endete damit Schlüters Karriere als Hofarchitekt. Als Hofbildhauer blieb er weiter für die Hohenzollern tätig und schuf die als Pendants gedachten monumen­talen Prunksarkophage für das Königspaar Sophie Charlotte und Friedrich I. im Berliner Dom. In sei­nen letzten Berliner Jahren übernahm er Bauaufgaben privater Auftraggeber wie den technisch aufwändigen Einbau einer Kanzel in die Marienkirche oder seinen letzten Bau in Berlin, die Villa Kameke (Abb. 6).16

6 Andreas Schlüter: Villa Kameke, Berlin, Mittelrisalit Straßenseite, Foto vor 1945 (Wünsdorf, BLDAM, Messbildarchiv, in: AK Bode-Museum 2014, wie Anm. 2, Abb. XXII.4, S. 420).

Die berninesken Attikafiguren dieses bemerkenswer­ten Gartenpalais, das den Zweiten Weltkrieg nicht überdauerte, befinden sich permanent in der Samm­lung des Bode-Museums, im langen Gang nach dem Eingangsfoyer. Fast am Ende der Schlüter-Ausstellung vermittelt der Aufriss der Gartenfassade der Villa Ka­meke den BesucherInnen das Architekturcapriccio des reifen Bildhauerarchitekten.

Großformatige Fotografien der erhaltenen Schlüter­werke in Berlin laden abschließend ein, den vorhan­denen Spuren in der Stadt zu folgen. In Berlin Mitte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft neben der stetig wachsenden Schlossbaustelle auch der Berli­ner Dom mit der königlichen Grablege, die Bauplastik des Zeughauses, die Kanzel der Marienkirche sowie die Gruftpforte zum Männlichgrabmal in der Nikolaikirche. Das Reiterstandbild des großen Kurfürsten hingegen hat seinen Platz im Ehrenhof des Charlottenburger Schlosses gefunden – weit ab von seinem ur­sprünglichen Bestimmungsort, der Langen Brücke, die einst zum Schloss der Hohenzollern führte.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 304–310.

 

  1. Edith Fründt/Eva Mühlbächer (Hg.): Andreas Schlüter und die Plastik seiner Zeit. Eine Gedächtnisausstellung anläßlich der 250. Wiederkehr seines Todesjahres (AK Staatliche Museen zu Berlin, Skulpturen-Sammlung, Berlin, 1964), Berlin 1964. []
  2. Hans-Ulrich Kessler (Hg.): Andreas Schlüter und das barocke Berlin (AK Bode-Museum, Skulpturensamm­lung und Museum für byzantinische Kunst, Berlin, 2014), Berlin: Hirmer 2014. Ders., Schlüter in Berlin. Stadtführer, Berlin: Hirmer 2014. []
  3. Regina Deckers: Andreas Schlüter in Danzig und Polen, in: AK Bode-Museum 2014, S. 20–31, hier S. 20–21. []
  4. Siehe vor allem: Henryk Kondziela / Wojciech Fijałkowski: Die künstlerische Tätigkeit Andreas Schlü­ters in Polen, in: Michelangelo heute. Sonderband der Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Uni­versität zu Berlin 14 (1965), S. 267–291. Guido Hinterkeuser: Ex oriente lux? – Andreas Schlüter und der pol­nische Anteil am Ausbau Berlins zur Königsmetropole, in: Małgorzata Omilanowska/Anna Straszewska (Hg.): Wanderungen (= Das gemeinsame Kulturerbe 2), War­schau: Instytut Sztuki Polskiej Akademii Nauk 2005, S. 27–41. []
  5. Heinz Ladendorf: Andreas Schlüter. Baumeister und Bildhauer des preußischen Barock, Leipzig: Seemann 1997. Die neuaufgelegte Monographie von Ladendorf aus dem Jahr 1937 wird mit einem Kommentar von Hel­mut Bösch-Supan ergänzt, der den Originaltext unver­ändert belässt, jedoch den Werkkatalog vervollständigt und die Forschung seit 1945 hinzufügt. []
  6. Auf jenen Kunstgriff Schlüters verweist auch Hans-Ul­rich Kessler. Hans-Ulrich Kessler: Das Reiterdenkmal des Grossen Kurfürsten, in: AK Bode-Museum 2014, S. 222–235, hier S. 230–231. []
  7. Guido Hinterkeuser: Ad Nobilissimum SCHLVTERVM Gdanensem. Andreas Schlüter und seine Stellung in der deutschen und polnischen Kunstgeschichtsschreibung, in: Robert Born u.a. (Hg.): Die Kunsthistoriographien in Ostmitteleuropa und der nationale Diskurs (Hum­boldt-Schriften zur Kunst- und Bildgeschichte 1), Ber­lin: Mann 2004, S. 301–333. []
  8. Deckers: Andreas Schlüter (wie Anm. 3). []
  9. Fritz-Eugen Keller: Die Schlusssteine der Bögen am Erdgeschoss des Zeughauses. Andreas Schlüters Tri­umphhelme und Kopftrophäen besiegter Krieger – ein Hauptwerk nordeuropäischer Barockskulptur, in: AK Bode-Museum 2014, S. 136–151, hier S. 144–147. []
  10. Georg Cuny: Danzigs Kunst und Kultur im 16. und 17. Jahrhundert. Danzigs Künstler mit besonderer Be­rücksichtigung der beiden Andreas Schlüter, Frank­furt am Main: Verlag Heinrich Keller 1910. Kondziela/ Fijałkowski: Die künstlerische Tätigkeit (wie Anm. 4). []
  11. Guido Hinterkeuser: Andreas Schlüter und die Alte Post in Berlin, in: AK Bode-Museum 2014, S. 374–383, hier S. 377. []
  12. Guido Hinterkeuser: Kat. XX.3–XX.8. Reliefs von der Fassade der Alten Post, in: AK Bode-Museum 2014, S. 386–390, hier S. 390. []
  13. Wilhelm v. Boddien: So weit sind wir jetzt: Das Berli­ner Schloss-Humboldtforum ist im Bau, in: Förderver­ein Berliner Schloss e.V., URL: http://berliner-schloss. de/aktuelle-infos/wo-stehen-wir-heute-der-sachstand (21.07.2014). []
  14. Guido Hinterkeuser: Andreas Schlüter und das Berliner Schloss: Die Architektur, in: AK Bode-Museum 2014, S. 258–272, hier S. 267–268. []
  15. Jens Jessen: Ausstellung „Andreas Schlüter“. Kein Außen ohne das Innen, in: Die Zeit 17/2014, URL: http://www.zeit.de/2014/17/schlossbaumeister-andreas-schlueter (21.07.2014). []
  16. Zur Sonderstellung der Villa Kameke und ihrer ar­chitektonischen Verwandtschaft mit Gartenpalais in Deutschland und Wien siehe Hellmut Lorenz: Andreas Schlüters Landhaus Kameke in Berlin, in: Zeitschrift für Kunstgeschichte, 56, 2 (1993), S. 153–172. []