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Projektbericht | Der Beitrag Oberitaliens zur Entwicklung der Künste durch den Jesuitenorden

Der Beitrag Oberitaliens zur Entwicklung der Künste durch den Jesuitenorden im Kontext der europäischen Kunstgeschichte Ausblicke auf ein Forschungsprojekt*1

Paolo Sanvito (Wien)

Eine Sichtung der jesuitischen Quellen in den historischen Bibliotheken und eine Zusammenstellung der in den Staatsarchiven Oberitaliens aufbewahrten Handschriften erbrachte neuerdings interessante Erkenntnisse zu den Gründungen der Jesuiten sowie deren Relevanz in einer kunsthistorisch dichten Landschaft. Der Fokus lag auf der heutigen Region Emilia-Romagna, auf Padua sowie auf dem ehemaligen Herzogtum Mantua. Letzteres Gebiet gehört heute aus praktischen Gründen zur Mailänder Kirchenprovinz, war jedoch genauso wie die anderen Gebiete früher unmittelbar der Provincia Veneta der Societas Jesu zugeordnet. Das ausgedehnte Territorium zwischen Piacenza und Istrien war politisch zwar zersplittert, aber strategisch und wirtschaftlich für Italien und für das Reich eine unentbehrliche Drehscheibe. Eine Schlüsselrolle für den Handel und die militärische Kontrolle nahm dabei der Farnese-Staat ein mit dem Po-Übergang an seiner nördlichen Grenze und seiner Anbindung an die Via Emilia. Allen ins Auge gefassten Gebieten war eine unmittelbare Verbindung zu den vielleicht relevantesten gelehrten Orten der Frühen Neuzeit eigen: Bologna und Padua an erster Stelle, aber auch Modena, Ferrara und Parma. Zugleich befanden sich hier zahlreiche, florierende Malerei- und Architekturwerkstätten und die für Italien typischen regionalen Kunstschulen.

Nicht ohne Grund unterscheidet man für die Zeit um 1600 noch heute nicht nur die größeren Malerschulen in Bologna oder in Ferrara voneinander, sondern auch die kleineren in Parma oder in Padua. Die nachgeordnete Stellung der Provinzschulen mindert keinesfalls deren Wert im europäischen Vergleich. Während dieser Blütezeit der italienischen Kunst erfolgte z. B. die Erfindung der Quadratur-Malerei und auch vornehmlich in Bologna die des Carraccismus. Jede Schule spielte in diesem dichten Netz von Kunstzentren eine eigene Rolle. Nach jahrzehntelanger Konzentration unserer Studien auf den römischen, florentinischen und/oder venezianischen Kunstkreis sollte daher den oberitalienischen Lokalschulen vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt werden – und dies bevorzugt für das Zeitalter der Konfessionalisierung, als der Jesuitenorden ungemein an künstlerischer Präsenz und Ansehen gewann.

In der Tat wundert sich die Forschung nicht mehr über die Konzentration von jesuitischen Bauten, wie Kirchen, Kollegien, sogar Theatern bzw. manchmal auch von Jesuiten verwaltete Universitäten, in der konventionell als „venezianisch“ bezeichneten Ordensprovinz, die 1578 aus der großen oberitalienischen Ordensprovinz exkorporiert worden war. Die Bearbeitung dieser an Untersuchungsgegenständen reichen Kunstlandschaft steht jedoch erst am Beginn. Der Hauptteil der Provinz war die Emilia.

Alleine in der Emilia befand sich bemerkenswerterweise die höchste Ansammlung von namhaften Universitäten und speziellen Ausbildungseinrichtungen für die Oberschicht des ancien régime (Collegi, Collegi dei Nobili). In der Zeit kurz vor 1600 oder knapp danach waren in der Tat die Studia in Modena, Ferrara und Parma eingerichtet oder neugegründet worden; diejenigen dei Nobili in jedem Hauptort waren meistens die aufwendigere Schwesterinstitution des Jesuitenkollegs. Sie gewannen in den darauffolgenden Jahrzehnten an Breitenwirkung und Bedeutung. In zeitlicher Folge waren dies: Piacenza (1584–1587 Kirche, 1594 gleichnamiges Kolleg San Pietro in Foro, Architekt Giorgio Soldati), Parma (1607 Kolleg an der Kirche San Rocco, sogar zuvor 1601 das Adelskolleg Santa Caterina als Stiftung von Ranuccio I. Farnese), Modena (durch denselben Architekten Soldati: 1607 Kolleg von San Bartolomeo und 1626 Adelskolleg Congregazione della Madonna e di San Carlo, nicht jesuitisch, aber nach jesuitischem Modell), Busseto (1617 Ignatius-Kirche mit Kolleg mittels Dekret von Ranuccio I. Farnese) und Fidenza (1697 Kolleg, 1707 Santuario-Kirche). Im seit 1598 Rom zugeordneten Staat Ferrara sind folgende Orte anzuführen: Ferrara (ab 1551 Kolleg; hier hatte bereits um 1524 kein geringerer als der Hl. Ignatius von Loyola selbst eine Gründung persönlich angebahnt), Ravenna (Collegio dei Nobili, 1695 von Kardinal Barberini gestiftet, die Kolleg-Kirche San Francesco Saverio erst 1719), Forlì (Sant’Antonio-Kirche, jetzt San Francesco, Ende des 16. Jahrhunderts dem Orden übertragen, der einen Neubau errichtete) und Bagnacavallo (1667 Kolleg).

Nicht einmal die wichtigste römische Provinz konnte damals mit einer entsprechenden Anzahl von Einrichtungen aufwarten. Politische Instabilität und kirchenfeindliche Allianzen bewirkten, dass 1606 jegliche Präsenz des Jesuitenordens aus dem venezianischen Staat (einschließlich Dalmatien) verbannt wurde. Das führte zu einem Exodus von Kollegienmitgliedern und Lehrenden in die westlichen und südlichen Restgebiete der provincia veneta. Allerdings dauerte der Ausschluss 51 Jahre, bis 1657, ehe es zu der Aufhebung des venezianischen Interdetto (Verbots) kam. Die Schlüsselrolle der Universitäten und Kollegien in den nicht unter der politischen Herrschaft Venedigs stehenden Gebieten konnte jedoch auch in der Folge gewahrt werden (darunter diejenigen dei Nobili mit ihren besonders hohen Ansprüchen). Alle anderen Häuser des Ordens in diesem geographischen Bereich lehnten sich schließlich stark an das Modell der Universität des kirchenstaatlichen Bologna an und wurden zumindest indirekt durch das Mutterhaus in Rom kontrolliert.

Ein Blick auf die Herzogtümer Parma und Modena-Reggio

Ein spezielles Augenmerk sollte darum künftig auf die nicht nur strategische und geopolitisch privilegierte Lage des Farnese-Staates gelegt werden, sondern auch auf dessen jesuitische Orientierung speziell in den Künsten und in der Kulturpolitik allgemein. Er bildet ein paradigmatisches Fallbeispiel. Parma hatte 1412 einen frühen Wiederaufbau einer älteren universitären Einrichtung während der kurzen estensischen Herrschaft unter Herzog Niccolò III. von Ferrara erlebt, der die Stadt dann an die Mailänder abgab. Jedoch erst die Farnese zeigten ab ihrer Machtübernahme im Jahre 1545 ein besonderes Interesse an der Etablierung solider Studieneinrichtungen in einem Staat, den sie sich eigens aus ehemaligen Mailänder Gebieten geformt hatten. Die 1601 mit herzoglicher Unterstützung gegründeten parmesanischen Kollegien verfügten über enge, gut dokumentierte Beziehungen zum kaiserlichen Machtbereich (u.a. den Höfen in Wien, Prag und Innsbruck). Insgesamt gab es nicht weniger als fünf jesuitische Stützpunkte im Herzogtum. Ihre Analyse würde den hier verfügbaren Rahmen jedoch sprengen.

Die Paradeeinrichtung in Parma war das Kolleg Santa Caterina, das aus einem Umbau des zur Verfügung gestellten, an die Kirche angrenzenden großen Adelspalastes der Bernieri hervorging. Der Lehrbetrieb fing am Kolleg Santa Caterina offiziell ab frühestens 1604 an. In diesem kulturellen Prunkstück in der Stadt studierten im 17. Jahrhundert unter anderen schwedische Erbprinzen und Hohenzollernfürsten. Wie üblich in der Hauptstadt des wohlhabenden Herzogtums, sparte der Herzog nicht an künstlerischen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. So betraute man Ferdinando Galli da Bibbiena mit der stark barockisierenden und illusionistischen Ausschmückung der Fassaden, die zum Piazzale del Collegio schauten.

Abbildung 1: Ferdinando Galli Bibiena: Decorazione di facciata, wohl aus dem ausgeführten Projekt für das Piazzale del Collegio dei Nobili (Rom, Gabinetto Nazionale dei Disegni e delle Stampe; nach Marinella Pigozzi: Ferdinando Galli Bibiena: Varie opere di prospettiva. Traduzione e diffusione di modelli e tipologie, in centri e periferie, in: Il Barocco romano e l’Europa. Centri e periferie del barocco: corso internazionale di alta cultura, a c. di Marcello Fagiolo and Maria Luisa Madonna, Roma 1992, S. 635–658, Abb. 16).

Angesichts der großen Anzahl der von den Jesuiten nachgelassenen Archivalien wurde 1991 im Archivio di Stato di Parma auf Initiative der Archivdirektion die Erstellung einer viele hundert Seiten langen und kommentierten Bestandserfassung Gesuiti di Parma (Collegio di San Rocco, Collegio dei Nobili, Fidenza, Busseto, Piacenza, usw.) veranlasst. Sie ist eine lückenlose Auflistung aller auffindbaren Quellen und Urkunden aus drei Archiven, leider maschinenschriftlich und unpubliziert. Alte Grund-und Aufrisse der Gebäude des Herzogtums verzeichnet im Staats-Archiv ein Inventario analitico Inv. 54 bis, welches sämtliche Mappe e Disegni der für die Forschung sehr interessanten Pläne umfasst: viele Ordenskirchen nicht nur aus dem Herzogtum, sondern aus allen Gegenden, die auch nur einen indirekten Bezug zur lokalen Architektur und den lokalen Bauten (einschließlich Vergleichsbeispielen) aufweisen; Zeichnungen aus den Landhäusern bzw. den Erholungsheimen („di vacanze“) für die Patres, etwa im Nachbardorf Carona oder in der ehemaligen Zisterzienserabtei Fontevivo; schließlich Grundrisse, entweder aus dem späteren Kataster oder in großer Anzahl original aus der Entstehungszeit bis zum 18. Jahrhundert. Letztere kommen der Erforschung von San Rocco zugute, denn die Patres gaben sich nach der Entstehung des Kirchenkollegs um 1607 mit der alten, 1564 entstandenen Kirche allmählich nicht mehr zufrieden und veranlassten einen prachtvolleren Neubau (definitiv 1737 durch den Architekten Edelberto della Nave). Diese Pläne beginnen im ausgehenden 17. Jahrhundert.

Die komplexen Zusammenhänge der farnesischen Gründungen bieten deshalb mitunter für die Geschichte der Ordensarchitektur Einmaliges: ein hochkarätiges Material, weil in Parma nur erstklassige (Ordens-)Architekten tätig waren oder zumindest mit Anregungen mitwirkten. Im Falle der früheren San-Rocco-Kirche war es zunächst der vom Orden vielfach herumgereichte, aus den Abruzzen stammende Giuseppe Valeriano S.J., dann Giorgio Soldati S.J., Giovanni de Rosis S.J. aus Como, der Mantuaner Luca Bienni S.J. und schließlich der ebenfalls am römischen Kolleg ausgebildete Tommaso Blandino S.J. Valeriano war für den Orden auch in Rom und in Genua prägend gewesen, und de Rosis hatte am neapolitanischen Kolleg gewirkt; beide gehören deshalb zu den Hauptfiguren der Architekturgeschichte des Ordens.2

Wichtig war die Ausstrahlung von baukünstlerischen Innovationen aus eben gerade dieser Region auch für die allgemeine Geschichte des Ordens, nicht nur bei der „Rückeroberung“ der ab 1657 wieder zugänglichen Republik Venedig. Eine vorbildliche, in manchen Fällen geradezu zensorische Funktion übten Architekten der Region auch für die Ordensprovinz Germania Superior aus. Zu dieser Gruppe gehörte der oben erwähnte Giuseppe Valeriano, überregionalen Ruhm erlangten jedoch nur Giovanni Tristano S.J. aus Ferrara, der erste Entwerfer des Collegio Romano, und Orazio Grassi. Architektonische Lebensläufe führten die Ordensbrüder bisweilen in sehr weit entfernte Landschaften, wo sie mitunter auch für die jesuitische Propaganda wirken sollten: So war der Sizilianer Tommaso Blandino ebenfalls 1612 am römischen Kolleg ausgebildet worden, nach seinem Wirken in Parma kehrte er wieder zurück nach Süditalien. Viele weitere, deren Laufbahnen eine nähere Untersuchung verdienen sollten, gingen aus den gleichen oberitalienischen Ausbildungsstätten oder Bauhütten hervor.

Es ist jedenfalls auch dokumentarisch bezeugt, dass insbesondere Ranuccio I. (1569–1622) und seine Nachfolger ein privates Interesse an der Förderung des Ordens in ihrer Hauptstadt hatten. Dies belegt eine Handschrift über das Santa-Caterina-Kolleg in der Rara-Sammlung der Palatina-Bibliothek, wie auch die lebhafte Korrespondenz Ranuccios I. und diejenige seines Neffen Ranuccio II. (1630–1694) mit dem Haus Habsburg. Die Übernahme Parmas am Ausklang der Frühen Neuzeit durch Marie-Louise von Habsburg-Lothringen bedeutete ab 1815 eine nochmalige und nachdrückliche Förderung dieser Einrichtung. Das Kolleg wurde aus räumlichen Gründen von ihr mit einem anderen Adelskolleg fusioniert, womit die Geschichte des ursprünglichen Hauses aber ihr Ende fand.

Während der Blütezeit von Santa Caterina verfasste der seit 1637 am Kolleg tätige Pater Orazio Smeraldi eine Geschichte der Anfänge und Fortschritte des Kollegs [bis ca. 1670].3 Smeraldi war zeitweise, ab 1650 bis spätestens 1658, auch Rektor. Eine Verflechtung der Lehre an diesem Kolleg mit der herzoglichen Universität war vereinbart: Von den durchschnittlich 25 Professoren waren ungefähr zehn Jesuitenpatres. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lehre vieler Fächer wie der Medizin nur mit Laien bewerkstelligt werden konnte.4

Dieser Handschrift entnehmen wir unschätzbare Informationen über das gesamte Kulturleben im Staat Parma. Hervorgehoben seien hier aber die sehr wichtigen Anmerkungen zu Bauarbeiten, Erweiterungen und Hinzufügungen ganzer Baukörper am Kolleg, etwa die der beiden Theatersäle, einer für den Sommer (Abb. 2), ein anderer für den Winter. Beigegeben sind auch zwei präzise und größere Bestandspläne der Anlage im Zustand vor den Erweiterungen von 1662 und danach.

Abbildung 2: Pianta e spaccati di un maneggio, wohl aber Grundriss und Aufriss im Schnitt des Theaters des Collegio dei Nobili, Parma, spätes 18. Jh. (Archivio di Stato di Parma [Raccolta mappe e disegni], Vol. 11, Nr. 8/a-b-c).

Es stellt sich die Frage, ob jesuitische Wissenschaftler bzw. Lehrer eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung neuer Ansätze in der staatlichen Kulturpolitik im Allgemeinen einnahmen, auch in nicht kirchenstaatlichen Gebieten – wie es immer wieder zu vermuten wäre. Die emilianische Verbreitung jesuitischen Gedankengutes wirft diese Frage ein erneutes Mal nachdrücklich auf, nachdem ähnliche Fragestellungen bereits auf der Wiener Tagung im Jahre 2000 unter Berücksichtigung Wiens im Rahmen der Forschungen von Richard Bösel, Herbert Karner und Werner Telesko lebhaft diskutiert wurden.5

An dieser Stelle empfiehlt es sich auch einen Blick auf eine andere emilianische Hauptstadt zu werfen, diejenige der Este. Während die Farnese eine lange historische Verbindung zum Orden aufweisen konnten, kann man gleiches von der Familie Este nicht behaupten. Allerdings kann man auch hier einige größere Gründungen anführen, sowohl in der Hauptstadt Modena als auch in der kleinen, untergeordneten Grafschaft von Carpi (Ignatiuskirche seit 1622; dortige Lehre zeitweise urkundlich belegt durch die Professoren des parmesanischen Kollegs). Der modenensische Komplex (San Bartolomeo, mit Kolleg) geht interessanterweise auf den Architekten Soldati zurück, der bereits an zwei farnesischen Bauhütten begegnet ist. Eine nähere Untersuchung des Komplexes kann an dieser Stelle nur angekündigt werden.

Vielmehr lohnt ein Besuch der ehemaligen Büchersammlung der Este. Hier hat der verdienstvolle lokale Historiker und Gelehrte Marchese Giuseppe Campori verschiedene architektonische Zeichnungshefte und Handschriften zur Geschichte der Künste und Literatur in den modenensischen Provinzen gesammelt, darunter ein Konvolut von ungefähr vierzig Architekturzeichnungen von disparaten (doch mehrheitlich jesuitischen) Kirchen und Kollegien aus den unterschiedlichsten italienischen Gebieten, welches in seiner Anmut noch seinesgleichen sucht (Sign. Campori Ms. 172, Abb. 3–5).6 Offensichtlich dienten die Zeichnungen auch zu Demonstrations- und Übungszwecken bei der Lehre der Baukunst, vielleicht auch zur Diskussion von Modellen, weswegen sogar die Urphase von Bramantes Entwurf für Sankt Peter (fol. 27r) vertreten ist. Der ursprüngliche Aufbewahrungsort der Handschrift ist unbekannt: jedoch ist eine lokale Provenienz, aus Mangel an weiteren Informationen, naheliegend, blieb wohl der geographische Interessenhorizont des Markgrafen Campori immer relativ begrenzt.

Abbildung 3: Jesuitischer Ordensarchitekt: Grundriss des alten Sant’Ivo-alla-Sapienza-Komplexes in Rom, Entwurf von 1597, Detail (Modena, Biblioteca Universitaria ed Estense, Coll. Campori, Ms. 172, fol. 15r; Foto: Autor).

Abbildung 4: Giuseppe Valeriano: Entwurf für das Jesuitische Kolleg in Cosenza (Kalabrien), um 1597 (Modena/ Campori wie Abb. 3, hier fol. 23r Foto: Autor).

Abbildung 5: Giuseppe Valeriano oder Umkreis, Jesuitenkolleg und Kirche in Catanzaro (Kalabrien), um 1597 (Modena/ Campori wie Abb. 3, hier fol. 20r; Foto: Autor).

Außerdem leistete sich auch Modena, wie Parma, die Lehre der Künste an den Kollegien, wie eine weitere Handschrift, sec. XVIII, aus der gleichen Sammlung Campori nahelegt, die mit der Signatur γ B.2.14. versehen ist. Der gedruckte Katalog der Biblioteca Estense von Lodi und Vandini verzeichnet sie als „23 opuscoli … del dotto gesuita [scil.: Mauro Boni]“ zur „[…] arte del disegno, specie dell’incisione“7 und gibt als Herkunftsort den collegio in Modena an, was bei einem jesuitischen Gelehrten nur die Möglichkeit der Identifizierung des Ortes mit dem Ordenshaus San Bartolomeo zulässt.

Das Phänomen, dass die emilianischen Provinzen in diesem speziellen Sektor der Architekturgeschichte eine Führungsrolle übernommen haben, darf nicht überraschen. Selbst wenn man von einem früheren längeren Aufenthalt von Leon Battista Alberti in Ferrara absieht, ist unübersehbar, dass während des Cinquecento und bereits vor dem Tridentinum die nicht religiös verankerte bzw. profane Baukunst in Ferrara und Bologna wesentliche architekturtheoretische Leitbilder hervorgebracht hatte, dank der Persönlichkeit eines Vignola oder eines Aleotti. Eher zufällig gelangte Vignola zu unübertroffenem Ruhm, obwohl Aleotti heute als genauso produktiv und relevant eingeschätzt werden darf. Mit der Expansion der Jesuiten im ausgehenden 16. Jahrhundert und der Ausbreitung des protestantischen Glaubens wurde es immer offensichtlicher, dass die Grenzregionen Italiens nach Norden und nach Osten in der Kirchenpolitik eine zunehmend unverzichtbare Rolle bei den Prioritäten der Verbreitung evangelisierender Orden zugewiesen bekamen.

Printversion: Frühneuzeit-Info 31, 2020, S. 168–173.

  1. Der vorliegende Beitrag entstand auf Basis erster Untersuchungen im Zusammenhang mit einem weiter ausgreifendenden Forschungsprojekt „Bildende Künste als psychagogische Medien des Jesuitenordens“ (I4706-G) an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien unter der Leitung von Herbert Karner. Bei diesem Projekt ist der Autor Hauptbearbeiter. []
  2. Zur langjährigen Debatte über eine ordenseigene Architektur, die sich von zeitgleichen Strömungen absetzt, siehe Richard Bösel: La chiesa di S. Lucia. L’invenzione spaziale nel contesto dell’architettura gesuitica, in Gian Paolo Brizzi / Giancarlo Angelozzi (Hg.): Dall’isola alla città, Bologna: Nuova Alfa Ed. 1988, S. 19–31. []
  3. De’ principi, e progressi del Collegio de’ Nobili di Parma eretto dal ser.mo Dvca Ranvccio l’anno MDCI. Racconto disteso dal P. Oratio Smeraldi della Comp.a di Giesù. Hs, ca. 1670. Parma, Biblioteca Palatina, Ms. Parm. 561, cc. 63–251. Die Einführungsabschnitte des Textes scheinen mir nicht autographisch von Smeraldi zu sein; ein Kopist, der eine bella copia verfasst hat, wäre aber auch denkbar, das Exemplar sieht zu elegant aus. []
  4. AS Pr, Rotoli 1666–1667 Archivio del Comune, Studio, Busta 1909, n. nummeriert. Siehe auch aber zur Rolle der jesuitischen Lehrkraft in Parma Paul F. Grendler: The Jesuits and and Italian Universities, 1548–1773, Washington, D. C.: Catholic University Press, 2017, S. 177, insbes. „A Jesuit served as a promoter, alongside four non-Jesuit promoters, for a man who obtained a doctorate.“ []
  5. Herbert Karner / Werner Telesko (Hg.): Die Jesuiten in Wien. Zur Kunst- und Kulturgeschichte der österreichischen Ordensprovinz der „Gesellschaft Jesu“ im 17. und 18. Jahrhundert (Österreichische Akademie der Wissenschaften. Veröffentlichungen der Kommission für Kunstgeschichte, Bd. 5) Wien, 2003. Siehe dazu auch den Tagungsbericht von Friedrich Polleroß: Nuestro Modo de Proceder, in: Frühneuzeit-Info 12/1, 2001, S. 93–128. Bezüglich der Provincia veneta siehe die umfassende Studie von Richard Bösel: Episodi emergenti dell’architettura gesuitica in Italia, in: La arquitectura jesuítica, Actas del Simposio Internacional celebrado en Zaragoza del 9 al 11 de diciembre de 2010, hrsg. v. Isabel Álvaro Zamora, Javier Ibáñez Fernández u. Jesús Criado Mainar, Zaragoza 2012, S. 71–89. []
  6. S. Raimondo Vandini / Luigi Lodi: Catalogo dei codici e degli autografi posseduti dal Marchese Giuseppe Campori: Seconda edizione autorizzata, Modena: Tip. Domenico Tonietto, 1895, II, S. 123. Die Zuschreibung an de Rosis scheint forciert, selbst wenn eine Datierung gegen Ende des 16. Jahrhunderts sicher ist. Dies auch auf Grundlage des Datums 1597 auf fol. 15r, wo ein Grundriss des alten Sant’Ivo-alla-Sapienza-Komplexes wiedergegeben ist. Die Sammlung Campori wird auch erwähnt bei Evonne Levy: Propaganda and the Jesuit Baroque, Berkeley: University of California Press, 2004, S. 339 (ohne verbindliche Zuschreibung des Inhalts, nachdem Bösel sie häufig anwendete). []
  7. Vandini / Lodi (Anm. 5), II, S. 363. []

Projektbericht | Politische Kommunikation während des böhmischen Ständeaufstands zwischen Prag, Dresden, Heidelberg und München

Politische Kommunikation während des böhmischen Ständeaufstands zwischen Prag, Dresden, Heidelberg und München

Václav Bůžek, Pavel Král und Kateřina Pražáková (České Budějovice)

Auch wenn der Geschichte des böhmischen Ständeaufstands (1618–1620) seit Ende des 19. Jahrhunderts mehrere Generationen tschechischer und ausländischer Forscher von verschiedener methodologischer Ausrichtung Aufmerksamkeit schenkten,[1] entstand die erste moderne Bearbeitung dieses Themas erst zu Beginn der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts, als Josef Petráň sein Buch zur Hinrichtung auf dem Altstädter Ring veröffentlicht hatte.[2] Mit der Kenntnis der Quellen aus den tschechischen Archiven und durch einen kritischen Blick an die ältere Literatur gelang es ihm, nicht nur die Ursachen, den Verlauf, die Niederlage und die Bestrafung des Aufstands der böhmischen nichtkatholischen Stände gegen die Habsburger zu erfassen, sondern er konnte auch durch die prosopographische Herangehensweise an das gewählte Thema die Lebensschicksale der Hauptakteure schildern und die Netzwerke ihrer sozialen Beziehungen enthüllen. Seine Monographie, die bisher in keine der Weltsprachen übersetzt wurde, beeinflusste die Richtung der weiteren Forschung zum böhmischen Ständeaufstand besonders in der tschechischen historischen Forschung erheblich.[3]

Da der internationale Rahmen dieses religiösen und politischen Konflikts von europäischer Bedeutung, der den Prolog zum Dreißigjährigen Krieg darstellte, in der Auffassung von Petráň eher im Hintergrund blieb, bemühten sich die Historiker in den folgenden Dezennien nach der Ersterscheinung seiner Arbeit um die Eingliederung der Ursachen, des Verlaufs und der Folgen des böhmischen Ständeaufstands in breitere Zusammenhänge der politischen und konfessionellen Geschichte der Habsburger Monarchie an der Wende des 16. zum 17. Jahrhundert.[4] Im Anschluss an die ältere Forschung vor allem von Josef Polišenský wurden danach die ersten wissenschaftlichen Versuche um die Erschließung der Bindungen der böhmischen Stände an die Calvinisten und Lutheraner im Heiligen Römischen Reich, in den Niederlanden und England unternommen. Die vorgelegten Ergebnisse führten jedoch zu keiner vollständigen Erkenntnis der politischen Kommunikation der böhmischen Stände mit den ausländischen Verbündeten und den Gegnern des Aufstands.[5] Vor allem am Beispiel des Verhaltens und Handelns von ausgewählten Fürsten aus dem Heiligen Römischen Reich, die sich zum Calvinismus, zum Luthertum und zum Katholizismus bekannten, und an ihren Bindungen an die Höfe in London und Den Haag, wollen die Mitarbeiter des Forschungsprojekts die Art und Weise wie auch die Inhalte ihrer politischen Kommunikation mit den Ständen aus den Ländern der Böhmischen Krone während des böhmischen Ständeaufstands näher erfassen.[6]

Der Weg zum böhmischen Ständeaufstand

Im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts begann der politische Alltag im Königreich Böhmen dem deutlichen Druck der konfessionell abgegrenzten adligen Gruppierungen zu unterliegen. Der katholische Adel suchte nach Wegen zu einem Abkommen mit dem König, um sich in entschiedenem Maße an der Ausübung der politischen Macht im Land beteiligen zu können. Die Utraquisten, die Anhänger der Brüderunität und die Lutheraner strebten die Toleranz ihrem Glauben gegenüber an, für den sie eine institutionelle Basis konstituieren wollten. Als im Jahre 1575 die Verhandlungen mit dem König um die Anerkennung der Böhmischen Konfession, die von den Ideen der Confessio Augustana ausging und um die Gedanken der Hussitenreformation und die Dogmatik der Böhmischen Brüder bereichert wurde, gescheitert waren, trat der nichtkatholisch gesinnte Adel in Opposition gegen die erstarkten Rekatholisierungs- und Zentralisierungsbestrebungen der herrschenden Habsburger. Gleichzeitig hörte er aber mit seinen Bestrebungen um die Konstituierung einer einheitlichen Organisationsbasis aller nichtkatholischen Konfessionen nicht auf.[7]

Obwohl der ungarische, mährische und österreichische nichtkatholisch gesinnte Adel zur Durchsetzung seiner konfessionellen und politischen Interessen den zunehmenden machtpolitischen Einfluss des Erzherzogs Matthias nutzte, der in den Jahren 1608-1611 während des dynastischen Konflikts gegen seinen Bruder Rudolf II. auftrat, schlossen sich die Opponenten des Katholizismus im Königreich Böhmen seinen Schritten nicht an.[8] Da die Katholiken die obersten Landesämter innehatten, schuf der nichtkatholische Adel als ihr Gegengewicht alternative Instrumente der eigenen politischen Macht – die Regierung der Direktoren und die Versammlung der nichtkatholischen Stände mit Steuererhebungsrecht sowie mit dem Recht, das Ständeheer zur Verteidigung des Glaubens zu den Waffen zu rufen. In die zugespitzte Situation griffen die gemäßigten Katholiken ganz unerwartet ein und sie willigten ein, dass der König die Religionsfreiheit für die Nichtkatholiken anerkennt, falls dadurch der katholische Glauben im Königreich Böhmen nicht bedroht wird.

Obwohl Rudolf II. am 9. Juli 1609 den Majestätsbrief zur Religionsfreiheit im Königreich Böhmen unterzeichnete, der sowohl den Katholiken als auch den Nichtkatholiken das Recht auf die eigene Bekenntniswahl ohne etwaige Berücksichtigung der sozialen Angehörigkeit des Gläubigen gewährte, verhinderten die Umsetzung seiner Grundsätze in die Alltagspraxis die dogmatischen Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Konfessionen. Dabei handelte es sich um kein zugespitztes Verhältnis zwischen den Katholiken und Nichtkatholiken, die religiöse Eintracht im Land untergruben die theologischen Dispute zwischen den Anhängern des Utraquismus und der Brüderunität, die durch die europäische Reformation beeinflusst waren. Die Utraquisten näherten sich an das Luthertum an, die Brüderunität dagegen fand die dogmatischem Anregungen im Calvinismus.[9]

In Hinblick auf die nicht nachlassende religiöse Spannung fiel es den Adligen im Königreich Böhmen schwer, sich bei der Suche nach den Antworten auf dringende politische Fragen zu einigen. Ihre Zwietracht wusste Erzherzog Matthias, der nach dem Rücktritt des kranken Rudolfs II. im Frühling 1611 die Regierung im Land übernahm, zu seinen Gunsten zu nutzen.[10] Dem neuen König gelang es, den Erzherzog Ferdinand aus der steirischen Linie des Hauses Habsburg als seinen Nachfolger auf dem Königsthron durchzusetzen. Obwohl sein Cousin zu den radikalen Anhängern des Katholizismus gehörte, erkannten ihn die böhmischen Stände im Sommer 1617 als ihren König an.[11] Die Wahl Ferdinands von der Steiermark stärkte das Selbstbewusstsein des katholischen Adels im Lande, der politische Unterstützung von den Jesuiten, dem päpstlichen Nuntius und dem Gesandten Spaniens erhielt, erheblich.

Als Matthias vor Ende des Jahres 1617 aus Prag nach Wien übersiedelte, übergab er die Verwaltung des Königreichs Böhmen in die Hand der obersten Landesbeamten, aus denen ein zehnköpfiges Statthalterkollegium zusammengestellt wurde. Sie übernahmen jedoch die Fürsorge für das bonum commune, das im Land die Ordnung, Einheit und Ruhe bestätigte, in einer äußerst bewegten Zeit.[12] In Broumov/Braunau und Hrob/Klostergrab erreichten die langfristigen religiösen Konflikte, die die gleichen Ursachen von allgemeiner Bedeutung hatten, ihren Höhepunkt. Die Braunauer Lutheraner konnten sich mit der drohenden Schließung ihrer Kirche, die sie ohne Wissen des Abtes des Benediktinerklosters in Břevnov/Brenau, dessen Obergewalt sie unterlagen, gebaut hatten, nicht abfinden. In Hrob verordnete der Abt des Zisterzienserklosters von Osek/Osegg sogar, die dortige Lutheranerkirche niederzureißen, die die nichtkatholischen Stadtbürger eigenständig erbauen ließen, auch wenn das Städtchen zu seiner Herrschaft gehörte. In beiden Fällen hielten die Stadtbürger die Eingriffe der Kirchenobrigkeiten, die sich zum katholischen Glauben bekannten, für einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und wandten sich daher mit ihren Klagen an die Defensoren.[13] Ihr Kollegium sollte im Land die Einhaltung des Majestätsbriefs zur Gewährung der Religionsfreiheit kontrollieren. Die Auslegung seiner Grundsätze oblag allerdings nur dem Herrscher.

Sobald Matthias die Beschwerde der Defensoren zurückwies, fand ohne seine Zustimmung Anfang März 1618 die Versammlung der nichtkatholischen Stände des Königreichs Böhmen in Prag statt.[14] Im Unterschied zu den Herren und Rittern trafen ins Karolinum fast keine Vertreter Prags und weiterer königlichen Städte ein, da sie die Bestrafung des Herrschers befürchteten, wenn sie sich seinem Verbot widersetzen. Die zugespitzte religiöse Situation in Broumov und Hrob diente auf der Versammlung als unmittelbares Zeugnis von dem allgemeinen Verstoß gegen den Majestätsbrief zur Gewährung der Religionsfreiheit seitens der Katholiken. Als Matthias in dem schweren Schreiben den Protest der Nichtkatholiken gegen die Nichteinhaltung der Religionsfreiheit zurückgewiesen und die Vorbereitungen zu ihrer nächsten Versammlung, die im Mai stattfinden sollte, untersagt hatte, entschieden sie sich für eine gewaltsame Lösung des Konflikts. Den Hauptgrund ihrer Unzufriedenheit stellte die Verteidigung der Religionsfreiheit im Königreich Böhmen dar, deren konsequente Einhaltung eine der wichtigsten Stützen des bonum commune im Lande bildete.

Trotz des Verbots von Matthias versammelten sich die Nichtkatholiken am 21. Mai 1618 wieder im Karolinum, von dort aus lenkten sie ihre Schritte zu der böhmischen Hofkanzlei auf der Prager Burg, an die der neue Brief des Herrschers aus Wien zugestellt wurde. Im Vergleich zu dem schweren Schreiben wählte Matthias einen gemäßigten Ton, aber er ließ weder von seiner kritischen Haltung den Defensoren gegenüber noch von der eigenmächtigen Einberufung der Versammlung der nichtkatholischen Stände ab. Einen Tag später bezeichneten sie die Statthalter als die Hauptschuldigen an der Nichteinhaltung der Religionsfreiheit im Königreich Böhmen. Als sie sich über ihre Bestrafung beraten hatten, griff man die Gedanken wieder auf, die Mitte des Jahres 1609 bei den Verhandlungen über die Religionsfreiheit vorgebracht worden waren, als die Nichtkatholiken durchgesetzt hatten, dass die Konfliktverursacher durch Fenstersturz bestraft werden sollten. Der Fenstersturz von Jaroslavs Borzita von Martinicz, Wilhelm Slawata von Chlum und Koschumberg und Philipp Fabricius aus den Fenstern der böhmischen Hofkanzlei in den Graben auf der Prager Burg, zu dem es am 23. Mai 1618 kam, war jedoch nicht das Werk eines Augenblicks, sondern es handelte sich um eine durchdachte Bestrafungsweise der Hauptschuldigen, die durch eine kontinuierliche Verletzung des Majestätsbriefes zur Gewährung der Religionsfreiheit in den Augen der Nichtkatholiken das bonum commune im Land ins Gefahr brachten.[15]

Unmittelbar nach dem Fenstersturz übernahm die Verantwortung für die Verwaltung des Königreichs Böhmen ein dreißigköpfiges Direktorium, das sich der Kriegserfahrungen Heinrich Matthias´von Thurn bediente und ihm die Genehmigung erteilte, ein Ständeheer anwerben zu dürfen, auch wenn in den ersten zwei Monaten nach dem Fenstersturz vom Wiener Hof keine radikale Antwort auf das Verhalten der nichtkatholischen Stände in Prag kam. Die Situation veränderte sich erst an der Wende der Monate Juli und August 1618, als die Truppen des habsburgischen Kaisers die Grenzen des Königreichs Böhmen überschritten. Obwohl es gelang, ihren Feldzug vorübergehend aufzuhalten, brach in Europa der Dreißigjährige Krieg aus.[16]

Bis zum März 1619, als Matthias gestorben war und den böhmischen Thron Ferdinand II. bestieg, gelang es dem Direktorium vorzugeben, das das Hauptziel seiner politischen Tätigkeit die Verteidigung der Religionsfreiheiten im Königreich Böhmen darstellte, und nicht die Hervorrufung des machtpolitischen Widerstands gegen den König.[17] Die nichtkatholischen Stände hörten aber nicht auf zu fürchten, dass der neue Herrscher die Religionsfreiheit nicht einhalten würde, daher suchten sie nach juristischen Wegen, um ihn vom Thron absetzen zu können. Ihr Vorgehen gründeten sie auf der Behauptung, dass er nicht durch ihre freie Wahl gewählt wurde, wie es das Landesrecht forderte, sondern es wurden nur seine Erbansprüche anerkannt, denn Matthias hatte seinen Cousin adoptiert. Bereits im November 1618 war ein Teil der nichtkatholischen Stände des Königreichs Böhmen entschlossen, über die Wenzelskrone mit dem Kurfürsten von der Pfalz Friedrich V. Verhandlungen zu führen.[18]

Während in Schlesien, in der Ober- und Niederlausitz das Vorgehen der nichtkatholischen Stände des Königreichs Böhmen Sympathien gewann, zögerte Mähren mit der Unterstützung ihrer Schritte bis zum Mai 1619.[19] Erst am 31. Juli 1619 verankerten die Vertreter der nichtkatholischen Stände Böhmens, Mährens, Schlesiens und der Ober- und Niederlausitz auf dem Generallandtag in dem gemeinsamen Bündnisvertrag Confoederatio Bohemica den kollektiven Aufstand als juristisches Instrument des Widerstands gegen den Herrscher, der ihre Religionsfreiheit und politische Rechte verletzte.[20] Drei Wochen später kamen sie der Empfehlung des Direktoriums entgegen und beschlossen über die Thronabsetzung Ferdinands II. vom böhmischen Königsthron. Um ihr Vorgehen vor allem gegenüber den ausländischen Herrschern erklären zu können, erließen sie Justifikationen und Deduktionen, in denen sie vor allem die Gültigkeit seiner Wahl und Krönung bestritten, die ihrer Meinung nach im Widerspruch mit dem Landesrecht waren. Bereits am 26. August 1619 wurde der Kurfürst von der Pfalz Friedrich V., der Anführer der Union der protestantischen Fürsten, zum König von Böhmen gewählt.[21] Der offene Widerstand der nichtkatholischen Stände gegen die Habsburger ging davon aus, dass hier das Recht auf Widerstand, das auf einer ausgeprägten konfessionellen Grundlage fußte, konsequent zur Geltung gebracht wurde. Der Aufstand wurde durch ihre militärische Niederlage in der Schlacht am Weißen Berg am 8. November 1620 beendet.[22] Ferdinand II. nutzte seinen Sieg nicht nur zu einer tatkräftigen Disziplinierung jener Personen, die sich zu den nichtkatholischen Konfessionen bekannten, und zur Beschlagnahme ihres Vermögens, sondern er erreichte dadurch auch die Anerkennung der Erbfolge der Habsburger in den Ländern der Böhmischen Krone.[23]

Verbündete und Gegner des böhmischen Ständeaufstands im Heiligen Römischen Reich

Obwohl es den nichtkatholischen Herrschern in Europa an Nachrichten über den Prager Fenstersturz nicht mangelte, widmeten sie ihnen anfänglich keine große Aufmerksamkeit. Sie betrachteten den Fenstersturz im Einklang mit dem Wortlaut der beiden ständischen Apologien vom Mai und Dezember 1618, die im Ausland die Ziele der Nichtkatholiken im Königreich Böhmen erklären und ihr bisheriges Vorgehen erläutern sollten.[24] Gemäß dem Wortlaut der Apologien wurden die aus dem Fenster gestürzten Statthalter für die Hauptstörenfriede des bonum commune im Lande gehalten, weil sie die durch den Majestätsbrief gewährte Religionsfreiheit unterdrückten und vor allem den Jesuiten ermöglichten, die Nichtkatholiken zur religiösen Konversion zu zwingen. Da die Apologien darüber nicht schwiegen, dass die Schritte der nichtkatholischen Stände nicht gegen den habsburgischen Herrscher gerichtet waren, hielten ihre Anhänger an den europäischen Höfen die Spannung im Königreich Böhmen am Anfang nur für einen rein konfessionellen Konflikt, der sich in seinem Wesen von den Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der Reformation und des Katholizismus in den anderen Ländern auf keinerlei Art und Weise unterschied.

Insbesondere die erste ständische Apologie sollte die Höfe der Herrscher des calvinistischen oder lutherischen Bekenntnisses in Europa ansprechen, die die nichtkatholischen Stände des Königreichs Böhmen für eine Zusammenarbeit gewinnen wollten. Die Suche nach ausländischen Verbündeten brachte keine erwarteten Ergebnisse, sie begann aber nicht erst nach dem Fenstersturz, wie vor allem die ältere Literatur ohne etwaige Stütze in der Erforschung ausländischer Quellen annahm,[25] sondern sie hatte ältere Wurzeln. Davon zeugt auch die Kommunikation mit den nichtkatholischen Ständen in den österreichischen Ländern und mit den ähnlich gesinnten Fürsten im Heiligen Römischen Reich.

Nach der Konstituierung der protestantischen Union bemühte sich vor allem Christian I. von Anhalt-Bernburg um eine Vertiefung der Bindungen an den nichtkatholischen Adel in den böhmischen Ländern.[26] Der Statthalter in der Oberpfalz mit der Residenz in Amberg versuchte, eine gegenhabsburgische Kommunikationsachse zwischen den Residenzen des Kurfürsten Friedrich V. aus der Pfälzischen Linie der Wittelsbacher in Heidelberg, Amberg, Prag, Třeboň/Wittingau und Linz herauszubilden. Bei dem Informationstransfer aus Heidelberg und Amberg ins Königreich Böhmen spielten nicht nur die Agenten, sondern auch die Prediger, Ärzte und weitere humanistische Gelehrte nichtkatholischer Gesinnung eine grundlegende Rolle. Auf der gleichen Achse gelangten aus Heidelberg in die böhmischen Länder die Schriften der calvinistischen Theologen, wie ihre Präsens in der Wittingauer Bibliothek Peter Woks von Rosenberg bezeugt, der zu den Hauptvertretern der Brüderunität gehörte. Christian I. von Anhalt-Bernburg fehlten dagegen nicht die ausführlichen Berichte über die politischen Ansichten und Haltungen der nichtkatholischen Adligen aus den böhmischen, österreichischen und ungarischen Ländern den Habsburger gegenüber. Die politische und religiöse Bedeutung der Residenz der Kurfürsten von der Pfalz in Heidelberg wurde in den Augen der europäischen Nichtkatholiken vor allem nach der Eheschließung Friedrichs V. mit Elisabeth Stuart im Jahre 1613 umso stärker.

Als die beabsichtigte Zusammenarbeit Christians I. von Anhalt-Bernburg mit Peter Wok von Rosenberg und mit den weiteren Vertretern der böhmischen nichtkatholischen Stände in Hinblick auf die Meinungsverschiedenheiten vor allem in der Auffassung des Rechts auf den Widerstand gegen den Herrscher gescheitert war, zerfiel im Jahre 1615 auch sein Kommunikationsnetz im Königreich Böhmen, das den auswärtigen politischen Interessen der Pfalz und der Union der protestantischen Fürsten fast zehn Jahre lang diente. Drei Jahre vor dem Ausbruch des böhmischen Ständeaufstands wurden die humanistischen Gelehrten durch professionelle Diplomaten und Agenten des Pfälzischen Hofes mit eigenen Informationskanälen in Prag und Wien ersetzt, deren Tätigkeit Christian I. von Anhalt-Bernburg aus seiner Residenz in Amberg leitete. Unter ihnen zeichnete sich langfristig Ludwig Camerarius aus,[27] der es schaffte, sich sein eigenes Kommunikationsnetzwerk, in dem Abraham, Achaz, Christoph und weitere Vertreter der durch verwandtschaftliche Bande verbundenen Linien des Grafengeschlechts der Burggrafen zu Dohna eine Schlüsselrolle spielten.[28] Spätestens an der Wende der Jahre 1618 und 1619 nutzte auch Christian I. von Anhalt-Bernburg das Netzwerk der professionellen Berichterstatter und Diplomaten Ludwig Camerarius´, als er die diplomatische Ebene der Verhandlungen über die Wahl des Kurfürsten von der Pfalz zum König von Böhmen bestimmte. Trotzdem hörte er nicht auf, nach dem Ausbruch des Ständeaufstands unter den vornehmen Personen mit militärischen Erfahrungen im Königreich Böhmen geeignete Herren und Ritter zu suchen, um wieder sein eigenes Kommunikationsnetzwerk in den neuen politischen Bedingungen herauszubilden. Eine nähere Erkenntnis seiner Struktur und seines Einflusses wäre ohne die weitere Erforschung der Archivquellen nicht denkbar.

Drei Jahre vor dem Ausbruch des böhmischen Ständeaufstands zerfiel das Kommunikationsnetzwerk des englischen Königs Jakob I. im Heiligen Römischen Reich und im Königreich Böhmen. Seine Stütze stellte der elisabethanische Dichter Henry Wotton dar, den später der Diplomat Stephen Lesieur ablöste.[29] Der Hof Jakobs I. in London schaffte es offensichtlich nicht, den Aufstieg der politisch einflussreichen Nichtkatholiken im Königreich Böhmen unmittelbar vor dem Ständeaufstand rechtzeitig zu registrieren.

Außer Amberg und Heidelberg bemühte sich vor allem der lutherische Adel aus den böhmischen Ländern in der Zeit des Erlasses des Majestätsbriefes zur Gewährung der Religionsfreiheit um die Vertiefung der persönlichen Kontakte mit dem Kurfürsten von Sachsen Christian II. aus der Dynastie der Wettiner und mit seinem Dresdner Hof. Obwohl der Kurfürst seine Agenten nach Prag entsandte, spielten die lutherischen Adligen, die aus Sachsen gekommen waren und deren Vorfahren sich an der Wende des Mittelalters zur Neuzeit vor allem in Nordwestböhmen niedergelassen hatten, bei der Verbreitung der Nachrichten über die religiöse und politische Situation aus dem Königreich Böhmen nach Dresden eine wichtige Rolle.[30] Einerseits unterstützte Christian II. den nichtkatholischen Adel in seinen Bestrebungen um die Durchsetzung der Religionsfreiheit im Königreich Böhmen, andererseits teilte er mit ihm seine offene gegenhabsburgische Haltung nicht, da er sich Sorgen um die Aufrechterhaltung der in Gefahr geratenen politischen Stabilität im Römisch-Deutschen Reich machte. Dies war ebenfalls auch der Hauptgrund, warum er der Union der protestantischen Fürsten nicht beigetreten ist. Sein Nachfolger Johann Georg I. nahm bezüglich der Schritte der nichtkatholischen Stände im Königreich Böhmen schon seit Juni 1618, als er die ersten Nachrichten über den Prager Fenstersturz erhalten hatte, eine sehr zurückhaltende Stellung ein. Seiner Vorstellung nach konnte der Konflikt zwischen den nichtkatholischen Ständen und dem Herrscher über die Verletzung der Religionsfreiheit im Königreich Böhmen durch einen Kompromiss auf beiden Seiten gelöst werden. Schon zu Beginn 1619 zeigte sich, dass die Kompromisspolitik des Kurfürsten von Sachsen weder die Unterstützung am Kaiserhof in Wien noch unter den Direktoren in Prag genoss, und sie befriedigte sogar die Interessen der protestantischen Union, besonders der Pfalz, nicht mehr.[31]

Obwohl Johann Georg I. die Wenzelskrone nicht gleichgültig war, mangelte es ihm im Unterschied zu dem Kurfürsten von der Pfalz an politischer Entschlossenheit. Darüber hinaus befürchtete er die Kriegsfolgen, wenn die nichtkatholischen Stände des Königreichs Böhmen Matthias’ Nachfolgers vom Thron absetzen würden. Die Spannung zwischen Sachsen und der Pfalz wirkte sich auf die Kaiserwahl Ferdinands II. in Frankfurt am Main aus, wo es den Gesandten aus Heidelberg nicht gelang, seine Wahl am 28. August 1619 zu verhindern. Der Kaiser aus dem Haus Habsburg gewann die Gunst der zwei bedeutendsten Verbündeten im Heiligen Römischen Reich. Der Kurfürst von Sachsen Johann Georg I. verbarg sein Interesse an der Ober- und Niederlausitz ganz und gar nicht. Der Herzog von Bayern Maximilian I. richtete dann sein Augenmerk auf die Oberpfalz, die zu den Territorien unter der Gewalt Friedrichs V. gehörte.[32]

Die katholischen Anhänger der Habsburger stützten sich in den böhmischen Ländern auf die Jesuiten, die päpstliche Kurie, die Klienten des spanischen Königs und auf die katholische Liga der Reichsfürsten mit Maximilian I. aus der bayerischen Linie der Wittelsbacher an ihrer Spitze. Die Verbreitung von Nachrichten durch seine Agenten und durch eine Gruppe katholischer Adliger, die nach München außerordentlich ausführliche Berichte über die Verteilung der religiösen, politischen und militärischen Kräfte im Königreich Böhmen schickten, gewann nach der Wahl Friedrichs V. zum König von Böhmen an Vehemenz. Ihre Aktivität erreichte im Laufe des Jahres 1620 ihren Höhepunkt, als das Heer der katholischen Liga sich zu einem Feldzug ins Königreich Böhmen rüstete. Die Erschließung des Kommunikationsnetzwerks Maximilians I. im Königreich Böhmen erfordert die Durchführung einer tiefgründigen Archivforschung, der bisher keine Beachtung geschenkt wurde.[33]

Ziele des Projekts

Das wiederbelebte Interesse der Forschung an der Geschichte der ständischen Konflikte und militärischen Auseinandersetzungen in der Frühen Neuzeit ist keine Rückkehr zu den positivistischen Methoden der wissenschaftlichen Arbeit.[34] Zum Gegenstand der historisch-anthropologischen Herangehensweise an die politische Geschichte des böhmischen Ständeaufstands wurden die Akteure in den Netzwerken sozialer, politischer und konfessioneller Beziehungen, deren Verhalten und Haltung das Interesse der Historiker und Historikerinnen erweckt.[35] Eine der Ausrichtungen der modernen Forschung zur politischen Geschichte des frühneuzeitlichen Europas, die durch die historisch-anthropologische Methodologie geprägt wurde, fokussiert die Erkenntnis der Kommunikationsformen zwischen den Machtzentren. Nicht unbeachtet bleiben die Träger der Kommunikation, der Transfer des Nachrichteninhalts in den sozialen Netzwerken und ihr Einfluss auf die Entscheidungsfähigkeit und Kompetenzen der Akteure des politischen Geschehens in der Alltagspraxis.[36]

Die angedeutete methodologische Verankerung, die um die Methoden der diskursiven Inhaltsanalyse der überbrachten Nachrichten bereichert wurde, stellt den Ausgangspunkt der grundlegenden Erforschung des gewählten Themas dar, deren Ziel ist, die internationalen Koordinaten von Ursachen und Folgen des böhmischen Ständeaufstands und ihren politischen, militärischen wie auch religiösen Inhalt in europäischen Zusammenhängen zu erfassen. Der Schwerpunkt der Erforschung der politischen Kommunikation ist die prosopographisch verankerte Erschließung der Kommunikationsnetzwerke, des Inhalts der Nachrichten und ihre Rezeption. Erst in der zweiten Phase wird das Projektteam die Reflexion des zeitgenössischen Nachrichtenwesens, insbesondere der Flugblätter, der in der historischen Forschung das Augenmerk bereits geschenkt wurde, untersuchen.[37] Die territoriale Abgrenzung der Forschung wird sich vor allem auf das Heilige Römische Reich mit partiellem Übergriff nach England und in die Niederlande konzentrieren.

Die Grundlage der Forschung besteht in der Enthüllung der Art und Weise, der Instrumente und in der Abgrenzung des Inhalts der politischen Kommunikation zwischen den böhmischen Ländern, bzw. Prag (nach 1612 Wien), und den Machtzentren der nichtkatholischen Gegner, der katholischen Anhänger und vorübergehend eher der neutralen Beobachter der habsburgischen Politik in den gewählten Residenzen der Fürsten aus dem Heiligen Römischen Reich mit Bindungen an London und Den Haag ungefähr zwischen den Jahren 1608/1609 bis 1620/1621, als in den Ländern der Böhmischen Krone die konfessionellen und politischen Konflikte zunahmen, die dann in dem Ausbruch des böhmischen Ständeaufstands und in seiner Niederlage ihren Höhepunkt erreichten. Das Augenmerk der Forscher wird vor allem der politischen Kommunikation mit den Residenzen der calvinistisch gesinnten Kurfürsten von der Pfalz in Heidelberg (Friedrich IV. und Friedrich V.) und mit Amberg in der Oberpfalz (Christian I. von Anhalt-Bernburg), mit der Residenz der radikalkatholischen Herzöge von Bayern in München (Maximilian I.) und mit der Residenz der Kurfürsten von Sachsen in Dresden (Christian II. und Johann Georg I.), die sich zum Luthertum bekannten, gelten. Da die Residenz in Heidelberg in Hinblick auf die familiären Beziehungen Friedrichs V. und seine erzwungenen Schritte vor allem nach der Niederlage des böhmischen Ständeaufstands für die Forscher den Weg ins protestantische Milieu des Hofes von Jakob I. Stuart in London wie auch an den calvinistischen Hof Ernst Kasimirs von Nassau in Den Haag öffnet, wo es sich voraussetzen ließ, dass man dort an den religiösen und politischen Konflikten der böhmischen Stände noch lange vor dem Ausbruch des Ständeaufstands interessiert war, bleibt die Forschung der Kommunikationsnetzwerke beider Höfe zum Königreich Böhmen wie zueinander nicht unbeachtet.[38]

Weil das Projektteam nur an partielle Ergebnisse der Forschung zu den internationalen Zusammenhängen des böhmischen Ständeaufstands kritisch anknüpfen kann, erfordert die Erfüllung der gesetzten wissenschaftlichen Ziele eine umfangreiche Erschließung der bisher nicht veröffentlichten Quellen in den deutschen, englischen und niederländischen Archiven und Bibliotheken, denen die tschechische historische Forschung fast keine Aufmerksamkeit schenkte.[39] Nachdem die ideologischen Barrieren durchbrochen worden waren, lag dann das Problem einerseits in den sprachlich wie auch paleographisch anspruchsvollen Quellen, andererseits hing ihre Verkennung mit der traditionellen Auffassung des böhmischen Ständeaufstands durch die „tschechische Optik“, die nur in Ausnahmefällen nach einem tieferen internationalen Kontext seiner wissenschaftlichen Interpretation suchte, zusammen. Die tschechischen Forscher betrachteten den Verlauf des böhmischen Ständeaufstands meistens „von innen“, daher fehlte dem gewählten Thema eine kritische Sichtweise durch die Optik der politischen Kommunikation „von außen“ im Kontext der europäischen Entwicklung zu Beginn des 17. Jahrhunderts.[40]

[1] Anton Gindely: Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Abteilung 1. Geschichte des böhmischen Aufstands von 1618, I-III, Praha 1869-1878; Josef Pekař: Bílá hora, její příčiny a následky [Der Weiße Berg, seine Ursachen und Folgen], Praha 1921; Bohdan Chudoba: Španělé na Bílé hoře. Tři kapitoly z evropských politických dějin [Die Spanier auf dem Weißen Berg. Drei Kapitel aus der europäischen politischen Geschichte], Praha 1945; František Kavka: Bílá hora a české dějiny [Der Weiße Berg und die tschechische Geschichte], Praha 1962, 20032; Josef Polišenský: Der Krieg und die Gesellschaft in Europa 1618-1648, Praha 1971 (= Documenta Bohemica Bellum Tricennale illustrantia 1); Miroslav Toegel (Hg.): Der Beginn des Dreissigjährigen Krieges. Der Kampf um Böhmen. Quellen zur Geschichte des böhmischen Krieges 1618-1621, Praha 1972 (= Documenta Bohemica Bellum Tricennale illustrantia 2).

[2] Josef Petráň: Staroměstská exekuce [Die Exekution auf dem Altstädter Ring], Praha 19721, 19852, 19963, 20044.

[3] Um eine Bilanz der Forschungsergebnisse bemühte sich in der Mitte der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts Josef Janáček: České stavovské povstání 1618-1620 (Otázky a problémy) [Der böhmische Ständeaufstand 1618-1620 (Die Fragen und Probleme)], in: Folia historica bohemica 8 (1985), S. 7-41.

[4] Robert John W. Evans: Das Werden der Habsburgermonarchie 1550-1700. Gesellschaft, Kultur, Institutionen, Wien-Köln 1989; Joachim Bahlcke: Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgerherrschaft 1526-1619, München 1994; Thomas Winkelbauer: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter I-II, Wien 2003 (= Österreichische Geschichte 1522-1699); Arno Strohmeyer: Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung. Das Widerstandsrecht bei den österreichischen Ständen 1550-1650, Mainz 2006 (= Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz, Abteilung für Universalgeschichte, Band 201).

[5] Josef Macůrek: České povstání r. 1618-1620 a Polsko [Der böhmische Aufstand in den Jahren 1618-1620 und Polen], in: Časopis Matice moravské 61 (1937), S. 1-48, 152-194, 289-362; Josef Polišenský: Anglie a Bílá hora [England und der Weiße Berg], Praha 1949; derselbe: Nizozemská politika a Bílá hora [Die niederländische Politik und der Weiße Berg], Praha 1958; derselbe: Tragic Triangle – The Netherlands, Spain and Bohemia, 1617-1621, Praha 1991; Miroslav Hroch – Josef Polišenský: Švédská politika a české stavovské povstání 1618-1620 [Die Schwedische Politik und der böhmische Ständeaufstand], in: Sborník historický 7 (1960), S. 157-190; Ivo Barteček: Saská politika a české stavovské povstání (květen 1618 – srpen 1619) [Die sächsische Politik und der böhmische Ständeaufstand (Mai 1618 – August 1619], in: Sborník historický 30 (1984), S. 5-47; derselbe: Vyhlídky saské kandidatury na český trůn roku 1619 [Die Perspektiven der sächsischen Kandidatur auf den böhmischen Thron im Jahre 1619], in: Folia historica bohemica 8 (1985), S. 88-101; Jaroslav Miller: Falcký mýtus. Fridrich V. a obraz české války v raně stuartovské Anglii [Pfälzischer Mythos. Friedrich V. und das Bild des böhmischen Krieges im England der frühen Stuarts], Praha 2004; Jana Hubková: Fridrich Falcký v zrcadle letákové publicistiky. Letáky jako pramen k vývoji a vnímání české otázky v letech 1619-1632 [Friedrich von der Pfalz im Spiegel der Flugblätterpublizistik. Die Flugblätter als Quelle zur Entwicklung und Wahrnehmung der böhmischen Frage in den Jahren 1619-1632], Praha 2010.

[6] Die Finanzierung des wissenschaftlichen Projekts „Die politische Kommunikation während des böhmischen Ständeaufstands und seiner Niederlage zwischen Prag, Dresden, Heidelberg und München“ übernimmt in den Jahren 2019-2021 Grantová agentura České republiky [Grantagentur der Tschechischen Republik]. Der Projektleiter ist Václav Bůžek, die Projektmitarbeiter dann Pavel Král und Kateřina Pražáková, alle wirken am Historischen Institut der Philosophischen Fakultät der Südböhmischen Universität in České Budějovice/Budweis.

[7] Mit einer Zusammenfassung der älteren Literatur Václav Bůžek: Nobles: Between Religious Compromise and Revolt, in: Howard Louthan – Graeme Murdock (Hg.): A Companion to the Reformation in Central Europe, Leiden-Boston 2015 (= Brill´s Companions to the Christian Tradition 61), S. 316-337.

[8] Am neuesten Václav Bůžek (Hg.): Ein Bruderzwist im Hause Habsburg (1608-1611), České Budějovice 2010 (= Opera historica 14); Václav Bůžek – Rostislav Smíšek (Hg.): Habsburkové. Země Koruny české ve středoevropské monarchii (1526-1740) [Die Habsburger. Die Länder der Böhmischen Krone in der mitteleuropäischen Monarchie (1526-1740)], Praha 2017, S. 102-110.

[9] Am neuesten Jaroslava Hausenblasová – Jiří Mikulec – Martina Thomsen (Hg.): Religion und Politik im frühneuzeitlichen Böhmen. Der Majestätsbrief Kaiser Rudolfs II. von 1609, Stuttgart 2014 (= Forschungen zur Geschichte und Kultur des östlichen Mitteleuropa 46).

[10] Václav Bůžek – Pavel Marek: Krankheiten, Sterben und Tod Kaiser Rudolfs II. in Prag, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 125 (2017), S. 40-67; Jan Bedřich Novák: Rudolf II. a jeho pád [Rudolf II. und sein Sturz], Praha 1935.

[11] Jan P. Kučera: Stavovská opozice v Čechách a volba Ferdinanda Štýrského českým králem [Die ständische Opposition in Böhmen und die Wahl Ferdinands von der Steiermark für den böhmischen König], in: Studia Comeniana et historica 14 (1984), S. 5-42; Pavel Marek: La embajada espanola en la corte imperial (1558-1641). Figuras de los embajadores y estrategias clientelares, Praha 2013.

[12]Václav Bůžek: Obecné dobré v myšlení české a moravské šlechty během bratrského sporu Rudolfa II. a Matyáše [Bonum commune im Denken des böhmischen und mährischen Adels während des Bruderzwists Rudolfs II. und Matthias´], in: Studia Comeniana et historica 43 (2013), S. 110-123.

[13] Jan Kilián: 11. 12. 1617. Zboření kostela v Hrobu. Na cestě k defenestraci [11. 12. 1617. Das Abtragen der Kirche in Hrob/Klostergrab. Auf dem Weg zur Defenestration], Praha 2007.

[14] Fridolin Macháček: Defenestrace pražská r. 1618 [Die Prager Defenestration im Jahre 1618], in: Český časopis historický 14 (1908), S. 197-211, 297-311; Petráň, Staroměstská exekuce (wie Anm. 2).

[15] Die biographische Methode wurde bisher bei der Darstellung der Lebensschicksale einiger Akteure des böhmischen Ständeaufstands angewendet. Dazu vgl. Noemi Rejchrtová: Václav Budovec z Budova [Wenzel Budovec von Budov], Praha 1984; Miloš Pojar: Jindřich Matyáš Thurn [Heinrich Matthias Thurn], Praha 1998; Marie Koldinská: Kryštof Harant z Polžic a Bezdružic. Cesta intelektuála k popravišti [Christoph Harant von Polžice und Bezdružice. Der Weg eines Intellektuellen zum Hinrichtungsplatz], Praha-Litomyšl 2004; Jan Kilián: Filip Fabricius z Rosenfeldu a Hohenfallu: život, rod a dílo defenestrovaného sekretáře [Philipp Fabricius aus Rosenfeld und Hohenfall: Leben, Familie und Werk des defenestrierten Sekretärs], České Budějovice 2005; Tomáš Knoz: Karel starší ze Žerotína. Don Quijote v labyrintu světa [Karl der ältere von Žerotín. Don Quijote im Labyrinth der Welt], Praha 2008; Tomáš Parma: František kardinál z Dietrichsteina a jeho vztahy k římské kurii: prostředky a metody politické komunikace ve službách moravské církve [Franz Kardinal von Dietrichstein und seine Beziehungen zur römischen Kurie: die Mittel und Methoden der politischen Kommunikation in den Diensten der mährischen Kirche], Brno 2011; Marie Ryantová: Polyxena z Lobkovic. Obdivovaná i nenáviděná první dáma království [Polyxena von Lobkowitz. Die bewunderte und verhasstete erste Dame im Königreich], Praha 2016. Die fortgesetzte Quellenerschließung lässt annehmen, dass die Sammlung der wissenschaftlichen Biographien der Akteure des böhmischen Ständeaufstands in den nächsten Jahren um die Arbeiten zu Johannes Jessenius, Martin Fruwein von Podolí, Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz, Wilhelm Slawata von Chlum und Koschumberg und Karl Bonaventura von Buquoy erweitert wird. Dazu vgl. Marie Šedivá Koldinská: Martin Fruwein z Podolí (? – 1621). Život, smrt a krátké zmrtvýchvstání profesionálního politika předbělohorské éry [Martin Fruwein von Podolí (? – 1621). Leben, Tod und kurze Auferstehung eines professionellen Politikers der Zeit vor der Schlacht am Weißen Berg], in: Miroslav Bárta – Martin Kovář a kolektiv autorů: Lidé a dějiny. K roli osobnosti v historii v multidisciplinární perspektivě [Die Menschen und Geschichte. Zur Rolle der Persönlichkeit in der Geschichte in der multidisziplinären Perspektive], Praha 2017, S. 291-324; Pavel Marek (Hg.): Svědectví o ztrátě starého světa. Manželská korespondence Zdeňka Vojtěcha Popela z Lobkovic a Polyxeny Lobkovické z Pernštejna [Zeugniss über den Verlust der alten Welt. Die Ehekorrespondenz des Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz und Polyxena Lobkowitz geborene von Pernstein], České Budějovice 2005 (= Prameny k českým dějinám 16. – 18. století, Reihe B, Band 1); Josef Hrdlička – Pavel Král: Draft books of Wilhelm Slavata of Chlum and Košumberk (1572-1652). A publication project, in: Opera historica 19 (2018), S. 106-121; Olivier Chaline: Charles Bonaventure de Longueval, comte de Buquoy (1571-1621), au service de la Maison d´Autriche, in: XVIIe Siècle 60 (2008), S. 399-422. Abseits des Interesses der Historiker und Historikerinnen sollen auch die wissenschaftlichen Biographien weiterer Akteure des böhmischen Ständeaufstands bleiben, handle es sich um die ständischen Politiker (Albrecht Johann Smiřicky von Smiřice, Wenzel Wilhelm von Roupov), die Feldherren des Ständeheers (Linhart Colona von Fels) oder die Anhänger der habsburgischen Politik (Jaroslav Borzita von Martinicz, Pavel Michna von Vacínov, Johann Ulrich von Eggenberg).

[16] Aus der letzten Zeit vgl. eine übersichtliche Arbeit von Axel Gotthard: Der Dreißigjährige Krieg. Eine Einführung. Köln-Weimar-Wien 2016; weiter Christoph Kampmann: Europa und das Reich im Dreissigjährigen Krieg. Geschichte eines europäischen Konflikts, Berlin 2008.

[17] Axel Gotthard: Eine feste Burg ist vnser vnnd der Böhmen Gott. Der böhmische Aufstand 1618/19 in der Wahrnehmung des evangelischen Deutschlands, in: Franz Brendle – Anton Schindling (Hg.), Religionskriege im Alten Reich und in Alteuropa, Münster 2006, S. 135-162.

[18] Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651. Erster Teil. Erster Band: Januar 1618 – Dezember 1620. Auf Grund des Nachlasses von Karl Mayr-Deisinger bearbeitet und ergänzt von Georg Franz, München-Wien 1966 (= Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Neue Folge), Ludwig Camerarius an den Pfälzischen Kanzler Johann Christoph von Grün, am 11. Dezember 1618, S. 118-119.

[19] Josef Válka: Morava reformace, renesance a baroka [Mähren in der Zeit der Reformation, der Renaissance und des Barocks], Brno 1995 (= Dějiny Moravy II), S. 90-96; František Hrubý: Ladislav Velen ze Žerotína [Ladislav Velen von Žerotín], Praha 1930, S. 51-65.

[20] Bahlcke: Regionalismus (wie Anm. 4), S. 430-445; Strohmeyer: Konfessionskonflikt (wie Anm. 4), S. 240-254.

[21] Winkelbauer: Ständefreiheit I (wie Anm. 4), S. 63-65; Hubková: Fridrich Falcký (wie Anm. 5), S. 97-146.

[22] Josef Petráň: Bitva na Bílé hoře podle současného stavu znalostí [Die Schlacht am Weißen Berg nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse], in: Folia historica bohemica 8 (1985), S. 109-134; Josef Petráň – Lydia Petráňová: The White Mountain as a Symbol in Modern Czech History, in: Mikuláš Teich (Hg.): Bohemia in History, Cambridge 1998, S. 143-163; Viktor S. Mamatey: The Battle of the White Mountain as Myth in Czech History, in: East European Quarterly 15 (1981), S. 335-345; Olivier Chaline: La bataille de la Montagne Blanche (8 novembre 1620). Un mystique chez les guerriers, Paris 1999 (tschechisch derselbe: Bílá hora, Praha 2013); derselbe: Zpět k Bílé hoře. Francouz na Bílé hoře [Zurück zum Weißen Berg. Ein Franzose am Weißen Berg], in: Folia historica bohemica 29 (2014), S. 463-478.

[23] Václav Bůžek – Petr Maťa: Wandlungen des Adels in Böhmen und Mähren im Zeitalter des Absolutismus (1620-1740), in: Ronald G. Asch (Hg.), Der europäische Adel in Ancien Régime. Von der Krise der ständischen Monarchien bis zur Revolution (1600-1789), Köln-Weimar-Wien 2001, S. 287-321; Tomáš Vojtěch Bílek: Dějiny konfiskací v Čechách po roce 1618 [Geschichte der Konfiskationen in Böhmen nach dem Jahre 1618] I-II, Praha 1882-1883; Tomáš Knoz: Pobělohorské konfiskace. Moravský průběh, středoevropské souvislosti, obecné aspekty [Die Konfiskationen nach der Schlacht am Weißen Berg. Der mährische Verlauf, die mitteleuropäischen Zusammenhänge, die allgemeinen Aspekte], Brno 2006.

[24] Vácslav Šubert: Apologie druhá stavův Království českého, tělo a krev Pána Ježíše Krista pod obojí spůsobou přijímajících, která roku 1618 na ospravedlnění Čechův před Evropou od týchž pánův stavův v českém i německém jazyku tiskem vydaná, nyní opět k poučení a oslavení milého národa našeho na světlo vychází [Die zweite Apologie der Stände des Königreichs Böhmen …], Praha 1862; Antonín Markus: Stavovské apologie z roku 1618 [Die ständischen Apologien aus dem Jahre 1618], in: Český časopis historický 17 (1911), S. 58-74, 200-217, 304-315, 421-435.

[25] Janáček: České stavovské povstání (wie Anm. 3), S. 21-23.

[26] Volker Press: Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz 1559-1619, Stuttgart 1970 (= Kieler Historische Studien 7); Hans Georg Uflacker: Christian I. von Anhalt und Peter Wok von Rosenberg. Eine Untersuchung zur Vorgeschichte des pfälzischen Königtums in Böhmen, München 1926; Jaroslav Pánek: Poslední Rožmberkové – velmoži české renesance [Die letzten Rosenberger – die Magnaten der böhmischen Renaissance], Praha 1989, S. 306-336; Václav Bůžek: Zwischen Amberg und Wittingau. Politische Kommunikation in der Zeit des Bruderzwists im Haus Habsburg, in: Joachim Bahlcke – Albrecht Ernst (Hg.): Schlesien und der deutsche Südwesten um 1600. Späthumanismus – reformierte Konfessionalisierung – politische Formierung, Heidelberg 2012 (= Pforzheimer Gespräche zur Sozial-, Wirtschafts- und Stadtgeschichte 5), S. 241-259; derselbe: Komunikační síť Kristiána I. z Anhaltu-Bernburgu v Království českém před propuknutím českého stavovského povstání [Das Kommunikationsnetz Christians I. von Anhalt-Bernburg vor dem Ausbruch des böhmischen Ständeaufstands] (im Druck); Roland Gehrke: Politische Allianz und religiöse Gruppenbildung am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges: Die gescheiterte Diplomatie Christians I. von Anhalt-Bernburg, in: Bahlcke – Ernst (Hg.): Schlesien und der deutsche Südwesten, S. 221-239.

[27] Friedrich Hermann Schubert: Ludwig Camerarius (1573-1651). Eine Biographie. Die Pfälzische Exilregierung im Dreißigjährigen Krieg. Ein Beitrag zur Geschichte des politischen Protestantismus, Münster 20132.

[28] Volker Press: Das Haus Dohna in der europäischen Adelsgesellschaften des 16. und 17. Jahrhunderts, in: Andreas Mehl – Wolfgang Christian Schneider (Hg.): Reformation et Reformationes. Festschrift für Lothar Graf zu Dohna zum 75. Geburtstag, Darmstadt 1989, S. 371-402; Lothar Graf zu Dohna: Die Dohnas und ihre Häuser. Profil einer europäischen Adelsfamilie I-II, Göttingen 2013.

[29] Miller: Falcký mýtus (wie Anm. 5), S. 42-44; Polišenský: Anglie a Bílá hora (wie Anm. 1), S. 50-52.

[30] Jaroslava Hausenblasová: Die diplomatischen Aktivitäten des sächsischen Kurfürsten Christians II. in Prag 1609, in: Hausenblasová – Mikulec – Thomsen (Hg.): Religion (wie Anm. 9), S. 63-81; Martin Arnold: Das Luthertum im böhmischen Adel, in: Jahrbuch des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa 22 (2014), S. 67-105.

[31] Barteček: Saská politika (wie Anm. 5); derselbe: Vyhlídky (wie Anm. 5); Frank Müller: Kursachsen und der böhmische Aufstand 1618-1622, Münster 1997.

[32] Joachim Bahlcke: Falcko-české království (Motivy působení zahraničně politické orientace Falce od české královské volby po ulmskou smlouvu 1619-1620) [Das pfälzisch-böhmische Königtum (Motive und Rückwirkungen der außenpolitischen Orientierung der Kurpfalz von der böhmischen Königswahl bis zum Ulmer Vertrag 1619-1620)], in: Časopis Matice moravské 111 (1992), S. 227-251.

[33] Dieter Albrecht: Die auswärtige Politik Maximilians von Bayern 1618-1635, Göttingen 1962; derselbe: Maximilian I. von Bayern, 1573-1651, München 1998.

[34] Strohmeyer: Konfessionskonflikt (wie Anm. 4).

[35] Mark Hengerer: Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts. Eine Kommunikationsgeschichte des 17. Jahrhunderts, Konstanz 2004 (= Historische Kulturwissenschaft 3), S. 20-26; Zdeněk Vybíral: Politická komunikace aristokratické společnosti českých zemí na počátku novověku [Die politische Kommunikation der aristokratischen Gesellschaft der böhmischen Länder zu Beginn der Neuzeit], České Budějovice 2005 (= Monographia historica 6), besonders S. 17-27.

[36] Vgl. Barbara Stollberg-Rilinger – André Krischer (Hg.): Herstellung und Darstellung von Entscheidungen. Verfahren, Verwalten und Verhandeln in der Vormoderne, Berlin 2010 (= Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 44).

[37] Besonders Hubková: Fridrich Falcký (wie Anm. 5).

[38] Polišenský: Nizozemská politika (wie Anm. 5), S. 150-164; zu dem gegenseitigen Nachrichtenwechsel zwischen London und Den Haag derselbe: Anglie (wie Anm. 5), S. 70-72.

[39] Die Quellenerschließung wird im Hauptstaatsarchiv Dresden stattfinden, vor allem im Bestand Geheimer Rat, der Dokumente bezüglich der Diplomatie der Kurfürsten von Sachsen und derer Nachrichtenwesen zum böhmischen Ständeaufstand beinhaltet. Weiter werden die Projektmitarbeiter ihre Aufmerksamkeit den Archivquellen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München widmen. Dort handelt es sich um den Bestand Kurbayern Äußeres Archiv, in dem die Korrespondenz zwischen dem Herzog von Bayern Maximilian I., dem Kurfürsten von der Pfalz Friedrich V., Christian I. von Anhalt-Bernburg und mit einer ganzen Reihe von Adligen aus den böhmischen Ländern aufbewahrt wird. Beachtung wird ebenfalls dem Nationalarchiv in Prag geschenkt, hier vor allem der Sammlung Přepisy [Abschriften], Zerbst I a, b, c, wo die Kopien der Korrespondenz Christians I. von Anhalt-Bernburg aufbewahrt werden. Anschließend an die ältere Erforschung der englischen und niederländischen Quellen führt das Projektteam eine Sondierung in den Dokumenten in The National Archives London durch. Hier handelt es sich vor allem um die Korrespondenz des englischen Gesandten am Hof Friedrichs V. in Prag aus dem Bestand Collection of Herbert Papers und weiter um Quellen aus den Beständen Secretaries of State. Das Augenmerk wird ebenfalls dem Zeitungswesen gewidmet. Zahlreiche Zeitungen, die die Kurfürsten von Sachsen regelmäßig lasen, befinden sich in Dresden, im Bestand Geheimer Rat. Weiter wird die Forschung Courante uyt Italien, Duyslandt, die seit 1618 in Amsterdam erschienen, und wöchentliche Relationen Tijdinghen uyt vorscheyde Quartieren fokussieren. Weitere Quellen zum gewählten Thema befinden sich im National Archief Den Haag und Koninklijke Bibliotheek Den Haag.

[40] Das Projektteam wird die Forschungsergebnisse in einigen Studien und vor allem in einer Monographie präsentieren, die im Jahr 2022 veröffentlicht wird.

Printversion: Frühneuzeit-Info 30, 2019, S. 177–187.

Projektbericht | Schwedische Bücherbeute aus Böhmen und Mähren

Schwedische Bücherbeute aus Böhmen und Mähren (1646-1648): ihre Erforschung und neue Präsentationsmöglichkeiten

Lenka Veselá (Prag)

Der Dreißigjährige Krieg war der erste bewaffnete Konflikt in Europa, in dessen Verlauf es zu gezielten Konfiskationen von Kunstgegenständen und Büchersammlungen kam. Die „kontrollierte Plünderung“ war keineswegs die Domäne der schwedischen Truppen, sie kam auch bei anderen Armeen vor. Die schwedischen Eliten erteilten jedoch in dieser Angelegenheit relativ eindeutige Befehle an die Kommandanten ihrer Heere und diesem Systemcharakter entsprach auch der außerordentliche Umfang, der von den Schweden im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges getätigten Kulturbeute. Mit vollem Recht rückt deshalb das kulturhistorische Phänomen sowohl bei Historikern aus den Herkunftsländern der Bücherbeute wie auch bei schwedischen Forschern in den Vordergrund des Forschungsinteresses.[1]

Die Problematik der konfiszierten Büchersammlungen und ihres folgenden „zweiten Lebens“ in Schweden ist jedoch bisher nur teilweise bearbeitet worden.[2] Der erste Teil der großen schwedischen Bücherbeute stammte vor allem aus den Ländern der Polnisch-Litauischen Krone sowie aus einigen eroberten deutschen Städten und war insbesondere für schwedische kirchliche und Bildungseinrichtungen bestimmt. Die Bücher aus den böhmischen Ländern, die sich die Schweden erst am Ende des Dreißigjährigen Krieges aneigneten, verblieben dagegen im Wesentlichen im Besitz des schwedischen Königshauses und wurden im Stockholmer Schloss untergebracht. Die Büchersammlungen aus Böhmen und Mähren wurden in zwei Phasen (in den Jahren 1646 und 1648) nach Schweden gebracht und gehörten zu den bedeutsamsten Bestände: Gemäß den jüngsten Forschungsarbeiten handelte es sich hierbei ungefähr um 25.000 Exemplare. Den wesentlichen Teil davon bildeten die zwei größten Adelsbibliotheken, die sich damals in den böhmischen Ländern befanden (die der Herren von Rosenberg sowie diejenige deren von Dietrichstein), einen weiteren Teil die in Olmütz beschlagnahmten kirchlichen Bibliotheken. Unsere Kenntnisse über die inhaltliche Zusammensetzung sowie über die damalige Bedeutung der beschlagnahmten und weggebrachten Bibliotheken sind nach wie vor fragmentarisch und es gelingt nur langsam, sie in den Kontext der böhmischen Buchkultur zurückzubringen.

Die erste Bücherkonfiszierung auf dem böhmischen Territorium fand in der Stadt Olomouc [Olmütz] statt, die bereits seit 1642 von den Schweden besetzt worden war. Während der sechs Jahre lang dauernden Okkupation der Stadt waren das Hauptobjekt des schwedischen Interesses die Bibliotheken von Klöstern und weiteren kirchlichen Institutionen; die Bücher daraus wurden nach und nach beschlagnahmt.[3] Das größte Konfiskat stellte die Bibliothek des Jesuitenkonvents dar, es wurden jedoch auch – teilweise oder komplett – die Büchersammlungen des Olmützer Domkapitels sowie diejenigen aus den Klöstern der Franziskaner, Prämonstratenser und Dominikaner beschlagnahmt. Genaue Zahlen sind unbekannt, weil der vor dem Abtransport nach Schweden ausgefertigte Katalog der beschlagnahmten Bücher leider nicht erhalten blieb. Entsprechend der Menge der überlieferten Exemplare und der zum Transport benutzten Fässer handelte es sich zweifellos um einige tausend Bände.[4]

In dem von den schwedischen Truppen im April 1645 eroberten Mikulov [Nikolsburg] war deren Hauptbeute die Dietrichsteinische Bibliothek mit ihren fast 9.000 Bänden. Um das schnelle Anwachsen dieser ursprünglich kleinen Familienbibliothek (um das Jahr 1620 enthielt sie nur etwas mehr als eintausend Bücher) hatte sich der Kardinal und Hauptvertreter der Gegenreformation in Mähren, Franz von Dietrichstein, verdient gemacht, der die günstige Situation des Dreißigjährigen Krieges nutzte und seine Bibliothek durch Akquisitionen von kleineren und sehr umfangreichen Büchersammlungen aus Mähren aber auch aus dem Ausland erweiterte, und zwar sowohl von adeligen Besitzern (die Familien Waldstein, Beck von Leopoldsdorf), von Vertretern der Kirche (Andreas Dudith, Theodor Beza, Jacobus Maripetri) sowie von städtischen Intellektuellen (der Brünner Arzt Jakob Conrad Praetorius von Perlenberg).[5]

Zur letzten schwedischen Beute auf dem böhmischen Gebiet wurden im Jahre 1648 die auf der Prager Burg und ihrer Umgebung deponierten Kunstsammlungen und Bücher. Es handelte sich um Bücher aus dem Besitz Rudolfs II. sowie aus solchen, die weiteren Mitgliedern der Familie Habsburg (beispielsweise Matthias II. oder Ferdinand III.) gehört hatten. Zur umfangreichsten Bücherbeute wurde dabei jedoch die Bibliothek der Familie von Rosenberg, die fast 10.000 Titel zählte und erst ein Jahr vorher aus Südböhmen nach Prag gebracht worden war. Ihre inhaltliche Zusammensetzung zum Jahre 1610 kennt man dank dem von Václav Březan erstellten vierbändigen Katalog, der ebenfalls weggebracht wurde und der sich heutzutage in der Königlichen Bibliothek in Stockholm befindet.[6] Nach Schweden wurden auch Bücher aus den in der Nähe der Prager Burg liegenden kirchlichen Institutionen (beispielsweise aus dem Professhaus der Jesuiten auf der Prager Kleinseite oder aus der Bibliothek des Klosters Strahov) sowie einige private Bibliotheken aus Prag abtransportiert.

Abb. 1 Katalog der Rosenbergischen Bibliothek (Stockholm: Kungliga biblioteket U 378)

Die Erforschung der schwedischen Bücherbeute in der Vergangenheit

Ein schemenhaftes Wissen über den Umfang und die Bedeutung der erbeuteten Bücher lebte in Böhmen in den nachfolgenden Jahrhunderten weiter. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts begaben sich nach und nach einige bedeutende Persönlichkeiten des böhmischen Kulturlebens nach Schweden mit dem Ziel, das Schicksal dieser Bücher zu erforschen. Die ältere Generation (Josef Dobrovský, Beda Dudík und Josef Pečírka) konzentrierte sich fast ausschließlich auf die Erfassung von bohemikalen Handschriften und erst im 20. Jahrhundert verlagerte sich die Aufmerksamkeit der tschechischen Buchwissenschaftler (Flora Kleinschnitzová, František Horák) auch auf die unikal erhaltenen tschechischsprachigen Drucke.[7] Der Verfasser der einzigen zusammenhängenden Behandlung dieses Themas ist jedoch der schwedische Historiker Otto Walde, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein umfangreiches Werk über die schwedische Bücherbeute aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, Storhetstidens litterära krigsbyten, publizierte, in dem er einige Kapitel auch den Bibliotheken aus den böhmischen Ländern widmete.[8] Eine moderne und komplexe Bearbeitung dieses Themas, das sowohl die Erfassung aller erhaltenen Exemplare als auch die Analyse dieses bedeutenden Kulturphänomens einbeziehen würde, fehlt jedoch nach wie vor.

Die Erforschung der schwedischen Bücherbeute aus den böhmischen Ländern wurde in der Bibliothek der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik im Jahre 2000 wieder aufgenommen, als ich begann, mich mit der Geschichte der einzelnen Büchersammlungen zu beschäftigen, die als Bestandteil der Kriegsbeute nach Schweden abtransportiert worden waren. Zuerst widmete ich mich der Bibliothek der Herren von Rosenberg, die zweifellos zu den bedeutendsten mitteleuropäischen Büchersammlungen im 16. Jahrhundert gehörte.[9] Dann begann ich nach Informationen über die Bibliothek der Familie Beck von Leopoldsdorf zu suchen, über eine bis dahin unbekannte und, wie es sich zeigte, sehr interessante österreichische Büchersammlung, die in den 20er Jahren des 17. Jahrhunderts in die Bibliothek der Herren von Dietrichstein eingegliedert wurde.[10] Einen Bestandteil dieser Forschungsarbeiten bildete verständlicherweise auch die Suche nach erhaltenen Buchexemplaren in schwedischen sowie in weiteren europäischen Bibliotheken.

Die Erforschung dieser beiden Büchersammlungen brachte zahlreiche neue Erkenntnisse über die Geschichte der böhmischen Buchkultur. Im Fall der Rosenbergischen Bibliothek wurde aufgrund der komplexen Analyse des ursprünglichen Katalogs mit 10.000 Einträgen ihre Zusammensetzung hinsichtlich des Inhalts, der Sprache und der Drucker überhaupt zum ersten Mal präsentiert sowie der Umkreis von Personen bestimmt, von denen der Bestand der Bibliothek sowohl im Verlauf der Jahrhunderte als auch in der letzten Phase ihrer Existenz nachhaltig geprägt wurde. Die Bibliothek der Familie Beck von Leopoldsdorf war zwar kleiner (etwa 2.500 Bände), ihre virtuelle Rekonstruktion zeigte jedoch, dass es sich um einen bisher wenig bekannten und in mancher Hinsicht unikalen Typus einer intellektuell orientierten Adelsbibliothek handelte. Dank der sehr persönlichen Beziehung von Hieronymus Beck zu seinen Büchern konnten teilweise sogar auch die Interessensprioritäten ihres Besitzers sowie sein intellektueller Horizont gezeigt werden.[11]

Die Suche nach erhaltenen Exemplaren dieser beiden erbeuteten Büchersammlungen brachte zusätzlich ein relativ überraschendes Ergebnis gegenüber den ursprünglichen Annahmen tschechischer Forscher: Von den abtransportierten Büchern ist offensichtlich nur ein kleiner Teil erhalten geblieben, in beiden Fällen handelt es sich um nur etwa 15% des ursprünglichen Bibliotheksbestandes. Verschiedene Umstände sind daran schuld. Einer davon war eine teilweise Aufteilung der Bücher, zu der es wenige Jahre nach der Ankunft der beschlagnahmten Handschriften und gedruckten Bücher in Stockholm kam: In den Jahren 1648–1654 schenkte Königin Christina kirchlichen und universitären Bildungsinstitutionen in Uppsala, Strängnäs, Västerås und Åbo einige tausend Bücher. Ein weiterer Teil gelangte in die Hände von Privatpersonen (größere Bücherkomplexe erwarben beispielsweise Magnus de La Gardie und der Bibliothekar der Königin Isaak Vossius). Nach ihrer Abdankung und folgenden Übersiedlung nach Rom nahm Christina eine relativ große Menge von Büchern mit. Des Weiteren wurde ein Teil der Bücher durch Auktionen und Verkäufe während des 17. und 18. Jahrhunderts weiter zerstreut. Schicksalhaft für die Bücher aus den böhmischen Ländern war sicher der Brand des Stockholmer Königspalastes im Jahre 1697, bei dem drei Viertel der Hofbibliothek verbrannten, darunter wohl auch ein großer Teil der fünfzig Jahre zuvor in Böhmen und Mähren erbeuteten Bücher.

Die Erforschung der schwedischen Bücherbeute in der Gegenwart

Obwohl man heutzutage also nur noch mit Fragmenten der ursprünglichen Bibliotheken rechnen kann, hatte die Erforschung der beiden oben genannten Büchersammlungen gezeigt, dass es sich um eine durchaus tragfähige Forschungsrichtung handelt. Die Rekonstruktion von „verlorenen Bibliotheken“ bringt nämlich nicht nur bedeutende Informationen über die Rolle und Bedeutung der Buchkultur in den böhmischen Ländern in der Frühen Neuzeit, sondern diese fragmentarisch erhaltenen Büchersammlungen sind oft auch der einzige Existenznachweis weiterer ursprünglich selbständiger persönlicher Büchersammlungen, die zum Bestandteil dieser Bibliotheken geworden sind.

Im Jahre 2017 habe ich deshalb mit einem Projekt begonnen, das auf die allmähliche Erfassung sämtlicher erhaltener Bücher der schwedischen Bücherbeute aus den böhmischen Ländern gerichtet ist, wobei die auf diese Weise gewonnenen Angaben ausgewertet und sowohl für künftige Teilstudien als auch für zusammenfassende Synthesen genutzt werden können.

Die Erforschung der erhaltenen Buchexemplare erfolgt vor allem in solchen Institutionen, in denen größere zusammengehörende Bestände solcher Bücher und nicht lediglich Einzelbände aufbewahrt werden. Es handelt sich um die Bestände der königlichen Bibliotheken in Stockholm und in Kopenhagen, um die Universitätsbibliotheken in Lund, Uppsala und Leiden, um die kirchlichen Bibliotheken in Västerås und Strängnäs sowie um die Vatikanische Bibliothek in Rom. Weitere aus den böhmischen Ländern abtransportierte Bücher befinden sich verstreut in einigen Dutzend Bibliotheken nicht nur in Schweden, sondern auch in anderen Ländern. Ihre Identifizierung und physische Erforschung stellt einen ziemlich anspruchsvollen Prozess dar. Nur ein geringer Teil der Institutionen verfügt über Angaben zur Provenienz ihrer historischen Bestände, obwohl sich die Lage in den letzten Jahren ohne Zweifel verbessert hat. Deshalb ist es notwendig, Recherchen in Quellen verschiedenen Typs vorzunehmen: ältere Forschungsliteratur, zugängliche elektronische Ressourcen (Kataloge, Datenbanken und digitale Bibliotheken), herausgegebene Bücherkataloge sowie in einigen Bibliotheken erstellte interne Hilfsmittel über die Bücherprovenienz. Eine wertvolle Quelle für die Angaben über erhalten gebliebene Bücher ist auch der sich in der Universitätsbibliothek von Uppsala befindende Nachlass des schwedischen Historikers Otto Walde, in dem sich seine Arbeitskartei der aus der schwedischen Bücherbeute überlieferten Exemplare befindet. [12]

Angesichts des Bearbeitungsstandes der Provenienzen in historischen Buchbeständen kann angenommen werden, dass es gelingen wird, vor allem Handschriften und Inkunabeln zu finden und weitgehend zu erforschen. Zu diesen ältesten Bestandteilen der betreffenden Fonds sind heutzutage meistens bereits bibliothekarische Hilfsmittel oder Kataloge vorhanden, die die ursprüngliche Provenienz dieser Bestände wenigstens in minimaler Gestalt registrieren. Für die nach 1500 erschienenen Drucke kann man lediglich eine Teilregistrierung erwarten; diese Bücher bildeten allerdings die überwiegende Mehrheit der Schriften aus den erbeuteten Bibliotheken. Aber auch hier wird in der Zukunft die Zahl der entdeckten Bücher zweifelsohne ansteigen, denn die Erforschung und Bearbeitung der Angaben zur Provenienz liegt heute allgemein im Trend – nicht nur bei der Erforschung historischer Buchbestände.[13]

Bei der eigentlichen physischen Untersuchung der identifizierten Bücher wird der Erhaltungszustand des Exemplars bewertet und die Gestalt seines Einbandes registriert; vor allem werden alle Provenienzangaben und -informationen über die ursprünglichen Besitzer, sowohl aus dem böhmischen Milieu wie auch aus dem Ausland, detailliert verzeichnet. Erfasst werden ebenfalls die Belege über die Benutzung des Buches durch Leser (meist handelt es sich um handschriftliche Notizen und/oder Unterstreichungen). Wenn es möglich ist, wird eine Fotodokumentation vorgenommen. Die gewonnenen Informationen werden in einer spezialisierten Datenbank eingetragen, die sowohl eine kurze bibliographische Aufnahme jedes Buches wie alle festgestellten Angaben zur Provenienz enthält.

Zur Zeit sind auf dieser Weise fast 1.000 Buchtitel aus mehr als 20 europäischen Bibliotheken registriert, was mehr als ein Drittel der erbeuteten Exemplare darstellt, die sich heute in den historischen Buchbeständen identifizieren lassen. Es handelt sich vor allem um Bücher, die im Laufe der älteren Forschung aus der Rosenbergischen und der Beck´schen Bibliothek stammend identifiziert wurden, sowie um Ergebnisse der unlängst unternommenen Forschungsarbeiten in der Vatikanischen Bibliothek in Rom, in den königlichen Bibliotheken in Stockholm und in Kopenhagen sowie in der Bibliothek in Västerås.

Die Online-Erforschung: ein bibliographisches sowie Informationsportal

Das neueste Ergebnis dieses Projekts ist das bibliographische sowie Informationsportal Švédská knižní kořist z Čech a Moravy 1646–1648 [Schwedische Bücherbeute aus Böhmen und Mähren 1646–1648], das von der Bibliothek der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik gegen Ende des Jahres 2018 in Betrieb genommen wurde.[14] Dieses Portal vermittelt einerseits den Fachkreisen sowie der breiteren Öffentlichkeit die Ergebnisse der Suche nach den weggebrachten Büchern, andererseits macht es weitere wichtige Quellen und Informationen zugänglich, die bis dahin in der Tschechischen Republik schwer erreichbar waren.

Die Grundlage des Portals bildet die bereits erwähnte spezialisierte Datenbank der erhaltenen Exemplare, die neben der Standardsuche nach Verfassern, Titeln sowie Erscheinungsorten und -jahren auch gezielte Recherchen nach den Namen der ursprünglichen Besitzer bzw. der ursprünglichen Buchsammlungen ermöglicht (beispielsweise die Rosenbergische Bibliothek, die Bibliothek des Domkapitels von Olmütz, die Dietrichsteinische Bibliothek). Gesucht werden kann auch nach Namen der Städte, von wo die Bücher aus den böhmischen Ländern weggebracht wurde (Prag, Olmütz, Nikolsburg) oder nach den Orten der heutigen Aufbewahrung der Bücher.

Die Datenbank wird durch eine Mapa současných míst uložení [Karte der heutigen Aufbewahrungsorte] der erhaltenen Bücher ergänzt, die den aktuellen Bearbeitungsstand aufgrund von Ortsangaben abbildet und das Filtern nach ursprünglichen Büchersammlungen wie auch ursprünglichen und gegenwärtigen Besitzern ermöglicht.[15] Wie bereits erwähnt, sind die erbeuteten Bücher aus den böhmischen Ländern in mehr als 20 europäischen Städten, von Madrid bis Sankt Petersburg, erhalten geblieben, wobei die diesbezüglichen Forschungen noch nicht abgeschlossen sind. Bei den jeweiligen Institutionen wird auf der Karte die Zusammensetzung des bearbeiteten Teils von Büchern aus ursprünglichen böhmischen Bibliotheken dargestellt, und man kann sich auch konkrete Einträge der Bücher in der Datenbank ansehen. Bei Bibliotheken mit umfangreichen oder bedeutenden Beständen erbeuteter Bücher werden detaillierte Informationen angeführt, unter welchen Umständen die Bücher aus Böhmen und Mähren dorthin gelangten, wie groß diese Sammlung ist und auf welche Weise die Provenienz der Bücher erfasst ist. Diese Informationen dienen als Basis für die Schätzungen, welche Büchermengen im noch nicht bearbeiteten Teil des betreffenden Bestandes in Zukunft noch zu erwarten sind.

Abb. 2 Karte der heutigen Aufbewahrungsorte (www.knizni-korist.cz)

 Dass der Weg der böhmischen Bücher durch Europa zumeist nicht in Stockholm endete, sondern in weitere schwedische und europäische Städte führte, wird im zweiten visuellen Element des Portals gezeigt. Auf dieser „Reisekarte“ werden die wichtigsten Reiserouten der böhmischen Bücher abgebildet, und ihre Textdokumentation wird um zeitgenössisches Illustrationsmaterial ergänzt.[16]

Im Web-Portal befinden sich ebenfalls digitale Kopien aller ursprünglichen Kataloge, die zusammen mit den Büchern aus Böhmen und Mähren weggebracht wurden und in der Königlichen Bibliothek von Stockholm erhalten geblieben sind. Es handelt sich um den 1610 vollendeten vierbändigen Katalog der Rosenbergischen Bibliothek, um den Katalog der Dietrichsteinischen Bibliothek aus dem Jahre 1646 sowie um drei Kataloge der Büchersammlung des Brünner Arztes Jakob Conrad Praetorius von Perlenberg aus den Jahren 1612–1617, die zur Zeit des Abtransports einen Teil der Dietrichsteinischen Bibliothek bildete. Diese handschriftlichen Kataloge waren den tschechischen Forschern bisher nur durch schwarz-weiße Reproduktionen von niedriger Qualität zugänglich oder aber standen ihnen gar nicht zur Verfügung, sie stellen jedoch äußerst wertvolle Quellen sowohl für die Geschichte der jeweiligen Bibliothek als auch für die Erforschung der tschechischen Buchkultur der Frühen Neuzeit insgesamt dar.

Für diese Forscher vermittelt das Web-Portal auch die tschechische Übersetzung einiger bohemikaler Kapitel des bereits erwähnten Buches des schwedischen Historikers Otto Walde Storhetstidens litterära krigsbyten.[17] Der Text von Walde enthält mehrere bis heute aktuelle und wichtige Informationen (besonders über die erhaltenen Exemplare), aber wegen der Sprachbarriere wurde er bisher von tschechischen Forschern nur in sehr begrenztem Maße rezipiert. Die tschechische Übersetzung wurde durch umfangreiche Fachkommentare ergänzt, die den heutigen Kenntnisstand reflektieren; sie wurde zusätzlich mit den Einträgen der in der Datenbank bearbeiteten Bücher sowie mit den digitalen Reproduktionen der von Walde in einigen Fällen behandelten handschriftlichen Kataloge verlinkt.

Das Web-Portal wird laufend aktualisiert und vor allem um Einträge neu untersuchter Bücher erweitert, die aus der schwedischen Bücherbeute erhalten geblieben sind. Im Verlauf des Jahres 2019 wird eine englische Fassung des Portals entstehen, wodurch die darin enthaltenen Informationen auch der internationalen Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Torsos der „verlorenen“ Bibliotheken und ihre Analyse

Die künftige Analyse der nach Schweden gelangten Bücher sollte in drei Richtungen verlaufen. Ein Ansatz ist die Rekonstruktion der einzelnen Bibliotheken, und zwar nicht nur der größeren Sammlungen, sondern auch von kleineren persönlichen Bibliotheken, die einen Teil des Bestandes bildeten. Des Öfteren handelt es sich nämlich um Bibliotheken, über die man bisher nur minimale Informationen hatte oder die völlig unbekannt waren. Zu den neuesten Funden gehören beispielsweise die Bücher des calvinistischen Theologen Theodor Beza, dessen Bibliothek sich bereits seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts in Mähren befand, in der Forschung jedoch als verloren galt. Die jüngsten Forschungsarbeiten ergaben, dass sie – wahrscheinlich als Bestandteil der Dietrichsteinischen Bibliothek – auch zur schwedischen Bücherbeute wurde.[18] Überraschungen solcher Art können u. a. auch von den Bibliotheken aus Olmütz erwartet werden, in denen man bereits heute einige interessante persönliche Büchersammlungen identifizieren konnte, auch von einigen relativ bekannten Persönlichkeiten jener Zeit, beispielsweise des später heiliggesprochenen Johannes Sarkander und seines Bruders Nikolaus. In Schweden sind auch einige Bücher des bedeutenden Prager Arztes Jan Jessenius erhalten geblieben, der 1621 am Prager Altstädter Ring hingerichtet und dessen Bibliothek schon bald danach zerstreut wurde.

Die Erforschung der schwedischen Bücherbeute wird auch zur Klärung von breiteren Fragen über das Niveau und die Funktion der Buchkultur der böhmischen Länder in der Frühen Neuzeit beitragen. Die erhaltenen Exemplare der Olmützer Kirchenbibliotheken bezeugen beispielsweise einen überraschend großen Büchertransfer zwischen den Klöstern in Olmütz sowie eine gemeinsame Benutzung von Buchbinderwerkstätten. Im Falle der Dietrichsteinischen Bibliothek wird es sehr interessant sein, die Akquisitionsstrategie des Kardinals von Dietrichstein auch in Zusammenhang mit dem Umfang der verbotenen Literatur zu analysieren, die in der Dietrichsteinischen Bibliothek dank seiner Art der Bücherakquisition beinahe überwog. Auch bei den durch die Schweden aus Prag weggebrachten Büchern bleiben viele Fragen offen, die sowohl die Menge an Büchern als auch ihr weiteres Schicksal betreffen. Bisher weiß man beispielsweise nur sehr wenig darüber, welche Exemplare sich die schwedischen Kommandanten (Hans Christoff Königsmarck, Johann Klee) angeeignet haben und ob dies mit (stillem) Einverständnis der Schwedischen Krone geschah.

Ein genauso wichtiges Gebiet der künftigen Forschung ist das sogenannte zweite Leben der erbeuteten Bücher in Schweden, d. h. was für eine Rolle diese Bücher im neuen Umfeld spielten und ob (bzw. in welchem Maße) sie die spätere Buchkultur in Schweden beeinflussten. Den jüngsten Forschungsarbeiten zufolge scheint es, dass man die bisher überwiegende Ansicht über den Kulturtransfer neu zu bewerten hat, die im Zusammenhang mit der schwedischen Kulturbeute am häufigsten erwähnt wird. P. Sjökvist und K. Östlund zufolge kann dieser Terminus im Zusammenhang mit den Sammlungen der bildenden Kunst benutzt, jedoch kaum auf die konfiszierten Buchbestände angewendet werden.[19] Durch die bisherige Erforschung der schwedischen Beute aus Prag, Olmütz und Nikolsburg wird diese kühne Behauptung eher bestätigt, weist jedoch zugleich auf durch spezifische historische Umstände beeinflusste Einzelfälle (wie zum Beispiel in der Kapitelbibliothek in Strängnäs[20]) hin, bei denen die aus den böhmischen Ländern gebrachten Bücher eine unerwartet progressive Rolle in der Geschichte der schwedischen Buchkultur der Frühen Neuzeit spielen konnten.

[1] In Auswahl: Emma Hagström Molin: Krigsbytets biografi: byten i Riksarkivet, Uppsala universitetsbibliotek och Skokloster slott under 1600-talet, Göteborg: Makadam 2015; Robert Rebitsch – Jenny Öhman und Jan Kilián: 1648: Kriegführung und Friedensverhandlungen: Prag und das Ende des Dreißigjährigen Krieges, Innsbruck: Innsbruck University Press 2018, S. 295–320 (Verfasserin dieses Abschnittes ist Jenny Öhman); Jenny Öhman: Die Plünderung von Prag 1648: Eine schwedische Perspektive, in: Frühneuzeit-Info 26 (2015), S. 240–248; Ann Grönhammer – Carl Zarmén (Hg.): Krigsbyte = War-booty, Stockholm: Livrustkammaren 2007; Sofia Nestor (Hg.): War-Booty: a Common European Cultural Heritage: an International Symposium at the Royal Armoury, 29–31 May 2008, Stockholm: Royal Armoury 2009.

[2] Eva Nilsson Nylander: The Mild Boredom of Order. A Study in the History of the Manuscript Collection of Queen Christina of Sweden, Lund: Lund University 2011; Christian Callmer: Königin Christina, ihre Bibliothekare und ihre Handschriften: Beiträge zur europäischen Bibliotheksgeschichte, Uppsala: Uppsala University 1977; Otto Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten. En kultur-historisk-bibliografisk studie I–II, Uppsala – Stockholm: Almqvist & Wiksell 1916–1920.

[3] Zur schwedischen Okkupation von Olmütz zusammenfassend Miroslav Koudela – Zdeněk Kašpar: The Swedes in Olomouc (1642–1650), Olomouc: Danal 1995, S. 15; Miroslav Koudela, Za třicetileté války [Im Dreißigjährigen Krieg], in: J. Schulz (Hg.): Dějiny Olomouce [Geschichte von Olmütz] I, Olomouc: Univerzita Palackého 2009, S. 333–367.

[4] Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten (wie Anm. 2), S. 245-246.

[5] Miroslav Trantírek: Dějiny mikulovské zámecké knihovny [Geschichte der Nikolsburger Schlossbibliothek], ,Mikulov: Okresní vlastivědné muzeum 1963; Burkhard Seuffert: Bibliothek und Archiv auf Schloss Nikolsburg in Mähren vor 1645, in: Zentralblatt für Bibliothekswesen 4 (1925), S. 253–259.

[6] Stockholm: Kungliga biblioteket (MS U 378); zur Geschichte der Rosenbergischen Bibliothek vgl. Lenka Veselá: Knihy na dvoře Rožmberků [Bücher am Hof der Familie von Rosenberg], Praha: Knihovna Akademie věd ČR – Scriptorium 2005; Emil Schieche: Die Rosenbergsche Bibliothek vor und nach Juli 1648, in: Stifter-Jahrbuch 5 (1957), S. 102–140; zur Kriegsbeute aus Prag zusammenfassend Öhman: Die Plünderung (wie Anm. 1).

[7] Eine zusammenfassende Übersicht über die tschechischen Forschungsarbeiten in Schweden siehe bei Veselá: Knihy na dvoře Rožmberků (wie Anm. 5), S. 16–21; Jindřich Marek: The Devil’s Bible in Sweden, in: Kamil Boldan (hg.), Codex gigas – The Devil’s Bible. The Secrets of the World’s Largest Book, Prague: National Library of the Czech Republic 2007, S. 99–117. Mit den Aktivitäten von Beda Dudík befasste sich eingehend Richard Mahel: Beda Dudík (1815–1890): život a dílo rajhradského benediktina a moravského zemského historiografa ve světle jeho osobní pozůstalosti [B. D.: Leben und Werk des Benediktiners von Raigern und mährischen Landeshistoriographen im Lichte seines persönlichen Nachlasses], Praha: Národní archiv 2015, S. 223–257.

[8] Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten (wie Anm. 2).

[9] Veselá: Knihy na dvoře Rožmberků (wie Anm. 5).

[10] Lenka Veselá: Rytíř a intelektuál: Hieronym Beck z Leopoldsdorfu (1525–1596) a jeho knihovna, Praha: Academia 2016 (Übersetzung: Ritter und Intellektueller – Hieronymus Beck von Leopoldsdorf (15251596) und seine Bibliothek, Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH 2017).

[11] Lenka Veselá: Šlechtická knihovna jako intelektuální zrcadlo? K reflexi dobové mentality na příkladu knižní sbírky Hieronyma Becka z Leopoldsdorfu (1525–1596) [Die Adelsbibliothek als intellektueller Spiegel? Zur Reflexion der Mentalität einer Epoche am Beispiel der Büchersammlung von Hieronymus Beck von Leopoldsdorf (1525–1596)], in: Český časopis historický 113, 4 (2015), S. 941–964.

[12] Uppsala: Universitetsbibliotek (Otto Walde Storhetstidens litterära krigsbyten proveniensanteckningar).

[13] Ein Ausnahmebeispiel einer Bibliothek mit komplett bearbeiteten Bücherprovenienzen ist die Dombibliothek von Strängnäs, vgl. Ragnhild Lundgren: Strängnäs domkyrkobibliotek. Systematisk katalog över tryckta böcker I–II. Skellefteå: Artos Academic, 2017. Zu erwähnen ist auch das Projekt der Bibliotheken von Uppsala und Lund „ProBok“, das sich zum Ziel setzt, wertvolle historische Einbände und Provenienzen aus ihren Beständen zu erfassen und zu digitalisieren – http://probok.alvin-portal.org/alvin/ (eingesehen am 25.01.2019).

[14] Das Portal ist unter https://www.knizni-korist.cz/ zugänglich (eingesehen am 25.01.2019). Es ist dank der finanziellen Unterstützung durch das Programm der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik „Strategie AV21“ entstanden.

[15] https://www.knizni-korist.cz/mapy/mista-ulozeni/ (eingesehen am 25.01.2019).

[16] https://knizni-korist.cz/mapy/cesty/ (eingesehen am 25.01.2019).

[17] Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten (wie Anm. 2).

[18] Lenka Veselá – Marta Vaculínová: Die Bibliothek des Theodor Beza: verloren oder zerstreut? in: Festschrift zum 550. Todestag Johannes Gutenbergs, Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, 2018, S. 208–227 (Gutenberg-Jahrbuch 93 (2018)).

[19] Peter Sjökvist – Krister Östlund: War Booty at Uppsala University Library, Paper presented at: IFLA WLIC 2017 – Wrocław, Poland – Libraries. Solidarity. Society. Zu erreichen unter http://library.ifla.org/1687/1/088-sjokvist-en.pdf

[20] Lenka Veselá: Užitečné, či nepotřebné? Knihy z Čech a Moravy jako dar královny Kristiny švédským vzdělávacím institucím v polovině 17. století [Nützlich oder unbrauchbar? Bücher aus Böhmen und Mähren als Geschenk Königin Christines an die schwedischen Bildungsinstitutionen in der Mitte des 17. Jahrhunderts], in: Knihovny a jejich majitelé. Odraz zájmu a touhy po poznání (hg. Lucie Heilandová – Jindra Pavelková), Brno: Moravská zemská knihovna 2018, S. 63-73.

Printversion: Frühneuzeit-Info 30, 2019, S. 169–176.

 

Projektbericht | Strittige Scheidungen vor dem Wiener Zivilmagistrat (1786–1850)

Strittige Scheidungen vor dem Wiener Zivilmagistrat (17861850). Ein Projektbericht

Birgit Dober, Andrea Griesebner, Susanne Hehenberger und Isabella Planer (Wien)

Auch in der (Frühen) Neuzeit war eine Ehe nicht immer ein Bund fürs Leben. Katholische und gemischtkonfessionelle Paare, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr miteinander leben wollten, konnten sich schon lange vor der Einführung der Zivilehe scheiden lassen. Allerdings blieb den von Tisch und Bett „geschiedenen“ KatholikInnen eine Wiederverheiratung zu Lebzeiten des anderen Eheteils verwehrt. Nach katholischer Lehre kann das sakramental gestiftete Eheband nur durch den Tod eines Eheteils gelöst werden. In weiten Teilen der Habsburger Monarchie übten bis 1783 katholische Kirchengerichte, Konsistorien genannt, die Jurisdiktion in Eheangelegenheiten aus. Mit dem Josephinischen Ehepatent von 1783 ging die Zuständigkeit an weltliche Gerichte über. Dies änderte allerdings nichts daran, dass katholische Ehepaare weiterhin nur von Tisch und Bett geschieden werden konnten. Zwei von Andrea Griesebner geleitete FWF-Forschungsprojekte (P 23394 und P 28063) untersuchten zwischen 2011 und 2018 die rechtlichen Regulierungen der Ehe und der Ehescheidung wie auch die Ehegerichtspraxis im Erzherzogtum Österreich unter der Enns zwischen der Mitte des 16. und der Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit dieser Grundlagenforschung wurden die Eheverfahren von knapp 2.300 Ehepaaren für ausgewählte Zeitsegmente zwischen 1558 und 1868 erhoben.[1]

Für Wien konnten in ausgewählten Segmenten des Zeitraums von 1783 bis 1850 insgesamt 697 Ehepaare eruiert werden, die in 1.038 Verfahren ihre Scheidung vor dem Wiener Zivilmagistrat verhandelten. 702 Verfahren betrafen die Scheidung an sich, die restlichen Verfahren dienten der Regelung der Scheidungsfolgen. In 410 Fällen oder knapp 60 Prozent initiierte ein Eheteil die Scheidung gegen den Willen des Ehepartners, der Ehepartnerin. Dem langfristigen historischen Trend entsprechend beantragten vorwiegend Frauen (314 Verfahren oder 77 Prozent) die uneinverständliche Scheidung. Rechtlich möglich war dies erst mit dem Hofdekret vom 16. Oktober 1786, davor wurden ausschließlich einvernehmliche Ehetrennungen zugelassen. Da manche Paare in mehr als ein Verfahren involviert waren, stehen den genannten 410 Verfahren insgesamt 396 Ehepaare gegenüber. In einem von der Stadt Wien geförderten Kleinprojekt, das zwischen März und Juni 2018 am Institut für die Erforschung der Frühen Neuzeit durchgeführt wurde, interessierten wir uns näher für jene 396 Ehepaare bzw. 792 Personen, deren gerichtliche Trennung nicht einverständlich ablief. Konkret wollten wir wissen, ob ein Zusammenhang zwischen dem Wohnort und den Scheidungsklagen bestand; ob bestimmte Bezirke bzw. Wohngegenden in den Klagen über- oder unterrepräsentiert waren; wie lange die Paare verheiratet waren, bevor sich ein Eheteil zu einer Scheidung entschloss; ob sich Eheleute mit kleinen Kindern bzw. Stiefkindern seltener scheiden ließen als Ehepaare ohne oder mit erwachsenen Kindern; ob Ehepaare, die über einen vergleichbaren sozialen Status verfügten, im Vergleich zu sozial unterschiedlich positionierten Eheleuten unterrepräsentiert waren; ob Ehen mit hoher Altersdifferenz scheidungsanfälliger waren als solche zwischen annähernd Gleichaltrigen; und schließlich, ob vorangegangene Eheerfahrungen die individuelle Entscheidung für bzw. gegen eine Scheidung beeinflussten.

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die aus den Scheidungsakten gewonnenen Informationen systematisch um personenbezogene Daten ergänzt. Dazu verwendeten wir vor allem die Heirats- und Sterbematriken der Wiener Pfarren, die auf Matricula Online, dem Online Portal für Kirchenbücher als Digitalisate zur Verfügung stehen[2] und wir stützten uns auf das häufig in den Wiener Scheidungsakten vorhandene Pfarrzeugnis.

 Abb. 1: katholisches Trennungszeugnis für Johann Christian und Elisabeth Sternickel[3]

In der Regel benennt das Zeugnis die zuständige Pfarre. Im Fall von Elisabeth und Johann Christian Sternickel wurde das katholische Pfarrzeugnis durch den Konsistorialrat J. Schneider in St. Stephan ausgestellt. Enthielt das Pfarrzeugnis nur den Namen des Pfarrers, so recherchierten wir über diese Namensangabe die ausstellende Pfarre. Für römisch-katholische Ehepaare verwendeten wir vor allem die Publikationen Hof- und Staatsschematismus des österreichischen Kaiserthums (1807), Verzeichniß über den Personal-Stand der Säkular- und Regulargeistlichkeit der erzbischöflichen Wienerdiözes (1815) sowie Personal-Stand der Säcular- und Regular-Geistlichkeit der erzbischöflichen Wiener Diözese (1829 bis 1857), welche über Google Books online zur Verfügung stehen.

War die Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit der EhepartnerInnen nicht in den Scheidungsakten vermerkt, so versuchten wir diese über die Heiratsmatriken zu ermitteln. Die in der Datenbank der Forschungsprojekte vorgenommene Differenzierung zwischen lutherisch (evangelisch Augsburger Bekenntnis) und reformiert (evangelisch Helvetisches Bekenntnis) ist in manchen Fällen eine Interpretation, da gemischt-konfessionelle Ehepaare auch in der katholischen Kirche heirateten und die Formulare der Trauungsbücher, wie nachstehender Ausschnitt aus dem Jahr 1818 zeigt, nur die Kategorien katholisch und protestantisch vorsahen.

Abb. 2: Eintrag zum Bräutigam Peter Bovet[4] im Trauungsbuch St. Josef ob der Laimgrube 1814–1820, fol. 87

Nicht immer fand sich in der Rubrik protestantisch eine Spezifizierung wie AB (Augsburger Bekenntnis) bzw. AC (Augsburger Confession) oder reformiert bzw. HC (Helvetische Confession) vermerkt. Der hier abgebildete Auszug aus dem Trauungsbuch der Pfarre St. Josef ob der Laimgrube weist den Bräutigam Peter Bovet als Angehörigen der helvetischen Konfession aus. Ausgehend von der Überlegung, dass ein seltener vorkommendes helvetisches Bekenntnis extra vermerkt worden wäre, nahmen wir in all jenen Fällen, in welchen eine Präzisierung fehlte, als Konfession lutherisch an. Eindeutig eruiert werden konnte die Konfessionszugehörigkeit dagegen dann, wenn das Ehepaar in der lutherischen oder in der reformierten Stadtkirche geheiratet hatte.

Außerdem nutzten wir das online Portal GenTeam, über welches wir vor allem Hinweise auf die Ehematriken recherchierten. Für rund 20 Prozent der Ehepaare, die entweder den Nachnamen mit zahlreichen anderen Personen teilten, deren Trauung in einer noch nicht erfassten Wiener Pfarre oder auch andernorts stattfand, stellte diese Suche eine Herausforderung dar. Blieb die Suche nach den Heiratseinträgen auf GenTeam erfolglos, so arbeiteten wir systematisch die Indices der nach Angaben aus den Scheidungsakten vermuteten Trauungspfarre durch. Blieb auch diese Suche ohne Ergebnis, so recherchierten wir auch in jenen Wiener Pfarren auf Matricula Online, für die auf GenTeam noch keine Indices zur Verfügung standen.

Auf die Trauungseinträge in den Ehematriken konzentrierten wir uns deshalb, weil diese oft den Wohnort, das Alter und den Beruf des Bräutigams, seltener der Braut, enthalten. Für ledige Personen sind in den Trauungsbüchern in aller Regel zudem Name und Wohnort der Eltern sowie der Beruf des Vaters, selten auch der Beruf der Mutter vermerkt. Im Fall des oben abgebildeten Trauungseintrags erfuhren wir etwa über den Bräutigam Peter Bovet, dass er zum Zeitpunkt der Hochzeit 32 Jahre alt, ledig und von Beruf Uhrgehäusemacher war, in Mariahilf Nr. 22 lebte und aus Genf in der Schweiz stammte.

Abb. 3: Eintrag zur Braut Theresia Philippe im Trauungsbuch St. Josef ob der Laimgrube 1814–1820, fol. 87

Seine Braut Theresia Philippe war zum Zeitpunkt der Hochzeit 18 Jahre alt, ledig, katholisch, Tochter eines Uhrfabrikanten und wohnte in der Laimgrube Nr. 134.

War die Braut verwitwet, so findet sich im Trauungsbuch meist der Name und der Beruf des verstorbenen Mannes notiert. War dagegen der Bräutigam verwitwet, wurde der Name der verstorbenen Ehefrau in den Matriken des 19. Jahrhunderts nur selten eingetragen. Ausgehend vom bei der Heirat angegebenen Alter konnten wir das Geburtsjahr von Braut und Bräutigam errechnen. Wie im Vergleich mit einigen recherchierten Taufmatriken deutlich wird, sind die Altersangaben auch im 19. Jahrhundert oft nicht exakt. Um die Personendaten zu vervollständigen, suchten wir in einem letzten Schritt auch nach den Todesdaten der Eheleute. Bei dieser Recherche stützten wir uns – neben der Suche via GenTeam und Matricula Online – vor allem auf das Online-Zeitungsarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek ANNO (AustriaN Newspapers Online), da die Indices zu Sterbebüchern des ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhunderts im Durchführungszeitraum des Projekts nur lückenhaft zur Verfügung standen. Anhand der Todesanzeigen in den online durchsuchbaren Ausgaben der Wiener Zeitung konnten wir zu einigen Personen das Sterbedatum und den Sterbeort eruieren.

Abb. 4: Sterbeannonce von Elisabeth Sternickel in der Wiener Zeitung vom 3. Juli 1849[5]

So erfuhren wir etwa aus der Meldung in der Wiener Zeitung, dass die geschiedene Elisabeth Sternickel nach Dresden gezogen und 1849 im Alter von 58 Jahren dort verstorben war. Oft ermöglichten uns diese Informationen wiederum, die Sterbeeinträge in den Sterbematriken der Pfarren zu recherchieren, welche neben dem Alter und der Todesursache häufig auch Aufschlüsse über die soziale Position und den Wohnort zum Sterbezeitpunkt erlaubten.

Wohnorte des Ehepaares und zuständige Pfarrer

Verfügte das Ehepaar zum Zeitpunkt des Eheverfahrens über unterschiedliche Wohnorte, so haben wir den gemeinsamen Wohnort während der Ehe wie folgt eruiert: Lag die Wohnadresse des Ehemannes in jener Pfarre, die dem Ehepaar das Pfarrzeugnis ausgestellt hatte, so nahmen wir als letzten gemeinsamen Wohnort des Ehepaares die Wohnadresse des Ehemannes in die Datenbank auf. Dieser Entscheidung liegt die Überlegung zugrunde, dass die Rechtslage ab 1786 den Ehemann zur Bestimmung des gemeinsamen Wohnorts berechtigte und die Ehefrau dazu verpflichtet war, dem Ehemann an seinen Wohnort zu folgen. Stimmten der Wohnort des Ehemannes und die Pfarre des Pfarrzeugnisses nicht überein, lag aber der Wohnort der Ehefrau im entsprechenden Pfarrbezirk, so nahmen wir die Adresse der Ehefrau als Wohnort des Ehepaares an. In diesem Fall gingen wir von der Annahme aus, dass die Frau in der gemeinsamen Wohnung verblieben, der Mann aber ausgezogen war, was etwa 1832 beim Ehepaar Sternickel zutraf, da das Haus in der Wiener Innenstadt Elisabeth Sternickel gehörte.

Eine Ausnahme bildeten Ehepaare, von denen sich ein Eheteil im Gefängnis befand. So beantragte der Wiener Magistrat 1831, eine gerichtliche Kommission zur Scheidung von Franz und Barbara Walser ins k. k. Provinzialstrafhaus schicken zu dürfen. Davor wären noch die vorgeschriebenen Verwöhnungsversuche vom zuständigen Pfarrer und der scheidungswilligen Ehefrau mit dem zu mehreren Jahren schweren Kerker verurteilten ehemaligen Lohnkutscher im Gefängnis zu absolvieren. Die niederösterreichische Landesregierung lehnte dieses Gesuch jedoch ab, da die „zum schweren Kerker verurteilten […] Sträflinge […] weder unter den Lebenden ein verbindliches Geschäft schließen, noch einen letzten Willen errichten können […]“.[6]

Die andere Ausnahme bildeten Ehepaare mosaischer Religion bzw. nichtkatholischer Konfessionen. Das zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens in Gumpendorf Nr. 49 lebende Ehepaar Karl August und Christiane Zettler, beide evangelisch AB, legte 1816 das Zeugnis des Superintendenten und Predigers Johann Wächter aus der lutherischen Stadtkirche vor. Wollte eine katholische Ehefrau die Scheidung von ihrem lutherischen Ehemann durchsetzen, so reichte in der Regel das katholische Pfarrzeugnis aus, wie etwa im Fall von Theresia Roth 1831 oder Josepha Mathes 1848. Gelegentlich legten gemischt-konfessionelle Ehepaare zwei verschiedene Pfarrzeugnisse vor, so etwa Philipp Christian und Anna Mack im Jahr 1830 oder die bereits genannten Elisabeth Anna und Johann Christian Sternickel, die 1832 neben dem zu Beginn angeführten katholischen Trennungszeugnis auch ein evangelisches einbrachten. In allen Fällen hatten die Ehefrauen die Scheidung von ihren lutherischen Ehemännern gegen deren Willen beantragt.

Religion bzw. Konfession der Ehepaare

Wie nachstehende Tabelle zeigt, gehörte die überwiegende Mehrheit der 396 Ehepaare, die ein uneinverständliches Scheidungsverfahren vor dem Wiener Zivilmagistrat austrug, der römisch-katholischen Kirche an. Bemerkenswert ist, dass immerhin 17 Ehepaare interkonfessionell waren, wobei es auffälliger Weise immer der Ehemann war, der nicht der römisch-katholischen Konfession angehörte.

Abb. 5: Tabelle zur Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit

Zivilstand bei der Trauung

 Für 287 Frauen und 280 Männer konnten wir den Zivilstand bei der Trauung eruieren. Wie nachstehende Tabelle zeigt, brachten 20,9 % der Frauen und 30,7 % der Männer vorangegangene Eheerfahrungen mit.

Abb. 6: Zivilstand bei der Trauung

Für 277 Ehepaare konnten wir den Zivilstand von Braut und Bräutigam bei der Trauung ermitteln. Nach Geschlecht differenziert zeigt sich, dass insgesamt 55 Frauen einen Partner mit vorangegangener Eheerfahrung geheiratet hatten, während umgekehrt nur 24 ledige Männer eine Ehe mit einer verwitweten Frau eingegangen waren. Für 28 Ehepaare war es sowohl für die Ehefrau wie auch für den Ehemann zumindest die zweite Ehe. Bei der überwiegenden Mehrheit der Ehepaare (170) waren sowohl Braut wie auch Bräutigam bei der Hochzeit ledig.

Abb. 7 Zivilstand bei der Trauung

Altersdifferenz der EhepartnerInnen

Für 268 Ehepaare war es uns möglich, das Alter von Braut und Bräutigam eruieren. Wie nachstehende Tabelle zeigt, hatte die Mehrheit (40,3 %) einen Partner bzw. eine Partnerin gewählt, der/die entweder gleich alt oder bis zu fünf Jahre jünger oder älter war. Bei einer Altersdifferenz zwischen 5 und 10 Jahren war es dagegen mehrheitlich (70,8 %) der Ehemann, der eine jüngere Frau geheiratet hatte. Bei einer Altersdifferenz von mehr als 10 Jahren hatte zu 89,9 % die Frau einen deutlich älteren Mann geheiratet. Nur eine einzige Frau im Quellensample entschied sich für einen Ehemann, der mehr als 20 Jahre jünger war, während umgekehrt 16 Männer Frauen wählten, die um mehr als 20 Jahre jünger waren.

Abb. 8: Alter der Eheleute

Berufssektoren von Braut und Bräutigam

Als Basis für die berufliche Zuordnung von Braut und Bräutigam verwendeten wir folgende Wirtschaftssektoren bzw. Untersektoren:

Abb. 9: Wirtschaftssektoren und Berufsfelder

Die nachstehenden Tabellen geben einen Einblick in die Wirtschaftssektoren aus denen die Brautleute stammten. Wie bereits erwähnt, finden sich für ledige Frauen in den Heiratsmatriken in aller Regel keine Berufsangaben, weshalb die sektorale Situierung dieser Frauen auf der Grundlage der elterlichen bzw. väterlichen Berufsfeldangaben erfolgen musste. Bei verwitweten Frauen zogen wir, sofern kein eigener Beruf eingetragen war, den Beruf des verstorbenen Ehemanns heran. Für die Braut konnten wir in 223 Fällen eine sektorale Zuordnung vornehmen. Für den Bräutigam war die sektorale Zuordnung in 281 Fällen möglich.

Abb. 10 Berufliche Zuordnung der Brautleute

Bemerkenswert ist der hohe Anteil der aus einem handwerklichen bzw. gewerblichen Umfeld stammenden Ehemänner und Ehefrauen. Eine Korrelation der beruflichen Herkunft beider Eheteile war für 219 Ehepaare möglich. Als identisch klassifizierten wir in nachstehender Tabelle die voreheliche Positionierung der EhepartnerInnen dann, wenn sowohl die sektorale Bezeichnung (z.B. Handwerk | Gewerbe) als auch die spezifische Ausdifferenzierung im Tätigkeitsbereich (z.B. Bekleidung, Textil, Leder) übereinstimmte. Entstammten beide Brautleute zwar demselben Sektor (z.B. Handwerk | Gewerbe), aber aus divergenten Tätigkeitsbereichen, so haben wir das soziale Herkunftsmilieu als ähnlich qualifiziert. Lag keinerlei Übereinstimmung zwischen den herkunftsbezogenen Beschäftigungssektoren der künftigen Eheleute vor, bezeichneten wir deren soziale Positionierung als abweichend.

Abb. 11: Sektorale Herkunft

Mit 67 Prozent ist die Gruppe, in der Braut und Bräutigam aus abweichenden Wirtschaftssektoren stammen, erstaunlich groß. Nur 20 Prozent jener 219 Ehepaare, bei denen wir sowohl für die Braut wie auch für den Bräutigam eine berufliche Zuordnung vornehmen konnten, waren vor der Ehe in identischen Bereichen tätig gewesen.

Quantitative Ergebnisse in Bezug auf die Scheidung

 Klagende Ehepartei

Wie nachstehende Grafik verdeutlicht, waren mehr als drei Viertel der im Sample untersuchten Scheidungsklagen, über welche der Zivilmagistrat der Stadt Wien zwischen 1786 und 1849/50 entschied, von Frauen eingebracht worden.

Abb. 12: Klage nach Geschlecht

Vorangegangene Eheerfahrung

Die Frage, ob Ehefrauen bzw. Ehemänner, die bereits über vorhergehende Eheerfahrungen verfügten, eher die Scheidung gegen den Willen des anderen Eheteils beantragten als Eheleute, die zum ersten Mal verheiratet waren, ergab, wie nachstehende Tabelle zeigt, interessanter Weise keine statistisch relevanten Unterschiede.

Abb. 13: Eheerfahrungen

Ehedauer

Für 328 Ehepaare konnten wir recherchieren, wie lange sie bis zur ersten Scheidungsklage verheiratet waren. Wie nachstehende Tabelle verdeutlicht, ließen sich 59 Prozent der Ehepaare bereits während der ersten zehn Jahre scheiden, 38 Prozent schon innerhalb der ersten 5 Ehejahre. Bemerkenswert ist, dass im Quellenkorpus immerhin 12 Ehepaare belegt sind, die bei der ersten Scheidungsklage länger als 25 Jahre verheiratet waren.

 Abb. 14: Ehedauer bis zur Scheidungsklage

Nachstehende Tabellen korrelieren Ehedauer und Altersdifferenz der Eheleute, die wir für 268 Paare ermitteln konnten. Wie die Feinanalyse zeigt, waren von den Ehepaaren, die sich innerhalb der ersten fünf Jahre scheiden ließen, 38 (35,6 %) Ehepaare gleich bzw. annähernd (0–5 Jahre Altersunterschied) gleich alt. Bei einem knappen Drittel (31,7 %) betrug die Altersdifferenz zwischen 6 und 10 Jahren. Für ein weiteres Drittel der Ehepaare (32,7 %) lag der Altersunterschied bei mehr als 10 Jahren, wobei mit zwei Ausnahmen immer der Ehemann älter war.

Bei einer Ehedauer zwischen 6 und 10 Jahren zeigte sich eine ähnliche Altersstruktur, wenngleich die Quote der Ehepaare, die eine Altersdifferenz zwischen 6 und 10 Jahre aufwiesen, mit 39,2 Prozent etwas höher lag als bei Ehepaaren, die sich bereits während der ersten 5 Ehejahre scheiden ließen.

Ein etwas anderes Bild ergab dagegen ein Blick auf die Gruppe jener Ehepaare, die zwischen 11 und 20 Jahre verheiratet waren. Innerhalb dieser Gruppe waren die Ehepaare, die gleich oder annähernd gleich alt waren mit 52,1 Prozent in der Mehrheit. Unter den 16 Ehepaaren, die mehr als 11 Jahre verheiratet waren, fand sich ein mit 25 Prozent etwas höherer Prozentsatz an Verbindungen, in denen die Ehefrau beträchtlich älter war als der Ehemann.

Wie die letzte Tabelle zeigt, waren bemerkenswerterweise immerhin 16 der 268 Ehepaare, von denen wir die Altersdifferenz recherchieren konnten, bei der Scheidungsklage länger als 20 Jahre verheiratet. Mit 68 Prozent bildeten in dieser Gruppe jedoch Ehepaare, die gleich oder annähernd gleich alt waren, die überwiegende Mehrheit.

Abb. 15a–d: Ehedauer und Altersstruktur

Ehewohnort

Für 281 Ehepaare konnten wir den letzten gemeinsamen Wohnort bestimmen. Wie die Grafik verdeutlicht, war die Innere Stadt mit 60 strittigen Scheidungen überrepräsentiert. Für eine genauere Analyse müssten die Zahlen in Relation zu den BewohnerInnen der Bezirke sowie zur Gesamtzahl der Trauungen gesetzt werden, was im Rahmen dieses Kurzzeit-Projektes nicht geleistet werden konnte.

Abb. 16: Scheidungsklagen nach Wohnort 

Pfarren in der Inneren Stadt

Nachstehende Tabelle differenziert die in strittige Scheidungsverfahren involvierten Ehepaare des heutigen ersten Bezirks anhand der Pfarre, welche das Pfarrzeugnis ausstellte. Wie bereits ausgeführt, gilt es dabei zu bedenken, dass Pfarre und Wohnort nicht immer identisch waren, da in manchen Fällen die Ehefrau bei der Scheidung in der Inneren Stadt lebte, der gemeinsame Wohnort des Ehepaares aber in einem anderen Teil der Stadt lag. 

Abb. 17: Herkunft der Pfarrzeugnisse im Bereich Innere Stadt

Fazit und Ausblick

Das beim Institut für die Erforschung der Frühen Neuzeit durchgeführte und von der Stadt Wien geförderte Projekt ermöglichte uns, an einem ausgewählten Quellensample von 396 Ehepaaren bzw. 792 Personen vertiefend zu recherchieren, welche personenbezogenen Informationen zur sozialen und ökonomischen Verortung jener Ehepaare zu finden sind, welche am Ende des 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Scheidung beim Wiener Stadtmagistrat eingereicht hatten. Aus forschungspragmatischen Gründen konzentrierten wir uns dabei auf jene Scheidungsverfahren, die nicht einverständlich eingebracht worden waren, da die Quellenüberlieferung zu diesen Verfahren dichter ist. Spannend war es zu sehen, wie viele Informationen zu Personen aus dem 19. Jahrhundert mit den richtigen Suchstrategien gefunden werden konnten. Ebenso aufschlussreich war die parallel dazu gewonnene Erkenntnis, dass im Vergleich zur Matrikenführung des 18. Jahrhunderts die Informationen, welche über Frauen in die Kirchenbücher eingetragen wurden, sich sukzessive verringerten. Abweichend vom ursprünglichen Forschungsdesign mussten wir die Frage nach der Rolle von Kindern bzw. Stiefkindern in Scheidungsverfahren vorerst ausklammern, da die dafür notwendigen biografischen Erhebungen in den Matriken den Zeitrahmen gesprengt hätten und budgetär nicht abgedeckt waren.

Die durchgeführten Erhebungen und ersten statistischen Auswertungen verdeutlichen, wie schwierig quantitative Auswertungen sind, welche nicht nach simplen binären Kategorien funktionieren, sondern versuchen verschiedene Erhebungskategorien in Relation zu setzen. Die in der durchgeführten Studie gewonnenen Erkenntnisse sind so betrachtet ein wichtiger Schritt für weitere Forschungen zur Frage, welche sozialen, kulturellen, rechtlichen und ökonomischen Konstellationen mitentscheidend waren, dass Ehepaare sich auf keine einverständliche Scheidung von Tisch und Bett einigen konnten, sondern diese in der weit überwiegenden Mehrheit der untersuchten Fälle (zu 77 Prozent) von den Ehefrauen gerichtlich erstritten werden musste.

Seit Oktober 2018 untersucht das mittlerweile gut eingespielte Forschungsteam in einem vom Jubiläumsfonds der österreichischen Nationalbank finanzierten Forschungsprojekt die Frage, wie die Folgen einer Ehescheidung seit dem 16. Jahrhundert geregelt wurden. Elisabeth Sternickel, geb. Lazzar, erreichte 1832 die Scheidung von ihrem Mann Johann Christian Sternickel, letztlich in einem gerichtlichen Vergleich. In der Scheidungsklage hatte sie neben der fast immer vorgebrachten physischen Gewalt, seine wirtschaftliche Unfähigkeit und die Verantwortungslosigkeit in Erziehungsfragen betont: „Überdieß streut mein Gatte den Samen des Bösen unter unsere Kinder, indem er als ein Mann von 42 Jahren schon über 15 Jahre beynahe ganz geschäftslos ist, und auch gar keine Beschäftigung auf sich nehmen will, indem er unsere Kinder durch böse Reden z. B. man müsse stets nach unumschränkter Freyheit streben, und für letztere auch sein Leben in die Schanze schlagen.“ Da sie über ererbtes Vermögen und Miteinkünfte aus dem ihr gehörenden Haus verfügte, er hingegen kein Einkommen hatte, erhielt sie die Obsorge für die vier gemeinsamen Kinder, die zum Zeitpunkt der Scheidung zwischen 9 und 18 Jahren alt waren. Sie musste im Vergleich einräumen, „daß jedoch sich Johann Christian Sternickel alle aus der väterlichen Gewalt fließenden Rechte so wie das Recht bevorbehalten sich derzeit die Kenntniß von der Erziehungsweise seiner Kinder zu verschaffen, und daß in wichtigen Ereignissen und andere das Wohl der Kinder betreffenden Angelegenheiten er als Vater zu Rathe gezogen werde.“ Sie erreichte aber auch, dass ihr gewalttätiger Mann aus dem ihr gehörenden Haus am Michaelplatz Nr. 5 ausziehen musste und ihre Wohnung nicht mehr betreten durfte, im Gegenzug verzichtete sie auch darauf, seine Wohnung zu betreten und da er ohnehin nichts hatte, auch temporär auf Unterhaltszahlungen („wenn aber […] ihr Gatte zu besseren Vermögensumstände gelangen sollte, sich dann vorbehalte, ihre Rechte auf Subsistenzbeitrag an ihren Gatten geltend zu machen“). Ob sie tatsächlich jemals Geld für sich und die Kinder einfordern konnte, geht aus den überlieferten Unterlagen nicht hervor. Nicht alle scheidungswilligen Frauen konnten sich solche Regelungen leisten.

[1] Die untersuchten Scheidungsakten befinden sich im Wiener Stadt- und Landesarchiv, Magistratisches Zivilgericht, A6, Ehesachen 1797-1848. Zum Forschungsteam, dem Projektdesign, den Untersuchungsräumen, den Methoden etc. vergleiche das Webportal: Ehen vor Gericht 2.0: www.univie.ac.at/ehenvorgericht/, Stand: Februar 2019.

[2] Alle abgebildeten und zitierten Matriken sind über data.matricula-online.eu/de/ online abrufbar und wurden mit der Lizenz CC BY-NC-ND 2.0 zur Verfügung gestellt.

[3] WStLA, Magistratisches Zivilgericht, A6: 28/1832, Pfarrzeugnis, 15.5.1832, fotografiert von Georg Tschannett. Wir danken Georg Tschannett und dem Wiener Stadt- und Landesarchiv für die Freigabe des Bildes nach Lizenz CC BY-NC-ND 4.0.

[4] Die Schreibweisen der Namen variieren im 18. und 19. Jahrhundert noch häufig. In diesem Beitrag verwenden wir die auch im Webportal zu findenden Namen, denen die häufigste Schreibweise in den Scheidungsakten zu Grunde gelegt wurde.

[5] Wiener Zeitung, 3. Juli 1849, Seite 9, Ausschnitt, abgerufen über ANNO/Österreichische Nationalbibliothek.

[6] Aus dem mehr als 66jährigen Geltungszeitraum wurden 25,5 Jahre komplett erhoben. Vgl. Datenerhebung www.univie.ac.at/ehenvorgericht/?page_id=2754 , Stand: Februar 2019.

Printversion: Frühneuzeit-Info 30, 2019, S. 188–195.

Verflechtungs- und Entflechtungsprozesse im schlesischen Grenzraum 1740–1840

Ellinor Forster (Innsbruck)

Die Grenzöffnungen in Zentraleuropa um 1989 haben in den 1990er und 2000er Jahren das Forschungsinteresse an Grenzthematiken auch in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft wieder geweckt, nachdem dieser Forschungszweig durch die  Aneignung  der politischen Geografie, etwa Friedrich Ratzels,1 durch die nationalsozialistische Expansions- und Vernichtungsideologie nach 1945 entsprechend in Diskredit geraten war. Zunächst richtete sich der Blick noch mehr vom Regierungszentrum ausgehend auf die Grenzen und ihren konstitutiven Charakter für die Entwicklung des Staats, wie etwa im frühen Sammelband von Waltraud Heindl und Edith Saurer,2 zunehmend galt das Interesse jedoch mehr den Grenzräumen selbst.3 Rückten für die österreichische Geschichtsforschung vor allem die Grenzen und Grenzräume der Habsburgermonarchie in den Fokus, so arbeiteten Historikerinnen und Historiker in Deutschland nun vermehrt zur deutsch-polnischen wie auch zur deutsch-französischen Grenze.4 Einen breiteren Rahmen – auch den Ostseeraum mit einbeziehend – deckt etwa der Sammelband von Hendrik Thoß zu den „Mitteleuropäischen Grenzräumen“ ab.5 Um 2010 erreichte die Beschäftigung mit Grenzen einen Höhepunkt, indem diese zum Thema des Historikertags in Berlin6 avancierten und zugleich eine deutliche Ausweitung erfuhren – untersucht wurden Grenzen zwischen gesellschaftlichen Gruppen, zwischen den Geschlechtern sowie zwischen Auffassungen oder Sprachen.7 Damit rückten die Verflechtungen im Grenzraum, die Übergänge zwischen den durch Grenzen abgeteilten Gebieten oder Bereichen in den Mittelpunkt der Forschung,8 basierend auf dem Ansatz einer Histoire croisée.9

Nach Verflechtungen fragt auch das geplante Forschungsprojekt zum schlesischen Grenzraum von 1740 bis 1840. Im Frieden von Berlin, der den Ersten Schlesischen Krieg beendete, hatten sich Friedrich II. und Maria Theresia auf den ungefähren Grenzverlauf nördlich der älteren Herzogtumsgrenzen von Teschen, Troppau und Jägerndorf sowie durch das Fürstentum Neisse geeinigt. Die Konkretisierung der sichtbaren Grenze mittels Grenzsäulen durch die Bevollmächtigten beider Herrschaften im Herbst 1742 förderte eine Reihe von Schwierigkeiten zutage, die bereits darauf verwiesen, dass sich das Land nicht so einfach entzwei teilen ließ. So kam es beispielsweise nicht nur im bischöflichen Fürstentum Neisse, sondern auch etwa im Herzogtum Jägerndorf zur Durchtrennung von Dörfern und grundherrlichen Zugehörigkeiten. Der Beginn des Untersuchungszeitraum ist im Forschungsprojekt so angesetzt, dass sich dieser Raum zunächst noch vor der Grenzziehung erfassen lässt und daran anschließend die vielschichtigen Prozesse verfolgt werden können, wie sich bestandene Verflechtungen erhielten, vielleicht durch verschiedene Nutzungsmöglichkeiten der Grenze sogar intensivierten oder aber durch die Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Ländern begannen zu entflechten.

Entflechtungsprozesse an der Grenze verweisen auf zwei Aspekte. Zum einen hängen sie eng mit dem Agieren des Regierungszentrums zusammen, inwiefern dieses die Grenzregion in den sich entwickelnden einheitlichen Gesamtstaat einbezog. Auch hier ermöglicht der – im Vergleich zu den Ländergewinnen aus den Teilungen Polens etwa – frühe Beginn des Untersuchungszeitraums mit den 1740er Jahren ein Beobachten der Prozesse und Strukturen innerhalb des habsburgischen wie preußischen Länderkonglomerats, bevor die Zentralisierungsmaßnahmen der 1780er Jahre viel strikter durchgriffen und zu Anpassungen führten.10 Zum anderen ist mit diesem Aspekt die Frage nach der Identität der lokalen Bevölkerung verbunden. Begann sich diese durch Angleichungsmaßnahmen, durch veränderte Möglichkeiten des Austauschs im betreffenden Raum zu verändern und auseinanderzuentwickeln? Solche Überlegungen zu Zugehörigkeiten und Charakterisierungen von „Länderidentitäten“ wurden bisher vor allem im Kontext von „Mental maps“ gestellt.11 Konkreter von den handelnden Personen gingen die frühen Studien rund um Peter Haslinger aus, der bereits 1997 eine Tagung zum Thema der „Grenze im Kopf“ veranstaltete, die sich zum Ziel setzte, „abseits bzw. ausgehend von der Funktionalität von Staatsgrenze deren Wirkungsmächtigkeit bei der Formierung und Veränderung von Lebenswelten und Identitäten zu umreißen.“12 Die Rolle dieser „im Kopf“ eingeprägten Grenzen, vor allem des 19. und 20. Jahrhunderts, bildet auch die Grundlage des groß angelegten, vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts „Phantomgrenzen in Ostmitteleuropa“.13 Der Beginn dieses Projekts im 19. Jahrhundert setzt jedoch erst mitten in den Nationalisierungstendenzen ein und kann nichts über die Prozesse in der Zeit davor aussagen.

Dieses Forschungsprojekt widmet sich daher dezidiert der Entwicklung davor. Die Jahre 1740 bis 1840 ermöglichen ein Erfassen der Dynamiken vor der politischen Aufladung sprachlich-ethnischer Nationalstrukturen und schließlich dessen Beginn. Sowohl Preußisch-Schlesien als auch Österreichisch-Schlesien waren durch drei in sich jeweils noch abgestufte Sprachethnien geprägt – der deutschsprachigen, tschechischsprachigen und polnischsprachigen Bevölkerung, die sich grob unterschiedlichen sozialen Kontexten zuordnen ließ. Im Vormärz dynamisierten sich die Entwicklungen auch in den beiden Schlesien. Zum preußischen Anteil Oberschlesiens gibt es diesbezüglich schon eine Reihe von Untersuchungen, wenn auch stärker für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts und das beginnende 20. Jahrhundert.14 Für Österreichisch-Schlesien sind die Studien geringer und auch hier liegt der Schwerpunkt eher auf der späteren Zeit.15 Diese Ungleichverteilung des Forschungsinteresses zwischen Preußisch-Schlesien und Österreichisch-Schlesien betrifft auch andere Fragestellungen. Während sich die „Historische Kommission für Schlesien“ mit Norbert Conrads noch sehr für das gesamte Schlesien vor der Teilung interessiert hat,16 liegt der Fokus mittlerweile fast ausschließlich nur noch auf Preußisch-Schlesien.17 Demgegenüber blieb Österreichisch-Schlesien nach dem frühen Sammelband von Peter Baumgart18 für die Erforschung der Neuzeit wenig berücksichtigt.19 Die grenzüberschreitenden Dynamiken und Entwicklungen kommen dabei höchstens am Rand vor oder finden sich gar nicht thematisiert.

Zur Untersuchung der Verflechtungs- und Entflechtungsprozesse im schlesischen Grenzraum geht das Projekt von soziologischen Ansätzen aus, die Raum als eine Konstruktion verstehen, die jedes Individuum vornimmt. In der Definition von Martina Löw entsteht Raum durch die (An)Ordnung von sozialen Objekten und Menschen, die in der Folge miteinander verknüpft werden.20 Dieses (An)Ordnen und Verknüpfen ist eng mit dem Raumhandeln verwoben. Dabei bilden sich Routinen aus, die eine sichere Orientierung ermöglichen. Zugleich werden damit ständig soziale Ordnungen reproduziert. Wenn innerhalb dieses Systems Veränderungen vorgenommen werden, kommt es zu Reaktionen und Anpassungen aller an der Konstruktion beteiligten Akteurinnen und Akteure.21 Über das veränderte Raumhandeln unterschiedlicher Personengruppen lassen sich damit im Umkehrschluss soziale Ordnungen und Vorstellungen, wie etwa Zugehörigkeiten, untersuchen – vor allem, wenn es sich um abrupte Eingriffe in die Raum(an)ordnungen handelt. Wie reagierte also die Bevölkerung diesseits und jenseits der Grenze auf die Grenzziehung? Wie eigneten sich unterschiedliche Gruppen die Grenze an, wie veränderten sie ihre Wege, ihr Verhalten und ihre Blickachsen?

Dazu liegt der erste Fokus zunächst auf der Grenze selbst. Wie wurde sie symbolisch ausgestattet und welche Wirkung hatte diese sichtbare Materialität auf die Raumvorstellungen der Bevölkerungsgruppen an der Grenze? Die Symbole – Blechtafeln an den Säulen mit der Aufschrift der jeweiligen Herrschaft – gerieten beispielsweise selbst zum Gegenstand der Auseinandersetzung, indem mit ihnen agiert wurde: durch Entfernung oder Zerstörung, etwa durch Schüsse. Wie lassen sich diese Auseinandersetzungen im Kontext der politischen Situation und in ihrem zeitlichen Verlauf einordnen? So sind etwa die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Österreich und Preußen während der Schlesischen Kriege mitzudenken, die die Grenzverhältnisse verschärft haben. Lässt sich von abnehmenden Zerstörungsversuchen auf eine Verinnerlichung der Grenze schließen oder darauf, dass die Bevölkerung eine Art des Umgangs gefunden hat, die ihr von Nutzen war?

Die Auswirkungen der Grenzziehung sollen in der Folge vor allem in zwei Stoßrichtungen untersucht werden: zum einen über die Analyse von konkreten Grenzkonflikten. Grenzüberschreitendes Handeln – etwa das Kaufen und Verkaufen an Märkten – war zumindest in Kriegs- und Krisenzeiten zeitweise unterbunden. Immer wieder wurden Leute aufgegriffen. Das führte zu entsprechendem Aktenniederschlag mit Verhören der betroffenen Personen, die sich auf das Raumhandeln und die dahinterstehenden Vorstellungen befragen lassen.

Ergänzend zu diesen punktuellen Einblicken wird zum anderen das sich verflechtende bzw. entflechtende Raumhandeln mittels der Analyse von Heiratspraktiken untersucht. Wie veränderten sich diese durch die Grenzziehung? Dabei spielen auch Fragen der „Freizügigkeit“ eine Rolle, unter welchen Umständen es möglich war, über die Grenze zu heiraten, verbunden mit jeweils wieviel an „Abzugsgeld“. Einen besonders spannenden Aspekt stellen dabei interkonfessionelle Eheschließungen dar.22 Neben Ungarn waren diese nur in Schlesien stets ein offizielles Thema für staatliches Agieren. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 und der Altranstädter Konvention von 1707 mussten die habsburgischen Landesfürsten in Schlesien die Ausübung der protestantischen Religion zugestehen. Dabei stellte sich jedoch die Frage, wie mit der Religionserziehung von Kindern in konfessionellen Mischehen verfahren werden sollte. Bis zum Toleranzpatent Josephs II. mussten sich die Ehepaare dazu verpflichten, die Kinder katholisch erziehen zu lassen. Relevant wurde dies stets, wenn die Kinder das Alter für den katholischen Glaubensunterricht erreicht hatten. Mit der Grenzziehung von 1742 änderten sich auch die konfessionellen Verhältnisse – ein Teil der bisherigen protestantischen Minderheit gehörte nun zum protestantischen Preußen, während die Protestanten in Österreichisch-Schlesien eine noch kleinere Minderheit bildeten. Doch ließ sich die Grenze offensichtlich produktiv nutzen: Kinder wurden zur Vermeidung des katholischen Glaubensunterrichts über die Grenze nach Preußisch-Schlesien zu Verwandten geschickt. Die Behörden tolerierten das jedoch meist nicht, sondern verhängten Gefängnisstrafen über die Eltern, bis das Kind wieder zurückgeschickt wurde.

Im Landesarchiv in Opava findet sich eine Vielzahl solcher Fälle. Doch ist zunächst grundsätzlich zu klären, wie viele dieser Mischehen überhaupt geschlossen wurden. Sehr häufig handelte es sich dabei um Eheleute, die beide in der protestantischen Konfession erzogen worden waren, deren Eltern jedoch eine formale Bestätigung abgegeben hatten, die Kinder katholisch zu erziehen. Durch die variierende Gesetzeslage und damit schwankende Konsequenz im Durchgreifen blieb dies manchmal auch ohne Folgen und es kam in der Folge zu unterschiedlichen Zuordnungen der Konfession durch die Personen selbst und durch die Behörden. Weitere Änderungen traten mit dem Toleranzpatent Josephs II. ein, demzufolge die Kinder ihrem Geschlecht entsprechend in der Konfession des Vaters oder der Mutter zu erziehen waren. Wie wurde das in die Praxis umgesetzt, wie geahndet? Daher gilt es, zunächst einen Überblick über die Heiratsmuster konfessioneller Mischehen vor dem Hintergrund allgemeiner Heiratsmuster zu gewinnen und schließlich danach zu fragen, welchen Einfluss welche Regelungen auf die Raumkonstruktionen hatten, inwiefern also Anpassungen stattfanden.

Mit dem österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1786 bzw. 1811 wurden diese Aspekte verbindlicher geregelt als in den bis dahin üblichen wechselnden politischen Verordnungen. Zugleich stellte dieses umfassende Gesetzbuch den Versuch von Seiten der österreichischen Herrschaft dar, die Länder stärker zu einer Einheit zusammenzubinden. Das preußische Allgemeine Landrecht folgte 1794, auch wenn dieses nur subsidiär galt. Zugleich wurden sowohl Preußisch-Schlesien als auch Österreichisch-Schlesien, wie erwähnt, ab den 1780er Jahren verstärkt verwaltungstechnisch umgebaut und in die Gesamtstruktur Preußens und Österreichs integriert. Es gilt also, das Zusammenspiel dieser An- und Verordnungen mit dem Raumhandeln der Bevölkerungsgruppen im Grenzraum, die sich im Vormärz zudem stärker sprachlich-ethnisch polarisierten, auf ihre raumkonstituierenden Auswirkungen zu untersuchen, um Erkenntnisse über Ver- und Entflechtungen sowie veränderte Identitäten gewinnen zu können.

Printversion: Frühneuzeit-Info 28, 2017, S. 197–201.

  1. Vgl. z. B. Friedrich Ratzel: Politische Geographie, München: Oldenbourg 1897. Hermann Aubin: Von Raum und Grenzen des deutschen Volkes. Studien zur Volksgeschichte, Breslau: Priebratschs Buchhandlung 1938. []
  2. Waltraud Heindl/Edith Saurer (Hg.): Grenze und Staat. Paßwesen, Staatsbürgerschaft, Heimatrecht und Fremdengesetzgebung in der österreichischen Monarchie (1750–1867), Wien: Böhlau 2000. []
  3. Wladimir Fischer/Waltraud Heindl/Alexandra Millner/Wolfgang Müller-Funk (Hg.): Räume und Grenzen in Österreich-Ungarn 1867–1918. Kulturwissenschaftliche Annäherungen, Tübingen: francke Verlag 2010. []
  4. Etienne François/Jörg Seifarth/Bernhard Struck (Hg.): Die Grenze als Raum, Erfahrung und Konstruktion. Deutschland, Frankreich und Polen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, Frankfurt a. M.: Campus 2005. Christophe Duhamelle/Andreas Kossert/Bernhard Struck (Hg.): Grenzregionen. Ein europäischer Vergleich vom 18. bis zum 20. Jahrhundert, Frankfurt a. M.: Campus 2005. []
  5. Hendrick Thoß (Hg.): Mitteleuropäische Grenzräume, Berlin: Duncker & Humblot 2006. []
  6. Gabriele Metzler/Michael Wildt (Hg.): Über Grenzen. 48. Deutscher Historikertag in Berlin 2010. Berichtsband, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2012. []
  7. Christine Roll/Frank Pohle/Matthias Myrczek (Hg.): Grenzen und Grenzüberschreitungen. Bilanz und Perspektiven der Frühneuzeitforschung, Köln: Böhlau 2010. []
  8. Vgl. z. B. Miloš Řezník (Hg.): Grenzraum und Transfer. Perspektiven der Geschichtswissenschaft in Sachsen und Tschechien, Berlin: Duncker & Humblot 2007. Lisa Bicknell/Benjamin Conrad/Hans-Christian Petersen (Hg.): Kommunikation über Grenzen. Polen als Schauplatz transnationaler Akteure von den Teilungen bis heute, Berlin: LIT Verlag 2013. Frank-Lothar Kroll/ Miloš Řezník/Martin Munke (Hg.): Sachsen und Böhmen. Perspektiven ihrer historischen Verflechtung, Berlin: Duncker & Humblot 2014. []
  9. Für die leicht unterschiedlichen Ansätze von Entangled History, Transfergeschichte und Histoire Croisée vgl. Michael Werner/Bénédicte Zimmermann: Vergleich, Transfer, Verflechtung. Der Ansatz der Histoire croisée und die Herausforderung des Transnationalen, in: Geschichte und Gesellschaft 4 (2002) S. 607–636. []
  10. Vgl. dazu beispielsweise für Schlesien das Heft Szkice Archiwalno-Historyczne 12 (2015), das die Ergebnisse der Tagung in Katowice und Rybnik im Mai 2014 mit dem Titel „Region w Państwie – Państwo w Regionie. Górny Śląsk w państwie Hohenzollernów i Habsburgów (1742–1918) / Region im Staat – Staat in der Region. Oberschlesien im Staat der Hohenzollern und der Habsburger (1742–1918) enthält. []
  11. Vgl. einen Überblick über die Forschung zu „Mental maps“ im Heft Geschichte und Gesellschaft 28/3 (2002). Grundlegende Untersuchungen: Maria Todorova: Die Erfindung des Balkans. Europas bequemes Vorurteil, Darmstadt: WBG 1999. Larry Wolff: Inventing Eastern Europe. The map of civilization on the mind of the Enlightenment, Stanford, Ca.: Stanford University Press 1994. []
  12. Peter Haslinger: Einleitung: Grenze im Kopf. Anmerkungen aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive, in: Peter Haslinger (Hg.): Grenze im Kopf. Beiträge zur Geschichte der Grenze in Ostmitteleuropa, Frankfurt a. M.: Peter Lang 1999, S. 7–18. []
  13. Vgl. zur ausführlichen Projektbeschreibung http://phantomgrenzen.eu/. Mittlerweile ist eine Reihe von Bänden mit Projektergebnissen erschienen. Vgl. dazu http://phantomgrenzen.eu/publikationen/wallstein-reihe. []
  14. Vgl. z. B Kai Struve/Philipp Ther (Hg.): Die Grenzen der Nationen. Identitätenwandel in Oberschlesien in der Neuzeit. Marburg: Herder-Institut 2002. Kai Struve (Hg.): Oberschlesien nach dem Ersten Weltkrieg. Studien zu einem nationalen Konflikt und seiner Erinnerung, Marburg: Herder-Institut 2003. []
  15. Dan Gawrecki: Regionale und nationale Identitäten in Österreichisch-Schlesien im langen 19. Jahrhundert, in: Kai Struve/Philipp Ther (Hg.): Die Grenzen der Nationen. Identitätenwandel in Oberschlesien in der Neuzeit, Marburg: Herder-Institut 2002, S. 111–134. Dan Gawrecki: Schlesien als Randgebiet der Habsburgermonarchie nach 1742, in: Hans-Christian Maner (Hg.): Grenzregionen der Habsburgermonarchie im 18. und 19. Jahrhundert. Ihre Bedeutung und Funktion aus der Perspektive Wiens, Münster: LIT Verlag 2005, S. 133–143. []
  16. Vgl. z. B. die Kompilierung der Aufsätze in Norbert Conrads: Schlesien in der Frühmoderne. Zur politischen und geistigen Kultur eines habsburgischen Landes, Köln: Böhlau 2009. []
  17. Vgl. dazu als Überblick Joachim Bahlcke (Hg.): Historische Schlesienforschung. Methoden, Themen und Perspektiven zwischen traditioneller Landesgeschichtsschreibung und moderner Kulturwissenschaft, Köln: Böhlau 2005. []
  18. Peter Baumgart (Hg.): Kontinuität und Wandel. Schlesien zwischen Österreich und Preußen. Ergebnisse eines Symposions in Würzburg vom 29. bis 31. Oktober 1987, Sigmaringen: Thorbecke 1990. []
  19. Eine Ausnahme stellen der Aufsatz von Petr Mat’a: Bohemia, Silesia and the Empire: Negotiating Princely Dignity on the Eastern Periphery, in: Richard J. Evans/Peter H. Wilson (Hg.): The Holy Roman Empire, 1495–1806. A European Perspective, Leiden: Brill 2012, S. 143–165 und die kürzlich erschienenen Hefte der Zeitschriften Österreich. Geschichte Literatur Geographie (ÖGL). Das österreichische Schlesien. Bildung, Wirtschaft, Nationen, Literaturen 2 (2015) und Historische Sozialkunde. Geschichte – Fachdidaktik – Politische Bildung. Schlesien. Erinnerungskultur als Exkursionsmodell 2 (2017) dar. []
  20. Martina Löw: Raumsoziologie, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2001, S. 67, 131, 153–166. []
  21. Vgl. dazu auch Gabriela B. Christmann: Das theoretische Konzept der kommunikativen Raum(re)konstruktion, in: Gabriela B. Christmann (Hg.): Zur kommunikativen Konstruktion von Räumen. Theoretische Konzepte und empirische Analysen, Wiesbaden: Springer 2016, S. 89–117. []
  22. Zu konfessionellen Mischehen vgl. insbesondere Dagmar Freist: Glaube – Liebe – Zwietracht. Konfessionell gemischte Ehen in Deutschland in der Frühen Neuzeit, München: Beck 2017. []

Die Plünderung von Prag 1648: Eine schwedische Perspektive

Von Jenny Öhman (Uddevalla)

Dass Soldaten nach einem Sieg in einer Stadt plünderten, kam und kommt in der Geschichte häufig vor. Die Kunstschätze und Bücher, die die schwedischen Truppen 1648 in Prag erbeuteten, machten zwar Prag ärmer, brachten aber für Schweden einen bedeutenden kulturellen Aufschwung. Bis heute spielen diese Kunstschätze in Schweden eine wichtige Rolle, wenn man auch ihre Herkunft nicht mehr gerne erwähnt.1 Der vorliegende Text beleuchtet die Rolle dieser Kriegsbeuten für die kulturelle Entwicklung Schwedens. Vorwiegend auf schwedische Quellen stützend, die im deutschsprachigen Raum vermutlich nicht so bekannt sind, wird skizziert, welche Wege einige Stücke dieser Kriegsbeute nahmen. Im Zuge dieser Darstellung wird deutlich, dass es nachwievor viele ungeklärte Fragen gibt, die einer näheren Untersuchung harren.
1648 nahmen die Truppen unter General Hans Christoph Königsmarck im letzten Kriegssommer die Prager Kleinseite ein und eroberten damit eine riesige Kriegsbeute, die bis heute in Palais und Museen in Schweden zu sehen ist. Prag galt als eine große Bank und schon Feldmarschall Johan Banér hatte im Jahre 1639 versucht, die Stadt zu erobern und dessen Schätze an sich zu reißen. Es gelang allerdings erst Königsmarck – mit Hilfe des ehemaligen kaiserlichen Oberstleutnants Ernst Odowalsky2 –, die Kleinseite knapp vor Kriegsende einzunehmen.3
Im Juli 1648 rückte Königsmarck Richtung Prag vor. In Rakonitz, einer Stadt etwa 50 Kilometer von Prag entfernt, ließ er die gesamte Artillerie und den Tross zurück. Am Vormittag des 15./25. Juli4 verließen etwa 1.000 Musketiere und 2.000 Reiter des Korps Rakonitz und zogen zunächst nach Dobra, einem Dorf in der Nähe von Prag, wo sie Halt machten und die letzten Vorbereitungen trafen.5 Königsmarck setzte die Soldaten über seine Pläne in Kenntnis und versprach ihnen reiche Beute. Odowalsky hatte die Einnahme der Stadt gut vorbereitet und Listen über die EinwohnerInnen und Adelspaläste zusammengestellt. Die Soldaten wussten also genau, welche Paläste sie plündern sollten.
Die Stelle, an der Odowalsky und eine Vorhut von 100 Männern in die Stadt Prag gelangten, war geschickt gewählt. Odowalsky hatte jenes Mauerstück beim Hirschgraben in der Nähe des Kapuzinerklosters ausgesucht, wo seit einiger Zeit Ausbesserungsarbeiten durchgeführt wurden. Kurz vor der Morgendämmerung des 16./26. Juli drang die Vorhut Richtung Strahover Tor vor und öffnete es für die davor Wartenden. Bald befanden sich die ganzen schwedischen Streitkräfte innerhalb der Wälle und besetzten den Hradschin.6 Als die Kleinseite gesichert war, durften die schwedischen Soldaten anfangen zu plündern: „Man sah schwedische Soldaten die geplünderten Münzen nicht Stück für Stück, sondern Hut für Hut abmessen.“7
Königsmarck schrieb über die erfolgreiche Einnahme der Stadt an Johan Axelsson Oxenstierna:

„[…] verhalte gebührendt nicht, dass nechts Gottes beystandt den 16 dieses mit anbrechenden Dage sowohl das hiesige König.Schloss alls die kleine Seit der Stadt glücklichen bemächtiget habe; was von Stücken undt ammunition allhier befindlich, ist aus der eingelegten zuersehen. Die Kunstkammer ist straks anfänglichen aufgebrochen und viele sachen herauss genommen worden; wass abr darin noch vorhanden, davon habe Ihr Königl. Maytt eine specifikation zugesandt […].“8

Königsmarck selbst konnte fünf Wagen mit Gold und Silber füllen.9 Er genoss wahrscheinlich ein recht bequemes Leben in Prag, da er sich im Palais Lobkowitz einrichtete und von der böhmischen Bevölkerung verlangte, sie sollte seine Küche nicht nur mit den gewöhnlichen Lebensmitteln versehen, sondern auch mit Ingwer, Safran und Zimt.10
Am 5. August erfuhr Königin Christina in Stockholm von der Eroberung Prags. Sie schrieb sofort an Königsmarck und gab ihm einen Auftrag die Bibliothek und die Kunstkammer betreffend: „Vergesst nicht, Euch darum zu kümmern, mir die Bibliothek und die Raritäten zu schicken, die sich in Prag befinden. Wie Ihr wisst, ist dies das Einzige, was mir wirklich wichtig ist.“11
Die Beute war außergewöhnlich: Gemälde, ganze Bibliotheken, Edelsteine, Skulpturen und noch andere Kostbarkeiten. Nach dem Einfall der Schweden war die kaiserliche Kunst- und Wunderkammer nahezu leer. Nicht nur der Hradschin, sondern auch die Palais und Klöster auf der Kleinseite wurden von den schwedischen Truppen heimgesucht. Der Wert der Beute wurde auf etwa sieben Millionen Reichstaler geschätzt. Die Soldaten nahmen alles Wertvolle mit. Sogar der alte Löwe aus dem Zoo des Kaisers musste nach Stockholm umziehen. Nun galt es, all diese Schätze nach Stockholm zu transportieren. Doch die Schweden waren unter Druck, da der Friede immer näher rückte. Denn was sich nach dem Friedensschluss noch in Prag befand, musste in Prag bleiben. Dies war in Artikel 16 des Westfälischen Friedens vereinbart worden.
Ende September 1648 fingen Königsmarcks Leute an, die Beute einzupacken. Es bleibt jedoch offen, ob es den schwedischen Soldaten wirklich gelang, die Sammlungen noch vor dem Friedensschluss aus Prag wegzubringen und nach Schweden zu transportieren. Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, meint Elišká Fučiková.12 Die Beute wurde auf Wagen und Schiffen in Richtung Dömitz13 gebracht, wo sie während des Winters gelagert wurde. Im Frühling 1649 wurde sie von dort weiter nach Wismar gesandt. Ende Mai 1649 traf die Beute schließlich in Stockholm ein. Am 30. Mai 1649 wurde im Reichsrat erwähnt, dass die Gegenstände angekommen seien. Die Königin sprach von der Schönheit der Objekte und plante einen Anbau an das Schloss, um die Gegenstände dort gut zu verwahren.14

Kriegsbeute als Mittel zur Steigerung des kulturellen Ansehens

Die schwedische Historikerin Barbro Bursell meint „[e]in guter Fürst sollte auch Mäzenat für Kunst, Gelehrtheit, Wissenschaft und Literatur sein. Daher gab es in den Schlössern der Fürsten nicht nur sogenannte Kunst- und Wunderkammern und Rüstkammern sondern auch Gemäldegalerien und Bibliotheken.“15
Um die Bedeutung der Kriegsbeute für die schwedische Krone zu verstehen, muss man sich vor Augen halten, dass Schweden zu Beginn des 17. Jahrhunderts als ein an Kunstschätzen und kulturell armes Land galt. Der schwedische Adel lebte relativ bescheiden, wenn man ihn mit vielen anderen Ländern Europas vergleicht. Gustav Vasa, Christinas Großvater, ist eher dafür bekannt, „Bücher geschlachtet zu haben, statt sie zu sammeln“.16
Nachdem Gustav II. Adolf (1594–1632) im Jahr 1611 schwedischer König geworden war, verfolgte er das Ziel, Schweden als europäischen Machtfaktor zu etablieren. Der Weg, dieses Ziel zu erreichen, führte nicht nur über die Schlachtfelder. Der König wollte die Effizienz des Staatsapparats steigern, die Bibliotheken füllen, der katholischen Kirche schaden und zusätzlich sein eigenes Image stärken. Er dachte, die schwedische „Kulturarmut“ könnte durch Kriegsbeute beseitigt werden. Im Jahr 1631 schickte Gustav II. Adolf eine Vollmacht an seinen Mitarbeiter in Mainz, in der er schrieb: „[…] alle die Bibliotechen und privaten Bücher, so im Schlosse, undt in den verlauffenen Collegijs, Schulen, Clostern, oder sonsten in den verlauffenen Häusern zu Mäintz gefundenen werden Unsert wegen und zu Chron Schweden besten […] arrestieren.“17 Die Einstellung, mit Hilfe von Kriegsbeuten Kunst- und Kulturgegenstände zu sammeln, existierte in Schweden also schon vor der Plünderung von Prag 1648, doch war bis dahin noch nie der Fall eingetreten, dass eine so reiche Kriegsbeute erhalten wurde.18

Häufig wird angenommen, dass sich die meisten Gegenstände aus der Beute von Prag noch immer in Schweden befinden. Das ist aber nur bedingt der Fall. Vieles befindet sich zwar immer noch im Besitz von Museen, Archiven, Bibliotheken, Kirchen und Privatpersonen. Der Verbleib vieler anderer Besitztümer ist aber ungewiss. Königin Christina verschenkte einige wertvolle Bücher und Kunstschätze, als sie noch in Schweden lebte. Als sie Schweden im Jahr 1654 verließ, nahm sie einen Teil der Sammlungen nach Rom mit. Sowohl anlässlich des Stockholmer Schlossbrandes von 1697 als auch durch den Brand im Schloss von Åbo/Turku in Finnland19 1827 wurden viele Gegenstände zerstört. Einige Teile der Beute, vor allem Gegenstände aus Silber, wurden eingeschmolzen oder gingen verloren. Andere Kriegsbeutestücke wiederum wurden durch Erbteilungen oder auch durch Verkauf zerstreut. Das sind einige Gründe, warum ein Teil der von den schwedischen Truppen eroberten Beute heute auch im Ausland zu finden ist. Schließlich gilt es zu bedenken, dass ein Teil der Kriegsbeute gar nie schwedisches Gebiet erreichte. Einige Offiziere der schwedischen Armee waren nicht schwedischer Herkunft und nahmen die Gegenstände in ihre Heimat mit, außerdem waren die Transporte unsicher.

Plünderung – Ein Verbrechen?

Im 17. Jahrhundert wurde Plünderung nicht als ein Kriegsverbrechen angesehen.20 Während des Dreißigjährigen Krieges galt Kriegsbeute nicht als Diebesgut, sondern war mit der Eroberung von Territorien oder Geld gleichgesetzt. Die geänderten Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse wurden im Friedensabkommen formal geregelt. Die Frage der Kriegsbeute wurde von Hugo Grotius21 ausführlich in De jure belli ac pacis diskutiert. Seine Ansichten wurden sowohl von der schwedischen Krone und auch von den Besiegten akzeptiert. Grotius gilt als Bahnbrecher für völkerrechtliche Gesetzgebung. In der Frage der Kriegsbeute vertrat er die Meinung, dass das göttliche Gesetz den Eroberern das Recht gab, Kriegsbeute zu nehmen, wenn die belagerte Stadt nicht das Angebot einer Kapitulation annahm.22 Heute gelten die Plünderung und Zerstörung von Kunstschätzen selbstverständlich als Kriegsverbrechen. Die Sachlage hat sich also grundlegend geändert.23
Die Frage nach der Kriegsbeute des Dreißigjährigen Krieges ruft im heutigen Schweden nicht selten Verlegenheit hervor. Lars Munkhammar hat diese Frage erörtert. Er schreibt, es gäbe gewiss verschiedene Gründe für die schwedische Verlegenheit, die folgenden drei seien aber die wichtigsten: das nationale Selbstverständnis, ein „kultureller Minderwertigkeitskomplex“ und die Assoziation mit Kriegsverbrechen.24
Es ist mehr als 200 Jahre her, dass Schweden an einem Krieg teilnahm. Daher ist das Bild als friedliches Land ein Teil der nationalen Identität Schwedens geworden. In Schweden ist man heutzutage sehr stolz auf die Peacekeeping-Einsätze, an denen Schweden teilnimmt und in deren Rahmen beispielsweise FriedensvermittlerInnen an Krisenherde entsendet. Da passt es nicht zum schwedischen Selbstverständnis, als Plünderer bezeichnet zu werden.25

Die Kriegsbeute aus Prag – Was haben die schwedischen Truppen alles mitgenommen?

Im Mai 1649 kam also ein großer Teil der Kriegsbeute in Stockholm an. Selbstverständlich behielt sich Königsmarck einige wertvolle Gegenstände, vor allem Waffen aus der kaiserlichen Rüstkammer, die er in sein Schloss Agathenburg brachte.26 Die Inventarliste dieser Stücke liegt im Reichsarchiv in Stockholm.27

Bücher
Viele Bücher in den älteren Sammlungen der schwedischen Bibliotheken waren eindeutig Kriegsbeute. Rechtlich war diese aber, wie bereits erwähnt, kein Diebesgut. Lars Munkhammar meint dazu, dass man als Bibliothekar in einer Bibliothek mit einem großen Bestand an Kriegsbeute mitunter zu hören bekommt, dass die Bücher zurückgeben werden sollten, doch bitte aber niemand darum, Schonen an Dänemark zurückzugeben.28
Lenka Veselá schreibt, dass die schwedischen Truppen die zwei größten Bibliotheken, die auf tschechischem Boden gegründet worden waren, die Rosenbergische und die Dietrichsteinsche (1646) erbeutet hatten. Die Dietrichsteinsche stammte aber nicht aus Prag, sondern aus Nikolsburg (Mikulov). Dadurch kamen gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges mehr als 20.000 Bücher aus Böhmen und Mähren nach Schweden.29 Die beiden Codices Gigas und Argenteus sind wohl die bekanntesten und wertvollsten Bücher, die aus Prag mitgenommen wurden.
Der Codex Gigas stammt aus dem kaiserlichen Schloss Hradschin. Das riesige Buch (89 x 49cm groß und 75kg schwer) ist eine Pergamenthandschrift. Der Name soll auf eine Legende zurückgehen, der zufolge das Werk mit Hilfe des Teufels während einer einzigen Nacht geschrieben worden sei. Eine andere Version bezieht sich auf ein großes Teufelsbild im Buch.30 Im Jahr 1594 wurde der Codex aus dem Kloster Broumov in der Nähe von Prag auf den Hradschin transportiert – weil sich Kaiser Rudolf den Band ausborgen wollte. Als die Handschrift nach Stockholm kam, wurde sie in der Schlossbibliothek aufgestellt, bis sie im Jahr 1878 in die Kungliga Biblioteket (Königliche Bibliothek, Stockholm) kam.31
Der Codex Argenteus, ein gotisches Evangeliar, wurde vermutlich im sechsten Jahrhundert in Ravenna verfasst. Nach dem Niedergang der Gotenherrschaft in Italien ist das weitere Schicksal des Codex Argenteus unbekannt. Im 16. Jahrhundert kam er ins Kloster Werden und danach in die Schatzkammer von Kaiser Rudolf. Nachdem das wertvolle Buch in Stockholm eingetroffen war, gelangte es in die Bibliothek der Königin.32 Als Christina im Jahr 1654 abdankte und Schweden verließ, war sie in Eile und ihren Bibliothekaren noch Geld schuldig. Ihre Schulden beglich die Königin u.a. mit Büchern und so erhielt ihr Bibliothekar Isaac Vossius den Codex Argenteus. Es ist nicht genau festzustellen, wann er ihn genau bekommen hat, aber vermutlich während der Reise Königin Christinas nach Rom. Im Jahr 1662 kaufte Magnus Gabriel de la Gardie den Kodex von Vossius. 1669 schenkte de la Gardie eine große Sammlung von Handschriften, darunter auch den Codex Argenteus, der Universität Uppsala.33 Der Kodex kam also als Geschenk nach Uppsala. In der Debatte um die Kriegsbeute sind diese beiden Codices wahrscheinlich die umstrittensten Beutestücke. Von den beiden Werken hat der Codex Gigas die stärkste Anknüpfung an Böhmen, da er u. a. Cosmas’ Böhmische Chronik enthält.34
Auch wenn meistens über diese beiden Codices gesprochen wird, haben die schwedischen Truppen auch viele andere große und wertvolle Buchsammlungen aus Prag mitgenommen. In der königlichen Burg in Prag befand sich beispielsweise die Ursini-Rosenbergische Bibliothek, die erst 1647 nach Prag gebracht worden war. Diese Sammlung war laut Otto Walde eine der vornehmsten Sammlungen ihrer Zeit und wurde durch Peter Vok gegründet. Als Peter Vok als letzter seines Geschlechts 1611 starb, erbte Johann Georg von Schwanberg u. a Wittingau und das Rosenberg-Palais auf dem Hradschin in Prag. Da Schwanberg der böhmischen Freiheitsbewegung angehörte, wurden alle schwanbergischen und ehemals rosenbergischen Schlösser nach der Schlacht am Weißen Berg konfisziert und gehörten demnach dem Kaiser.
Im Jahr 1637, als sie mit Wladislaus IV. von Polen vermählt wurde, erhielt Erzherzogin Cäcilia Renata35 Wittingau. Nach ihrem Tod im Jahr 1644 gelangte Wittingau an ihren Bruder Kaiser Ferdinand III. Er schätzte die Bibliothek sehr und ließ sie 1647 nach Prag bringen.36 Mit der Sammlung für diese Bibliothek war schon im 14. Jahrhundert in Südböhmen begonnen worden. Sie ist auch einzigartig wegen des vierbändigen Katalogs, der von dem Bibliothekar der Familie Rosenberg, Václav Březan, zwischen 1602 und 1611 erstellt wurde. Dieser Katalog befindet sich heute in der Königlichen Bibliothek in Stockholm. Die Bücher aus der Rosenbergischen Bibliothek sind in Stockholm, aber auch in Strängnäs, Västerås und Åbo/Turku zu finden. Königin Christina sandte zahlreiche Bücher an die neu gegründeten Grammatik-Schulen dieser Städte, die sie für den Unterricht benötigten. Einige der Rosenbergischen Bücher hat sie auch an Privatpersonen verschenkt, beispielsweise an Magnus Gabriel de la Gardie. Durch die schon erwähnten Schlossbrände in Stockholm und Åbo/Turku sowie auch jenen von 1864 in Strängnäs sind zahlreiche Bücher verloren gegangen. Heute befinden sich 368 Bücher in Strängnäs. Veselá schätzt, dass zwischen fünf bis zehn Prozent des ursprünglichen Bestands immer noch vorhanden sind.37
Im Hradschin befand sich auch eine ältere königliche Bibliothek, die 1648 gleichfalls nach Schweden geschickt wurde. Laut Walde finden sich in den Quellen keine Hinweise darauf, also wissen wir nicht, wie groß sie war oder welche Bücher sie enthielt.38 Auch viele Adelspaläste, die auf der Kleinseite lagen, wurden von den schwedischen Truppen geplündert. Die Bibliotheken aus dem Strahov-Kloster, dem Eggenberg-Palast und dem Collegium Carolinum wurden nach Schweden transferiert. Oberst Georg von Knorring und ein finnisches Regiment plünderten das Strahov-Kloster. So kamen einige wertvolle Bücher auch in das heutige Finnland, wo viele dem Schlossbrand in Åbo/Turku 1827 zum Opfer fielen.39
Königsmarck wollte sich die Bibliothek des Thomasklosters aneignen. Sein Feldprädikant Johann Klee erhielt den Auftrag, diese aus 10.000 Büchern bestehende Sammlung zu übernehmen. Laut der Klosterchronik soll aber Klee die geplünderten Bücher zurückgegeben haben, als der Abt ihm sechs silberne Löffel und einen goldenen Becher statt der Bücher anbot.40
Christinas Bibliothekar, Isaac Vossius, hatte den Auftrag bekommen, die Organisation der neuen Bibliotheken zu übernehmen. Diese Arbeit beendete er im März 1651, danach wurde mit der Katalogisierung begonnen. Die Bibliothek wurde in 21 Abteilungen geordnet, aber nur zwei Bände wurden fertiggestellt.41
In der Wenzelskapelle im Prager Veitsdom wurde das Böhmische Kronarchiv verwahrt. Dieses wurde selbstverständlich auch mitgenommen. Einige der Bücher und Dokumente wurden um etwa 1690 von dem österreichischen Gesandten in Stockholm, Graf Anton Johann Nostiz, um 1.000 Dukaten zurückgekauft.42 Ein kleiner Teil befindet sich noch immer im Reichsarchiv, der Rest wurde durch den Schlossbrand zerstört. Heute findet man im Reichsarchiv u. a. einen Band mit dem Titel „Kaiser Ferdinand III. Archiv 1646–48“. Er enthält hauptsächlich Briefe von fürstlichen Personen an den Kaiser und ein Konvolut mit alten Familienpapieren, die Erzherzog Karl von Innerösterreich, dem Vater von Kaiser Ferdinand II., gehört hatten.43
Alexander Erskein war ein Spezialist für Archivalien und machte in Prag reiche Beute. Seine Bibliothek ist heute weit verstreut und es ist schwer zu rekonstruieren, woher seine Bestände kamen. Es ist aber zu vermuten, dass sie aus der Rantzauer Bibliothek und dem Collegium Carolinum stammen könnten.44 Erskein schreibt selbst: „Der Raub, den ich im Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff einpacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben könnet.“45 Im Staatsarchiv Hannover, wo sich das Archiv von Erskein befindet, sind 208 Nummern registriert. Das meiste ist aber später an österreichische Archive zurückgegeben worden.46 Am Ende des Kataloges seiner Bibliotheken und Archive, in dem die Handschriften angeführt sind, finden sich mehrere böhmische und österreichische Archivalien. Die meisten stammen aus dem Böhmischen Kronarchiv und dem Hradschin.47

Gemälde
Die Kunstsammlung in Prag bestand aus fast 500 Gemälden, ein wesentlicher Teil davon umfasste Kunst aus Deutschland und den Niederlande. Dieser verblieb in Stockholm, als Christina Schweden 1654 verließ. Heute findet man etwa 30 Gemälde aus der Prager Sammlung im Nationalmuseum in Stockholm und genauso viele im Schloss Gripsholm. Leider sind auch hier viele der Gemälde dem Schlossbrand vom 1697 zum Opfer gefallen.48
Als Christina abdankte und Schweden verließ, nahm sie etwa 40 bis 50 Gemälde aus der Prager Beute mit, vor allem Stücke aus der italienischen Sammlung, da ihr die italienischen Bilder besonders gefielen,49 wie sie selbst festhielt.50
Heutzutage findet man in den schwedischen Sammlungen einige Darstellungen, die höchstwahrscheinlich vom Hofmaler Rudolfs II., Giuseppe Arcimboldo, gemalt wurden. Diese wurden von Christina nicht geschätzt, also blieben sie in Schweden. In Gripsholm hängt das Gemälde Der Jurist. Es gelangte in den 1860er Jahren in die Sammlungen des Nationalmuseums, als man dort die Verantwortung über die Gemäldesammlung des Schlosses Gripsholm übernahm. Das Motiv stimmt mit einem Kunstwerk von der Prager Beute überein, das es in den Sammlungen der Königin gab.51
In Skokloster hängt das Gemälde Rudolf II. als Vertumnus,52 eines der bekanntesten Bilder aus der Prager Beute. Wie das Bild in dieses Schloss gelangte, bleibt im Dunkeln. Eine Vermutung besteht darin, dass die Königin Vertumnus der Familie Brahe geschenkt oder verkauft hat. Nach dem Tod von Per Brahe im Jahr 1680 wurde es in einem Nachlass-Inventar im Schloss Bogesund angeführt. Dort ist u. a. ein Bild verzeichnet, das als „ein Stück von Obst zusammengesetzt“ beschrieben wird. Dies könnte sich auf Vertumnus beziehen. Möglicherweise gelangte das Gemälde auf dem Erbweg nach Skokloster, wo es erst 1845 als Vertumnus erwähnt wird.

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Guiseppe Arcimboldo,
Vertumnus, 1591. Fotograf: Erik Lernestål, Skoklosters slott (CC PD).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Hallwylska Museum (Stockholm) hängt das Gemälde Pomona von Frans (Floris) de Vrient. Das Gemälde stammte aus der Kunstkammer Rudolfs II. und kam als Kriegsbeute nach Schweden. Zuerst befand es sich in den Sammlungen Christinas, dann kam es nach Österbybruk an die Familie Grill. Österbybruk AG versteigerte das Gemälde im Jahr 1916 bei Bukowskis an die Familie Hallwyl.53
Das Gemälde Der Bibliothekar wird schon 1756 in Skokloster erwähnt. Dabei handelt es sich höchst wahrscheinlich um eine frühe Kopie.54
Andere Gemälde wiederum verschenkte und verkaufte die Königin, beispielsweise erhielt König Philipp IV. aus Spanien Adam und Eva von Dürer als Geschenk.
Im Östergötlands Museum in Linköping gibt es ein Gemälde, das wahrscheinlich aus Prag stammt. Es handelt sich um Adam und Eva (Sündenfall) von Hans Cranach (zugeschrieben). Wie dieses Gemälde nach Linköping kam, ist bemerkenswert. In der Prager Beute sollen sich drei, als Sündenfall bezeichnete Gemälde von Cranach befunden haben. Eines davon gelangte in den Besitz der schwedischen Königin. Was danach geschah, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Möglicherweise schenkte die Königin das Gemälde dem Feldherrn Robert Douglas, der ein Schloss in der Nähe des Pfarrhofs von Sjögestad besaß. Als das Schloss niederbrannte, wurde das Gemälde in einer Auktion verkauft und landete in dem nahegelegenen Pfarrhof. Dort hing das Gemälde angeblich in einem Schuppen. Im Jahr 1884 fand eine Auktion auf dem Pfarrhof statt und der Landespolizeikommissar der Krone, J.P. Johansson, kaufte das Gemälde und schenkte es dem Museum. Diese Geschichte ist ein gutes Beispiel für das weitere Schicksal vieler Objekte aus der Prager Kriegsbeute. Es ist heute nicht mehr mit Sicherheit festzustellen, wo sie sind oder wie sie dort, wo sie sich nun befinden, hinkamen.
Im Östergötlands Museum gibt es noch ein weiteres Gemälde von Cranach, das aus Prag stammen könnte. Es handelt sich um das Gemälde Hirschjagd. Es kam 1895 als Geschenk in das Museum, seine Vorgeschichte ist ungeklärt.55 Olof Granberg meint, dieses Gemälde in Linköping entspreche der Nummer 943 einer Abschrift eines Inventars der Kaiserlichen Schatz- und Kunstsammlung in Prag vom Jahre 1621.56 Die Rückseite des Gemäldes mit eventuellen Zeichnungen war nicht dokumentiert worden, als es im Jahr 1938 abgehobelt und paketiert wurde.57

Skulpturen
Aus Prag wurden Skulpturen (u. a. von de Vries, Giambologna und Leoni) nach Stockholm gebracht, die überwiegend aus Bronze oder Marmor bestanden, da man annahm, dass diese den Transport unbeschadet überstehen würden.58
Sehr bekannt aus der Prager Kriegsbeute sind die Bronzeskulpturen von Adrian de Vries. Die schwedischen Truppen nahmen Skulpturen aus der kaiserlichen Sammlung nach Schweden mit, aber auch solche, die de Vries für Albrecht von Wallenstein angefertigt hatte. Es war sicher ein besonderer Triumph für die schwedischen Soldaten, die Skulpturen aus dem Garten eines der bekanntesten Feldherren des Dreißigjährigen Krieges zu erbeuten. Als der Cousin der Königin, Pfalzgraf Karl Gustav, im Herbst 1648 in Prag ankam, wohnte er sogar im Palais Wallenstein.
Die Skulpturen wurden Ende des 17. Jahrhunderts im Park von Schloss Drottningholm aufgestellt. Heute stehen nur mehr Kopien im Park, die Originale befinden sich im Museum de Vries in Drottningholm. Dort gibt es die weltweit größte Sammlung von de Vries-Skulpturen. Aber nicht alle stammen aus Prag; einige hatte König Karl X Gustav auch 1659 in Dänemark erbeutet. Einige Beispiele der Skulpturen von de Vries aus der Prager Beute sind Herkules in Streit mit dem Drachen, Frau im Streit mit einem Mann, Herkules, Nessus und Deianeira.59
Auch einige Bronzen aus Wallensteins Palais gelangten mit der Beute nach Stockholm. Als Christina nach Rom reiste, nahm sie mehrere Bronzen mit, darunter wahrscheinlich auch einige von de Vries. Das Inventar, das anlässlich ihres Aufenthalts in Antwerpen gemacht wurde, erwähnt elf größere oder kleinere antike Bronzefiguren und acht mittlere; Herkules, Merkur, Kentauren u. a. Ein Bronzerelief aus Prag, das Kaiser Rudolf zu Pferd, von Musen, Wissenschaften und der Fama begleitet zeigt, gelangte vermutlich in das Arsenal von Stockholm, von wo es 1740 an einen Herrn Brander in London verkauft wurde. Heute steht das Relief in Windsor Castle.60

Andere Gegenstände aus der Prager Kriegsbeute
Die Kunstkammer von Kaiser Rudolf II. umfasste außer Gemälden und Skulpturen auch andere Kostbarkeiten wie Instrumente, Naturalien und Kuriosa.
In der Leibrüstkammer in Stockholm stehen zwei orientalische Rundschilde. Vermutlich waren sie ein Geschenk von Schah Abbas dem Großen von Persien an Kaiser Rudolf II.61 Auch Kaiser Rudolfs II. Sammlung astronomische Instrumente wurden nach Schweden gebracht.62 Im Armeemuseum in Stockholm befindet sich ein Brennspiegel, ein optisches Instrument, das laut Überlieferung ein Beutestück aus Prag sein soll.63
Skokloster besitzt einige Gegenstände, die vermutlich 1648 in Prag geraubt wurden: eine Schale aus Blutjaspis, die vermutlich Ottavio Miseroni, Hofsteinschneider von Kaiser Rudolf II., um etwa 1600 angefertigt hat. Wahrscheinlich ist sie eine Kriegsbeute, es lässt sich aber nicht eindeutig feststellen. Die Grundplatte zu einem Theodolit, signiert von Erasmus Habermel, dem wichtigsten Instrumentenbauer des 16. Jahrhunderts, ist vermutlich auch ein Kriegsbeutestück. Ebenso ein Deckel zu einem verschwundenen Pokal aus dem späten 16. Jahrhundert. Dieser aus Silber gefertigte Teil stammt möglicherweise von Wenzel Jamnitzer, einem der bedeutendsten Gold- und Silberschmiede jener Zeit, der in Nürnberg lebte und auch als Hofgoldschmied bei Rudolf II. tätig war. Ein sehr wichtiger Gegenstand, der vermutlich aus der Kunstkammer in Prag stammt, ist ein Schild, der für die Krönung Maximilians II. in Antwerpen erzeugt worden war. Dieser als ‚Skoklosterschild‘ bezeichnete Schild wird in einem Inventar von 1651 unter der Rubrik ‚Übriges‘ angeführt und als sehr einfach beschrieben.

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Das sogenannte “Skoklosterschild”, Paradeschild nach einer Vorlage von Etienne Delaune, 1564. Fotograf: Jens Mohr, Skoklosters slott (CC BY-SA).

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Behauptung, dass sich in Skokloster reiche Kriegsbeute aus Prag befindet, ist laut Arne Losman64 aber fragwürdig, da Wrangels erster Besuch in Prag erst nach dem Westfälischen Frieden stattfand. Fraglos hat sich Wrangel für die kaiserlichen Sammlungen interessiert und war über ihren Inhalt bestens informiert. Im Archiv von Wrangel (Skoklostersamlingen) befinden sich zwei Inhaltsverzeichnisse aus der Kunstkammer von Prag.65 Zweifelsohne gibt es einige Kriegsbeutestücke in Skokloster. Dies bedeutet aber nicht, dass sämtliche sich im Skokloster befindlichen Stücke aus der Kriegsbeute von Wrangel stammen.

Es lässt sich nicht immer einwandfrei nachweisen, ob ein Gegenstand wirklich aus der Beute aus Prag stammt oder nicht. Im Laufe der Zeit haben Objekte, die noch immer eindeutig als Beutestücke identifiziert werden können, mitunter mehrmals die EigentümerInnen gewechselt. Es bleibt wohl weiterhin ein Desiderat, eine genaue Aufstellung der in Schweden befindlichen Beutestücke aus Prag zu erstellen und ihren heutigen Standort zu finden.
Wie eingangs deutlich gemacht, lag der Fokus dieses Artikels vorwiegend auf schwedischem Material. In einem weiteren Schritt wäre es selbstverständlich sehr interessant, Quellen und Literatur aus Österreich und Tschechien damit zu vergleichen.

Printversion: Frühneuzeit-Info 26, 2015, S. 240–248.

  1. Für weiterführende Literatur vgl. Fritz Redlich: De praeda militari: looting and booty 1500–1815, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 39 (1956), S. 1–79; Volker Michael Strocka (Hg.): Kunstraub – ein Siegerrecht? Historische Fälle und juristische Einwände, Berlin: W. Arenhövel 1999 []
  2. Odowalsky wurde von Königsmarck am 30. Mai in schwedische Dienste übernommen. Ernst Höfer: Das Ende des Dreißigjährigen Krieges, Graz/Wien/Köln: Böhlau 1998, S. 216. []
  3. Theatrum Europaeum, Bd. 6, Frankfurt am Main: Merian 1663, S. 318. []
  4. In Schweden wurde erst im Jahr 1753 die gregorianische Zeitrechnung eingeführt. Daher die beiden Daten. []
  5. Theatrum Europaeum (wie Anm. 3), S. 327. []
  6. Försvarsstabens krigshistoriska avdelning (Hg.): Från Femern och Jankow till Westfaliska freden, Stockholm: Generalstabens Litografiska Anstalts Förlag 1948, S. 313. []
  7. Peter Englund: Ofredsår, Stockholm: Atlantis 1993, S. 473: „Svenska soldater sågs mäta upp tagna mynt, icke ett för ett, utan hatt för hatt.“ []
  8. Hans Christoph Königsmarck an Johan Oxenstierna, 20./30. Juli 1648, in: Reichsarchiv, Stockholm [RASto], Oxenstiernska samlingen, Vol. E 964. []
  9. Theatrum Europaeum (wie Anm. 3), S. 328. []
  10. Englund: Ofredsår (wie Anm. 7), S. 477. []
  11. Acta Pacis Westphalicae (APW): Die schwedischen Korrespondenzen, IIC, 4/2, Münster: Aschendorff 1994, S. 669 „Glöm ej att tillvarataga och skicka mig biblioteket och de rariteter som finns i Prag; som Ni vet är detta det enda jag bryr mig riktigt om.”Alle Übersetzungen, sofern nicht anders angegeben, stammen von der Autorin diese Artikels. Christina schrieb darüber auch ihrem Cousin am 26. August 1648. []
  12. Elišká Fučiková : Das Schicksal der Sammlungen Rudolfs II. vor dem Hintergrund des Dreißigjährigen Krieges, in: Klaus Bußmann/Heinz Schilling (Hg.): 1648: Krieg und Frieden in Europa, Münster 1998, Bd. 2, S. 173–180, hier S. 178. []
  13. Dömitz liegt in Südwesten des Landes Mecklenburg an der Elbe. []
  14. Svenska Riksrådens protokoll (SRP), 30. Mai 1649, Bd. XIII 1649, Stockholm: Norstedts & Söner 1912, S. 97. []
  15. Barbro Bursell: Krigsbyten i svenska samlingar, in: Barbro Bursell (Hg.): Krigsbyte/War-Booty, Värnamo: Fälth&Hässler AB 2007, S. 13–48, hier S. 17: „En god furste skulle också vara mecenat för konst och lärdom, vetenskap och litteratur. Därför inrymde de europeiska fursteslotten inte bara s.k. Kunst- und Wunderkammern och rustkamrar utan även tavelgallerier och bibliotek.“ []
  16. Eva Nylander: Historien om drottningens bibliotek, in: Populär Historia 5 (1999), S. 69–72, hier S. 70: „… att ha slaktat böcker än för att ha samlat dem.“ []
  17. Bursell: Krigsbyten (wie Anm. 15), S. 28. []
  18. Bursell: Krigsbyten (wie Anm. 15), S. 18ff. []
  19. Finnland war damals ein Teil von Schweden. []
  20. Lars Munkhammar: Alla dessa böcker från kriget, in: Kerstin Abukhanfusa (Hg.): Mare Nostrum, Stockholm: Riksarkivet 1999, S. 214–227, hier S. 221. Für weitere wichtige Literatur bzgl. der Frage des rechtlichen Charakters von Kriegsbeute im 17. Jahrhundert vgl. Redlich: De praeda militari und Strocka (Hg.): Kunstraub – ein Siegerrecht? (wie Anm.1) []
  21. Hugo Grotius war Axel Oxenstiernas Vertrauter und schwedischer Gesandter in Paris. []
  22. Vgl. Erik Norberg: Krigets lön, in: Barbro Bursell (Hg.): Krigsbyte/War-Booty, Värnamo: Fälth&Hässler AB 2007, S. 69–82, hier S. 72. []
  23. Munkhammar: Alla dessa böcker från kriget (wie Anm. 20), S. 218. []
  24. Ebd., S. 220f. []
  25. Ebd. []
  26. Christian Kammann: Die Agathenburg. Geschichte eines bremischen Herrenhauses und seiner Gärten, Stade: Hansa-Drückerei Stelzer 1988, S. 44. []
  27. RASto, Rydboholmssamlingen, vol. E 7872. []
  28. Munkhammar: Alla dessa Böcker från kriget (wie Anm. 20), S. 216f. []
  29. Lenka Veselá: Aristocratic Libraries from Bohemia and Moravia in Sweden, in: Sofia Nestor (Hg.): War Booty. A common European cultural heritage. An international symposium at the Royal Armoury 29–31 May 2008, Stockholm: Livrustkammaren 2009, S. 147–155, hier S. 147. []
  30. Munkhammar: De många och stora bokroven, in: Barbro Bursell (Hg.): Krigsbyte/War-Booty, Värnamo: Fälth&Hässler AB 2007, S. 83–98, hier S. 94. []
  31. www.kb.se/codex-gigas/Svensk-Codex-Gigas/long/handskriftens/rudolf-ii , Zugriff: 31. März 2015. []
  32. Munkhammar: Alla dessa Böcker från kriget (wie Anm. 20), S. 225. []
  33. Lars Munkhammar: Silverbibeln. Theoderiks bok, Trelleborg: Carlsson 1998, S. 219. []
  34. Munkhammar: Alla dessa Böcker från kriget (wie Anm. 20), S. 225. []
  35. Sie war die jüngste Tochter Kaiser Ferdinands II. []
  36. Otto Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten, Stockholm och Uppsala: Almqvist & Wiksell 1920, S. 308ff. []
  37. Veselá: Aristocratic Libraries (wie Anm. 29), S. 150. []
  38. Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten (wie Anm. 36), S. 321. []
  39. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=11653. Zugriff: 28.März 2015, Georg von Knorring soll ein Heiligenbild und die Kasse der Kirche aus dem Strahov-Kloster mitgenommen haben. []
  40. Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten (wie Anm. 36), S. 325. []
  41. Ebd., S. 330f. []
  42. Ebd., S. 328. []
  43. Ebd. []
  44. Ebd., S. 326. []
  45. Heiko Droste: Im Dienst der Krone. Schwedische Diplomaten im 17.Jahrhundert, Münster: LIT Verlag 2006, S. 391. []
  46. Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten (wie Anm. 36), S.329. []
  47. Ebd., S.328. []
  48. Görel Cavalli-Björkman: Konsten som krigsrov, in: Barbro Bursell (Hg.): Krigsbyte/War-Booty, Värnamo: Fälth&Hässler AB 2007, S.99–114, hier S. 104. []
  49. Walde: Storhetstidens litterära krigsbyten (wie Anm. 36), S. 9. []
  50. www.kb.se/codex-gigas/Svensk-Codex-Gigas/long/handskriftens/rudolf-ii, Zugriff: 28. März 2015. []
  51. E-Mail von Eva-Lena Karlsson, Nationalmuseum, 30. Mai 2014. []
  52. Cavalli-Björkman: Konsten som krigsrov (wie Anm. 48), S. 107. []
  53. Bengt Kylsberg: Frans (Floris) de Vrient, in: Konst att se, Värnamo: Fälth&Hässler AB 2008, S. 30–32, hier S. 32. []
  54. E-Mail von Bengt Kylsberg, Intendent, Skokloster, 25. Juni 2013. []
  55. E-Mail von Marietta Douglas, Östergötlands museum, 6. August 2014. []
  56. Olof Granberg: Svenska konstsamlingars historia I, Stockholm 1929. []
  57. http://www.konstdigitalt.se/tyskland-österrike/lucas-cranach-d.ä.-11933797, Zugriff: 12. Februar 2015. []
  58. Fučiková: Das Schicksal der Sammlungen Rudolfs II. (wie Anm. 12), S. 178. []
  59. De Vries’ Bronze Herkules, Nessus und Deianeira gelangte in den Besitz von König Ludwig XIV. und befindet sich heute in Paris, vgl. dazu den Veranstaltungsbericht von Caroline Mang und Julia Strobl in diesem Heft. []
  60. Görel Cavalli-Björkman: Krigsrov från München, Prag och Fredriksborg i Nationalmuseum, in: Sofia Nestor/Carl Zarmén (Hg.): Krigsbyten i svenska samlingar. Rapport från Seminarium i Livrustkammaren 28. März 2006, S. 79–91, hier S. 82ff. []
  61. Sofia Nestor: Krigsbyten i Livrustkammaren, in: Sofia Nestor/Carl Zarmén (Hg.): Krigsbyten i svenska samlingar. Rapport från Seminarium i Livrustkammaren 28. März 2006, S. 57–67, hier S. 61. []
  62. Ulf Hamilton: NM301.573:s märkliga resor, in: Sofia Nestor/Carl Zarmén (Hg.): Krigsbyten i svenska samlingar. Rapport från Seminarium i Livrustkammaren 28. März 2006, S.93–101, hier S. 97. []
  63. Arne Holmberg: En optisk dyrgrip – Brännspegeln i Armémuseum, in: Föreningen Armémuseivänner, Meddelande XI, Kung. Armémuseum, Stockholm: Armémuseum 1950, S. 99–105, hier S. 100. []
  64. Arne Losman: Carl Gustav Wrangel, Skokloster und Europa – Manifestation von Macht und Ehre in schwedischer Großmachtzeit, in: Klaus Bußmann/Heinz Schilling (Hg.): 1648: Krieg und Frieden in Europa, Bd. 2, S. 639–648. []
  65. RASto, Skoklostersamlingen, vol. E 8578. []

Das Hofquartierwesen im frühneuzeitlichen Wien

dißes ambt, so nicht gibt, sondern nimbt, und eben darumben von allen seiten angefeindet ist
Das Hofquartierwesen im frühneuzeitlichen Wien1

Von Maximilian Maurer (Wien)

I. Das Hofquartierwesen in Wien als Forschungsdesiderat

Die Erforschung von Fürstenhöfen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit hat Konjunktur. Dabei geht es nicht mehr allein um eine auf Eliten fokussierte Geschichte politischer Macht, sondern zunehmend auch um eine Geschichte der Bewältigung großer organisatorischer Herausforderungen unter spezifisch frühneuzeitlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Außenbeziehungen der Fürstenhöfe, also die zahlreichen Verflechtungen, Berührungspunkte, mitunter aber auch Bruchlinien wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher und symbolisch-zeremonieller Natur zwischen Bürgerschaft und Hof sind in jüngerer Zeit zunehmend in das Blickfeld der Forschung gerückt.2 Selbiges kann auch für den kaiserlichen Hof in Wien konstatiert werden. Über weite Strecken der Frühen Neuzeit war der Kaiserhof mit der Stadt Wien in einer ambivalenten Beziehung verbunden.3 Der Titel einer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt bedeutete für die Bürgerschaft zugleich eine Chance und eine Bürde: Die Anwesenheit des Hofes und der Zentralbehörden, mithin die Gegenwart zahlreicher konsumfreudiger Adeliger, subalterner Hofbediensteter und Kanzleipersonals war einerseits ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und bot der bürgerlichen Selbstdarstellung eine eindrucksvolle Bühne.4 Andererseits war der Hof zugleich ein sozialer und rechtlicher Fremdkörper in der Stadt, dessen Präsenz besondere Eingriffe und Maßnahmen des Stadtherrn zeitigte, die nicht immer mit den Interessen der Bürgerschaft in Einklang standen.5

Das Hofquartierwesen stellt in dieser Hinsicht einen erstrangigen Untersuchungsgegenstand dar, wird doch auf keinem anderen Gebiet die Residenzfunktion Wiens so deutlich greifbar wie in der Einquartierung des Hofpersonals in die dem bürgerlichen Magistrat unterstellten Häuser der Stadt. Zwar machten die habsburgischen Herrscher auch in anderen Städten von ihrem Gastungsrecht Gebrauch,6 die Stadt Wien wurde aber, nachdem sie sich im frühen 17. Jahrhundert langfristig als Hauptresidenz durchsetzte, in ganz besonderem Maße davon geprägt. Über zwei Jahrhunderte hindurch hatten die EigentümerInnen hofquartierpflichtiger Häuser in Wien den Hofangehörigen einen Teil ihrer Häuser als Hofquartier zur Verfügung zu stellen, wofür die Quartiernehmenden lediglich eine sehr geringe, bei einem Drittel des marktüblichen Niveaus angesetzte Miettaxe zu entrichten hatten. So verwundert es nicht, dass die Quartierfrage bis zur Ablösung der Naturalquartiere durch Quartiergelder unter Kaiser Joseph II. ein ständiger Beschwerdepunkt der Bürgerschaft blieb.7 Die Situation wurde zusätzlich durch die rasche Zunahme des Bedarfs an Hofquartieren im 17. und 18. Jahrhundert verschärft: Während unter Kaiser Matthias im Jahr 1612 die hofquartierberechtigten Hofangehörigen und das Personal der Zentralbehörden noch etwa 800 Personen ausmachten, war diese Zahl zu Beginn des 18. Jahrhunderts unter Kaiser Karl VI. auf etwa 2.175 Personen angestiegen.8

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das hier vorgestellte Forschungsvorhaben mit der Hofeinquartierung im frühneuzeitlichen Wien. Das Hofquartierwesen soll als Gegenstand einer Herrschaftsbeziehung zwischen Stadtherrn und Stadt verstanden und im Hinblick auf seine Legitimierung, Normierung sowie seine Verwaltungspraxis analysiert werden. Obwohl das Thema schon mehrfach von der Forschung aufgegriffen wurde, ist seine systematische Behandlung im eben skizzierten Spannungsfeld bis heute ausständig geblieben.9 Elisabeth Lichtenberger interessierte sich in ihrer bis heute unverzichtbaren Studie zur Entwicklung Wiens von der mittelalterlichen Bürgerstadt zur barocken Residenzstadt vornehmlich für die in den Hofquartierbüchern (dazu unten mehr) enthaltenen Daten, kaum aber für deren Entstehungskontext oder das Hofquartierwesen als Konfliktgegenstand zwischen Hof und Bürgerschaft.10 Ganz anders gelagert war die Arbeit von Josef Kallbrunner, der dem Hofquartierwesen in den 1920er-Jahren einen Aufsatz widmete.11 Er entwarf von der Situation in Wien ein düsteres, von Willkür der Hofangehörigen gegenüber der Bürgerschaft geprägtes Bild, das nicht zuletzt aufgrund der parteiergreifenden Untertöne gegen die „Höflinge“ und für die vermeintlich „bürgerlich bodenständige Bevölkerung“12 einer Revision bedarf. In eben diese Richtung wies bereits die Monographie von John P. Spielman aus dem Jahr 1993, der die Beziehung zwischen der Stadt Wien und dem Kaiserhof zumindest teilweise als „a story of negotiation and compromise“13 verstanden wissen wollte und dem Hofquartierwesen dabei besondere Aufmerksamkeit zuteil werden ließ.14 Jedoch warf Spielmans breiter angelegte Arbeit nur Schlaglichter auf einzelne Aspekte des Quartierwesens, ohne die großen Entwicklungslinien systematisch nachzuzeichnen oder die vorhandenen Quellen umfassend zu sichten und auszuwerten. Als bislang fundierteste Auseinandersetzung mit dem Hofquartiersystem muss schließlich die Dissertation von Ernestine Waniek aus dem Jahr 1931 erwähnt werden, die sich dem Hofquartierwesen unter dem Blickwinkel einer „Beamtengeschichte“ annäherte und nach wie vor von Wert ist.15

II. Quellen und blinde Flecken

Die Quellenlage für das Hofquartierwesen in Wien ist verhältnismäßig gut, lässt aber dennoch einige Lücken offen. Die dichteste Überlieferung stellen die im Österreichischen Staatsarchiv, Abteilung Finanz- und Hofkammerarchiv befindlichen Bestände des kaiserlichen Hofquartieramtes dar. Dieses kleine Amt war mit der Unterbringung des Hofes sowohl in Wien als auch im Rahmen von Hofreisen – die im vorgestellten Projekt weitgehend ausgeklammert bleiben – betraut. Es unterstand direkt dem Obersthofmarschall, einem der vier obersten Hofämter des Kaiserhofes, und umfasste, was die alltäglichen Quartiergeschäfte anbelangte, eine Hofquartiermeister-, sechs Hoffourier- und eine Amtsschreiberstelle.16 Das Personal rekrutierte sich überwiegend aus der höherrangigen Dienerschaft hochadeliger, bei Hof etablierter Familien.17 Zu den Kernaufgaben des Quartieramtes zählte vor allem die Requirierung der Hofquartiere im Zuge der sogenannten „Quartierbeschreibungen“, die Entscheidungsvorbereitung für den Obersthofmarschall in den laufenden Quartiergeschäften (Durchführung von Lokalaugenscheinen, Aufsetzen von Gutachten) sowie die Erledigung anfallender Schreibarbeiten (Führung der Hofquartierbücher und des Amtsprotokolls, Ausstellung von Quartierbestätigungen).

Die erste Quellengruppe aus dem Bestand des Hofquartieramtes sind die sogenannten Hofquartierbücher, von denen für den Zeitraum zwischen 1563 und 1780 insgesamt 34 Stück erhalten sind. Ohne auf die Spezifika der einzelnen, in ihrem Inhalt variierenden Bände hier näher eingehen zu können,18 lassen sich die Hofquartierbücher allgemein als Verzeichnisse charakterisieren, Urbaren nicht unähnlich, in denen die ungefähr 1.100 Häuser Wiens innerhalb der Stadtbefestigungen nach Straßen geordnet aufgelistet und die jeweils darin ausgezeichneten Hofquartiere in stark standardisierter Sprache beschrieben sind. Zusätzlich sind zumeist die InhaberInnen der jeweiligen Quartiere mit Namen und Funktion angegeben. Die in den Quartierbüchern notierte Lage, Größe und Miettaxe der Quartiere war dabei das Ergebnis eines gründlich durchnormierten Verfahrens, der sogenannten „Beschreibung“ oder „Visitierung“. Anstatt mit den einzelnen HausherrInnen in individuelle, zähe Verhandlungen über die Quartiere zu treten, konnte sich das Hofquartieramt auf feste Regeln berufen, die bereits im 16. Jahrhundert ihre Form gefunden hatten und die durch die Mitwirkung bürgerlicher Vertreter legitimiert waren. Zunächst wurden alle Räume des Hauses erfasst, dann nach einem festen Schlüssel ein Drittel der Wohnräume (Kammern und Stuben) und die Hälfte der Nutzflächen (Flächen im Keller und am Dachboden, Pferde- und Wagenstellplätze) dem Quartier zugeschlagen, wobei den HauseigentümerInnen stets die erste Wahl zustand. Schließlich musste sich das Hofquartieramt mit bürgerlichen Vertretern auf die Höhe der Miettaxe für die Wohnräume einigen. Das Quartierbeschreibungsverfahren setzte einerseits dem Verhandlungsspielraum der HauseigentümerInnen enge Grenzen, stellte andererseits aber auch sicher, dass alle hofquartierpflichtigen Häuser gleichmäßig und nur zu einem bestimmten Ausmaß, nämlich zu einem Drittel, mit Hofquartieren belegt wurden.19

Die zweite Quellengruppe ist der Bestand der „Hofquartiersresolutionen“, die für den Zeitraum von 1612 bis 1778 erhalten sind und insgesamt 16 Kartons füllen. Die Hofquartiersresolutionen geben wichtige Einblicke in die Tätigkeit und Funktionsweise des Hofquartieramtes, umfassen aber nur einen relativ kleinen Teil der vom Hofquartieramt erledigten Geschäfte. Der Bestand enthält lediglich das Schriftgut zu jenen Geschäftsfällen, die durch direkt an den Kaiser adressierte Bittschriften initiiert wurden und von diesem an den Obersthofmarschall und das Quartieramt (zwecks Erstellung eines Gutachtens oder zur eigenständigen Entscheidung des Obersthofmarschalls) weitergeleitet wurden. Nicht in den Hofquartiersresolutionen enthalten ist hingegen das zahlenmäßig viel stärker ins Gewicht fallende Geschäftsgut, das im Rahmen von Eingaben entstanden ist, die direkt an den Obersthofmarschall als Chef des Quartieramtes adressiert waren.

Das Gros der überlieferten Hofquartiersresolutionen betrifft Ansuchen um Hofquartiere oder um Quartierbefreiungen, letztere meistens in Form der sogenannten Baufreijahre: HauseigentümerInnen, die ihr Haus vergrößerten, konnten um eine zeitlich befristete Hofquartierbefreiung als Rekompensation bzw. Bauanreiz ansuchen. Neben den Bittschriften (oft samt Anlagen) sind zumeist auch die entsprechenden, vom Quartieramt vorbereiteten Gutachten des Obersthofmarschalls überliefert. Nur vergleichsweise selten betreffen die Hofquartiersresolutionen hingegen Streitfälle zwischen dem Quartieramt bzw. dem Obersthofmarschall und Hausbesitzenden. Die entsprechenden Akten erlauben interessante Einblicke in die Argumentationsmuster und Konfliktstrategien der beteiligten Akteure und Akteurinnen. Zu den schärfsten Auseinandersetzungen kam es zwischen dem Obersthofmarschall und den geistlichen und/oder adeligen HausherrInnen, auf deren ansonsten quartierbefreite Häuser der Obersthofmarschall sich in Zeiten größter Quartiernot – vor allem bei der Ankunft kaiserlicher Gemahlinnen mit ihrem Hofstaat – zurückzugreifen gezwungen sah.

Für die Hofquartiersresolutionen besonders auffällig und hervorzuheben ist indes das völlige Fehlen von Konflikten zwischen HausbesitzerInnen und QuartiernehmerInnen. Diese Fehlstelle liegt darin begründet, dass derartige Auseinandersetzungen nicht vor das Hofquartieramt, sondern vor das obersthofmarschallische Gericht getragen wurden. Wie einer der Gerichtsbeisitzer im Jahr 1676 anmerkte, waren am Obersthofmarschallgericht „fast die meiste klagen wegen der quarthier“20 anhängig. Das Quartieramt war primär für die Requirierung und Verwaltung der Quartiere zuständig, nicht aber für die Konflikte zwischen QuartiergeberInnen und QuartiernehmerInnen. Es liegt auf der Hand, dass gerade diese, das alltägliche Mit- und Nebeneinander berührenden Fälle für die Beziehung zwischen Stadt und Hof von ganz besonders großem Interesse wären. Bedauerlicherweise ist die Tätigkeit des obersthofmarschallischen Gerichts aber abgesehen von Verlassenschaftsabhandlungen quellenmäßig nicht überliefert.21 Folglich muss ein wohl nicht unerheblicher Aspekt des Quartierwesens im Dunkeln bleiben. Auch die aus der Provenienz der Österreichischen Hofkanzlei stammenden Hofquartier-Angelegenheiten betreffenden Akten, die Josef Kallbrunner 1925 noch für seinen Aufsatz heranziehen konnte, sind durch den Justizpalastbrand zerstört.22

Als dritte Quellengruppe aus dem Hofquartieramt sind die seit 1638 lückenlos erhaltenen Hofquartieramtsprotokolle zu erwähnen. Sie bilden eine wichtige Ergänzung der bisher genannten Quellen, da sie anders als die Akten der Hofquartiersresolutionen in Form kurzer Rubra mit Resolutionsvermerk die gesamte Tätigkeit des Quartieramtes und nicht nur die über den Kaiser eingelangten Fälle abbilden. Aus den Protokollen lässt sich daher beispielsweise ermitteln, wie viele und welche Hofbediensteten um ein und dasselbe Quartier angesucht haben. In Ermangelung der Quartierbücher für die Wiener Vorstädte geben sie außerdem durch die Verzeichnung entsprechender Ansuchen einen Eindruck von der Quartiersituation außerhalb der Stadtbefestigung.

Während die Quellenbestände aus der Provenienz des Hofquartieramtes in ihrer Geschlossenheit eine systematische Auswertung erlauben, gestaltet sich die Überlieferung aufseiten der Bürgerschaft dünner und verstreuter. Die erst seit 1750 erhaltenen Stadtratsprotokolle kennen zwar eine eigene Rubrik für die Hofquartierangelegenheiten, diese blieb allerdings schon bald leer und wurde noch in den 1750er-Jahren ganz aufgegeben. Ansonsten konnten vor allem in den Beständen „Hauptarchiv“ und „Alte Registratur“ des Wiener Stadt- und Landesarchivs zahlreiche für das Hofquartierwesen relevante Einzelstücke gesichtet und ausgewertet werden, etwa Gravamina des Magistrats oder Bestallungsbriefe für bürgerliche Hofquartierkommissare.

III. Erste Ergebnisse und Ausblick

Trotz mancher Fehlstellen machen die hier vorgestellten Quellen das Hofquartierwesen in Wien gut greifbar. Als wichtiges Ergebnis ist vorläufig festzuhalten, dass die Hofeinquartierung nicht ohne die Miteinbeziehung der Wiener Bürgerschaft möglich gewesen ist. Wie oben angedeutet, war das Hofquartierwesen seit dem 16. Jahrhundert einer gründlichen Normierung und einem geregelten Konskriptionsverfahren unterworfen, in das von Beginn an Vertreter der Bürgerschaft eingebunden waren: Das kaiserliche Hofquartieramt fand seinen Widerpart in einem bürgerlichen Hofquartieramt, an dessen Spitze zwei bürgerliche Kommissare aus dem Inneren Rat standen.23 Den Kommissaren kamen im Rahmen des Beschreibungsverfahrens Kontroll- und Mitwirkungsrechte zu und sie führten eigene, unglücklicherweise nicht erhaltene, bürgerliche Hofquartierbücher, um das kaiserliche Quartieramt zu kontrollieren und bürgerliche HausherrInnen in Konfliktfällen zu unterstützen.

Das Beschreibungsverfahren stellte sicher, dass das Angebot an Quartieren nicht auf Kosten der Bürgerschaft der stetig wachsenden Nachfrage angepasst und ausgeweitet wurde. Vielmehr war das Angebot an ein Drittel des tatsächlich vorhandenen Wohnraums gebunden. Die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage belastete somit weniger die Hausbesitzenden als vielmehr das kaiserliche Hofquartieramt, das infolgedessen zahlreiche Petenten vertrösten musste, und die hofquartierberechtigten Funktionsträger, für die der Quartiermangel eine große Vergütungsunsicherheit darstellte.

Der besonders in der Mitte des 17. Jahrhunderts akut werdenden Quartierknappheit suchte man vonseiten des Hofes durch Einschränkungen und strengere Beachtung der Quartierberechtigungen, durch neuerliche Gesamtaufnahmen aller Häuser in der Stadt („Generalbeschreibungen“ von 1664 und 1669–1679) und seit 1666 durch die teils auf heftigen Widerstand stoßende Ausweitung der Hofquartierpflicht auf die Wiener Vorstädte zu begegnen. Zur Quartierknappheit haben auch die habsburgischen Kaiser und Landesfürsten selbst durch Verleihungen von Hofquartierbefreiungen und -berechtigungen beigetragen. Für sie ließ sich die Hofeinquartierung zum Leidwesen des Quartieramtes auf vielfältige Art als kaiserliche Gnadenressource und auch als Geldquelle nutzen.24

In vielen Bereichen sind die Konturen des Quartierwesens in Wien noch zu schärfen. Einerseits gilt es die allgemeinen Entwicklungslinien des Hofquartierwesens (Reichweite der Hofquartierpflicht und der Hofquartierberechtigung, Ausbildung des Beschreibungsverfahrens im 16. Jahrhundert) noch genauer herauszuarbeiten und die hier nur knapp angerissenen Aspekte der Normgebung und Verwaltungspraxis an der Schnittstelle zwischen Stadt und Hof zu vertiefen, wozu auch die prosopographische Analyse und soziale Verortung der Amtsträger des kaiserlichen und des bürgerlichen Hofquartieramtes zählt. Mit der bereits angelaufenen Edition des Hofquartiersbuches Nr. 29 (geführt zwischen ca. 1720–1770), das durch seine kontinuierliche Verzeichnung der Hofquartiernehmenden besonders reiches Datenmaterial liefert, wird zudem der Grundstein für eine fundierte Analyse der sozio-topographischen Verteilung des Hofpersonals in der Stadt gelegt und eine wichtige Quelle für die Wiener Stadtgeschichte erschlossen. Weiteres Augenmerk soll schließlich der Quartiervergabepraxis und der Situation des Quartieramtes gelten. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Quartierknappheit auf das Quartieramt abgewälzt wurde, erscheint es sinnvoll, die Verteilung der stets knappen Quartierressourcen sowie die prekäre Position, die das Quartieramt zwischen den Interessen und Ansprüchen des Kaisers, der Bürgerschaft und des Hofpersonals einnahm, näher zu beleuchten.

Printversion: Frühneuzeit-Info 26, 2015, S. 234-239.

  1. Das vorliegende Forschungsvorhaben wurde im Rahmen einer Diplomarbeit vom Verfasser aufgetan und seither durch das Institut für Österreichische Geschichtsforschung gefördert. []
  2. Zu erwähnen sind vor allem die einschlägigen jüngeren Sammelbände aus der von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen herausgegebenen Reihe „Residenzenforschung“ (nunmehr „Stadt und Hof“): Jan Hirschbiegel/Werner Paravicini/Kurt Andermann (Hg.): In der Residenzstadt. Funktionen, Medien, Formen bürgerlicher und höfischer Repräsentation (= Residenzenforschung, Neue Folge: Stadt und Hof 1), Ostfildern: Jan Thorbecke 2014. Jan Hirschbiegel/Werner Paravicini/Jörg Wettlaufer (Hg.): Städtisches Bürgertum und Hofgesellschaft. Kulturen integrativer und konkurrierender Beziehungen in Residenz- und Hauptstädten vom 14. bis ins 19. Jahrhundert (= Residenzenforschung 25), Ostfildern: Jan Thorbecke 2012. Werner Paravicini/Jörg Wettlaufer (Hg): Der Hof und die Stadt. Konfrontation, Koexistenz und Integration in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (= Residenzenforschung 20), Ostfildern: Jan Thorbecke 2006. []
  3. Aspekte der Verflechtung zwischen Hof und Stadt mit besonderem Fokus auf Wien behandeln die Beiträge in Susanne Claudine Pils/Jan Paul Niederkorn (Hg.): Ein zweigeteilter Ort? Hof und Stadt in der Frühen Neuzeit (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 44), Innsbruck/Wien/Bozen: Studienverlag 2005. []
  4. Für den Wiener Hof als Wirtschaftsfaktor sei der Kürze halber auf den Überblick mit der dort angeführten Literatur verwiesen: Thomas Winkelbauer: Kommentar zum Vortrag „Von der höfischen Manufaktur zur autonomen Industrie: Hofkünstler, Hoflieferanten und wirtschaftliche Initiativen“ von Martin Eberle, in: Hirschbiegel/Paravicini/Wettlaufer (Hg.): Bürgertum und Hofgesellschaft (wie Anm. 2), S. 111–119. Zur Wahrnehmung und auch Selbstdarstellung der Stadt siehe Harald Tersch: Zwei Bilder einer Stadt. Wien und seine Hofstatt in der Reiseliteratur um 1700, in: Pils/Niederkorn (Hg.): Ein zweigeteilter Ort? (wie Anm. 3), S. 123–153. Martin Scheutz: „… hinter Ihrer Käyserlichen Majestät der Päbstliche Nuncius, Königl. Spanischer und Venetianischer Abgesandter“. Hof und Stadt bei den Fronleichnamsprozessionen im frühneuzeitlichen Wien, in: Richard Bösel/Grete Klingenstein/Alexander Koller (Hg.): Kaiserhof – Papsthof (16.–18. Jahrhundert) (= Publikationen des Historischen Instituts beim Österreichischen Kulturforum in Rom, Abhandlungen 12), Rom/Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2006, S. 171–202. Herbert Karner: Der Kaiser und seine Stadt. Identität und stadträumliche Semantik im barocken Wien, in: Hirschbiegel/Paravicini/Wettlaufer (Hg.): Bürgertum und Hofgesellschaft (wie Anm. 2), S. 141–160. []
  5. Neben dem Hofquartierwesen muss hier vor allem auch auf die Anwesenheit der Stadtguardia, einer für die Bürgerschaft sehr unliebsamen Garnison, hingewiesen werden, die nicht nur Wien verteidigen sollte, sondern auch Aufgaben für die Hofgesellschaft übernahm (etwa die Bewachung von Jagd- und Lustschlössern). Dazu Alois Veltzé: Die Wiener Stadtguardia (1531–1741), Wien: Verlag des Wiener Alterthums-Vereines 1902, hier vor allem S. 31, 92, 108, 112–114, 145. Zu den Konflikten zwischen Stadtguardia und Bürgerschaft Susanne Claudine Pils: Am Rand der Stadt. Die Wiener Stadtguardia im Spannungsfeld zwischen Stadt und Landesfürst in der Frühen Neuzeit, in: André Holenstein u. a. (Hg.): Policey in lokalen Räumen. Ordnungskräfte und Sicherheitspersonal in Gemeinden und Territorien vom Spätmittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert (= Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann 2002, S. 111–130. Zum Themenkomplex des Hof- und hofbefreiten Handwerks, das in Konflikt mit den städtischen Zünften gelangen konnte, siehe Thomas Buchner: Störer, Schutzdekretisten, Meister. Zünftige und nichtzünftige Arbeit im Wien des 18. Jahrhunderts, in: Wiener Geschichtsblätter 55 (2001), S. 113–131. Herbert Haupt: Das Hof- und hofbefreite Handwerk im barocken Wien 1620 bis 1770. Ein Handbuch (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 46), Innsbruck/Wien/Bozen: Studienverlag 2007. []
  6. Von der Hofeinquartierung wurde grundsätzlich im Rahmen von Hofreisen Gebrauch gemacht, wobei auch Quartierlisten oder Quartierbücher angelegt wurden. Die Organisation der Hofreisen ist im Einzelnen noch kaum untersucht. Siehe dazu vorerst Yasmin-Sybille Rescher: Reiseorganisation am kaiserlichen Hof am Beispiel der Reisen vor und nach der Hochzeit Leopolds in Innsbruck, unpubl. Vortragspapier zum Workshop „Geisteswissenschaften aktuell – Von der Idee zur Praxis“, gehalten am 28. Juni 2014 in Wien. In Graz war das Hofquartierwesen eine dauerhafte Einrichtung, von der die Bediensteten der innerösterreichischen Regierung profitierten. []
  7. Zur Ablöse des Naturalquartiers durch Geldleistungen siehe Waltraud Heindl: Gehorsame Rebellen. Bürokratie und Beamte in Österreich. Bd. 1: 1780 bis 1848 (= Studien zu Politik und Verwaltung 36), 2., durchgesehene Auflage, Wien/Köln/Graz: Böhlau 2013, S. 188–194. Ernestine Waniek: Die Wiener Beamtenwohnung zur Zeit Maria Theresias. Ein Beitrag zur Geschichte des ausgehenden Hofquartiersystems, Wien: unpubl. phil. Diss. 1931, S. 121–136. []
  8. Die Zahl für Kaiser Matthias bei Thomas Winkelbauer: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter, Bd. 1 (= Österreichische Geschichte 1522–1699), Wien: Ueberreuter 2003, S. 183. Für die Zeit Karls VI. Ferdinand Opll/Martin Scheutz: Der Schlierbach-Plan des Job Hartmann von Enenkel. Ein Plan der Stadt Wien aus dem frühen 17. Jahrhundert (= Quelleneditionen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 13), Wien: Böhlau 2014, S. 165. []
  9. Jakob Wührer: Ein teilausgebautes Haus ohne Fundament? Zum Forschungsstand des frühneuzeitlichen Wiener Hofes am Beispiel der Organisationsgeschichte, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 117, 1–2 (2009), S. 23–50, hier S. 37–38, 40–42, 47. []
  10. Elisabeth Lichtenberger: Die Wiener Altstadt. Von der mittelalterlichen Bürgerstadt zur City, Textbd. und Kartenbd., Wien: Franz Deuticke 1977. []
  11. Josef Kallbrunner: Das Wiener Hofquartierwesen und die Massnahmen gegen die Quartiersnot im 17. und 18. Jahrhundert, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 5 (1925), S. 24–36. Kallbrunners Florilegium der Hofquartiersresolutionen kann vernachlässigt werden: ders.: Wohnungssorgen im alten Wien. Dokumente zur Wiener Wohnungsfrage im 17. und 18. Jahrhundert (= Österreichische Bücherei 15), Wien: Hartleben [1926]. []
  12. Kallbrunner: Hofquartierwesen (wie Anm. 11), S. 25. []
  13. John P. Spielman: The City and the Crown. Vienna and the Imperial Court 1600–1740, West Lafayette: Purdue University Press 1993, S. 3. []
  14. Ebd., S. 75–100. []
  15. Waniek: Beamtenwohnung (wie Anm. 7). []
  16. Hier unerwähnt sind die schwankende Anzahl der auf den Eintritt in den besoldeten Dienst wartenden supernumerari-Hoffouriere und die dem Hofquartieramt zugeordneten Einspännigen, deren Aufgabenbereich weder aus einer Instruktion noch aus den Quellen des Hofquartieramtes in Wien erhellt und wahrscheinlich stärker die Organisation und Ordnung feierlicher Einzüge berührt haben dürfte. Der Amtsschreiber hingegen war nicht von Hof aus besoldet und ist somit dem Hofquartieramt nur informell zuzuschlagen. Darüber hinaus konnte das Hofquartieramt in Härtefällen beim Obersthofmarschall um die Unterstützung des Hofprofosen, also des Exekutivorgans des Obersthofmarschalls, ansuchen. []
  17. Zur Stellenvergabe im Hofquartieramt zur Zeit Kaiser Karls VI. siehe Maximilian Maurer: Personalentscheidungen im Spannungsfeld zwischen Verfahren und Willkür am Beispiel des Hofquartiermeisteramtes, in: Irene Kubiska-Scharl/Michael Pölzl: Die Karrieren des Wiener Hofpersonals 1711–1765. Eine Darstellung anhand der Hofkalender und Hofparteienprotokolle (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 58), Innsbruck/Wien/Bozen: Studienverlag 2013, S. 181–192. []
  18. Für einen Überblick über die einzelnen Bände muss auf Friedrich Walter/Christian Sapper: Die Hofquartierbücher, unpubl. Archivbehelf des Österreichischen Staatsarchivs/Allgemeines Verwaltungsarchiv-Hofkammerarchiv 1998, verwiesen werden. Nicht alle Hofquartierbücher wurden im Rahmen der umfassenden „Generalbeschreibungen“ der Stadt angelegt. Bei den meisten Bänden handelt es sich um (Teil-)Abschriften und Arbeitsbücher mit sehr lebendigem Charakter und oft recht diversem Inhalt – Charakteristika, die eine Datierung und Bestimmung des genauen Funktionskontextes im Einzelfall erschweren. []
  19. Zum Beschreibungsverfahren siehe vorerst Maximilian Maurer: Das Hofquartierwesen am Wiener Hof in der Frühen Neuzeit, Wien: unpubl. Diplomarbeit 2013, S. 41–52. []
  20. Österreichisches Staatsarchiv, Finanz- und Hofkammerarchiv, Hofquartiersresolutionen, Karton 7, Konvolut 56 (N. 1251-1294), ohne Nummer (Supplikation des Gerichtsbeisitzers Dr. Burkart Matthei mit Zuweisung vom 19. Sept. 1676). []
  21. Yasmin-Sybille Rescher: Herrschaftssicherung und Ressourcenverteilung am Wiener Hof. Das Obersthofmarschallamt im 17. und 18. Jahrhundert, in: Mitteilungen der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Neue Folge: Stadt und Hof 3 (2014), S. 150–157, hier S. 155. []
  22. Siehe dazu die Anmerkung bei Kallbrunner: Hofquartierwesen (wie Anm. 11), S. 25 mit Fn. 6. []
  23. Vorerst Maurer: Hofquartierwesen (wie Anm. 18), S. 76–84. Neben den Kommissaren umfasste das bürgerliche Quartieramt zur Mitte des 18. Jahrhunderts auch einen Quartierbuchverwalter und einen Amtsschreiber. []
  24. Um nur ein Beispiel anzuführen: Im Jahr 1703 wurde – wohl in Anbetracht der Kriegskosten – vonseiten des Hofes die gänzliche Aufhebung des Hofquartierwesens gegen eine finanzielle Ablösung angedacht. Dem Wiener Magistrat war die in den Raum gestellte Summe von 1.430.280 Gulden allerdings zu hoch. Siehe Wiener Stadt- und Landesarchiv, Alte Registratur, Zusammengelegte Akten 88/1703. []

Panorama zu Absetzungen in frühneuzeitlichen protestantischen Monarchien

Projektbericht zur Dissertation

von Cathleen Sarti (Mainz)

„For all which treasons and crimes this Court doth adjudge that he, the said Charles Stuart, as a tyrant, traitor, murderer, and public enemy to the good people of this nation, shall be put to death by the severing of his head from his body.“1

Abb. 1: Zeitgenössisches Flugblatt zur Hinrichtung Karls I. (1649, Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz)

Abb. 1: Zeitgenössisches Flugblatt zur Hinrichtung Karls I. (1649, Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz)

Die Absetzung von MonarchInnen war in der Vor­moderne ein politisches Problem, dessen Brisanz sich aus religiösen und staatsrechtlichen Vorstellungen von Herrschaft ergab. Zum einen war der König bzw. die Königin nach der dominanten Vorstellung der ZeitgenossInnen von Gottes Gnaden auf seinen bzw. ihren Thron gelangt. Ihn bzw. sie abzusetzen bedeutete daher, gegen Gottes Willen zu handeln – eine nahezu undenkbare Vorstellung. Zum anderen stand, nach der politischen Vorstellung der Zeit, nicht nur einfach eine beliebige Person als KönigIn dem Königreich vor, sondern diese gottgegebene Person war untrennbar mit ihrem Amt verbunden und aus diesem Amt ent­sprang die Souveränität des gesamten Landes. Ohne KönigIn gab es kein Königreich. Die Monarchie wurde als die bevorzugte Staatsform angesehen. Die Idee von der Republik existierte zwar auch, wurde jedoch von den meisten zu Gunsten der Monarchie abgelehnt. Diskutiert wurde deshalb eher über die genaue Ausge­staltung der Monarchie und das Verhältnis zwischen MonarchInnen und UntertanInnen.

Trotz dieser Problematik fanden Absetzungen von MonarchInnen statt. Mit Absetzungen sind hier ganz explizit diejenigen Fälle gemeint, in denen die eige­nen UntertanInnen ihren König bzw. ihre Königin gegen den Willen des Monarchen bzw. der Monarchin vom Thron entfernten. Sozusagen eine Absetzung von unten, im Gegensatz zu möglichen Absetzungen durch Papst und Kaiser als übergeordneten Instituti­onen – zumindest in den Königreichen, die entweder katholisch oder Teil des Heiligen Römischen Reiches waren. In protestantischen Königreichen fanden sol­che Absetzungen von unten mit erstaunlicher Häufig­keit statt: Von den sechs Königen, die Schweden im 16. Jahrhundert beherrschten, verloren vier ihren Thron unfreiwillig. Besonders auch die englisch-schottische Stuart-Dynastie hatte einen Hang zum Verlust der Herrschaft: beginnend mit Maria Stuart in Schottland über ihren Enkel Karl I. in England bis hin zu Marias Urenkel Jakob II. verloren gleich drei MonarchInnen in relativ kurzer Folge den Thron.

In meiner Arbeit untersuche ich die insgesamt acht MonarchInnen, die in den protestantischen König­reichen der britischen Inseln und Skandinaviens vor der Französischen Revolution ihren Thron verloren. Die Betrachtung solcher Absetzungen sowohl in der Einzelansicht als auch in der Zusammenschau kann interessierten HistorikerInnen Anknüpfungspunkte an verschiedene Fragestellungen geben. Nachfolgend ergänze ich die Vorstellung einiger ausgewählter Ab­setzungen durch ein Panorama solcher Fragen.

Wurde Erik XIV. wegen seiner Liebe zu einer Bauerntochter abgesetzt?

Der schwedische König Erik XIV. (1530/1560– 1569/1574) hatte jahrelang versucht, sich mit einer eu­ropäischen Prinzessin zu verheiraten und so Schwe­den sowie seine Dynastie der Vasa näher an die europäischen Höfe zu binden. Das war für ihn beson­ders wichtig – und zugleich besonders schwer –, weil sein Vater Gustav I. in den Augen vieler europäischer Königsdynastien ein Usurpator war, der unrechtmä­ßig den schwedischen Thron an sich gebracht hatte. Erik sammelte zwischen 1557 und 1567 intensiv Erfah­rung im Stellen von Heiratsanträgen: Elisabeth I. von England, Maria Stuart von Schottland, Christine von Hessen-Kassel und Renata von Lothringen gehörten zu seinen Auserwählten. Aus den unterschiedlichs­ten Gründen scheiterten diese Heiratsprojekte. Erik jedoch machte für das Scheitern seiner vielen Braut­werbungen in erster Linie den schwedischen Adel ver­antwortlich, der mit den diplomatischen Missionen beauftragt war. Ganz so unrecht hatte er dabei nicht: Es lag weniger daran, dass die betreffenden Adligen in böser Absicht diese Missionen nicht erfolgreich zu Ende brachten (wie es Erik XIV. in typischer Vasa- Paranoia vermutete). Es war eher so, dass schwedische Adlige im 16. Jahrhundert auf dem diplomatischen Parkett Europas noch keine gute Figur abgaben – ein paar Jahrzehnte später als Vertreter einer erfolgrei­chen Militärmacht im Dreißigjährigen Krieg sah das dann ganz anders aus. Im späten 16. Jahrhundert fehlte den als Diplomaten eingesetzten Adligen jedoch noch die europäische Ausbildung, der vertretenen Vasa- Dynastie fehlte die Anerkennung der europäischen Höfe und das weitverbreitete Bild von den Barbaren aus dem Norden half auch nicht wirklich weiter.2

Während Erik versuchte, eine europäische Braut zu gewinnen, hielt ihn das allerdings nicht davon ab, sich eine Mätresse zu halten. Karin Månsdotter, die Tochter eines einfachen Landknechts und einer Bäu­erin, wurde bereits 1566 erstmals Mutter eines seiner Kinder.3 Erik wandte sich schließlich gegen den Adel, der seiner Meinung nach für das Scheitern aller Hei­ratsverhandlungen verantwortlich war und auch sonst seine Politik nicht unterstützte. Er ließ führende Adli­ge inhaftieren und vom Parlament wegen Verrats ver­urteilen. Zum dramatischen Höhepunkt dieses Kon­fliktes kam es am 24. Mai 1567. Der Prozess gegen die Adligen fiel zusammen mit Eriks zunehmendem Rea­litätsverlust.4 Im Wahn erstach er einen der Adligen, befahl den Tod aller anderen und irrte dann für drei Tage verwirrt durch einen der ausgedehnten schwedi­schen Wälder. Dieser Wahnzustand hielt für etwa ein Jahr an, in dem seine Mätresse Karin wohl die einzige war, die noch zu ihm durchdringen konnte und die er in dieser Zeit heiratete. Um den Jahreswechsel 1567/68 konnte Erik XIV. langsam wieder klar denken, was er unter anderem sogleich durch militärische Erfolge gegen Dänemark bewies. Seine Berater hatten zuvor eher schlecht als recht die Stellung im Drei-Kronen- Krieg halten können. Es hätte nun also eigentlich alles gut werden können. Der König war endlich verhei­ratet und bei klarem Verstand. Legitime Nachfolger gab es auch schon, eine dynastische Krise war nicht zu befürchten. Noch 1567 hatte eine offizielle Aussöh­nung mit dem Adel, besiegelt durch die Zahlung von Blutgeld, stattgefunden, und auch mit seinem jünge­ren Bruder Johann fand eine Aussöhnung statt. Nach­dem der König jedoch wieder die Regierungsgeschäfte übernommen hatte, fand sich eine Adelsopposition zusammen. Diese formierte sich insbesondere über die Frage der Ehe des Königs mit einer nicht-standes­gemäßen Bauerntochter zu seiner Gegenpartei. Dem Adel gelang es, ausreichend UntertanInnen zu mobi­lisieren und kurz nach der offiziell gefeierten Hochzeit Eriks mit Karin und ihrer Krönung zur schwedischen Königin die Hauptstadt Stockholm einzunehmen, den König gefangen zu setzen und ihn schließlich im Janu­ar 1569 durch das Parlament absetzen zu lassen.

Abb.2: Erik XIV. zwischen seinem als diabolisch dargestellten Berater Jöran Persson, der ihn zur Unterschrift der Todesurteilen gegen den Adel drängt, und seiner Mätresse Karin Månsdotter, die auf diesem Gemälde aus dem 19. Jahrhundert als unschuldiger und guter Einfluss dargestellt wird – Erik XIV, King of Sweden, 1871, Öl auf Leinwand, Georg von Rosen (1843–1923) – Quelle: Nationalmuseum Schweden

Abb.2: Erik XIV. zwischen seinem als diabolisch dargestellten Berater Jöran Persson, der ihn zur Unterschrift der Todesurteilen gegen den Adel drängt, und seiner Mätresse Karin Månsdotter, die auf diesem Gemälde aus dem 19. Jahrhundert als unschuldiger und guter Einfluss dargestellt wird – Erik XIV, King of Sweden, 1871, Öl auf Leinwand, Georg von Rosen (1843–1923) – Quelle: Nationalmuseum Schweden

Warum wurde gerade die Ehe mit Karin in der Be­gründung des Parlaments zur Absetzung Eriks so prominent angeführt5 und warum war ihre Krönung der Auslöser für die Absetzung? An Reibungspunkten zwischen Erik und dem schwedischen Adel fehlte es auch ohne die Person Karins nicht – und diese spiel­ten durchaus eine Rolle sowohl bei der Formierung der Opposition als auch in der Darstellung Eriks als Tyrann. Seine Darstellung als solcher machte es in moralischer Hinsicht denkbar, ihn von seinem Thron zu entfernen. Aber was das Fass tatsächlich zum Über­laufen brachte, war der enorme Standesunterschied zwischen der neuen schwedischen Königin und der schwedischen Elite, deren politisches Ideal eine Mon­archie mit aristokratischer Beteiligung war. Nicht nur, dass die Bauerntochter Karin als Königin Schande über Schweden bringen würde – ihre Nachkommen würden schließlich dereinst auf dem schwedischen Thron sitzen: praktisch Bauernsöhne! Das war selbst in der relativ egalitären Gesellschaft Schwedens, in der freie Bauern im Parlament saßen, zu radikal. Unter der Führung der beiden Halbbrüder Eriks, Johann und Karl, setzte die Adelsopposition mit dem durch sie kontrollierten Parlament Erik XIV. als König ab. Die Krone fiel an Johann und der Adel hatte seine Vorstellung einer aristokratischen schwedischen Mo­narchie zunächst durchgesetzt – zumindest bis zur nächsten Absetzung knapp 30 Jahre später.

Kommen wir zu einer anderen Absetzung, genauer zu einer Absetzung einer recht unbekannten Königin. Gerade deswegen kann sie uns weitreichenden Auf­schluss über Bedingungen von Herrschaft in der Mitte des 16. Jahrhunderts in England geben:

War die „Neuntageskönigin“ Jane Grey wirklich genau neun Tage lang Königin von England?

Jane Grey (1537–1554), eine Urenkelin Heinrichs VII. von England, wurde vier Tage nach dem Tod Edu­ards VI. am 6. Juli 1553 vom Privy Council zur Königin Englands in London proklamiert. Die Bevölkerung wunderte sich, da sie diese junge Dame kaum kann­te und vor allem, da bekanntermaßen Maria Tudor, die älteste Tochter Heinrichs VIII., ihrem Halbbruder nachfolgen sollte. So war es zumindest der Wunsch der Bevölkerung, so sollte es nach dem dynastischen Erbrecht sein und so lautete auch der Wille Heinrichs VIII., der mehrfach parlamentarisch bestätigt worden war. In Heinrichs Nachfolgeregelungen hatte Heinrich jedoch entgegen dem dynastischen Erbrecht die Linie seiner älteren Schwester, die nach Schottland verhei­ratet war, von der Thronfolge ausgeschlossen und für den Fall des kinderlosen Versterbens all seiner Kinder – des legitimen Eduard und seiner beiden illegitimen Halbschwestern Maria und Elisabeth – die Linie sei­ner jüngeren Schwester eingesetzt, aus der auch Jane Grey stammte. Mit diesem Eingriff in das dynastische Erbrecht schuf Heinrich VIII. einen Präzedenzfall, den sich Eduard zu Nutze machen wollte. Als es immer offensichtlicher wurde, dass der junge König weder seine Volljährigkeit erreichen noch einen Nachfol­ger hinterlassen würde, versuchten er und sein Privy Council alles, um eine Nachfolge der katholischen Maria zu verhindern. Die Tatsache, dass sie in einer der Nachfolgeregelungen von Heinrich als illegitim erklärt und dies nie rückgängig gemacht worden war, wurde zum Anlass genommen, sie von der Thronfolge auszuschließen. Mit diesem Argument wurde aller­dings auch die protestantische jüngere Halbschwester Elisabeth ausgeschlossen und die Suche nach einem männlichen Verwandten erwies sich in der töchter­reichen Tudor-Dynastie als ergebnislos. Die nächste Verwandte mit Thronanspruch, wenn die schottische Linie außen vorgelassen wurde, war dann tatsächlich die Mutter Jane Greys. In aller Eile wurden all ihre Töchter verlobt bzw. verheiratet, in der Hoffnung, dass eine von ihnen einen männlichen Thronfolger pro­duzieren würde. Doch Eduards Gesundheit schwand schneller dahin, als eine Schwangerschaft hätte auf­treten können, und mit wenigen Schriftzügen wurden schließlich aus „L. Janes heires masles“ „L. Jane and her heires masles“ – und damit Jane Grey zur Thron­folgerin vor ihrer Mutter.

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Abb. 3 a und b: Das Testament Edwards VI. (1553) und ein Ausschnitt daraus. Quelle: Inner Temple, Petyt MS 538, vol. 47 fo. 317 (aus Bann, Stephen; Whiteley, Linda (Hg.): Painting History. Delaroche and Lady Jane Grey. New Haven 2010)

Abb. 3 a und b: Das Testament Edwards VI. (1553) und ein Ausschnitt daraus. Quelle: Inner Temple, Petyt MS 538, vol. 47 fo. 317 (aus Bann, Stephen; Whiteley, Linda (Hg.): Painting History. Delaroche and Lady Jane Grey. New Haven 2010)

Die Eingriffe in die Erbfolgeregelung sowohl durch Heinrich VIII. als auch durch Eduard VI. blieben den meisten außerhalb eines engen Zirkels am Hofe ver­borgen und wären in ihren komplizierten rechtlichen Bezügen und Begründungen auch kaum verständlich gewesen. Maria Tudor gelang es jedoch, sich rechtzei­tig dem Zugriff des Privy Councils zu entziehen und von East Anglia aus sich selbst zur Königin zu prokla­mieren. Diesen Anspruch vertrat sie dann auch mit einer Armee, mit der sie gegen London zog. Da un­klar war, wer Jane Grey überhaupt war und welchen Anspruch auf den Thron sie geltend machen konnte, liefen viele einfache Soldaten der Armee Jane Greys zu Maria Tudor über und sicherten letzteren so den mili­tärischen Sieg, bevor es überhaupt zu einer Begegnung kam. In London beeilte sich der Privy Council sich den geänderten Machtverhältnissen anzupassen. Der Einzug Marias in London und ihre Proklamation zur Königin am 19. Juli 1553 wurden zum Triumph. Die Herrschaft Marias begann mit dieser Proklamation in London – so zumindest nach einer Auslegung der re­levanten Gesetze. Laut einer anderen Meinung begann die Herrschaft Marias jedoch im Moment des Todes Eduards, das heißt am 6. Juli, endete dann mit der Proklamation Jane Greys in London und begann er­neut mit Marias Proklamation in der Hauptstadt. Nur gemäß dieser Deutung wäre Jane Grey genau neun Tage Königin gewesen; ab ihrer eigenen Proklamati­on am 10. Juli bis zur Londoner Proklamation Marias am 19. Juli. Da es in der Vorstellung der Zeit kein In­terregnum gab, sondern der rechtmäßige Nachfolger eines Königs im Moment des Todes seines Vorgän­gers König wurde – „Le roi est mort, vive le roi“ galt auch in England – ist es genau die Frage der Dauer der Herrschaft Janes, die uns Auskunft über ihre Recht­mäßigkeit als Herrscherin geben kann. Das Anerken­nen der ZeitgenossInnen hing offensichtlich mit der Proklamation in London zusammen. Die Rechtsvor­stellung der unmittelbaren Übertragung der Krone auf den rechtmäßigen Nachfolger bzw. die rechtmä­ßige Nachfolgerin reduziert damit die Frage darauf, ob Jane Grey rechtmäßig Königin war. Wenn sie es denn war, war sie es ab dem 6. Juli bis zum 19. Juli, als sie von der unrechtmäßigen Maria Tudor abgesetzt wurde; sozusagen eine Dreizehntageskönigin. Dieser Fall führt zum einen vor Augen, wie groß die Lücken bei der rechtlichen Absicherung von Herrschaft sein konnten, und zum anderen, wie wichtig Rechtspraxis und Anerkennung waren. Denn was am Schluss, am 19. Juli 1553, tatsächlich zählte, war die Anerkennung der Herrschaft Marias durch einen Großteil ihrer UntertanInnen und die damit erfolgte Legitimierung ihrer Machtübernahme.

Von der komplexen rechtlichen Dimension von Ab­setzungen und Herrschaft nun zu den skandalösen Abgründen der Absetzung Marias, Königin der Schot­ten – der Faszination dieser Skandalkönigin erlag nicht nur Friedrich Schiller. Bis heute wird ihre „Sex-and-Crime-Story“ gerne als Grundlage fiktiver Bear­beitungen verwendet. Fiktive Elemente und Wahr­nehmung spielten auch tatsächlich eine Rolle bei ihrer Absetzung – daher:

Ist es wirklich wichtig, ob Maria Stuart in die Er­mordung ihres zweiten Ehemanns Lord Darnley verwickelt war oder nicht?

Je nach Auslegung wird Maria Stuart (1542–1567/1587) entweder als Märtyrerin für den katholischen Glau­ben, die von Elisabeth 1587 mehr oder weniger un­gerechtfertigt hingerichtet wurde, oder als schwache Frau mit einem ausgesprochenen Hang zum Drama dargestellt. Letzere Darstellung betont, dass sie in den Mord an ihrem zweiten Ehemann verwickelt war, den hauptverantwortlichen Mörder heiratete und schließ­lich, nach ihrer Gefangennahme, versuchte, die engli­sche Königin von ihrem Thron zu verstoßen. Aus der ersten Perspektive war Maria Stuart das unschuldige Opfer einer Rufmordkampagne, die sie mit den Mord an ihrem zweiten Ehemann Lord Darnley in Verbin­dung brachte, aus der zweiten Perspektive hatte diese Rufmordkampagne einen wahren Kern.

Hat sie oder hat sie nicht? Trug sie eine Mitschuld oder nicht? Wusste sie vor der Tat von dem Plan und unter­stützte diesen sogar oder wusste sie nichts davon? Mit diesen Fragen haben sich Forschung und literarische Verarbeitungen immer wieder auseinandergesetzt6 – und weil die Echtheit der in diesen Fragen relevan­ten Briefe Maria Stuarts ungeklärt ist, gibt es bis heute keine eindeutige Antwort. Auch fast 450 Jahre nach dem Mord an Lord Darnley kann nur festgestellt wer­den, dass dieser Mord wohl ungeklärt bleiben wird.

Spielt die Suche nach dem Mörder bzw. nach der Wahrheit wirklich eine Rolle bei der Absetzung Maria Stuarts? Ich behaupte, nein! Für ihre Absetzung und ihr weiteres Schicksal als Gefangene und schließ­lich Verurteilte in England war es unwichtig, was die Wahrheit war. Wichtig war, dass es diese Frage über­haupt gab und das auch jenseits der schmalen Kreise von Verschwörungstheoretikern offen darüber spe­kuliert wurde, ob eine gesalbte Königin zur Mörderin geworden war. Nicht einfach nur zur Mörderin an einem einfachen Untertan oder einem ausländischen Feind, sondern zur Mörderin am König – unabhängig davon, dass dieser König nur der Prinzgemahl Maria Stuarts war und weder gesalbt noch mit eigenständi­ger Macht ausgestattet war. Immerhin war aber auch er ein Urenkel König Heinrichs VII. und stammte aus einer schottischen Adelsfamilie. Nicht die mutmaß­liche Verwicklung in den Mord brachte Maria Stuart zum Fall, sondern ihr Verhalten danach: fehlende Trauer, fehlende Entschiedenheit bei der Suche nach den Mördern und die Hochzeit mit einem der Haupt­verdächtigen knapp drei Monate nach dem Mord lie­ßen die schottische Königin (und damit Schottland) in einem schlechten Licht dastehen. Auf dieselbe Art und Weise sahen das auch die schottischen Adligen, die aller Wahrscheinlichkeit nach genau wussten, wer wie in welcher Weise Henry Darnley umgebracht hatte. Aber es ging eben nicht darum, dass Einigkeit darü­ber bestand, dass dieser Ehemann denkbar ungünstig für Maria und Schottland war. Es ging darum, nach vollbrachter Tat den guten Ruf und die monarchische Würde wiederherzustellen. Ein erfolgreicher Mord an einem König musste schließlich noch nicht die Mon­archie beschädigen, vor allem dann nicht, wenn man die Schuld einem Verwirrten oder religiösen Fanatiker zuschreiben konnte (das bewies Frankreich 1589 und 1610). Doch das Verhalten der Königin schadete der Monarchie und die Gerüchteküche, die auch nicht vor despektierlichen Pamphleten zurückschreckte, tat ihr Übriges. Den schottischen Adligen war klar, dass diese Situation Schottlands „sklanderous and abhominabill to all nationis“7 sei, und daher eine ehrenhafte Lösung gefunden werden müsse. Die erzwungene Abdankung Marias und die Krönung ihres einjährigen Sohnes, aus der Ehe mit dem ermordeten zweiten Ehemann, stell­te für die Minderheit, die sich schließlich durchsetzen konnte, eben diese Lösung dar.

Absetzungsereignisse können schlussendlich nicht nur vergangene Herrschaftsprozesse erhellen. In einigen wenigen Fällen wirken Bestimmungen, die aufgrund eines Konflikts, der mit einer Absetzung gelöst wurde, bis heute nach und beantworten damit die Frage:

Warum müssen die erbberechtigen Angehörigen des britischen und schwedischen Könighauses bis heute protestantisch sein und was hat das mit den Niederlanden bzw. Polen zu tun?

1599 in Schweden und 1689 in England wurde je­weils ein König abgesetzt, der mit dem protestanti­schen Selbstverständnis des jeweiligen Königreiches nicht übereinstimmte, da er katholisch war. Im Falle des schwedischen Königs Sigismund kam noch er­schwerend hinzu, dass er zugleich polnischer König war und das schwedische Königreich seit 1587 auch nach seiner Thronfolge 1592 kaum betreten hatte. Der englische König Jakob II. hingegen war durchaus im Lande, doch seine als prokatholisch wahrgenomme­ne Politik ließ den Graben zwischen ihm und seinen UntertanInnen anwachsen. In beiden Fällen waren die Herrschaftsvorstellungen zwischen Untertanen und Monarchen weit voneinander entfernt – und in beiden Fällen fühlte sich ein Familienmitglied des Kö­nigs dazu berufen, von dieser Spaltung einen Vorteil zu erlangen und sich an die Spitze der Opposition zu setzen. Sowohl der Onkel von Sigismund, der spätere Karl IX., als auch der Schwiegersohn und Neffe Jakobs, der spätere Wilhelm III., stilisierten sich selbst dabei als protestantische Helden. Dem Calvinisten Karl IX., Vater des protestantischen Heldens Gustav II. Adolf, gelang es sogar, sich an die Spitze eines neugeformten lutherischen Protestantismus zu setzen. Im Schweden des späten 16. Jahrhunderts führte dies zu einer erst­maligen Festlegung auf das Luthertum als Staatsreli­gion, eine Entscheidung, die bis heute Schweden prägt und erst 1999 aufgehoben wurde. Die Absetzung von Sigismund durch das Parlament legte unter anderem auch fest, dass nur Angehörige der schwedischen lu­therischen Kirche auf den Thron nachfolgen konnten, was bis heute gilt.

Die Absetzung Jakobs II. von England durch das Parlament unter der Führung des niederländischen Statthalters Wilhelms III. erfolgte in der Declaration of Rights, die als Bill of Rights bis heute zu den wich­tigen Verfassungsdokumenten der ungeschriebenen Verfassung Englands zählt. In diesem Dokument wird festgehalten, dass der englische Monarch, der ja zugleich Oberhaupt der anglikanischen Kirche ist, nicht katholisch sein darf. Darüber hinaus findet sich darin ein Passus, der bestimmt, dass selbst die Ehe mit einem Katholiken bzw. einer Katholikin umgehend zum Ausschluss von der Thronfolge bzw. vom Thron führe. Letztere Bestimmung wurde erst 2013 mit dem Succession to the Crown Act of Great Britain von allen Ländern des Commonwealth aufgehoben. Erstere Be­stimmung gilt nach wie vor.

Diese Zusammenschau von Absetzungen in protes­tantischen Königreichen in der Frühen Neuzeit sollte aufzeigen, in welche unterschiedlichen Bereiche solche Absetzungen Einblicke geben können. Im Zentrum stehen dabei unterschiedliche Herrschaftsvorstellun­gen, die entweder miteinander oder mit der Praxis von Herrschaft in Konflikt geraten sind. Entgegen den ge­wünschten und bevorzugten Ideen von gottgegebener Monarchie konnten diese Herrschaftsvorstellungen von der Mehrheit der politischen Eliten (oder auch der radikalsten Minderheit mit der meisten Macht) durch­gesetzt werden. Die angeführten Beispiele haben deut­lich gemacht, dass es bei wahrgenommener schlechter Herrschaft, sei es aufgrund des unköniglichen Beneh­mens einer Maria Stuart, des völlig unberechenbaren Verhaltens eines Eriks XIV. oder eben der falschen Konfession Jakobs II. und Sigismunds, Mittel und Wege gab, den Monarchen bzw. die Monarchin loszu­werden und dabei die Herrschaft neu auszuhandeln. Im Kontext solcher Aushandlungen im Zuge von Ab­setzungen wurden nicht nur die (geänderten) Herr­schaftsvorstellungen verschiedener politischer Ak­teure deutlich, sondern in etlichen Fällen auch neue Regelungen eingeführt, die insgesamt staatsbildend wirkten und in Einzelfällen bis heute gültig sind.

Ansätze der politischen Ideengeschichte, das Ver­ständnis von Herrschaft im Sinne der Kulturgeschich­te der Politik, die Rechtsgeschichte sowie ein langer Untersuchungszeitraum über 200 Jahre bilden die Grundlagen meiner Arbeit. Auf dieser Basis erschei­nen Absetzungen von MonarchInnen in der Zusam­menschau und im Vergleich als spezifische Ereignis­form. Diese Ereignisform war, entgegen der eingangs festgestellten dominanten Ideologie, dann eben doch ein mögliches und denkbares Element der Aushand­lung von Herrschaft.

Printversion: Frühneuzeit-Info 26, 2015, S. 249–255.

Anmerkungen

  1. Das Urteil gegen Karl I. ist abgedruckt bei Samuel Raw­son Gardiner (Hg.): The Constitutional Documents of the Puritan Revolution 1625–1660, Oxford 1906, Doku­ment 84, S. 377–380. Das bekannte Beispiel der Abset­zung Karls I. von England, Schottland und Irland wird in dem vorliegenden Projektbericht aus Platzgründen nicht weiter erörtert. []
  2. Vgl. dazu auch David Kirby: Northern Europe in the early modern period. The Baltic world 1492–1772, Lon­don 1990, S. 77–80 sowie Michael Roberts: The Early Vasas. A History of Sweden, 1523–1611, Cambridge 1968, S. 227f. []
  3. Zu dem Zeitpunkt hatte Erik bereits Kinder von ande­ren Mätressen und auch Karin sollte ihm noch drei wei­tere Kinder schenken. []
  4. Vgl. zum Wahnsinn der Vasas und besonders Eriks XIV. die Untersuchung von Viktor Wigert: Erik XIV: hans sinnessjukdom: historisk-psykiatrisk studie, Stockholm 1920, die immer noch maßgeblich ist. []
  5. In der Begründung des Parlaments, welche bei Emil Hildebrand (Hg.): Svenska Riksdagsakter jämte andra handlingar som höra till statsförfattningens historia under tidehvarfvet 1521–1718. Andra Delen I. 1561–1568, Stockholm 1889 als Dokument 367, S. 275–283 abge­druckt ist, werden 24 Anklagepunkte aufgelistet. Der erste Punkt betrifft seine tyrannische Natur, der letzte Punkt den Vorwurf, durch seine Ehe mit Karin hätte er Schweden erniedrigt und den Adel verspottet. []
  6. Neben den literarischen Verarbeitungen des Stoffes z.B. bei Friedrich Schiller oder Stefan Zweig, sind bis heute zwei zeitgenössische Interpretationen prägend: zum einen die Anklage von George Buchanan in sei­nem Rerum Scoticarum Historia (1579/1582) sowie die Apologia von John Leslie in A Defence of the Honour of Marie Quene of Scotlande (1569). In der Forschungs­literatur werden diese beiden Positionen aktuell von Jenny Wormald für eine Verurteilung Marias vertreten, vgl. Jenny Wormald: Mary Queen of Scots. A Study in Failure, London 1988, und für die Gegenseite von Anto­nia Fraser mit Mary Queen of Scots, London 1969. []
  7. John Hill Burton (Hg.): The Register of the Privy Coun­cil of Scotland [1. Series] 1: 1545–1569, Edinburg 1877, S. 519. []

The Regulation of Marital Conflicts in the Rhineland and in France between 1798 and 1814: Report on a PhD Project

By Laila Scheuch (Frankfurt am Main)

“L’assemblée nationale, considérant combien il importe de faire jouir les français de la faculté du divorce, qui résulte de la liberté individuelle dont un engagement indissoluble serait la perte; […] décrète, qu’il y a urgence.”1

With these words, justifying its revolutionary measure with each individual’s liberty, the French National Assembly introduced in 1792 for the first time in the Early Modern Period the right to secular divorce for all French people. It secularized the means of official conflict regulation for spouses that had been denominationally dominated throughout the Early Modern Era.2 This event is taken as the starting point for an exploration of marital conflicts and their regulation on the left bank of the Rhine (hereinafter referred to as ‘Rhineland’) and France during the late Revolutionary and Napoleonic years (1798–1814). The study seeks to yield results on the perception, (re-)establishment, and maintenance of social order in the area of the family at the onset of modernity, both a time of rapid socio-economic and cultural transformation from corporate to civil society as well as a formative time of the bourgeois family.3

Work on this doctoral thesis has been carried out at the Max Planck Institute for European Legal History since May of 2014 and is situated within the institute’s research focus area ‘conflict regulation’.4 Furthermore, the project is affiliated with the International Max Planck Research School on Retaliation, Mediation, and Punishment; a program for PhD students from social anthropology, sociology, and jurisprudence. The study adds a historical perspective to the school’s research interest in the “relative significance of retaliation, mediation and punishment in establishing and maintaining social order”.5

Subject Matter

The right to divorce was an exceptional law in light of its extreme liberalism, individualism and “antichurch sentiment”, yet not an exceptional case of legislation in the sense that it is situated within an array of family laws and decrees between 1789 and 1794.6 This array, in turn, was a specific manifestation of a “vigorous public debate over marriage,” which gained its political sensitivity from the contemporary idea that the family was a mirror of state and society as a whole.7 The significance of these legal regulations lies in the political attempt to redefine and newly constitute the moral foundations and objectives of everyday marriage and family life. The governing principles behind many of these laws and decrees, at the time of their promulgation, were to foster liberty and equality as well as to render interpersonal relations more caring.8 Other characteristic features common to many of the legal regulations concerning family and sexuality at their initial stage are decriminalization and secularization.9

The divorce law of 1792 displays all of these features. Public discourse on divorce had already begun during the late 1760s; during the first years of the Revolution (1789–1792) it peaked with numerous publications dealing with divorce. The crucial foundation of all pro-divorce arguments was the conception of marriage as a civil contract.10 Thinking marriage as a contract, which implies that it can be dissolved, meant a break with the traditional Catholic idea of marriage as an indissoluble union of man and woman endowed with sacramental dignity.11 Correspondingly, the first step to the introduction of divorce was the recognition of marriage as a civil contract in the Constitution of 1791.12 This principle was then realized with the divorce law of 20 September 1792.13 Both the grounds, which could be put forward as a reason for divorce, and the procedural regulations illustrate the intention of the legislator to bring liberty and equality to marital conflict regulation. Women and men could choose without any differences from a far-ranging catalogue of eight grounds, including “incompatibility of disposition or character” (Law of 20 September 1792, section 1, art. 3) or “crimes, cruelties, or rude insults” of one against the other (s. 1, art. 4).14 Consensual divorce was also an option (s. 1, art. 2). The proceedings, too, made no distinction between a man and a woman seeking a divorce.15 Distinctive features were the important role assigned to largely self-governed mediation procedures at the grassroots level of family and friends, and the intended unproblematic availability of judgements that could be used for a divorce. In the case of consent or incompatibility, for example, the divorce-willing spouse(s) had to summon a “family assembly” consisting of at least six or three relatives and/or friends that had to meet one to three times respectively (s. 2, art. 1, 4, 9, and 12). The assembly was supposed to attempt a reconciliation of the spouses in case of incompatibility or to “make those remarks and suggestions, which they will consider appropriate for the cause” in case of consent (s. 2, art. 4 and 10). The role of the state, in the form of its municipal officers, was limited to administrative tasks, such as documenting that the required session(s) had taken place (s. 2, art. 4 and 10). The officers were explicitly not allowed to intervene in the matter itself (s. 2, art. 5, 10, and 16). In regard to the other grounds, the spouse intending to divorce was generally asked to possess or obtain a judgement from a tribunal de famille, an arbitration instance, or, as of February 1796, from an ordinary court.16 Since the court system was changed and civil procedural law simplified in 1790 and 1793, the legislators do not seem to have intended to place any obstacles in the way of spouses choosing one of these grounds.17

The Revolutionary divorce law was abolished with the introduction of the divorce law of the Code civil on 10 Germinal XI (31/03/1803).18 While the idea continued to persist that the family (constituted by marriage) was indicative of state and society as a whole and, therefore, was considered as an important field of legislation for ordering society, the guiding political and socio-cultural ideas altered from the Revolutionary to the Napoleonic legislation. In the overall framework of the Napoleonic policy of national consolidation, the authors of the Code civil sought to maintain marriages as their societal importance came to be valued more highly than the individual’s liberty to decide on ending a marital union.19 The grounds and proceedings of the divorce law were designed accordingly.20 The grounds for divorce were not only reduced to just three (besides consent of the spouses), they were also modified. For instance, adultery was taken up as a ground for divorce. Adultery was neither mentioned in the divorce law of 1792, nor was it listed as a crime or an offense in the Code pénal of 1791 indicating a decriminalization of this ancien régime crime during the Revolution.21 The Code civil effected a legal re-criminalization of adultery, which took up pre-Revolutionary notions surrounding it, e.g., by incorporating discriminatory regulations for adulterous men and women.22 Among these was the obligatory punishment of imprisonment in a house of correction only for adulterous women (Code civil, art. 298).23 Additionally, the modes of conflict regulation prescribed by the divorce law were substantially altered. The proceedings were entirely transferred to the civil courts and, hence, to the state, i.e., from the ‘private’ to the ‘public’ sphere. The “moral decay”, as Portalis saw it, which had supposedly been supported by the family assemblies, was to be put to an end.24 The renewed significance of the jurisdiction in marital conflict regulation was underlined by a reassignment of the role of the mediator from the family assemblies to the judge. The judge’s task in divorce proceedings was repeatedly and via various means, e.g., a special session for remarks to conciliate the spouses (art. 239) or decreeing a “year of probation” (art. 259, 260), to reconcile the couple. The procedural regulations were complex and thus susceptible to protract divorce processes or even let them fail.25

The divorce law of the Code was, consequently, a conservative and patriarchal law, especially in comparison with the law of 1792. Nevertheless, the Code also clearly followed the work of the Revolution as the secularization of family law was maintained.26 Significantly, in the course of the integration of the left bank of the Rhine into the French state after the Treaty of Campo Formio in 1797, the French divorce law of 1792 was introduced into the former German territory in May 1798.27 The inhabitants of the left bank were confronted with a foreign law that radically broke with customary, Church-influenced forms of marital conflict regulation.28 Corresponding to the legal equalization of the Rhineland with inner-France in September 1802, the divorce law of the Code civil was promulgated at the same time as in France replacing the Revolutionary law.29 With the occupation of the left bank by the allied troops in January 1814, the French control of the Rhine came to an end.30 The PhD project, hence, focuses on the period 1798 to 1814, the time when the formerly German parts of the Holy Roman Empire on the left bank of the Rhine with different legal and political outsets constituted a unity insofar as that they were subjected to certain Revolutionary and Napoleonic legal, judicial, and administrative developments. With regard to inner-France, the beginning of this period is, for obvious reasons, less sensible. For reasons of more profound historical understanding, therefore, these temporal boundaries are not strictly maintained, but rather are permeable to probing both before and after when appropriate.

State of Research and Historiographical Approaches

Since the early 1990s works, dealing with the practical side of marital conflict regulation in territories and successor territories and states of the Holy Roman Empire during the Early and Late Modern Era have been steadily published.31 Parts of the Rhineland have come into focus through the work of Blasius dealing with Prussia (Rhine Province) and an article by May analyzing separations of bed and board in the archdiocese of Mainz.32 The conflicts have often been used to find out about the social reality of wedlock.33 More recent works are increasingly oriented toward (new) cultural historical issues.34 In regard to the Revolutionary and Napoleonic divorce laws, studies concerning the practice of the Revolutionary and, more rarely, the Napoleonic divorce law in France peaked in the early 1980s with two comprehensive works on divorce in Rouen and Lyon as well as a smaller one on divorce in the Lorraine region.35 These are by and large socio-historical studies. The practice of the Revolutionary divorce law in the Rhenish departments has been the subject of two articles focusing on Koblenz and Saarbrücken respectively.36 Both concentrate on those kinds of divorces run by the register office of the municipality. Consequently, although an already impressive corpus of studies in marital conflict regulation exists, the project fills a research gap in terms of area, time, sources and legal basis as well as the approach to the subject, for it combines the approaches of social, (new) cultural and legal history.37 Social and cultural history are represented by using their specific methods and outlooks, such as quantitative and hermeneutic, structure and perception respectively.38 Legal historical approaches are informed by historical research on criminality, which provides important concepts to grasp ‘what is going on’ with regard to processes of social order, such as deviance, social control and the labeling-approach.39 To advance the subject from these perspectives draws attention to the interplay between notions and norms of social and sexual deviance, which can boil down to legal regulations breaching the allegedly stable distinction between civil and criminal law in the Late Modern Era as the treatment of adultery in the Code civil proves.40 It, thus, underlines how more general results on the nature of change between the Early and Late Modern Period can be acquired by studying marital conflict regulation of the time.

Research Questions

Starting from these considerations, the research project is looking, from the overall viewpoint of social ordering through the lenses of culture, deviance, and gender, at marital conflict regulation. Thereby, the shift from Revolutionary to Napoleonic divorce law is always kept in mind.

  • How was the right to secular divorce received, i.e., used and perceived; to what extent was the practice of divorce accepted, and to what extent was it considered to be socially deviant behavior?

This question is mainly approached from the perspective of practice rather than discourse. It is taken as a basic assumption that the usage of a law provides some information about its acceptance, and, more specifically, that the usage of divorce laws can elucidate the extent to which people were willing to embrace the ideas regarding families expressed in them. Therefore, a sociological profile of the users of the Revolutionary and Napoleonic divorce laws will be created, which will be sustained by a careful interpretation of the remaining ‘remarks’ made by people involved in divorce proceedings. An analysis of public opinion as it expressed itself, for example, in the contemporary media might be included.

  • What kind of social practices were employed to deal with divorces and/or the underlying conflicts between husbands and wives?

Three intertwined threads of analysis are taken into account for answering this question. The first is time, i.e., the temporal development of a conflict. The second concerns the actors, who participated in various functions and on various levels of society: legislators, judges, other judicial and administrative staff, lawyers and notaries, litigants and defendants, family members, and friends. The third are the practices chosen by the actors, such as mediation, punishment, retaliation, and/or coping measures.

  • How did gender and culture influence the whole complex of marital conflict regulation during the transitional period between Early and Late Modern Period?

‘Culture’ and ‘gender’ are hypothesized as constituting structural categories with regard to marital conflict regulation.41 In view of gender, the right to divorce has been regarded time and again as a means to influence gender relations.42 Through the rate of women demanding divorce, a gender-specific analysis of the grounds for divorce as well as of attitudes prevailing in legislation, administration, and justice, the question of whether there are gender-specific usages, perceptions, and strategies can be approached. Considering the different situations in France and the German regions when the right to divorce was introduced respectively, the cultural perspective allows to ask about cultural specifics between French and German users as well as about processes of cultural and legal translation. Was, for example, the right to divorce ‘purely’ implemented by the responsible institutions in the Rhenish departments, or can certain adjustments of the foreign law be observed?

Sources and Methodology

In order to answer these questions the project consults a variety of sources. These are intricately linked to the design of the project, a comparative study, which is comprised of six case studies. In the case studies, the four chef-lieus (capital cities) of the Rhenish departments – Mainz, Koblenz, Trier, and Aachen – as well as two French towns are examined applying qualitative as well as quantitative methods.43 For each town, the relevant civil status registers, civil court records, family archives and divorce dossiers are investigated. The category ‘civil status registers’, for instance, consists of two kinds of sources: marriage and divorce registers as well as registers of notice of intended marriages and divorces. While the former offers marriage and divorce certificates providing sociological data, the latter can include documents that were prepared during a divorce, such as the written demand of a divorce-willing spouse to the administration in order to determine the date and time of the family assembly.44 They inform not only about the course of a divorce, but also about the arguments and norms people considered appropriate and helpful in achieving their objective. The laws as well as discursive, judicial and administrative sources surrounding their development and implementation provide the essential background for the research questions. As the time limits, to a certain degree, are considered to be permeable, selected cases reaching further back in time, will also be explored, e.g., tracing a divorce case that began as a separation under the Old Regime to its beginnings.45 This possibly clarifies the differences and changes in marital conflict regulation from one legal, political, and socio-economic setting to the other.

Printversion: Frühneuzeit-Info 26, 2015, S. 228-233.

  1. Sammlung der Verordnungen und Beschlüsse erlassen durch den Regierungs-Kommissär in den vier neuen Departementen des linken Rhein-Ufers […]. Vierter Theil: 7tes und 8tes Heft, Straßburg: F. G. Levrault Jahr VII [1798/99], here Heft 7, p. 56. For the original preamble, which is the same, see Décrets et Lois 1789–1795: Collection Baudouin, Vol. 32 (1er–20 Septembre 1792), N° 2076 Décret sur le divorce, http://artflsrv02.uchicago.edu/cgi-bin/philologic/getobject.pl?c.30:403.baudouin0314 (27/04/2015). The law was promulgated in the Rhenish departments in 1798 in the same version that was in force in France at the time. Therefore, the text version of the “Sammlung” will be used in the following. []
  2. In France, the king exercised legislative power in marital issues and also claimed jurisdiction in marital matters for the state (Hermann Conrad: Die Grundlegung der modernen Zivilehe durch die Französische Revolution, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 67 (1950), p. 336–372, here p. 342–344. Dominique Dessertine: Divorcer à Lyon sous la Révolution et l‘Empire, Lyon: Presses Universitaires de Lyon 1981, p. 22). Legislation was nevertheless based on Catholic concepts and Tridentine marriage law (Dieter Schwab: Grundlagen und Gestalt der staatlichen Ehegesetzgebung in der Neuzeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, Bielefeld: Verlag Ernst und Werner Gieseking 1967, p. 204 and 208). Civil marriage for Protestants was already introduced during the ancien régime (Conrad: Zivilehe, p. 351–353). The Revolutionaries thus enforced a tendency towards secularization of marriage law that can also be observed in other European countries during the second part of the 18th century (Stephan Buchholz: Art. Ehe, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, http://www.hrgdigital.de/HRG.ehe (29.04.2015), p. 1–12, here p. 7. Conrad: Zivilehe, p. 348. Schwab: Ehegesetzgebung, p. 244, 246–247). []
  3. Cf. Siegrid Westphal: Venus und Vulcanus. Einleitende Überlegungen, in: Siegrid Westphal/Inken Schmidt-Voges/Anette Baumann (Eds.): Venus und Vulcanus. Ehen und ihre Konflikte in der Frühen Neuzeit, München: Oldenbourg 2011, p. 9–23, here p. 11. []
  4. Max Planck Institute for European Legal History: Conflict Regulation, http://www.rg.mpg.de/672223/conflict_regulation (25/04/2015). []
  5. International Max Planck Research School on Retaliation, Mediation, Punishment: Research Focus, http://www.remep.mpg.de/about/scope (25/04/2015). []
  6. Roderick Phillips: Putting Asunder. A History of Divorce in Western Society, Cambridge [et al.]: Cambridge University Press 1988, p. 189–190. Suzanne Desan: The Family on Trial in Revolutionary France, Berkeley/Los Angeles/London: University of California Press 2004, p. 249–250. Also cf. the list of family laws and decrees ibid. p. 325–331. []
  7. Ibid., p. 2 and p. 15–16. []
  8. Ibid., p. 1–2. Suzanne Desan: The French Revolution and the Family, in: Peter McPhee (Ed.): A Companion to the French Revolution, Malden [et al.]: Wiley-Blackwell 2013, p. 470–485, here p. 470. Jean-Philippe Lévy: Conclusion. L’évolution du droit familial français de 1789 au Code Napoléon, in: Irène Théry/Christian Biet (Eds.): La famille, la loi, l’état de la Révolution au Code civil, [Paris]: Centre Georges Pompidou 1989, p. 507–513, here p. 508. []
  9. For the decriminalizing tendency concerning ancien régimesexual crimes and offences see Angela Taeger/Michael Schetsche: Moralmodelle des 19. Jahrhunderts und ihr Einfluß auf das französische und deutsche Strafrecht, in: Detlev Frehsee/Gabi Löschper/Karl F. Schumann: Strafrecht, soziale Kontrolle, soziale Disziplinierung, Opladen: Westdeutscher Verlag 1993, p. 281–295, here p. 287–289. []
  10. See for the public discourse Desan: Family on Trial (fn. 6), p. 17–25. Dessertine: Lyon (fn. 2), p. 33–42. Phillips: History of Divorce (fn. 6), p. 165–75. See for ‘marriage as a contract’ Conrad: Zivilehe (fn. 2), p. 346–347. []
  11. F[riedrich] Merzbacher: Ehe, kirchenrechtlich (matrimonium, coniugium), in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (1), Berlin: Erich Schmidt Verlag 1971, c. 833–836, here c. 833. []
  12. Conrad: Zivilehe (fn. 2), p. 355. []
  13. Ibid. []
  14. All translations are the author’s except where otherwise noted. Additionally, a separation of bed and board that had been acquired during the ancien régime could be transformed into a divorce (Law of 20 September 1792, s. 1, art. 5). []
  15. There were gender differences in regard to remarriage, however, which were added in 1793 (Dessertine: Lyon [fn. 2], p. 71–72). []
  16. Jean-Claude Monier: Notes sur les caractères de la procédure civile dans la période 1789–1804, in: Irène Théry/Christian Biet: La famille, la loi, l’état de la Révolution au Code civil, [Paris]: Centre Georges Pompidou 1989, p. 305–311, here p. 306. Dessertine: Lyon (fn. 2), p. 73. []
  17. Monier: Procédure civile (fn. 16), p. 305–306.f []
  18. Dessertine: Lyon (fn. 2), p. 75. Cf. Céline Pauthier: Les origines du Code civil, in: Claude Witz (Ed.): Le Bicentenaire du Code civil – 200 Jahre Code civil, Baden-Baden: Nomos 2006, p. 25–38, here p. 32. []
  19. See for ‚policy of consolidation‘ Pauthier: Origines (fn. 18), p. 33 and p. 36. Werner Schubert: Französisches Recht in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Zivilrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Zivilprozessrecht, Köln/Wien: Böhlau 1977, p. 29. For the shift in values see the considerations of one of the authors of the Code civil: Jean-Étienne-Marie Portalis: Discours préliminaire du premier projet de Code civil, digitalised by Claude Ovtcharenko 2007, http://classiques.uqac.ca/collection_documents/portalis/discours_1er_code_civil/discours.html (09/01/2014), p. 35–46 as well as Elmar Wadle: Vom französischen zum rheinischen Recht. Recht als Instrument und Indikator politisch-sozialen Wandels, in: Elmar Wadle: Französisches Recht in Deutschland. Acht Beiträge zur Geschichte des 19. Jahrhunderts, Köln [et al.]: Heymanns 2002, p. 19–39, here p. 36. []
  20. The final legislation on divorce is slightly more liberal than the suggestions of Portalis in the Discours (cf. Code civil 1804, Tit. VI and Portalis: Discours [fn. 19], p. 35–46). []
  21. Michèle Bordeaux: Le maître et l’infidèle. Des relations personelles entre mari et femme de l’ancien droit au Code civil, in: Irène Théry/Christian Biet: La famille, la loi, l’état de la Révolution au Code civil, [Paris]: Centre Georges Pompidou 1989, p. 432–446, here p. 438. []
  22. Ibid., p. 436 and p. 439–440. []
  23. Code civil des Français. Édition originale et seule officielle. Paris: L’Imprimerie de la Republique 1804. []
  24. Portalis: Discours (fn. 19), p. 44–46. []
  25. Just one example of many, the law mostly did not prescribe time limits between the four to six court sessions in unilateral divorce proceedings that thus lay in the scope of action of the judge to decide (cf. Code civil [fn. 23], art. 236, 238, 245, 252, and 256). []
  26. Dirk Blasius: Ehescheidung in Deutschland 1794–1945, Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht 1987, p. 33. Schwab: Ehegesetzgebung (fn. 2), p. 220–221. Wadle: Zum rheinischen Recht (fn. 19), p. 36. []
  27. Sammlung der Verordnungen und Beschlüsse (fn. 1), here Heft 7, p. 14. []
  28. Cf. Wadle: Zum rheinischen Recht (fn. 19), p. 35. Count Wilhelm Karl of Leiningen-Billigheim, for example, used the terming “fremd[e] Gesetz[e]” in his attempt to convince the Imperial Diet of the injustice of his divorce (Landesarchiv Speyer: Bestand V 203, Nr. 9). []
  29. Rainer Ortlepp: Die französische Verwaltungsorganisation in den besetzten linksrheinischen Gebieten 1797–1814 unter besonderer Berücksichtigung des Departements Donnersberg, in: Alois Gerlich (Ed.): Vom Alten Reich zu neuer Staatlichkeit. Kontinuität und Wandel im Gefolge der Französischen Revolution am Mittelrhein, Wiesbaden: Franz Steiner, p. 132–151, here p. 139. []
  30. Heinz-Günther Borck (Ed.): 200 Jahre Code civil im Rheinland. Eine Ausstellung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv Saarbrücken und den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken (Ausstellungskatalog), Koblenz: Verlag der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 2005, p. 104. []
  31. Writings that are concerned with the legal foundations are abundant both in the German and French literature (cf. for instance the small bibliography in Roderick Phillips: Family Breakdown in Late Eighteenth-Century France. Divorces in Rouen 1792–1803, Oxford: Clarendon Press 1980, p. 208, fn. 4). A pioneering work is Blasius: Ehescheidung (fn. 26) from 1987. Cf. Ellinor Forster/Margareth Lanzinger: Stationen einer Ehe. Forschungsüberblick, in: L’Homme. Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft 14,1 (2003), p. 141–155 and Siegrid Westphal: Die Auflösung ehelicher Beziehungen in der Frühen Neuzeit, in: Siegrid Westphal/Inken Schmidt-Voges/Anette Baumann (Eds.): Venus und Vulcanus. Ehen und ihre Konflikte in der Frühen Neuzeit, München: Oldenbourg 2011, p. 163–236, here p. 172–179. []
  32. Blasius: Ehescheidung (fn. 26). Georg May: Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Erzdiözese Mainz während des 18. Jahrhunderts nach den Protokollen des Generalvikariats, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 84 (1998), p. 470–549. []
  33. Forster/Lanzinger: Stationen (fn. 31), p. 152. []
  34. Westphal: Auflösung (fn. 31), p. 174. []
  35. Dessertine: Lyon (fn. 2). Jean Lhote: Une anticipation sociale. Le divorce à Metz et en Moselle sous la Révolution et l’Empire, Metz: 1981. Phillips: Rouen (fn. 31). The Lorraine region has also been investigated by Marie-José Laperche-Fournel: Les divorcés de l’an II (à Nancy, Metz et Verdun), in: Annales de l’Est 4 (1993), p. 245–263. Suzanne Desan has more recently dealt with revolutionary divorce in the Calvados (Desan: Family on Trial [fn. 6], p. 93–140). []
  36. Wolfgang Hans Stein: Französisches Scheidungsrecht im katholischen Rheinland (1798–1803). Eine unbemerkte Revolution, in: Pirmin Spieß (Ed.): Palatia Historica. Festschrift für Ludwig Anton Doll zum 75. Geburtstag, Mainz: Selbstverlag der Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte 1994, p. 463–488. Elmar Wadle: Ehescheidung vor dem Standesbeamten. Das revolutionäre Scheidungsrecht und seine Praxis in Saarbrücken, in: Wolfgang Haubrichs/Wolfgang Laufer/Reinhard Schneider (Eds.): Zwischen Saar und Mosel. Festschrift für Hans-Walter Hermann zum 65. Geburtstag, Saarbrücken: SDV 1995, p. 291–302. []
  37. The history of civil jurisdiction, especially regarding deviance research, still presents a “largely untreated field” (Gerd Schwerhoff: Historische Kriminalitätsforschung, Frankfurt: Campus 2011, p. 73). []
  38. This is of course a somewhat exaggerating differentiation using ideal-typical conceptions of the two approaches. Cf. Stefan Jordan: Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft, Paderborn: Schöningh 2009, esp. p. 122 and p. 212–213. []
  39. Schwerhoff: Kriminalitätsforschung (fn. 37), p. 10–11 and p. 35–37. []
  40. Cf. ibid., p. 73. []
  41. The term ‘culture’ is used according to the understanding which prevails in the new cultural history (cf. Achim Landwehr: Kulturgeschichte, Stuttgart: Ulmer 2009, p. 12). []
  42. Cf. e.g. Dessertine: Lyon (fn. 2), p. 39–40. Phillips: History of Divorce (fn. 6), p. 171–172. []
  43. The French towns still have to be selected. These are the chef-lieus of the departments of Donnersberg, Rhine and Moselle, Saar, and Roer. []
  44. An example can be found in Landeshauptarchiv Koblenz: Bestand 656,045, Nr. 3. []
  45. An example can be found in Landeshauptarchiv Koblenz: Bestand 316,003, Nr. 19, N° 25. []

Konzepte von Gleichheit und Ungleichheit in der deutschen Spätaufklärung

von Sibylle Röth (Konstanz)

Exposition

„Gibt es wirklich Rechte der Menschheit? und sind die Menschen in Ansehung derselben völlig gleich?”1 Dies war eine der Fragen, die in deutschen aufgeklärten Zeitschriften in der Zeit der Französischen Revolution diskutiert wurden. Sie ist Teil einer breiteren Debatte, die sich um die Frage drehte, ob es natürliche Rechte gibt, die jedem Einzelnen einzig aufgrund seines Menschseins zukommen und – wenn das der Fall ist – welche Konsequenzen daraus für die Verfasstheit der Gesellschaft erwachsen.

Meine Dissertation, die an der Forschungsstelle „Signaturen der Frühen Neuzeit” an der Universität Konstanz angesiedelt ist und die im Folgenden vorgestellt werden soll, untersucht Diskurse wie diesen, um herauszufinden, in welchen Zusammenhängen Gleichheit und Ungleichheit in der deutschen Spätaufklärung diskutiert wurden. Das Konzept der Menschenrechte setzt voraus, dass es Rechte gibt, die für alle Menschen gleichermaßen gelten. Allein dieser Ansatz ist also schon eine Provokation der ständischen Ordnung. Aber wenn man sich Ende des 18. Jahrhunderts für Menschenrechte2 ausspricht, welche Rechte sind damit gemeint? In welchen Bereichen ist die Gleichheit der Rechte ein Erfordernis der Vernunft oder Gerechtigkeit? Wo hingegen ist sie unnötig, unrealisierbar oder sogar selbst ungerecht?

Herleitung der Fragestellung

Ausgehend von der Beobachtung, dass soziale Ungleichheit heute zunehmend problematisch für das Funktionieren der Demokratie erscheint, wirft diese Arbeit einen Blick zurück in die Spätaufklärung als Konstituierungsmoment der modernen politischen Kultur. In der gegenwärtigen Sozialphilosophie werden soziale Rechte vornehmlich als Bedingung der Möglichkeit zur Ausübung politischer Rechte konzipiert. Während rechtliche und politische Gleichheit als selbstverständlich und gleichursprünglich gesetzt werden, erscheint die soziale Gleichheit nur als eine abgeleitete Funktion mit beschränktem Selbstwert. Die Primärverteilung wird dem Markt überlassen, dem Staat kommt eine mehr oder weniger weitgefasste Umverteilungsfunktion zu. Der Staat ist also der Agent zur Herstellung der zur Ausübung der Freiheit notwendigen sozialen Grundversorgung, erscheint aber gleichzeitig als Gefährdung für diese Freiheit, so dass sich Kontroversen über die Vereinbarkeit oder notwendige Bedingtheit von Rechtsstaat und Sozialstaat ergeben.

Vor diesem Hintergrund sucht diese Arbeit die Wurzeln dieser Freiheits- und Gleichheitskonzeptionen in der deutschen Spätaufklärung auf und fragt danach, ob und wie die heute auftretenden Widersprüche schon in dieser angelegt waren. Die Leitfrage ist also, wie sich das Verhältnis von Gleichheitsforderungen in verschiedenen Bereichen (rechtliche, politische und wirtschaftliche Gleichheit) in der Spätaufklärung gestaltete.

Im revolutionären Frankreich stand das Problem der sozialen Gleichheit sowohl in den theoretischen Verhandlungen um die Menschenrechte als auch in der praktischen Politik (zumindest unter der Jakobinerherrschaft) durchaus auf der Tagesordnung in der Auseinandersetzung um die politisch-gesellschaftliche Neugestaltung.3 Doch wie zeigt sich die Diskussion in der deutschen Spätaufklärung?

Otto Dann konstatiert einen engen Zusammenhang zwischen aufgeklärter Grundhaltung und liberalen und demokratischen Gleichheitsvorstellungen.4 Soziale Gleichheit nimmt er in diesen Kontext nicht auf, behandelt sie als nicht gleichursprünglich. Jürgen Riethmüller untersucht Texte des 18. Jahrhunderts anhand eines modernen Demokratieverständnisses, dass die Forderung nach einem gewissen Maß an sozialen Grundrechten mit umfasst.5 Wie die moderne Sozialphilosophie deutet er diese als notwendige Ermöglichungsbedingung von Demokratie und stellt dieses Verständnis auch bei den von ihm untersuchten Autoren fest. Jörn Garber hingegen konstatiert eine Differenz in der Ableitung rechtlich-politischer Gleichheitsforderungen einerseits und sozialer Gleichheitsforderungen andererseits.6 Diese bauen nicht aufeinander auf, sondern lassen sich gleichursprünglich aus der naturrechtlichen Vorstellungswelt der Aufklärung deduzieren. Anders als Riethmüller sieht er damit keinen direkten Ableitungszusammenhang zwischen demokratischem und sozialrechtlichem Denken. Bei den meisten der von ihm untersuchten Demokraten konstatiert er ein Ausblenden der sozialen Lebensbedingungen. Bei den Autoren, die sozialrechtliche Forderungen erheben, findet er nicht notwendig demokratische Inhalte.

Die These der Arbeit ist, dass sich aus einem naturrechtlichen Verständnis heraus primär Vorstellungen von negativen Freiheitsrechten ergeben. Der Mensch wird als freies und selbstständiges Individuum konzipiert, dessen Rechten gegenüber staatliche Eingriffe prinzipiell als Gefährdung, nicht als Verwirklichungsbedingung erscheinen. Daraus erklärt sich die Affinität zu bürgerlichen Freiheitsrechten und wirtschaftlicher Deregulierung. Soziale Rechte als Anspruchsrechte des Einzelnen an die Gesellschaft hingegen erfordern gerade staatliche Regulierungsmaßnahmen und stehen damit quer zu den dominanten Denkmustern der progressiven Position. Als Forderung nach Individualrechten finden sie aber auch auf der konservativen Seite keine Unterstützung. In einer Konfliktsituation, die sich zwischen Staatsmacht und selbstständigen Bürgern abspielt, finden sie keine Trägergruppe.

Erst von einem demokratischen Standpunkt aus ist es möglich, den Staat als positiv besetzen Akteur, nämlich als selbstgewählten Beauftragten des eigenen Willens zu sehen und dessen Eingriffe in die Wirtschaft als legitimierten politischen Akt zu begreifen. Insofern ergäbe sich tatsächlich eine genealogische Abfolge von rechtlichen, politischen und sozialen Gleichheitsforderungen. Während sich in der Französischen Revolution all diese Stufen gleichsam wie im Zeitraffer abspielen, bleibt die Situation in Deutschland zwischen der Forderung nach liberaler und demokratischer Gleichheit stehen und dringt folglich nicht bis zu wirtschaftlichen Gleichheitsforderungen vor.

Methodische Einordnung und Quellenbasis

Da es sich hier also um einen komplexen Zusammenhang von Positionen, Argumenten und Abgrenzungen handelt, erscheint die historische Diskursanalyse als das geeignete Untersuchungsinstrumentarium. Durch sie gelingt es, die Vielfalt und ineinander Verwobenheit der unterschiedlichen Felder und Argumentationsmuster in den Blick zu bekommen, sie in ihrer Komplexität und Interaktionsstruktur zu erfassen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der Ideengeschichte auf ein ganzes Netzwerk von Ideenvariationen zu einem bestimmten Themenkomplex.7

Ideengeschichtlicher Hintergrund für den Untersuchungszeitraum ist ein durch die Zurückdrängung der religiösen Deutungsmacht entstandenes Sinnvakuum. Wenn die richtige Position des Einzelnen im gesellschaftlichen Gefüge nicht mehr als providentiell bestimmt verstanden werden kann, verliert die Gesellschaftsordnung an Legitimität. Der Raum für neue Orientierungsmuster wird geöffnet und ein öffentlicher Aushandlungsprozess wird in Gang gesetzt. Der Topos von der ursprünglichen freien und gleichen Geburt aller Menschen bietet allerdings wenige Leitlinien für die daraus ableitbaren gesellschaftlichen Vorgaben. Dieser Freiheit und Gleichheit liegt ein gewisser Drang ins Absolute bei, der so nicht umsetzbar ist, da sich sonst Freiheit in Willkür und Gleichheit in Identität verlieren würden. Es müssen also Grenzen gesetzt werden, doch wo sind diese zu ziehen? Auf welchem gesellschaftlichen Feld erfordert die ursprüngliche Gleichheit die Herstellung von gesellschaftlicher Gleichheit?

Es werden also jeweils Bereiche abgegrenzt, für die die Gleichheit Leitfunktion hat und daneben andere Bereiche stehen gelassen, für die sie selbst ungerecht, irrelevant oder gar schädlich erscheint und die auf andere Weise geordnet werden müssen. Gerade durch das expansive Moment der Gleichheit bleiben diese Grenzen aber immer vorläufig und hinterfragbar. Der Aushandlungsprozess hat keinen natürlichen Endpunkt, sondern bleibt über sich hinausdrängend.

Ausgehend von der Fragestellung wurde ein Korpus von etwa 300 Zeitschriftenartikeln aus der Zeit von 1750 bis 1810 zusammengestellt. Die Wahl der Quellengattung ist darin begründet, dass sie das Hauptforum des politischen Diskurses der aufgeklärten Öffentlichkeit bildete. Zudem bieten Zeitschriftenartikel den Vorteil, die verschiedenen Meinungen relativ kompakt und deutlich – mitunter gar polemisch – darzustellen. Damit ermöglichen sie in besonderem Maße eine Untersuchung der direkten Auseinandersetzung der verschiedenen Positionen.

Diese Form der Diskursanalyse stellt den Inhalt und nicht die zugrunde liegende Formation in den Mittelpunkt des Untersuchungsinteresses. Diskurs wird hier als ein relativ offener und kontingenter Prozess der gesellschaftlichen Selbstvergewisserung verstanden. Dennoch ist zu beachten, dass mit der Auswahl der Quellengattung eine Einschränkung des untersuchten Autorenkreises einhergeht, die zu einer Verengung des Ergebnisses führt. Autoren,8 die in den gelehrten Zeitschriften publizierten, gehören zum Hauptteil der neuentstehenden Schicht der Gebildeten an. Doch war es eben genau diese Gruppe, die über das sich extrem ausweitende Medium der aufgeklärten Zeitschriften ein breites Publikum erreichte und somit zunehmend gesellschaftliche Deutungsmacht gewann. Es handelt sich also nicht um eine willkürlich gewählte soziale Gruppierung, sondern um diejenige, die das Abstraktum aufgeklärte Öffentlichkeit am ehesten repräsentiert, mit all den sozialen Ausgrenzungen, die damit einhergehen.

Die Arbeit gliedert sich nach unterschiedlichen, miteinander verwobenen und im Einzelfall nur idealtypisch zu trennenden Diskurssträngen, in denen Fragen von Gleichheit und Ungleichheit thematisiert werden. Neben dem oben schon angesprochenen Diskurs zu den „Rechten der Menschheit“ handelt es sich dabei vorläufig um „die moralische Lage der Stände“, „Adelsprivilegien und Adelskritik“, „natürliche Gleichheit“, „Ungleichheit als Erfordernis der Gesellschaftsordnung“, „Entstehung der Ungleichheit“, „Verfassungsfragen“ und „politisches System“.9

Es hat sich gezeigt, dass in Diskursen zu Fragen der Wirtschaft und der Armenversorgung Gleichheit im Großen und Ganzen nicht thematisiert wird. Von einem eigenständigen Diskurs zur Problematik der wirtschaftlichen Gleichheit kann innerhalb des ausgewählten Quellenkorpus nicht die Rede sein. Es soll aber demonstriert werden, dass in den anderen Diskurssträngen die wirtschaftliche Lage durchaus eine bedeutende argumentative Rolle spielt.

Hier möchte ich einen kurzen Einblick in den Diskurs zu den Rechten der Menschheit und deren Konsequenzen für die politische Ordnung der Gesellschaft geben. Diese Diskussion fand in den Jahren 1790 bis 1793 vornehmlich in der Berlinischen Monatschrift statt. Startpunkt der Auseinandersetzung war Justus Mösers Ueber das Recht der Menschheit, als den Grund der neuen Französischen Konstitution,10 der zahlreiche Reaktionen hervorrief. Hier sind 19 Texte zusammengetragen, die sich mehr oder weniger direkt aufeinander beziehen. Dieser Diskurs nimmt seinen Ausgangspunkt bei der These Mösers, dass der Staat in Analogie zu einer Aktiengesellschaft zu erklären ist und Landbesitz hier das Äquivalent zu einem Anteilsschein darstellt.11

„Ueberall und in jeder gesellschaftlichen Vereinigung, es sey zum Handel oder zur gemeinschaftlichen Vertheidigung, liegt, außer der Menschheit, eine dem Zwekke angemessene Aktie oder Wahre zum Grunde, die einer besitzen muß, um Genosse zu seyn.”12

Unter dieser Prämisse gilt dann, wie Johann Erich Biester anmerkt: „Eine Theilung geradeauf wäre Ungerechtigkeit, wäre wahre Ungleichheit.”13 Denn hier würde Gleichberechtigung bedeuten, Ungleiche gleich zu behandeln. Sowohl bei Möser als auch bei einem Teil seiner Kritiker ist das politische Mitbestimmungsrecht also an die wirtschaftliche Situation geknüpft.

Untersuchungsschema

Als Grundstruktur der Gleichheitskonzepte wird hier analytisch das Schema genutzt, dass eine Gruppe von Wesen aufgrund einer geteilten Eigenschaft einen gleichen Anspruch auf ein bestimmtes Recht hat. Diese Struktur von Axiom, Argument und Konklusion gilt es genauer zu untersuchen.

Zunächst ist also nach der geteilten Eigenschaft zu fragen, die den Rahmen derjenigen Wesen setzt, denen im entsprechenden Fall gleiche Rechte zukommen sollen. Dabei kann es entweder darum gehen, allgemein menschliche Eigenschaften zu thematisieren oder eine Gruppe mit besonderen Eigenschaften und Fähigkeiten herauszuheben. Hier spielen Menschenbilder, anthropologische Grundannahmen und Vorstellungen der menschlichen Natur eine Rolle. Oder die Rechte werden aus der konkreten Funktion einer Gruppe innerhalb der bestehenden Gesellschaft gefolgert. Hier geht es um Modelle der Arbeitsteilung, etwa auch die Vorstellung, bei der Ständegesellschaft handele es sich um ein harmonisches Miteinander grundsätzlich gleichwertiger, aber unterschiedlich berechtigter Funktionsgruppen. In dem Diskurs über die Rechte der Menschheit werden neben einer anthropologischen Gleichheit insbesondere Landbesitz,14 Besitz im Allgemeinen15 und der Beitrag des Einzelnen zum Gemeinwesen als ausschlaggebende Eigenschaften diskutiert. Letzteres lässt sich dann wiederum als die adelige Aufgabe der Landesverteidigung,16 als Steueraufkommen oder Produktivität17 oder als Dienst am Gemeinwesen durch Verdienst und Talent18 deuten.

Ebenso kann ein gleiches Recht aus einer gleichberechtigten Rolle bei der Gesellschaftsgründung deduziert werden. Hier haben theoretisch Konzepte von Naturzustand und Gesellschaftsvertrag ihren Platz, aber auch konkrete historische Abhandlungen. Naturzustandskonzeptionen setzen eine natürliche Gleichheit als argumentativen Ausgangspunkt. Aus dieser Ausgangslage kann aber gleichwohl begründet werden, dass diese Gleichheit durch die Gesellschaftsgründung enden muss,19 als auch, dass aus ihr rechtliche Ansprüche auch innerhalb der konstituierten Gesellschaft folgen.20

Auch Möser selbst kleidet seine sonst eher historisch verfasste Argumentation in seinem Beitrag Wann und wie mag eine Nazion ihre Konstitution verändern? in die Form der Vertragstheorie. Er geht aber von einem doppelten Vertragsschluss aus, um so wiederum zu unterschiedlichen Rechtsgruppen zu gelangen. Weder Menschenrecht noch Mehrheitsrecht können die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Abmachung aufheben.

„[E]s würde vielmehr die offenbarste Erschleichung sein, wenn die Letztern, oder die Minderberechtigten, ein Menschenrecht aufstellen, durch ihre Mehrheit die bisherige Konstitution aufheben, und sich, als gleiche Menschen, mit den Erstern gleiche Rechte beilegen wollten.”21

Dieser Verwendung des Gesellschaftsvertragstheorems wird widersprochen: Der Gesellschaftsgründungsvertrag muss seiner Logik nach unter Gleichen geschlossen werden. So wird in Sind denn wirklich alle Menschen gleich? festgestellt, dass die Besitzungleichheit nicht als Ableitungspunkt des Gesellschaftsvertrages herangezogen werden kann.

„Privateigentum ist eine Folge des gesellschaftlichen Vertrages, und war vor demselben nicht; denn der Naturmensch hat kein Eigenthum. Jener Grundvertrag war also nicht unter Eigenthümern, sondern unter Menschen geschlossen; mithin konnten dabei nicht die Rechte zum Grunde liegen, die sie als Eigenthümer eines größern oder geringern Antheils, sondern die sie als Menschen hatten.”22

Auf der Ebene des Bezugs zum geforderten Ziel ist zu fragen, welche unabdingbaren Forderungen für die Gesellschaftsordnung sich aus diesen Grundeigenschaften ergeben. Zu was berechtigt die gleiche Ausgangsposition? Welche konkreten Rechte entfließen der unterstellten geteilten Eigenschaft? Gibt es also einen logisch einsichtigen Zusammenhang zwischen der unterstellten Grundeigenschaft und der darauf aufbauenden Forderung? Welche anderen Rechte müssen etwa in Bezug auf andere Werte und Ziele anders geregelt werden? Welche Notwendigkeiten spielen neben der Gleichheit eine Rolle, mit welchen Werten gerät sie in Konflikt?

So hinterfragen Karl von Clauer und Johann Michael Afsprung prinzipiell das Bild der Aktiengesellschaft. Der Zweck des Staates lasse sich nicht in Analogie zu dem einer Aktiengesellschaft fassen. Deswegen kann der „Anteil“ – also der Landbesitz – hier auch nicht das Kriterium zum Mitbestimmungsrecht sein.23 Dass Möser selbst Probleme hat, den internen Bezug von Eigenschaft und Recht überzeugend darzustellen, erscheint naheliegend, da er dieses zugrundeliegende Kriterium zur Begründung der adeligen Vorrechte in seinen unterschiedlichen Beiträgen zu der Diskussion jeweils verschiebt: Bezieht er sich im ersten Text auf den Besitz von Land, so legt er in der zweiten Schrift den Akzent auf die Pflicht der Landesverteidigung, die mit diesem Landbesitz einhergeht, dann versucht er sein Konzept in Form des Gesellschaftsvertragstheorems zu reformulieren und stellt schließlich in Reaktion auf seine Kritiker klar, dass es letztlich um ein an den Landbesitz geknüpftes positives Recht geht.

Auf der anderen Seite bringt Biester das Argument vor, dass gleiches Menschsein keinen Rechtsanspruch in der konstituierten Gesellschaft begründen kann.

„Rechte der Menschheit und bürgerliche Verfassung haben, wie mir scheint, ganz und gar nichts mit einander zu thun. Die letzte beruht auf Verträgen, Einrichtungen, Gesetzen, und beabsichtigt vorzüglich die Sicherstellung des Eigenthums; von welchem allen die bloße Menschheit nichts weiß.”24

Dieser Ansatz führt dann zu einem sich verselbstständigenden Subdiskurs über die Notwendigkeit einer normativen Bewertungsbasis des positiven Rechts.

In Bezug auf das erstrebte Recht muss immer der Frage nachgegangen werden, ob dieses überhaupt verleihbar und gleich verteilbar ist. Welche Forderung lässt sich in ein Recht umsetzen? Ist dieses Recht durch das Wegfallen ihm entgegenstehender Regeln realisierbar oder muss es aktiv erfüllt und dauerhaft befördert werden? Auf der anderen Seite wird dasjenige, was als natürliche Ungleichheit gesehen wird, aus dem Gleichheitsdiskurs ebenso ausgegrenzt wie eine vorgeblich strukturell erforderliche – funktionale – Ungleichheit. Was als unabänderbar gesetzt wird, scheidet aus der Verhandlungsmasse aus. Ebenso lässt sich ein Ziel als irrelevant bei Seite schieben. Gegenüber einer als werthaft ausgezeichneten anderen Sphäre erscheint es dann schlicht vernachlässigbar. Hier ist der Unterschied zwischen problematischer Ungleichheit und ethisch neutraler Unterschiedlichkeit angesiedelt.

Die meisten der referierten Autoren kommen ausgehend vom Status des Menschseins zu einem Bestand allgemeiner und unveräußerlicher Rechte. Neben diesem Bereich, in dem Gleichheit folglich erforderlich ist, werden aber andere Bereiche abgegrenzt für die das nicht gilt. So spricht sich etwa auch Afsprung für die Vorteile einer zensusgebundenen Wahlrechtsbeschränkung aus: „Uebrigens scheint es allerdings zuträglich zu seyn, daß nur diejenigen wahres Bürgerrecht, daß heißt Antheil an der Gesetzgebung und Verwaltung haben, die ein bestimmtes Vermögen besitzen; […].”25 Und auch der anonyme Autor von Sind den wirklich alle Menschen gleich? setzt politische Ungleichheit als notwendige Folge der Gesellschaftsgründung und Erfordernis staatlicher Ordnung.

„Wo aber einige zu befehlen, und Andere zu gehorchen haben, ist keine Gleichheit. Unbestreitbar sind also die Begriffe: Gesellschaft, und: Gleichheit, inkompatibel; und völlig gleiche Rechte und Verbindlichkeiten unter den Gliedern einer Societät undenkbar.”26

Johann August Eberhard expliziert, dass eine gewisse politische Ungleichheit notwendig und gleichzeitig unproblematisch ist. In einem durch die Staatsgröße erforderlichen Repräsentativsystem etwa gilt für das Verhältnis von Repräsentanten und Repräsentierten:

„[…] es würde also eine Ungleichheit entstehen, aber eine blos politische [!], d.i. eine solche, die aus den verschiedenen Graden der Mitwürkung zur Ausübung der Souveränität entspringt, und die Rechte der Menschheit im geringsten nicht afficiert.”27

Und auch Karl von Knoblauch stellt fest, dass eine gewisse Ungleichheit der Rechte eher als funktionelle Unterschiedlichkeit zu sehen ist, die für das gesellschaftliche Zusammenspiel unabdingbar ist.

„[W]ie schon die gemeine Erfahrung bezeugt, [kann] der Zweck der Gesellschaft, ohne eine Verschiedenheit der Mittel, und eine der Verschiedenheit der Functionen der einzelnen Bürgerclassen proportionierte Austheilung derselben nicht erreicht werden […]. Daß überhaupt eine solche Ungleichheit in der Societät stattfindet, darüber kann kein Vernünftiger sich mit Grund beklagen.”28

Noch weiter geht Christoph Goßler in seiner Verteidigung der ständischen Vorrechte. Er sieht diese als natürliche Folge wirtschaftlicher Ungleichheit. Diese aber ist unvermeidbar: „[E]ine Gleichheit des Vermögens [kann] ohne die größte Ungerechtigkeit, ohne Erschütterung der ganzen Staatsverfassung, ohne gewaltsam Unterdrückung alles Kunstfleißes, schlechterdings nicht gedacht werden […].”29 Damit ist es also schlichtweg unmöglich, die geforderte rechtliche Gleichheit in der Gesellschaft umzusetzen.

In dieser Konzipierung ist es notwendig, die Frage nach Gleichheitsforderungen mit alten und auch sich neu herausbildenden Ungleichheitsforderungen zusammenzudenken. Durch die Definition einer Eigenschaft, aus der ein gleicher Anspruch entsteht, folgt automatisch die Exklusion derjenigen, die diese Ausgangsposition nicht teilen. Nur im Falle von konsequent verfassten Menschenrechten handelt es sich bei diesen Exkludierten um eine leere Menge.30 Es geht also im Grunde immer um das jeweilige Kriterium für Gleichheit und Ungleichheit. Wo etwa die Ausweitung der politischen Mitbestimmungsrechte über die (adeligen) Landbesitzer hinaus auch auf Kapitalbesitzer gefordert wird, wird zwar einerseits eine Gleichstellung vorgenommen, andererseits aber bleibt die Ausgrenzung der Besitzlosen bestehen. Die Begründung verläuft jetzt in anderen Bahnen. Sie wird von ihren geburtsständischen Elementen gereinigt und ist damit auf plausiblere Art mit der Annahme der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Menschen verknüpft. Denn unter der Prämisse funktionierender bürgerlicher Leistungsgerechtigkeit erfüllt sie den Anspruch an Chancengleichheit. Es soll also weniger um eine unterstellte Ausweitung des Gleichheitsraums in der Aufklärung als vielmehr um den argumentativen Wandel in der Begründung von Gleichheit aber eben auch neuer Ungleichheitsformen gehen.

Ausblick auf Analyseergebnisse

In dem Diskurs um die Rechte der Menschheit wird deutlich, dass die meisten der Autoren sich für die Existenz eines bestimmten Bestandes natürlicher und damit allgemeingültiger Rechte aussprechen, die jedem Menschen gleichermaßen zukommen. Doch folgt daraus nicht automatisch auch die Forderung nach gleichen politischen Teilhaberechten.

In der Sphäre der Politik bedarf es demnach anderer, spezifischer Eigenschaften, um partizipationsberechtigt zu sein. Derartige Eigenschaften, die herangezogen werden, um politische Teilhaberechte zu begründen sind etwa die verbrieften Vorrechte des Adels, der Status des Landbesitzes, der Besitz von Eigentum im Allgemeinen, das Beitragen zum Gemeinwohl – sei es in materieller (Steuern) oder intellektueller (Ämter) Hinsicht – oder in der am weitest gehenden Forderung die Mitgliedschaft in der Gesellschaft an sich. Politische Gleichheit wird hier also mitnichten als notwendige Folgerung aus der Existenz allgemeiner Rechte der Menschheit gefasst. Aber es ist eine neue Begründung politischer Ungleichheit, die als legitimer erachtet wird als die alten Privilegien des Erbadels.

In Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse werden keine Folgerungen aus der konstatierten menschlichen Gleichheit gezogen. Im Gegenteil werden wirtschaftlicher und rechtlicher Status des Einzelnen in Reaktion auf Mösers Verknüpfung dieser beiden Bereiche von den meisten seiner Kritiker gerade entkoppelt. Die wirtschaftliche Situation soll folglich keinen Einfluss auf den Rechtsbestand des Einzelnen haben. Damit wird aber auch die argumentative Möglichkeit einer menschenrechtlichen Kritik an ungleichen Wirtschaftsverhältnissen verbaut. Die Besitzverhältnisse gelten als menschenrechtlich irrelevant.

Insgesamt ist es damit vor allem die konservative Seite, die zwischen den unterschiedlichen Feldern, auf denen Gleichheit gefordert werden könnte, Interdependenzen sieht. Daraus schließt sie, dass aus der notwendigen oder natürlichen Ungleichheit auf dem einen Gebiet auch die Ungleichheit auf dem anderen Gebiet folgen muss. Die Ungleichheit des Besitzes evoziert hier die Notwendigkeit von politischer Ungleichheit und schließlich die ständische Rechtsungleichheit.31

Die fortschrittliche Position geht im Gegensatz dazu nicht davon aus, dass durch eine derartige Verknüpfung aus der Forderung nach Gleichheit auf dem einen Gebiet notwendig auch die nach Gleichheit auf dem anderen Gebiet folgen muss. Viel eher sieht sie die Gebiete als relationslos an und überlässt so weite Sphären der bisherigen Ungleichheit. Aus der Forderung nach rechtlicher Gleichheit folgt hier mitnichten die nach politischer Gleichheit, eine Forderung nach wirtschaftlich-sozialer Gleichheit gerät erst gar nicht in den Blick. Und das obwohl die Verknüpfung von Besitz und Recht die Ausgangsbasis der Debatte war.

Dabei wäre auch eine Umdrehung der Kausalitätskette denkbar: Wenn gleiche Rechte nur bei gleichem Besitz (oder einem gewissen Mindestmaß an Besitz) möglich sind, würde aus der Forderung nach gleichen Rechten die nach gleichem Besitz folgen. Dies kommt – wie erwähnt – nicht vor. Anstatt die Kausalität umzukehren, wird sie aufgelöst, der Zusammenhang von Recht und Besitz wird bestritten und die Besitzverhältnisse werden politisch neutralisiert.

Damit ist es aber die konservative Position, die auf die Bedingtheit der Verwirklichbarkeit der Rechte hinweist. Es reicht schlichtweg nicht aus, jemandem ein Recht zuzusprechen. Er muss auch die faktische Möglichkeit haben, es in Anspruch zu nehmen. Hier findet sich eine Unterscheidung von formalen und materialen Rechten unter politisch umgekehrten Vorzeichen. Das Argument dient hier nur dazu, auch die formalen Rechte zu beschränken, nicht die Verwirklichungsbedingungen zu erfüllen.

  1. Karl von Knoblauch: Gibt es wirklich Rechte der Menschheit? und sind die Menschen in Ansehung derselben völlig gleich?, in: Philosophisches Magazin 4 (1792), S. 424–446. []
  2. Ich behandele „Rechte der Menschheit“ und „Menschenrechte“ hier synonym. Das entspricht der Quellensprache. []
  3. Siehe etwa Marcel Gauchet: Die Erklärung der Menschenrechte. Die Debatte um die bürgerlichen Freiheiten 1789, Hamburg: Rowohlt 1991; Etienne Balibar: Die Proposition Égaliberté, in: Trivium. Revue franco-allemande de sciences humaines et sociales. Deutsch-französische Zeitschrift für Geistes- und Sozialwissenschaften 3 ( 2009), (http://trivium.revues.org/3337, letzter Zugriff 26.05.2015). []
  4. Otto Dann: Gleichheit und Gleichberechtigung. Das Gleichheitspostulat in der alteuropäischen Tradition und in Deutschland bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert, Berlin: Duncker & Humblot 1980. []
  5. Jürgen Riethmüller: Die Anfänge des demokratischen Denkens in Deutschland. Demokratische Staatsphilosophie, Grundlegung einer demokratischen Verfassungstradition und Ausstrahlung auf die Unterschichten im ausgehenden 18. Jahrhundert, Neuried: Ars Una 2001. []
  6. Jörn Garber: Freiheit ohne Eigentum? Deutsche Solidarrechtstheorien im Einflußfeld der Französischen Revolution, in: Ders.: Spätabsolutismus und bürgerliche Gesellschaft. Studien zur deutschen Staats- und Gesellschaftstheorie im Übergang zur Moderne, Frankfurt a.M.: Keip 1992, S. 192–242. []
  7. Zur Erneuerung der Ideengeschichte siehe: Heinz-Elmar Tenorth/Lutz Raphael (Hg.): Ideen als gesellschaftliche Gestaltungskraft im Europa der Neuzeit. Beiträge für eine erneuerte Geistesgeschichte, München: Oldenburg Verlag 2006. Das hier verwendete Konzept der Diskursanalyse, explizit nicht im foucaultschen Sinne, lehnt sich an an: Achim Landwehr: Historische Diskursanalyse, Frankfurt a.M.: Campus Verlag 2008 sowie Dietrich Busse/Fritz Hermanns/Wolfgang Teubert (Hg.): Begriffsgeschichte und Diskursgeschichte. Methodenfragen und Forschungsergebnisse der historische Semantik, Opladen: Westdeutscher Verlag 1994. []
  8. Ich verwende hier bewusst „Autoren“, nicht „Autor*innen“. Dazu muss allerdings erläutert werden, dass ein großer Teil meiner Quellen anonym oder unter Synonym veröffentlicht wurde. Die Autorenschaft von Frauen ist folglich nicht ausgeschlossen. Die namentlich genannten Autoren sind jedoch alle männlich. Die Beschränkung auf „Autoren“ trägt der Intention Rechnung, nicht einen verfehlten Anschein von Gleichberechtigung in dieser Zeit entstehen zu lassen. []
  9. Nicht behandelt wird die Frage der Geschlechtergleichheit. Dies liegt an einer Fokussierung der Fragestellung und des Untersuchungsschemas, zu der die Frage nach der Gleichberechtigung der Geschlechter quer steht. Hier geht es darum, wie von der Ausgangsbasis freier und gleicher Menschen im Naturzustand aus gesellschaftliche Gleichheit und Ungleichheit begründet werden. Es geht also um die bewusste Setzung und Hinterfragung von Grenzziehungen. Die Frau taucht in diesen Quellen schlicht nicht auf, oder wenn, dann als Beleg für die Unmöglichkeit der Gleichheit. Sie wird in einem noch vollständig naturalistischen Verständnis als das Andere, das Ungleiche gesehen. Ihre Ungleichheit zu begründen, erscheint deswegen nicht notwendig. Den Fokus auf die Geschlechtergleichheit zu legen, bedürfte eines anderen Untersuchungsinstrumentariums und anderer Quellen. Dies kann hier nicht geleistet werden. Hier geht es zunächst um die Herausbildung der Idee einer egalisierten Staatsbürgergesellschaft. Die Frage nach der Gleichberechtigung der Frau erscheint mir erst sinnvoller Weise stellbar, wenn sich dieser Egalisierungsprozess vollzogen hat. Dann dient sie dazu, auf Blindstellen in diesem Konzept hinzuweisen. Hier geht es aber darum, wie diese Gleichberechtigung überhaupt erst – und in Abgrenzung zu älteren Konzepten – zu einer Forderung werden konnte. Die heutige Selbstverständlichkeit dieses Gleichheitsverständnisses ist es erst, die uns nach der Gleichberechtigung der Frau fragen lassen kann. []
  10. Justus Möser: Ueber das Recht der Menschheit, als den Grund der neuen Französischen Konstitution, in: Berlinische Monatschrift (1790), S. 499–505. []
  11. Ebd. []
  12. Ebd, S. 499. []
  13. Johann Erich Biester: Nachschrift zu dem vorstehenden Aufsatz, in: Berlinische Monatschrift (1790), S. 209–220, hier S. 217. []
  14. Justus Möser: Recht Konstitution (wie Anm. 10). []
  15. Etwa Biester: Nachschrift (wie Anm. 13). Aber auch Johann Michael Afsprung: Schreiben des Odenwälders an seinen Freund G-, in: Braunschweigisches Journal 2 (1791), S. 107–117. []
  16. Justus Möser: Ueber das Recht der Menschheit, in sofern es zur Grundlage eines Staates dienen kann, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 496–506. []
  17. Afsprung: Schreiben (wie Anm. 15). Karl von Clauer: Auch etwas über das Recht der Menschheit, in: Berlinische Monatschrift (1790), S. 197–208; Friedrich von Gentz: Ueber den Ursprung und die obersten Prinzipien des Rechts, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 370–400. []
  18. [Johann August Eberhard]: Ueber die Rechte der Menschheit in der bürgerlichen Gesellschaft. In Beziehung auf das bekannte Decret der französischen Nationalversammlung, in: Philosophisches Magazin 3,4 (1791), S. 377–396. []
  19. Biester: Nachschrift (wie Anm. 13). []
  20. Anonym: Sind denn wirklich alle Menschen gleich?, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 541–561. []
  21. Justus Möser: Wann und wie mag eine Nazion ihre Konstitution verändern?, in: Berlinische Monatschrift (1791), S. 396–401, hier S. 398f. []
  22. Anonym: Menschen (wie Anm. 20), S. 548. []
  23. Clauer: Recht der Menschheit (wie Anm. 17) und Ders.: Noch ein Beitrag über das Recht der Menschheit, in: ebd., S. 441–469; sowie Afsprung: Schreiben (wie Anm. 15). []
  24. Biester: Nachschrift (wie Anm. 13), S. 211. []
  25. Afsprung: Schreiben (wie Anm. 15), S. 115. []
  26. Anonym: Menschen (wie Anm. 20), S. 542. []
  27. [Eberhard]: Rechte der Menschheit (wie Anm. 18), S. 386. []
  28. Knoblauch: Rechte der Menschheit (wie Anm. 1), S. 444. []
  29. Christoph Goßler: Ueber die Verschiedenheit des Vermögens und des Standes, in: Berlinische Monatschrift (1792), S. 424–437, hier S. 427. []
  30. Was man selbstverständlich auch als Herausforderung ansehen kann, genau hier weiterzudenken. []
  31. Besonders eindrücklich bei Goßler: Verschiedenheit (wie Anm. 29). []

Queens Consort in Premodern Europe. A European Research Project in Progress*

by Elise M. Dermineur (Lund)

Introduction

In 1744, Friedrich II (1712–1786), King of Prussia, ne­gotiated the marriage of one of his younger sisters to the newly elected crown prince of Sweden, hoping to strengthen and develop further the ties between the two countries through this dynastic alliance.1 In the spring, when the young Luise Ulrike (1720–1782) was chosen by both parties as the intended spouse, she was informed by her brother and his ministers of the pro­gress of the negotiations. While leaving all the mate­rial considerations and the practical arrangements to them, she prepared herself to fulfil her duty:

(…) It is true that there are some differences in the cus­toms between this country and ours, but I will make it my duty to be compliant in everything, as much as I can be, according to the mores of the nation.2

Luise Ulrike, born a Prussian princess, was likely to marry a powerful foreign prince or king, just as many other princesses in premodern Europe did. Conscious of her duty and her prerogatives, the young princess was fully aware of her fate, as this extract shows, and she was ready to become not only the spouse of a prince she had never met, but also to be one day crow­ned queen of Sweden, a country in which she had ne­ver set foot. Luise Ulrike ultimately recognized that she would have to adapt herself to the customs of her new land and her new court.

 

Ulrika of Prussia as Aurora, by François- Adrien Latinville, 1747 or 1748. (source: Wikimedia commons).

Ulrika of Prussia as Aurora, by François-Adrien Latinville, 1747 or 1748. (source: Wikimedia commons).

Dynastic alliances in premodern Europe were always a vehicle for cultural synthesis and transfer between various territories and courts. A foreign princess, like Luise Ulrike, travelled to her new court with her own set of traditions, norms, and cultural identity. While noble houses throughout Europe shared many com­mon norms and values pertaining to their unique rank within society and their large networks, cultural dif­ferences, norms, court rituals, étiquette and regional traditions coloured and shaped the identity of female consorts. A foreign princess might well have been from another religion to that of her new husband, she might have received a different education, and she might have been brought up in a different court culture. In this project we are interested in these particularities and especially the meeting point between them and the cultural transfer and assimilation that occurred as well as the possible conflicts.

This research project, therefore, intends to bring light to the paradigm of the female consort, with special re­ference to the consort’s role and influence.3 One of the aims of this prosopographic research project is to build a general framework on queen consortship. While over past years a lot of attention has been devoted on reig­ning queens and female regents, there is still a gap to be filled when it comes to queens consort.4 What do we know about those who were supposed to stand in the shadow of kings, who provided them with heirs and often advice and who brought with them and to their spouses dynastic and diplomatic alliances? We do know a lot about the lives of particular individuals, from Catherine of Aragon (1485–1536) to Marie Antoi­nette (1755–1793), and the singularities and experien­ces of many of these queens consort, but we are still in need of a useful overarching paradigm that would describe and theorize their political and cultural roles. Furthermore, while looking for such a paradigm, it is critical to take into consideration the construction and reinforcement of their role and position as consort over time. Norms and expectations of consortship evolved throughout the period and the mechanisms and forces at work in such constructions are particularly relevant and need to be examined further.

This research project makes a significant contribution to scholarship by assessing the concept of queen con­sort. As stated, a lot of work has been done on either specific individuals or on female regents and female rulers, especially in the light of their political role and in relation to the state building process, but a gap still needs to be filled for those who did not govern but who did play a significant role.5 We are extremely attentive to queens consort who made cultural and political con­tributions to their new country. Their evident political function lies beneath the dynastic alliances contracted through their marriage, but some of these women did exert a real influence, beyond the primary duties ex­pected from a consort. The cultural influence of these queens consort is probably the lesser known area in historiography. While culture was widely exploited by many of them as a channel for influence – including political influence – their cultural legacies were never­theless and still are major visible contributions to the cultural landscape.

This broad European project therefore asks whether general patterns concerning queen “consortship” can be drawn, and it proposes an overarching approach while also underlining the singularities of consorts’ ac­tions and personalities.6 In this work-in-progress artic­le, I focus mainly on various aspects that the team will cover in this project: first the political role of a consort; then her cultural role and legacy; and finally I consider a few tools of analysis useful in the building of an ove­rarching framework of queen “consortship”.

Queens Consort in Premodern Europe: characteristics, duties, and functions

Queen Consort: a definition. A queen consort was the spouse of a sovereign king. The etymology of the term means “the one who shares the same fate”. In premo­dern Europe, a foreign princess who married a crown prince or a king often travelled to a new city, a new land and a new court. In most of the cases, it was wo­men who had to emigrate following their marriage, while crown princes and kings remained in their ter­ritories. Only a handful of male consorts cases existed, such as Francois de Lorraine (1708–1765), consort of Maria Teresa (1717–1780) in Vienna. These women ra­rely came back to their native land, spending most of their lives in their new country. They often had to learn a new language and often had to convert to a new re­ligion. Luise Ulrike, for instance, had to learn Swedish – which she never entirely mastered – and had to con­vert to Lutheranism.7 She only returned to her native Prussia as a queen dowager for a short stay, many years after her marriage, and after the deaths of many of her family members, including her favourite brother Au­gust Wilhelm (1722–1758) and her mother, neither of whom did she see again after her wedding.8 A dynastic marriage was also the occasion to settle ties and allian­ces between two countries: to settle a conflict, to provi­de an heir through a woman of a similar condition to the king, or/and to receive a significant dowry. Marie de Medici (1575–1642), for instance, brought with her 600.000 gold écus, and her family, the Florentine ban­kers of the French kingdom, consented to erase part of the king’s debt owed to them.

Duties and Obligations. A queen consort was expected to fulfil some obligations and duties. The most critical of these was, surely, to produce an heir, preferably male, to the crown. When Marguerite de Valois (1553–1615), queen consort of King Henri IV of France (1553–1610), failed to give her husband an heir, it was this particular reason invoked by the king in his request for a divo­rce, which was granted in 1599. Anne of Austria (1601– 1666) was widely criticized for failing to give an heir to King Louis XIII (1601–1643). Her image and reputation tremendously improved after the birth of Louis XIV in 1638, twenty-three years after her marriage. After the birth of her second son Luise Ulrike declared that her duty was over and that she had done her share – alt­hough she found herself pregnant twice afterwards. These examples are not unique, and underline the cri­tical reproductive function of a queen consort.

But beyond this reproductive function, a queen consort was also expected to fulfil certain responsibilities and norms that gradually, over time were assigned to the­se women. Charitable duties, representation and court entertainment were some of their unofficial tasks.

Dermineur

 

Drottningholm library (author: Holger Ellgaard, source: Wikimedia commons).

Drottningholm library (author: Holger Ellgaard, source: Wikimedia commons, Lizenz CC BY-SA 3.0).

Luise Ulrike (1720–1782). In this project, together with Professor Svante Norrhem, I focus specifically on Lu­ise Ulrike, princess of Prussia and queen of Sweden (1720–1782), sister of Fredrik the Great (1712–1786) and mother of Gustav III (1746–1792).9 Perhaps not known as much as other queens consort, such as the infamous Marie Antoinette for instance, Luise Ulrike’s case offers a good example of a queen consort’s role, prerogatives, status, duties, expectations and achievements.

Luise Ulrike was born in Berlin in 1720, the daughter of the king of Prussia Friedrich Wilhelm I (1688–1740) and his wife, Sophie Dorothea von Hannover. Raised at the Prussian court, the young princess received a solid education from French Huguenot expatriates. Fluent in French, knowledgeable in music, theatre, literature and the sciences, she was educated as an enlightened princess and mixed with international artists, inclu­ding Italian opera singers, and European thinkers, such as Voltaire and Maupertuis who were protégés of her brother. In 1744, she married Adolf Friedrich of Holstein-Gottorp, recently elected crown prince of Sweden, and moved to Stockholm. Six years later, fol­lowing the king’s death, her husband acceded to the throne and she became queen of Sweden. Her marriage was a very happy union, resulting in the birth of four children: the eldest, Gustav, succeeded to his father in 1771 as Gustav III king of Sweden.

Luise Ulrike was known particularly as a dyna­mic patron of science and art. She founded the Vitterhetsakademien in Stockholm in 1753, supported various artists, including women, through pensions, encouraged the development of theatre with the recon­struction of a theatre at Drottningholm palace (plays were performed in French), and was also an avid art collector. The queen of Sweden was also particularly active in the political life of her country of adoption, constantly working towards the reestablishment of tra­ditional monarchy through depriving parliament of its prerogatives. As such, she is a good example of a con­sort who was a culturally and politically active agent, an instrument at court, used by political factions and for diplomatic purposes, and finally a cultural catalyst.

Luise Ulrike left behind an abundant and vivid corres­pondence to and from her family and her friends, un­finished memoirs and several official documents.10 Her renovated palace of Drottningholm, which is now a visible legacy of her efforts, was filled with a large coll­ection of books, medals and coins, porcelain, furniture, paintings and other artefacts that she collected over the years.11 Courtiers, travellers and ambassadors passing through the court commented widely on her actions and on her personality. They left behind valuable de­scriptions, notes and memoirs. All these materials con­stitute the basis of my analysis of Luise Ulrike.12 While shedding light on this particular individual, I will work closely with other team members in order to build a useful theoretical framework on queens consort.

Cultural transfer, Political Influence and Conflicts

In this research project we are mainly concerned with women’s function as cultural agents, both in light of their achievements and legacies but also in their use of culture – in a broad sense – as a channel of power and influence.

Cultural Agents. As cultural agents, queens consort brought with them artefacts, fashion, artists, and their own national/regional taste and trends. Many objects, such as paintings and collections, were displayed at court and embodied the monarchs’ power, or rather will, to display power and authority. Luise Ulrike had a complete gallery of family portraits in her palace of Drottningholm, to signify to the visitor her Prussian roots, the daughter and the sister of Prussian kings. Marie de Medici commissioned Rubens to paint a se­ries of paintings representing her life and her glory, and intended to display her power and her importance through this cycle on the occasion of her daughter’s wedding.13

Queens consort could also fulfil the function of cul­tural catalyst at court. Luise Ulrike, for instance, a convinced Francophile, favoured French theatre; she supported French actors and encouraged the represen­tation of French plays at court. This did not stop her from supporting indigenous artists and thinkers.

Some of the queens consort cultural influences did crys­tallize and had a long lasting effect on the cultural life of their adoptive countries. Luise Ulrike, for instance, established the Royal Swedish Academy of Letters, History and Antiquities in 1753 (Kungl. Vitterhetsaka­demien Historie och Antikvitets Akademien).14 Hedwig Eleonore of Holstein-Gottorp (1636–1715), consort of Karl X of Sweden (1622–1660), and Luise Ulrike both developed and expanded the palace of Drottningholm in Stockholm, a legacy still visible today.

Political influence constitutes a major pillar in this re­search project. A queen consort, by definition, was de­prived of political power and political position, unless she became regent for her underage children. With the exception of regencies, especially in the French examp­le, women were not supposed to access governance.15 In this respect, Queen Ulrika Eleonora of Sweden (1688–1741), for instance, occupied a particular place in historiography; she relinquished her authority inhe­rited by birth and her crown to her husband to become his consort.

The political influence of queens consort, however, existed from the day of their union.16 A dynastic marri­age was always political and combined multiple layers of diplomatic issues. Arranging a marriage between his daughter and the dauphin, Philippe V of Spain (1683– 1746) hoped that his daughter Maria Teresa (1726–1746) would play a political and diplomatic role on behalf of Spain at the court of Versailles. While this strong desire did not materialize in anything concrete, the intention was there. Many queens consort fulfilled this infor­mal diplomatic expectation. When Luise Ulrike arri­ved in Stockholm, she had already been briefed on the diplomatic situation between her native Prussia and Sweden. Her brother hoped she could be a supportive instrument in his foreign policy by helping him forge alliances in the north. This informal aspect of power constitutes a major aspect of this project.

Political agency and personal ambitions. But beyond this pattern, a queen consort could also have agenci­es and political ambitions of her own. Luise Ulrike, for instance, is also remembered as a political figure. A proud and fierce descendant of kings and queens, she regarded the power of the Riksdag (Swedish Parli­ament) as a monstrous usurpation of royal rights and privileges. Indeed, following the death of Charles XII in 1718, the Swedish constitution was modified and de­prived the kings of most of their political power to the benefit of the nobility. Upon her arrival in Stockholm, and with the example of absolutist monarchies such as France and her native Prussia in mind, Luise Ulrike was determined to abolish this aberration. In 1756, her plot and attempts to overthrow the Riksdag failed. As the aborted coup was discovered, the queen appeared as the key instigator, brain of the plotters, and nearly lost her crown and her head. The Riksdag, nevertheless, only issued a warning to her. She was forced to express her regret and apologies in writing and was repriman­ded by the archbishop. This incident, however, did not prevent her from pursuing her goal: the reestablish­ment of royal privileges and power in Sweden. Throug­hout her tenure as crown princess and then as queen, Luise Ulrike worked through various channels towards the reestablishment of a strong monarchy. She used cultural institutions to reinforce, expand and control her network of friends, allies and clients. Luise Ulrike, indeed, understood early on the necessity of building a strong network of allies in her new country in order to achieve a full restoration of royal authority in Swe­den. In her first years in her new country, she gathered a small group of supporters around her through the newly established order of the Harmony.17 The queen also placed various political actors in her newly found­ed Academy of Letters but also, and more interestingly, a few of her enemies as well. She leaned on ceremonials and various social gatherings to consult, negotiate, ad­vance her ideas and gather supporters. Her desire for a stronger monarchy even overshadowed her husband’s actions and often put his own authority in the back­ground. But personal ambitions often met with resis­tance and conflicts.

Failures, frictions and conflicts. Trespassing the limits of her assigned role and her expected behaviour, a queen consort could encounter failures in her agency, frictions and even conflicts. Many conflicts especially erupted when a consort failed to fulfil her duties and obligations, such as producing an heir as previously mentioned. But some conflicts also erupted because of failures in the integration/assimilation process in their new court. Sophie Magdalene (1746–1813), Danish princess and queen consort of Gustav III (1746–1792) king of Sweden, for instance, never succeeded in fully integrating into the court in Stockholm. On the mar­gins, isolated and rejected by many, including her mo­ther-in-law, the queen dowager Luise Ulrike, and her husband Gustav III, Sophie Magdalene’s latitude and influence at court were dramatically reduced.

Some of these conflicts were dramatic enough to lead to the questioning of a queen consort’s legitimacy as a monarch and endangered her position. Luise Ulrike’s aborted coup and failed plot in 1756 led parliament to seriously consider exile as a punishment. On this occa­sion, the queen could have faced death, as some of her unfortunate companions did.18 Marie Antoinette was executed as queen consort of Louis XVI (1754–1793), a symbol of the monarchy that the rebels wanted to erase.

While examining the political and contextual issues encountered, we need to pay attention to the mecha­nisms and the circumstances that led to such failures, especially in reference to, and mirrored with, the suc­cesses of consorts.

Building an overarching framework on consortship: additional considerations

In attempting to draw an overarching framework about the cultural and political role of queens consort in early modern Europe, I consider several factors and vectors that have influenced their actions, and impacted on their breadth of action, in order to evaluate their influ­ence and the conditions of the spread of their agency. These vectors are useful instruments of analysis and are applied throughout the project’s research. Among these factors, the main ones are: their input in the deci­sion-making process relative to politics and/or cultural politics; their network of interaction and/or degree of isolation (family, friends, allies, etc.) both in their im­mediate circle at court but also at large through their dynastic connections; their participation in the estab­lishment and/or functioning of institutions (creation of academies or schools for instance); and the court norms applied to their new court. We can also add that changes over time could also have a tremendous impact on their space of action. When Lovisa Ulrika disembarked on the Swedish coast in the summer of 1744, her latitude of action and her social capital were presumably high; only a few years later she had aliena­ted many at court and beyond, limiting therefore her scope for action. Furthermore, this picture would not be complete if we do not add the importance of the personality of the consort (and of her spouse) and her ambitions regarding power, social status, and legacy. Luise Ulrike, for instance, has been described as fierce, proud, haughty, intelligent, self-conscious of her roy­al prerogatives, and filled with political ambitions. In this sense, she resembled Marie de’ Medici, consort of Henry IV of France, who had difficulties in the transi­tion between her regency and when her son Louis XIII came of age to govern himself. Conflicts between mo­ther and son lasted over several years. Although Luise Ulrike’s experience was different, just like Marie she had a high opinion of herself and of royal prerogatives and duties, and just like her entered into conflict with her son.

Some queens consort had a strong conception of power that went beyond their own gender, which supposedly prevented them from formally taking on power. Some of these queens consort could, however, access real governance through acting as regents of their young children (Marie De’ Medici, Catherine De’ Medici, Anne of Austria to cite only but a few). Their examp­les may have set some norms about the function of the consort, with this opportunity to govern pertaining to their role. This aspect will be considered.

One key aspect in the breadth of a consort’s actions lies in the court norms. These norms of interaction and so­ciability limited the actions of the new foreign consort. Some courts had rather loose norms, while others were regimented by tight norms. When Luise Ulrike arrived in Stockholm in 1744, she came to a small court, mar­ried to a German born crown prince of Sweden, and welcomed by a German born king. None of them were directly descended from a Swedish royal branch. The court was not particularly wealthy and rather small compared to the contemporary courts in Paris, Lon­don or Vienna. When her son Gustav travelled across Europe in his early twenties and was surprised by the magnificence of the Danish court in Copenhagen, his mother wrote to him:

You need to realize that we are the most perfect beggars of Europe, and that there is not a single small count in the Empire who has more beautiful furniture, more beautiful tableware and a lifestyle that honours him.19

The Swedish court has never been praised for its sheen and splendour. Fabian Persson has highlighted its li­mits very well, its financial difficulties and the misbe­haviour of its members.20 In such a context, the court norms were rather loose compared to that of the court of France for instance. Social institutions such as le le­ver and le coucher did not exist in Sweden as such. The only social institution that was rigidly regulated at the Swedish court was the meal ceremonial. While court etiquette and norms did exist, they were rather loose and permitted the consort a greater breadth in her ac­tions and more input on her part.

All these elements, therefore, are taken into considera­tion and constitute a good basis for comparisons with which to achieve an overarching paradigm of queen consort.

Conclusion

This research project not only intends to examine closely the specificities pertaining to queens consort related to cultural transfer, cultural legacy, and politi­cal influence, but also to draw an overarching pattern of queen consortship in early modern Europe. While focusing on several case studies, this project will high­light the similarities, common characteristics, failures and differences of queens consort.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 248–254.

* This research in progress is part of a European project titled “Marrying Cultures: Queens Consort and Euro­pean Identities, 1500–1800”. Marrying Cultures is a col­laborative international project made possible thanks to a generous grant from Humanities in the European Research Area and with teams based at the University of Oxford, Lund University, the German Historical Insti­tute in Warsaw and the Herzog August Bibliothek. More information about the “Marrying Cultures” project can be found here: http://www.marryingcultures.eu.

  1. Crown prince Adolf Fredrik (1710–1771). []
  2. Excerpts from a letter written by princess Luise Ulri­ke to her brother king Fredrick II of Prussia, March or April 1744. Published in Fritz von Arnheim (ed.): Lou­ise Ulrike, Die Schwedische Schwester Friedrichs Des Grossen: Ungedruckte Briefe an Mitglieder Des Preus­sischen Königshauses, Gotha 1909. “(…) Il est vrai qu’il y a quelques différences des usages de ce pays-là avec les nôtres, mais je me ferai une raison de mon devoir pour me conformer en tout, autant qu’il me sera possible, aux moeurs de la nation.” Author’s translation. []
  3. The project Marrying Cultures. Queens Consort and European Identities 1500–1800 is financially supported by the HERA Joint Research Programme (www.heranet. info) which is co-funded by AHRC, AKA, BMBF via PT-DLR, DASTI, ETAG, FCT, FNR, FNRS, FWF, FWO, HAZU, IRC, LMT, MHEST, NWO, NCN, RANNÍS, RCN, VR and The European Community FP7 2007–2013, under the Socio-economic Sciences and Humanities programme. This project has received funding from the European Union’s Seventh Framework Programme for research, technological development and demonstration under grant agreement no 291827. []
  4. On female sovereigns and regents see especially, from the vast available literature, Katherine Crawford: Perilous Performances. Gender and Regency in Early Modern France, Cambridge, Mass.: Harvard University Press 2004; Carole Levin/R. O. Bucholz: Queens & Power in Medieval and Early Modern England, Lincoln: Univer­sity of Nebraska Press 2009; William Monter: The Rise of Female Kings in Europe, 1300–1800, New Haven: Yale University Press 2012, Regina Schulte: The Body of the Queen. Gender and Rule in the Courtly World, 1500– 2000, Berghahn Books 2006; Anna Whitelock/Alice Hunt (eds.): Tudor Queenship. The Reigns of Mary and Elizabeth, Basingstoke: Palgrave Macmillan 2013. On queens consort see especially Caroline Hibbard: The Role of a Queen Consort. The Household and Court of Henrietta Maria, 1625–1642, in: Ronald Asch/Adolf Bir­ke (eds.): Princes, Patronage, and the Nobility, Oxford University Press 1991, pp. 393–414; Clarissa Campbell Orr: Queenship in Britain: 1660–1837. Royal Patronage, Court Culture and Dynastic Politics, Manchester: Man­chester Univ. Press 2002; Clarissa Campbell Orr (ed.): Queenship in Europe, 1660–1815. The Role of the Con­sort, Cambridge/New York: Cambridge University Press 2004. []
  5. See especially Fanny Cosandey: La reine de France. Symbole et pouvoir, XVe–XVIIIe siècle, Paris: Gallimard 2000; Monter: The Rise of Female Kings (note 4). []
  6. Other team members are currently carrying out work on various European consorts. Professor Helen Watana­be-O’Kelly (project leader) is researching Maria Amalia, the eighteenth-century princess of Saxony and Poland, who married the King of Naples (later King of Spain), thus linking the German and Polish court of Dresden to that of southern Italy. Dr Almut Bues is investiga­ting Sophia and Katharina Jagiellonica. Sophia married Heinrich II, Duke of Braunschweig-Wolfenbüttel, and Katharina, Johan III, King of Sweden, Duke of Finland. Their contrasting married lives in Germany, Sweden and Finland respectively, their confessional allegian­ces and relationships with their eldest sons illustrate the different cultural challenges the consort faced. Dr Jill Bepler is examining Queen Hedwig Eleonore of Holstein-Gottorp, consort of Karl X of Sweden. During her 55 years as widowed queen mother she built up the royal collections and was involved in many important architectural projects. Dr Adam Morton focuses his at­tention on Catherine of Braganza, consort of Charles II of England, who illustrates both the friction between a foreign Catholic queen and her people and her lasting cultural influence. In her twenty years of widowhood in Portugal, she successfully worked for an alliance bet­ween Portugal and England. A Ph.D. student, Maria Ski­ba, is working on music relating to consorts and on mu­sical transfer between courts. A second Ph.D. student, Urszula Zachara-Związek, focuses on the first and third wives, both Habsburgs, of Sigismund Augustus, King of Poland. []
  7. She was born and raised as a Calvinist. []
  8. Her mother, Sophie Dorothea von Hanover (1687– 1757). []
  9. Luise Ulrike is the subject of two biographies, Oskar Gustaf von Heidenstam: Une Soeur Du Grand Frédéric, Louise-Ulrique, Reine de Suède, Paris: Plon 1897, and Olof Jägerskiöld: Lovisa Ulrika, Stockholm: Wahlström & Widstrand 1945. []
  10. Henrik Schück: Gustav III:s Och Lovisa Ulrikas Bre­vväxling, 2 vol., Stockholm: Norstedt 1919; Von Arn­heim: Louise Ulrike (note 2); Esther Jacobson: Gustav III:s Moder Lovisa Ulrika I Unga Och Lyckliga År. Ett Bidrag till Hennes Biografi, Stockholm: Wahlström & Widstrand 1925; Andreas Lindblom: Lovisa Ulrikas Naturaliekabinett Å Drottningholm, in: Nationalmusei Årsbok 9 (1927), pp. s. 85–123; Sigrid Leijonhufvud (ed.), Lovisa Ulrika o Carl Gustaf Tessin, Stockholm 1920. See also Johann Gustav Droysen et al. (eds.), Die politische Correspondenz Friedrichs des Großen, 46 Bde., Berlin: Duncker & Humblot/Berlin: Hobbing/Leipzig: Quelle & Meyer 1879–1939. []
  11. See Merit Laine: “En Minerva För Vår Nord”. Lovisa Ulrika Som Samlare, Uppdragsgivare Och Byggherre, Stockholm, Ph.D. dissertation, 1998. []
  12. Most of the archival material about Luise Ulrike can be found at the Riksarkivet, Slottsarkivet and Kungliga biblioteket in Stockholm, at the Preussisches Geheimes Staatsarchiv in Berlin, at the Archives du Ministère des Affaires étrangères in Paris. Part of her collection is vi­sible at Drottningholm Palace, at the Livrustkammaren museum, the Nordiska Museet, and the royal palace in Stockholm. []
  13. These paintings can be seen today at the Louvres muse­um in Paris. []
  14. See Sten Åke Nilsson: Drottning Lovisa Ulrika Och Vit­terhetsakademien, Stockholm: Almqvist & Wiksell In­ternational 2003. []
  15. On French regency see especially Crawford: Perilous Performances (note 4). []
  16. See for instance Erin Griffey: Henrietta Maria. Piety, Po­litics and Patronage, Ashgate Publishing Ltd. 2008. []
  17. The order, known as Solfjädersorden in Swedish, was es­tablished in 1744. It was bestowed until 1746, the reasons for its disappearance are unknown. There were only 22 recipients. It was the first attempt of Luise Ulrike to gather supporters. []
  18. See Jägerskiöld: Lovisa Ulrika (note 9), pp. 191–214. []
  19. Lovisa Ulrika: Gustav III:s Och Lovisa Ulrikas Brev­växling, Ur Svenska Akademiens Arkiv. Stockholm: Norstedt 1919. Letter from Lovisa Ulrika to Gustav, December 11, 1770. “Mettez-vous bien dans l’esprit que nous sommes les gueux les plus parfaits de l’Europe, et qu’il n’y a pas un petit comte de l’Empire qui n’ait de plus beaux meubles, de plus belle vaisselle et un train qui lui fasse honneur.” Author’s translation. []
  20. Fabian Persson: Servants of Fortune. The Swedish Court Between 1598 and 1721, Ph.D. dissertation, Lund, 1999. []

Der Donauhandel* . Quellen zur österreichischen Wirtschaftsgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts

von Peter Rauscher (Wien) und Andrea Serles (Wien)

Maut- und Zollregister sowie Rechnungsbücher diver­ser Ämter der größeren Handelsorte zählen zu den in­teressantesten Quellengattungen für die Erforschung der Handelsgeschichte. Sind diese Massenquellen über einen langen Zeitraum erhalten, bilden sie für die ein­zelne Forscherin bzw. den einzelnen Forscher ob ihrer Materialfülle häufig aber auch eine Barriere, die bei be­schränkten zeitlichen und finanziellen Ressourcen nur schwer zu überwinden ist. Quelleneditionen schaffen neue Grundlagen, die helfen, dieses Hindernis zu um­gehen; die Verbindung mit dem Internet ermöglicht einen niederschwelligen und recherchefreundlichen Zugang zu diesen großen Datenbeständen, wenn auch viele Fragen der Langzeitarchivierung und Datenpfle­ge noch ungelöst sind.1

Die Erschließung und Online-Edition von Massen­quellen zur frühneuzeitlichen Handelsgeschichte im Donauraum ist die Kernaufgabe des Projekts Der Do­nauhandel. Quellen zur österreichischen Wirtschafts­geschichte des 17. und 18. Jahrhunderts.2 In einer ers­ten, Ende 2012 abgeschlossenen Projektphase wurden die Kremser Waag- und Niederlagsbücher vollständig erfasst, seit Frühjahr 2013 wird in einem Folgeprojekt an der Edition ausgewählter Jahrgänge der Aschacher Mautregister gearbeitet.

Parallel zur datenbankgestützten Erfassung der Quel­len werden eine umfangreiche Bibliographie zum Donauhandel sowie Verzeichnisse zu Handelsorten, die mit dem Donauraum in enger Verbindung stan­den, und zu am Güteraustausch beteiligten Personen aufgebaut. Außerdem bietet die Projekthomepage die Möglichkeit, Publikationen zum Forschungsfeld ab­zurufen und in eigenen Glossaren Waren und Maße online nachzuschlagen.

Der Donauhandel

Die Donau bildete die zentrale Verkehrsader der Län­der ob und unter der Enns und verband die österreichi­schen Donaustädte mit dem schwäbisch-bayerischen Raum mit seinen Zentren Ulm, Augsburg, München, Regensburg und Passau. Eine von Regensburg ausge­hende Landverbindung ermöglichte auch einen regen Austausch zwischen der Donauregion und dem frän­kischen Gewerbe- und Handelszentrum Nürnberg.3 Über die Nebenflüsse Salzach und Inn wurden die wichtigen Transitländer Salzburg und Tirol und da­mit auch die Handelsstädte Norditaliens erreicht. Die schwierigen Stromverhältnisse östlich von Pressburg/ Bratislava sorgten dafür, dass der Wasserweg jenseits der Grenze zu Ungarn bis ins 18. Jahrhundert wenig benutzt wurde.4 Hinzu kam die dauerhafte Konfronta­tion mit dem Osmanischen Reich, die die Donauschifffahrt maßgeblich behinderte und dazu führte, dass erst ab den 1660er-Jahren die Handelsbeziehungen in diesen Raum intensiviert wurden. Das erste österrei­chische Schiff erreichte die Mündung der Donau ins Schwarze Meer nicht vor den 1770er-Jahren.5

Ob ihrer verkehrstechnischen Lage, ihrer Stellung als überregionaler Marktort oder allgemeinen An­ziehungskraft als Absatzmarkt kam den Städten Linz und Krems sowie der kaiserlichen Residenzstadt Wien eine hervorgehobene Position an der österreichischen Donau zu.6 Hatte sich Wien in der Frühen Neuzeit in erster Linie zu einer Konsumptionsstadt entwickelt, so war Linz die einzige überregional bedeutende Mes­sestadt am österreichischen Donauabschnitt, die so­wohl den Transithandel als auch das Wechselgeschäft bediente. Krems wiederum bildete eine Schnittstelle zwischen Nah- und Fernhandel, da es einerseits der regionale Verteilermarkt für Güter aller Art für weite Gebiete nördlich der Donau war, andererseits durch die privilegierte Eisenniederlage und den Export von Wein selbst Anteil am Transit- und Fernhandel hatte.

Trotz der Behinderung des Warenverkehrs durch Mauten, durch stark schwankende Wasserpegel und im Winter durch Eis war der Weg über die Donau günstiger als über die konkurrierenden Landstraßen.7 Besonders Massengüter wie Eisen, Salz, Holz, Bauma­terial oder Wein waren auf den Wasserweg angewiesen und konnten dort auch stromaufwärts kostengünstiger als auf der Straße transportiert werden.8 Das in den Rechnungsbüchern verzeichnete Spektrum der trans­portierten und gehandelten Waren geht aber weit über diese Massengüter hinaus, sodass mit Hilfe der unterschiedlichen Quellen sowohl statistisch-quantifi­zierende Analysen zu Handelskonjunkturen im Allge­meinen als auch zu einer großen Palette von einzelnen Gütern im Speziellen vorgenommen werden können. Darüber hinaus ergeben sich neue Ansatzpunkte für eine Vielzahl von Spezialdisziplinen von der Kultur-und Sozialgeschichte über das Transportwesen bis hin zur Militärgeschichte, um nur einige zu nennen. Für die biographisch-prosopographische Forschung bie­tet das reiche Namensmaterial neue Möglichkeiten, die Aktivitäten einzelner Personen, ganzer Familien und größerer Personengruppen teilweise über Jahr­zehnte hinweg in einem Quellenbestand untersuchen zu können.

Projektphase 1: Die Kremser Waag- und Niederlagsbücher9

Das Rückgrat der Stellung von Krems an der Donau als Handelsstadt bildeten seit dem ausgehenden Mittelal­ter neben der günstigen geographischen Lage, dem Ex­portgut Wein und einer Monopolstellung im Handel mit Eisen- und Eisenwaren für den Raum nördlich der Donau die beiden Jahrmärkte im Juli (Jakobimarkt) und Oktober (Simonimarkt).10 Fronwaage und War­enniederlage gehörten in Krems – wie in den meisten Handelszentren – zu den gebräuchlichen städtischen Einrichtungen. Zu den Amtsgeschäften des Waag­meisters zählte die Führung der sogenannten Waag-und Niederlagsbücher, in welche er sämtliche Namen, Herkunftsorte und Waren all jener zu verzeichnen hatte, die entweder Güter an der städtischen Waage abwiegen lassen mussten, oder zur Zahlung des Nie­derlagsgeldes verpflichtet waren.11 Diese Aufzeichnun­gen bildeten die Grundlage der Verrechnung zwischen dem Waagamt und der Stadtkammer.

Für den Zeitraum von 1621 bis 1737 haben sich 26 voll­ständige Rechnungsbücher im Kremser Stadtarchiv erhalten, deren Umfang zwischen 16 und 359 Blatt va­riiert. Davon entfallen zehn Bücher auf die Niederlage und 16 auf die Waage. Der stark formalisierte, tabella­rische Aufbau prädestiniert die Übertragung der in der Quelle enthaltenen Informationen in eine Datenbank. In Zusammenarbeit mit Beate Pamperl vom Institut für Geschichte der Universität Wien wurden eine auf MySQL basierende relationale Datenbank für das Pro­jekt entwickelt und sämtliche ca. 21.500 Geschäftsfälle aus den Rechnungsbüchern als einzelne Datensätze in der Datenbank erfasst. Dabei spannte sich ein weit über Niederösterreich hinausgehender Handelsraum auf, der von Savoyen und der Schweiz über die ober­deutschen Reichsstädte und Ungarn bis in die südpol­nische Metropole Krakau reichte, den Schwerpunkt aber in den Ländern der böhmischen Krone – vor al­lem im mährisch-schlesischen Raum – hatte. Die – in einem geringeren Umfang auch weiblichen – Markt­teilnehmer lassen ein vielschichtiges Spektrum beste­hend aus Kleinhändlern und Gewerbetreibenden, jü­dischen Kaufleuten unterschiedlicher wirtschaftlicher Bedeutung, italienischen und oberdeutschen Händ­lern mit Niederlagen in Wien, aber auch international agierenden Unternehmen erkennen, deren Aktivitä­ten im Donauraum bis dato kaum beachtet wurden. Neben den zu erwartenden Gütern aus dem eisen- und stahlverarbeitenden Sektor überraschte eine Vielzahl von Waren, die teilweise in beträchtlichem Ausmaß gehandelt wurden wie beispielsweise russisches Juch­tenleder, Färberröte, Bleiglätte oder Kastanien.

Mit Hilfe der Edition der Kremser Waag- und Nieder­lagsbücher12 kann nun ein genaueres Bild kaufmänni­scher Tätigkeit in den österreichischen Donauländern und deren intensive Verflechtung mit dem mittelost­europäischen Raum gezeichnet werden. Durch die Möglichkeit, die Daten kostenlos online abzufragen, werden außerdem wesentliche Bausteine für die Han­delsgeschichten kleinerer Räume bzw. einzelner Städte bereitgestellt. Die Zuordnung von Marktteilnehmern und Herkunftsorten ermöglicht durch die sich ab­zeichnenden Netzwerke auch neue Ansätze für proso­pographische und firmengeschichtliche Forschungen.

Projektphase 2: Die Aschacher Mautregister13

Trotz des Interesses der Wirtschaftsgeschichte am frühneuzeitlichen Handel nimmt die Erschließung und wissenschaftliche Auswertung von Mautregistern in der deutschsprachigen historischen Forschung ei­nen überraschend geringen Stellenwert ein. So kon­zentriert sich die wohl wichtigste Editionsreihe zur vormodernen Handelsgeschichte des mitteleuropäi­schen Raums, die Deutschen Handelsakten des Mittel­alters und der Neuzeit, in erster Linie auf die Glanzzeit der oberdeutschen Kaufmannschaft im 16. Jahrhun­dert. Zum Thema Zollwesen beschränkte man sich auf normative Quellen: Bearbeitet wurden zwar auch Teile der österreichischen Erbländer,14 gerade zu den öster­reichischen Donauländern liegt aber keine systemati­sche Dokumentation des Mautwesens vor.

Die bedeutendste und gleichzeitig umfangreichste Quelle zur Erforschung des frühneuzeitlichen Do­nauhandels sind die Protokollbücher der Maut zu Aschach, die erstmals Ende des 12. Jahrhunderts er­wähnt wird.15 Für die Zeit zwischen 1627 und 1775 haben sich im Depot Harrach des Oberösterreichi­schen Landesarchivs in Linz 194 Bände (davon 53 sog. „Konzepte“/Dubletten) dieser Aschacher Mautregister erhalten. 1622/31 war die Familie Harrach durch Kauf in den Besitz der Mautstelle gelangt, 1775 wurde diese nach Engelhartszell donauaufwärts verlegt.16

Forscher wie Othmar Pickl,17 Franz Fischer18 oder Erich Landsteiner19 haben die Aschacher Mautproto­kolle zwar immer wieder für die Analyse des Handels einzelner Jahre oder Waren herangezogen, eine voll­ständige Edition des Bestandes, die die Grundlage de­taillierter Forschungen zu Warenströmen, Konjunktu­ren und den im doppelten Sinne handelnden Personen wäre, wurde bis dato aber nicht unternommen.

Mit Hilfe der in der ersten Projektphase gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Mas­senquellen wird dieser Quellenbestand seit Februar 2013 in Form einer Online-Datenbank erschlossen.20 Wegen des Umfangs der einzelnen Bände (durch­schnittlich 450 bis 500 Blatt pro Rechnungsbuch) können im Rahmen eines dreijährigen Projekts nicht die gesamten anderthalb Jahrhunderte bearbeitet wer­den. Ediert werden zunächst die beiden Jahrzehnte von 1718 bis 1737, die weitgehend die Regierungszeit Kaiser Karls VI. (1711–1740) abdecken. In dieser Epo­che vollzogen sich bedeutende Weichenstellungen in Richtung Schaffung eines einheitlichen österreichisch-böhmischen Wirtschaftsraumes. Der Erreichung die­ses Zieles sollte vor allem die merkantilistische Zollpo­litik Karls VI. ab den 1720er-Jahren dienen. Die damit verbundene Abschottung gegenüber auswärtiger Kon­kurrenz betraf besonders die Handelsinteressen der oberdeutschen Reichsstädte. Hier wird in Form einer Dissertation empirisch untersucht, inwieweit sich Im­portbeschränkungen tatsächlich auf den Handel nie­derschlugen.21

Neben der Ermittlung allgemeiner Konjunkturen fallen besonders Änderungen im Konsumverhalten wie die Integration von Schokolade oder Tee in den mitteleuropäischen Speiseplan bei Durchsicht der Archivalien ins Auge, aber auch umfangreiche Ma­terialtransporte für die zahlreichen Bauvorhaben, die noch heute die Klöster- und Schlösserlandschaft ent­lang der Donau prägen und ihren Niederschlag in den Mautregistern gefunden haben. Hinzu kommen etwa Informationen zu oberdeutschen Buch- oder Kunst­händlern und den von ihnen in den österreichischen Raum transportierten Gütermengen. Bis zum Frieden von Passarowitz (21. Juli 1718) diente die Donau auch häufig als Transportweg für den Nachschub mit Trup­pen, Ausrüstung und Verpflegung der donauabwärts stationierten Einheiten. Der Fluss war darüber hinaus eine wichtige Reiseroute für Menschen. Wenn es sich um Amtsträger oder Mitglieder höherer Stände han­delte, sind diese oft namentlich benannt oder zumin­dest bezeichnet: Als Beispiele sind der Weihbischof von Passau, der Dechant von Linz, der Verwalter von Neuhaus, der Graf von Starhemberg oder der päpstli­che Nuntius zu nennen. Damit können etwa diploma­tische Reisen ermittelt oder Migrationsbewegungen wie die Auswanderung von Franken und Schwaben ins Reich der Stephanskrone sowie von Bergknappen aus Kufstein in die ungarischen Bergstädte nachge­zeichnet werden.

Mit Hilfe der Datenbank wird es nach Abschluss des Projekts (Laufzeit bis 2016) möglich sein, gezielt nach Schiffmeistern, Kaufleuten und anderen Personen wie Gesandten, Militärs oder Angehörigen des Kaiserhofs, Waren (und deren Mengen) sowie nach Orten zu su­chen. Damit wird ein Wirtschaftsraum hinsichtlich der agierenden Personen und der von ihnen gehan­delten Güter erschlossen, der weit über den engeren Donauraum hinausreicht.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 244–247.

* Die Publikation entstand im Rahmen des vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) finanzierten Projekts Der Donauhandel in der Frühen Neuzeit. Erschließung und Analyse der Ascha­cher Mautregister: Die Zeit der österreichischen Protek­tionspolitik unter Kaiser Karl VI. (1718–1737) (P 25201– G15). Siehe die Projektwebsite: http://www.univie.ac.at/ donauhandel.

  1. Zu den Vor- und Nachteilen digitaler Editionen im Rahmen des Projekts Der Donauhandel siehe Peter Rau­scher/Andrea Serles/Beate Pamperl: Die Kremser Waag-und Niederlagsbücher. Bedeutung und Möglichkeiten der digitalen Erschließung von wirtschaftshistorischen Massenquellen, in: Pro Civitate Austriae N. F. 17 (2012), S. 57–82, hier S. 24–26. []
  2. Projekthomepage mit Online-Datenbanken: http://www.univie.ac.at/donauhandel. []
  3. Siehe dazu Andrea Serles: Metropole und Markt. Die Handelsbeziehungen zwischen Nürnberg und Krems/ Donau in der Frühen Neuzeit, Diplomarbeit, Wien 2013. []
  4. Roman Sandgruber: Ökonomie und Politik. Österrei­chische Wirtschaftsgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart (= Österreichische Geschichte), Wien 1995, S. 95; Othmar Pickl: Österreichs Stellung im West-Ost- Handel vom 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts mit besonderer Berücksichtigung des Handels mit dem Süd­osten, in: Mitteilungen des Bulgarischen Forschungsin­stituts in Österreich 4,2 (= Forschungsgespräch am 9. und 10. Dezember 1980, Österreichs Handel mit Süd­osteuropa und die wirtschaftliche Bedeutung der bul­garischen Länder bis Ende des 18. Jahrhunderts), Wien 1981, S. 35–65, hier S. 37. []
  5. Ernst Neweklowsky: Die Schiffahrt und Flößerei im Raume der oberen Donau 1 (= Schriftenreihe des Insti­tutes für Landeskunde von Oberösterreich 5), Linz 1952, S. 41 nennt das Jahr 1778; Hans Halm: Die Entdeckung der Donau als Welthandelsstraße, in: Oberösterreichi­sche Heimatblätter 6,1 (1952), S. 16–24, hier S. 19, berich­tet von einer Expedition von 1768–1771; vgl. ebd., S. 17. []
  6. Vgl. u. a. Othmar Pickl: Handel an Inn und Donau um 1630, in: Jürgen Schneider u. a. (Hg.): Wirtschaftskräfte und Wirtschaftswege 2. Wirtschaftskräfte in der euro­päischen Expansion. Festschrift für Hermann Kellen­benz (= Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte 5), [Stutt­gart] 1978, S. 205–243, hier S. 205; Erich Landsteiner: Wien und der Donauhandel, in: Karl Vocelka/Anita Traninger (Hg.): Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (= Wien. Geschichte einer Stadt 2), Wien/Köln/Weimar 2003, S. 187–197, hier S. 187. []
  7. Vgl. Alfred Hoffmann: Werden – Wachsen – Reifen. Von der Frühzeit bis zum Jahre 1848 (= Wirtschaftsge­schichte des Landes Oberösterreich 1), Salzburg/Linz 1952, S. 231. []
  8. Ebd., S. 234f. []
  9. Das Projekt Trade in the Age of Mercantilism wurde vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen For­schung (P 22303–G15) und von der Kulturabteilung des Landes Niederösterreich (P–2792) finanziert. Arbeits­stelle des Projekts war das Institut für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit in Krems. []
  10. Zu den einzelnen Marktprivilegien vgl. Otto Brunner: Die Rechtsquellen der Städte Krems und Stein (= Fon­tes Rerum Austriacarum III/1), Graz/Köln 1953, insb. Nr. 40, 44, 77, 102. []
  11. Eine eingehende Studie über eine Stadtwaage und deren Waagmeister liegt für den österreichischen Donauraum bis dato nur für Linz vor. S. Hertha Awecker: Die Linzer Stadtwaage. Die Geschichte des Waag- und Niederlag­amtes der Stadt Linz (= Sonderpublikationen zur Linzer Stadtgeschichte 3), Linz 1958. []
  12. Datenbank abrufbar über: http://www.univie.ac.at/donauhandel/datenbanken/datenbank-krems. []
  13. Die Erschließung der Aschacher Mautregister erfolgt im Rahmen des Projekts Der Donauhandel in der Frü­hen Neuzeit. Erschließung und Analyse der Aschacher Mautregister: Die Zeit der österreichischen Protektions­politik unter Kaiser Karl VI. (1718–1737) (P 25201–G15). Vgl. Anm. *. Es ist am Institut für Österreichische Ge­schichtsforschung in Wien angesiedelt und wird in Ko­operation mit dem Oberösterreichischen Landesarchiv in Linz durchgeführt. []
  14. Für den österreichischen Raum siehe Otto Stolz: Quellen zur Geschichte des Zollwesens und Handelsverkehrs in Tirol und Vorarlberg vom 13. bis 18. Jahrhundert (= Deutsche Handelsakten des Mittelalters und der Neuzeit 10, Deutsche Zolltarife des Mittelalters und der Neuzeit 1), Wiesbaden 1955; Herbert Hassinger: Ge­schichte des Zollwesens, Handels und Verkehrs in den östlichen Alpenländern vom Spätmittelalter bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts 1: Regionaler Teil, erste Hälfte: Westkärnten–Salzburg (= Deutsche Han­delsakten des Mittelalters und der Neuzeit 16, Deutsche Zolltarife des Mittelalters und der Neuzeit 5), Stuttgart 1987. []
  15. Zu Aschach allgemein vgl. Ernst Neweklowsky: Aschach und die Donauschiffahrt, in: Oberösterreichische Hei­matblätter 13 (1959), S. 207–242, hier S. 209; Othmar Hageneder: Die Maut zu Aschach im Mittelalter, in: Miszellen zur mittleren und neueren Geschichte Öster­reichs. Festgabe für Herrn Professor Leo Santifaller an­läßlich seines 60. Geburtstages von den Mitgliedern des 45. Kurses am Institut für Österreichische Geschichts­forschung (Manuskript) Wien 1950, S. 93–108. []
  16. Neweklowsky: Aschach und die Donauschiffahrt (wie Anm. 15), S. 210, S. 215. []
  17. Pickl: Handel an Inn und Donau (wie Anm. 6). []
  18. Franz Fischer: Die blauen Sensen. Sozial- und Wirt­schaftsgeschichte der Sensenschmiedezunft zu Kirch­dorf-Micheldorf bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, Linz 1966, zu Aschach bes. S. 176–181. []
  19. Erich Landsteiner: Handelskonjunkturen, in: Vocelka/ Traninger: Die frühneuzeitliche Residenz (wie Anm. 6), S. 201–205, hier S. 204; ders.: Die Kaufleute, in: ebd., S. 205–214, hier S. 209f., und S. 236 Anm. 376. []
  20. Siehe: http://www.univie.ac.at/donauhandel/projekte. Ein internationales Referenzprojekt ist die Online-Edi­tion der dänischen Sundzollregister zum Schiffsverkehr zwischen Ost- und Nordsee, die von 1497 bis 1857 (da­von ab 1574 in nahezu vollständiger Serie) überliefert sind. Siehe dazu http://www.soundtoll.nl/index.php/en. []
  21. Das Dissertationsthema Der Donauhandel oberdeut­scher Reichsstädte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun­derts wird von Andrea Serles bearbeitet. []

Ernst von Österreich und die Spanischen Niederlande: Die triumphalen Einzüge, die erzherzogliche Sammlung, das Grabmonument.

Projektbericht zur gleichnamigen Dissertation, Teil eines interdisziplinären Forschungsprojekts

von Ivo Raband (Bern)

„[…] we all firmly believe the Archduke will bolt the doors of the temple of Janus with peace by his auspi­cious arrival in the province, no less by necessity than by the desire of everyone.“1

Das hier vorgestellte Dissertationsprojekt wird seit Mai 2012 am Institut für Kunstgeschichte an der Uni­versität Bern durchgeführt und ist Teil des interdiszip­linären Forschungsprojekts ProDoc Sites of Mediation – Europäische Verflechtungsgeschichte 1350–1650.2 Das Projekt, welches sich in vier Forschungsmodule unter­gliedert, wird von den Professoren Susanna Burghartz (Geschichte, Universität Basel), Christine Göttler (Kunstgeschichte, Universität Bern) und Lukas Bur­kart (Geschichte, Universität Basel) geleitet und hat zum Ziel, verschiedene Sites – Antwerpen, London, Basel, Venedig, Byzanz, das Meer – und ihre „Wechsel­wirkungen von lokalen und überregionalen Prozessen“ auf Grundlage spezifischer Fragestellungen und Fall­beispiele hinsichtlich einer europäischen Verflech­tungsgeschichte bzw. entangled history zu untersu­chen.3 Das Dissertationsprojekt Ernst von Österreich und die Spanischen Niederlande: Die triumphalen Einzüge, die erzherzogliche Sammlung, das Grabmo­nument stellt dabei die Person des Erzherzogs Ernst (1553–1595) in seinen Mittelpunkt und untersucht die kunsthistorisch-verflechtungsgeschichtlichen Pro­zesse im Umfeld des Erzherzogs in den Spanischen Niederlanden des ausgehenden 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts. Das von Prof. Dr. Christine Göttler betreute Dissertationsprojekt ist Teil des von ihr ge­leiteten Forschungsmoduls ‚Erfinder neuer Dinge‘ – Zur Verflechtungsgeschichte der Künste in Ant­werpen um 1600 und hinterfragt, ob Netzwerke oder ‚Verflechtungen‘ aufgezeigt werden können, die einen nachvollziehbaren (Wissens-)Austausch zwischen dem Herrscher Ernst und seinem Hof, den Städten Brüssel und Antwerpen, Künstlern, Gelehrten und städtischen Eliten belegen. Die Untersuchung dieser Fragestellung soll es ermöglichen, einen spezifische­ren Einblick in kunsthistorische und sozio-kulturelle Entwicklungen zum Ende des 16. Jahrhunderts in den Niederlanden zu erhalten.

Die drei Fallstudien dieses Forschungsprojekts be­schäftigen sich mit zwei Festbuchpublikationen mit eingefügten Stichserien, die zu Ehren der triumphalen Einzüge Ernsts in Brüssel und Antwerpen angefertigt wurden, mit der erzherzoglichen (Kunst-)Sammlung im Palast in Brüssel und mit dem Grabmonument Ernsts, welches 1600 von seinem Nachfolger und Bruder Albrecht von Österreich in Auftrag gegebenen wurde. Die drei gewählten Forschungsbereiche sollen ebenfalls unter der Fragestellung betrachtet werden, ob Erzherzog Ernst zu Unrecht eine Nebenrolle in der niederländischen Kunstgeschichte zugewiesen wurde, und ob seine Verankerung in der Kunst der Spani­schen Niederlande des ausgehenden 16. und begin­nenden 17. Jahrhunderts wichtiger eingestuft werden kann, als bisher angenommen wurde.4

Erzherzog Ernst von Österreich

Abb. 1: Anton Wierix (II): Porträt des Erzherzogs Ernst von Österreich, Radierung, 1594, 21.4 cm x 15.5 cm, Amsterdam, Rijksmuseum, Foto: Museum.

Erzherzog Ernst von Österreich wurde am 15. Juni 1553 als zweiter Sohn Kaiser Maximilians II. und Marias von Spanien in Wien geboren und war damit nach Rudolf (geb. 1552, der spätere Kaiser Rudolf II.) der zweite Sohn des Ehepaars und potentieller Erbe des Vaters (Abb. 1). Um die Söhne auf diese Aufgabe vorzuberei­ten und zur Sicherung des katholischen Glaubens der jungen Erzherzoge, wurden beide ab 1564 in Spanien am Hof ihres Onkels Philipps II. erzogen.5 Rudolf und Ernst kehrten 1571 zurück nach Wien und während Rudolfs Karriere in ihren vorhergesehenen Bahnen verlief, wurde für Ernst noch nach einer Position in­nerhalb des habsburgischen Machtgefüges gesucht. Seine Rolle als möglicher Thronfolger in Spanien, die seit dem Tod Don Carlos’ 1568 in erreichbare Nähe ge­rückt war, wurde durch die Geburt Philipps III. 1578 deutlich unwahrscheinlicher. Ernst war unterdessen 1572 – und erneut 1587 – ohne Erfolg ein Kandidat für die Wahl zum König von Polen-Litauen.6 Tatsächlich regierte Ernst für seinen kaiserlichen Bruder ab 1576 als Statthalter über Österreich ob und unter der Enns, und nachdem Ernst 1590 die Vormundschaft über den jungen Erzherzog Ferdinand (den späteren Kaiser Fer­dinand II.) erhielt, und damit ebenfalls zum Regenten von Innerösterreich wurde, machte Rudolf ihn 1592 zum Oberbefehlshaber der imperialen Truppen im er­neut angefachten Krieg gegen die Türken in Ungarn.

Diese umfangreiche Machtposition in Österreich än­derte sich für Ernst schlagartig, als sich im Sommer 1593 Philipp II. dazu entschied, Ernst zum Nachfolger von Ernst von Mansfeld als General-Gouverneur der Niederlande zu ernennen und zur gleichen Zeit des­sen Hochzeit mit der Infantin Isabella Clara Eugenia (1566–1633) forcierte.7 Ernst wurde somit die Möglich­keit auf eine eigene Regentschaft über die Niederlande in Aussicht gestellt und folglich eine deutliche Ver­festigung seiner Position innerhalb der Habsburger­dynastie und ihrer hegemonialen Bestrebungen. Um seine neue Position anzutreten, verließ Ernst im Spät­herbst 1593 Wien und verweilte sechs Wochen in Prag, um dann via Nürnberg, Frankfurt, Luxemburg und Liège nach Brüssel zu reisen. Dort wurde er am 30. Januar 1594 mit großen Festivitäten begrüßt und man hieß ihn mit der traditionellen Blijde Inkomst, dem ‚fröhlichen Einzug‘, als neuen Gouverneur willkom­men; der zweite Festeinzug dieser Art folgte im Som­mer in Antwerpen. Doch entgegen aller Hoffnungen, dass Ernst die revoltierenden Provinzen im Norden befrieden und damit die Einheit der Niederlande wie­der herstellen konnte, verstarb er 13 Monate nach sei­ner Ankunft am 21. Februar 1595 im Brüsseler Palast. Als Regent und Ehemann Isabellas folgte ihm sein jün­gerer Bruder Albrecht (1559–1621) nach. Das Ehepaar sollte in die (Kunst-)Geschichte als „die Erzherzoge“ eingehen und zu den wichtigsten Mäzenen von Peter Paul Rubens und anderen süd-niederländischen Ba­rockkünstlern werden. Ernst wurde nach langwierigen Auseinandersetzungen zwischen Albrecht und dem Wiener Hof in Brüssel in der Kirche St. Michael und St. Gudula beigesetzt und ab 1601 mit einem freiste­henden Grabmonument öffentlich in der Kirche me­moriert.

Die triumphalen Einzüge

Als Ernst 1593 zum Statthalter der Niederlande ernannt wurde, begannen in Brüssel und Antwerpen die Vor­bereitungen für dessen Ankunft. In den Niederlanden war es seit 1356 Tradition geworden, neue Regenten im Rahmen der Blijde Inkomst zu begrüßen. Dieses bilate­rale Großereignis diente dazu, die Privilegien der Städte durch den Regenten zu erneuern und gleichzeitig dem neuen Souverän die vollständige Unterstützung der städtischen Gemeinschaft zuzusichern. Diese Ereignisse, die sich im Verlauf des 15. Jahrhunderts stilistisch antiken-römischen Triumpheinzügen an­näherten, wurden dazu genutzt, die Städte mit ephemeren Bildwerken, Bühnen und Triumphbögen zu schmücken, die Aufbauten versehen mit allegorischen Bildwerken. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wur­den spätestens ab dem 15. Jahrhundert Erinnerungs­schriften in Auftrag gegeben. Fortan sind die Einzüge mit diesen aufwändigen Text-Bild-Quellen memoriert worden; die Erfindung des Buchdrucks ließ ihre An­zahl und Verfügbarkeit rapide ansteigen.8

1594, für die Einzüge Ernsts in Brüssel und Antwer­pen, wurden dementsprechend jeweilige Festbücher in Auftrag gegeben. Die Brüsseler Publikation Descriptio et Explicatio Pegmatum, Arcuum et Spectaculorum, Quæ Bruxellæ […] sub Ingressum Sereniss. Principis Ernesti Dei Gratia Archiducis Austriæ […] wurde vom Stadtrat in Auftrag gegeben und ohne Nennung der Autoren und beteiligten Künstler in Brüssel bei Jo­hannes Mommaert publiziert.9 Der Band beinhaltet 24 Drucke, die in Verschränkung mit einem beschrei­benden Text gezeigt werden; Abbildung 2 zeigt das erste Bild dieser Serie: die Ankunft des Erzherzogs in Brüssel vor der Stadt bevor er das Leuven-Tor durch­reitet. In Antwerpen verfasste der eingangs zitierte Jo­hannes Bochius die Festbeschreibung, die bei Plantin- Moretus 1595 nach dem Ableben des Erzherzogs er­schien und seinem Nachfolger Albrecht gewidmet wurde. Der Text Descriptio Publicæ Gratulationis, Spectaculorum, et Ludorum, in Adventu Serenissimi Principis Emesti, Austriæ Archiducis […] wurde mit 25 Stichen des Künstlers Pieter van der Borcht versehen (Abb. 3).10

Abb.2: Unbekannter Künstler: Ankunft des Erzherzogs Ernst am Leuven- Tor in Brüssel, 1594, Radierung, 36 x 53 cm, Amsterdam, Rijksmuseum, Foto: Museum.

Abb. 2: Unbekannter Künstler: Ankunft des Erzherzogs Ernst am Leuven-Tor in Brüssel, 1594, Radierung, 36 x 53 cm, Amsterdam, Rijksmuseum, Foto: Museum.

Abb. 3: Pieter van der Borcht (I): Feuerwerk auf dem Großen Markt in Antwerpen zu Ehren von Ernst von Österreich, 1595, Radierung, 32.8 x 44.5 cm, Amsterdam, Rijksmuseum,

Abb.3: Pieter van der Borcht (I): Feuerwerk auf dem Großen Markt in Antwerpen zu Ehren von Ernst von Österreich, 1595, Radierung, 32.8 x 44.5 cm, Amsterdam, Rijksmuseum,

Ziel dieses Untersuchungsabschnitts, der sich in die aktuellen Forschungen zu Triumpheinzügen, öffentlichen Zeremonien und anderen frühneuzeitlichen Festen einreiht, ist es, die ernestinischen Triumph-einzüge in ihren bildgewordenen Versionen zu un­tersuchen. Dabei wird die Stichserie des Brüsseler Einzugs zum ersten Mal einer genauen Betrachtung und Analyse unterzogen und in ihrem kunsthistori­schen Kontext verortet.11 Ebenfalls wird untersucht, wie die Rückeroberung Antwerpens 1585 und die er­neute Festigung der Habsburgerherrschaft in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Aus diesem Grund muss die Stichserie aus Antwerpen in Verbindung mit der letzten Festpublikation der Stadt von 1582 für den Einzug des Herzogs von Anjou und Wilhelms von Oranien analysiert werden.12 Die Brüsseler und Ant­werpener Stichserien sollen in diesem Rahmen zum ersten Mal in einem gemeinsamen Kontext betrach­tet werden, um so zu hinterfragen, ob der Einzug in Antwerpen mit seiner ikonographischen Ausrichtung auf Friedensallegorien als Antwort auf den Brüsseler Einzug verstanden werden muss, da dieser eine krie­gerische Auseinandersetzung mit den nördlichen Provinzen propagierte. Ein wichtiger Aspekt dieser Untersuchung ist es, die Stichserien und ihre beschrei­benden Texte als Grundlage der Untersuchung anzu­nehmen und nicht eine durch diese Quellen rekonst­ruierte Wirklichkeit des stattgefundenen Festeinzugs. Dienlich ist dabei, dem Ansatz der material culture folgend, die Untersuchung des frühneuzeitlichen Festbuchs als eigenständiges Objekt an sich: In teures Leder gebunden, wurden in den meisten erhaltenen Exemplaren beide Einzüge gemeinsam eingebunden und in Sammlungen wichtiger Persönlichkeiten der Städte Brabants aufbewahrt. Das Festbuch selbst gibt demnach vor, beide Einzüge in einem gemeinsamen Kontext zu lesen, zu verstehen und beide Stichserien als eine Einheit zu betrachten.

Die erzherzogliche Sammlung

Diesem Kapitel folgt eine Untersuchung der Samm­lung des Erzherzogs, welche in den Kontext frühneu­zeitlicher Kunst- und Wunderkammern eingeordnet werden soll. Als Referenzen dienen dabei vor allem die Sammlung Kaiser Rudolfs II., deren Entstehung Ernst in Wien und Prag miterlebt haben wird, und die Sammlung in Ambras, welche bis 1595 in Inns­bruck von Ferdinand II. von Tirol zusammengetra­gen wurde und die Ernst ebenfalls gekannt haben wird. Grundlegend für die hier durchgeführte Unter­suchung ist eine Neuauswertung der 2010 veröffent­lichten Edition des Kassabuchs des Erzherzogs von Herbert Haupt und Alexander Wied, die im Jahrbuch des kunsthistorischen Museums Wien erschienen ist.13 Dabei soll der Fokus nicht allein auf den Gemäl­den liegen, zu denen unter anderem die Monatsbilder Pieter Bruegel des Älteren (Abb. 4) gehörten, sondern ebenfalls auf den anderen, vielzähligen Objekten, die einen standesgemäßen Haushalt und eine fürstliche Sammlung definierten. Von besonderer Wichtigkeit ist die im Rahmen dieser Dissertation durchgeführte Erstauswertung des bekannten aber bisher unbeach­teten Nachlassinventars des Erzherzogs. Diese zweite Quelle, die zum ersten Mal transkribiert und ausge­wertet wird, dient dazu, einen fundamentalen und umfassenden Einblick in Ernsts Haushalt und Samm­lung zu erhalten. Gemeinsam mit dem Kassabuch soll folglich der verflechtungsgeschichtliche Prozess der Etablierung dieser Sammlung nachverfolgt werden.

Abb. 4: Pieter Bruegel der Ältere: Die Kornernte (August/September), 1565, Öl auf Holz, 119 x 162 cm, New York, Metropolitan Museum of Art, Foto: Museum.

Abb.4: Pieter Bruegel der Ältere: Die Kornernte (August/September), 1565, Öl auf Holz, 119 x 162 cm, New York, Metropolitan Museum of Art, Foto: Museum.

Im Rahmen der Arbeit wird das gesamte Nachlass­inventar vorgestellt und ausgewertet werden. So ste­hen in diesem Zusammenhang Ernsts Vielzahl an Kleidungsstücken, Sammlungsobjekten, Tischwaren, Rüstungen, Waffen und Büchern im Mittelpunkt der Untersuchungen. Ziel dieses Abschnittes soll es sein, festzustellen, welche Objekte im Brüsseler Palast in Ernsts Besitz waren und wie sich diese im Vergleich mit anderen Sammlungen seiner Verwandten analy­sieren lassen. Dabei wird hinterfragt, welche Strategien angewandt wurden, um die Person Ernsts als Regen­ten der Niederlande in seiner Sammlung und seinem Haushalt darzustellen, und welchen Stellenwert die versammelten Objekte in diesem Zusammenhang einnahmen. Die Tatsache, dass nach Ernsts Tod im Februar 1595 seine Besitztümer nach Wien überführt wurden und Teil der dortigen Sammlung wurden bzw. einige Objekte und Kunstwerke von Kaiser Rudolf nach Prag bestellt wurden, wo sie wiederum dessen Sammelstrategien beeinflussten, führt dazu, dass bis heute Stücke der ernestinischen Sammlung im Wiener kunsthistorischen Museum und in Amras zu finden sind. Durch die erstmalige Auswertung des Inventars soll es dadurch möglich werden, Objekte der Wiener Sammlung dem Besitz Ernsts zuzuordnen.

Das Grabmonument

Abb. 5: Robrecht de Nole: Grabmonument für Erzherzog Ernst von Österreich, Brüssel, St. Michael und St. Gudula, 1600–1601, Foto: Ivo Raband.

Abb.5: Robrecht de Nole: Grabmonument für Erzherzog Ernst von Österreich, Brüssel, St. Michael und St. Gudula, 1600–1601, Foto: Ivo Raband.

Der dritte Teil der Arbeit hat das (künstlerische) Nach­leben des Erzherzogs zum Thema. Nach 13 Monaten im Amt verstorben, beerbte sein jüngerer Bruder Alb­recht, damals Vizekönig von Portugal, Kardinalbischof von Toledo und Berater des Spanischen Königs und seines Sohns, die Position Ernsts. Dieses bedeutete ebenfalls seine Vermählung mit seiner Cousine der Infantin Isabella Clara Eugenia. Zu einer der ersten Amtshandlungen Albrechts gehörte ganz im Sinne der Pietas Austriaca die Sorge um die Erinnerung an den verstorbenen Bruder.14 Nach einem jahrelangen Austausch mit dem Wiener Hof, der eine Beisetzung Ernsts in dessen Geburtsstadt präferierte, konnte sich Albrecht damit durchsetzen, seinen Bruder in Brüssel in der Kirche St. Michael und St. Gudula in unmittel­barer Nähe zum Palast beizusetzen. Die Beisetzung geschah feierlich im März 1600 und ging mit einer Be­stellung für ein Grabmonument in der Werkstatt des Antwerpener Bildhauers Robrecht de Nole einher.15 Das Grabmonument (Abb. 5) befindet sich heute auf der Hochaltarempore der Kirche und ist somit bereits von Weitem sichtbar. Es zeigt den Erzherzog in Rüs­tung mit abgesetztem Helm und Handschuh, welche zu seinen Füßen liegen, auf seiner linken Körpersei­te ruhend in der Pose des demi-gisant. Seine Augen sind geschlossen und sein Kopf weist grob in Richtung des Altars. Diese Stiftung soll im Zusammenhang mit Albrechts weiteren Projekten, die Erinnerungsmonu­mente betreffen, untersucht werden. Dazu gehören sowohl die Memoriaux Anthonio de Succas,16 die Stif­tung eines weiteren Monuments in derselben Kirche für alle Brabanter Herzoge, welches von einem kupfer­nen Löwen bekrönt wird und heute auf der Gegenseite der Hochaltarempore steht als Gegenpunkt zu Ernsts Monument, als auch die Planungen für ein eigenes Grabmonument für sich selbst und Isabella in der Ka­pelle des Heiligen Sakraments, welche von Maria von Ungarn gestiftet und 1542 eingeweiht worden war.17 Zusätzlich soll das Monument in die Entwicklung des frühneuzeitlichen Grabmals innerhalb Europas und der Dynastie der Habsburger eingeordnet werden, da es sich bei dieser Stiftung um die erste Errichtung eines fürstlichen Grabmonuments in den Niederlanden nach über 50 Jahren handelte. Dieser Umstand und die Ausführung durch den bekannten Künstler Rob­recht de Nole führten dazu, dass das Ernst-Monument zu einem stilvorgebenden Kunstwerk wurde, welches die Formensprache der süd-niederländischen Erinne­rungsmonumente des 17. Jahrhunderts bestimmte; ein Fakt, der in den Bearbeitungen süd-niederländischer Grabmonumente des Barocks bisher keinen Eingang fand.18

Forschungsstand

Die drei hier vorgestellten Untersuchungen reihen sich in aktuelle Forschungen ein. So haben in den letzten Jahren Publikationen zum Thema der früh­neuzeitlichen Festkultur das Forschungsfeld in einen weiteren Fokus gerückt. Verwiesen sei hier unter an­derem auf Europa Triumphans,19 welches in zwei Bän­den eine Vielzahl an Festbeschreibungen zum ersten Mal in ihren Übersetzungen vorlegte, und A Common Art20 von Margit Thøfner, welche sich zuletzt intensiv mit der niederländischen Blijde Inkomst des 16. und 17. Jahrhunderts auseinandergesetzt hat. Konferenzen wie Making Space for Festival im März 2013 haben ebenfalls gezeigt, dass das Interesse an diesem Thema eine wachsende Forschergemeinschaft anspricht.21 Im Rahmen der Untersuchung der Sammlung Erzherzog Ernsts kann ein ähnliches, in den letzten Jahren und Jahrzehnten verstärktes Interesse an frühneuzeitli­chen Sammlungen erkannt werden. Die Bearbeitung und damit Bereitstellung des Inventars des Erzherzogs reiht sich in diesem Fall in die bisher geleisteten Ar­beiten zu Sammlungen der Habsburger im Speziellen und fürstlichen Sammlungen im Allgemeinen ein; wie zum Beispiel die dreibändige Ausgabe zur Münchner Kunstkammer22 von 2008 oder die Publikationen der Forschergruppe Collecting & Display,23 die von Susan Bracken, Andrea M. Gáldy und Adriana Turpin her­ausgegeben werden und in bisher vier Bänden erschie­nen sind. Die Untersuchung des Grabmonuments des Erzherzogs versteht sich auch als Erweiterung des Katalogeintrags in dem Band Die Grabstätten der Habsburger,24 welcher 2007 von Brigitta Lauro heraus­gegeben wurde. Methodisch folgt er dem Ansatz des Forschungsprojekts REQUIEM: Die römischen Papst-und Kardinalsgrabmäler der Frühen Neuzeit25 und der Arbeit Frits Scholtens und seiner Monographie Sumptuous Memories: Studies in Seventeenth-Century Dutch Tomb Sculpture.26 Ebenfalls zu nennen ist die bis dato zweibändige Publikationsreihe Les funérail­les princières en Europe,27 welche einen aktuellen und umfassenden Einblick in die höfische Funeralpraxis der Frühen Neuzeit bietet und somit Begräbnisse wie das Erzherzog Ernsts in einem breiteren europäischen Kontext lokalisierbar werden lässt. Diesen inspirieren­den aktuellen Publikationen folgend, soll das Disserta­tionsprojekt eine Lücke innerhalb der Frühneuzeitfor­schung schließen und durch eine Fokussierung auf die Kunst im Umfeld Erzherzog Ernsts einen Beitrag zu einem Einblick in die niederländische Kunst zwischen dem Ausbruch des Achtzigjährigen Kriegs 1568 und der Ankunft Peter Paul Rubens’ in Antwerpen 1608 leisten.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 236–243.

  1. „[…] et quòd omnes confidamus Archiducem auspicato in provinciam adventu Iano pessulum pacis obditurum, non minùs necessariae, quàm ab omnibus exoptatae“. Diese Aussage des Stadtsekretärs Johannes Bochius zu Beginn des Festbuchs für den Triumpheinzug Ernsts von Österreich in Antwerpen lässt deutlich hervor­treten, dass das Herbeisehnen nach Frieden und einer Einigung mit den nördlichen Provinzen der vornehm­liche Wunsch der Stadt Antwerpen an den Erzherzog war. Dieser Wunsch lässt sich als Leitmotiv verstehen, welcher sich in der Gesamtheit der Beschreibungen und eingefügten Drucke zeigt und in verschiedenen Variationen Ausdruck findet. Zitiert aus: Joahnnes Bochius: Descriptio Publicæ Gratulationis, Spectacu­lorum, et Ludorum, in Adventu Serenissimi Principis Emesti, Austriæ Archiducis, Aurei Velleris Equitis, Bel­gicis Provinciis à Regia Maiestate Catholica Praefecti, Anno Millesimo Quingentesimo Nonagesimo Quarto, Decimo Octavo Kal. Iulias, Aliísque Diebus Antuerpiae Editorum, Antwerpen: Ex Officina Plantiniana & J. Mo­retus 1595, S. 51. Übersetzung aus: James Ronald Mulry­ne/Helen Watanabe-O’Kelly/Margaret Shewring (Hg.): Europa Triumphans. Court and Civic Festivals in Early Modern Europe, Aldershot/London: Ashgate 2004, S. 497. []
  2. Weitere Informationen zum Inhalt der vier Forschungs­module, zu zukünftigen Veranstaltungen und die Liste aller teilnehmenden Doktoranden und Assoziierten finden sich unter www.sitesofmediation.ch. []
  3. Aus der Beschreibung des Forschungsprojekts, siehe www.sitesofmediation.ch. []
  4. 1998 endete Thomas DaCosta Kaufmann seinen Auf­satz im Essayband zu Ausstellung Albert & Isabella mit einem Aufruf zur Neuevaluierung der Person Ernsts in der Niederländischen Kunst. Siehe Thomas DaCosta Kaufmann: Archduke Albrecht as an Austrian Habs­burg and Prince of the Empire, in: Luc Duerloo/Wer­ner Thomas (Hg.): Albert & Isabella, 1598–1621. Essays, Turnhout: Brepols 1998, S. 15–25. []
  5. Erwin Mayer-Löwenschwerdts 1927 veröffentlichte Monographie Der Aufenthalt der Erzherzoge Rudolf und Ernst in Spanien 1564–1571 (Wien: Hölder-Pich­ler-Tempsky) ist die einzige Auswertung verschiede­ner Briefquellen dieser Zeitperiode und gewährt somit einen einzigartigen Einblick in die Erziehung der beiden jungen Erzherzoge, ihres Unterrichts und ihrer Reisen, die sie zusammen mit ihrem Onkel König Philipp II. durchführten. []
  6. Siehe zu Ernsts erster Kandidatur Almut Bues: Die habsburgische Kandidatur für den polnischen Thron während des Ersten Interregnums in Polen 1572/73, Wien: VWGÖ 1984. Ernsts zweite Kandidatur wurde dadurch interessant, als dass er der von Papst Sixtus V. präferierte Kandidat war und zu diesem Zweck mit den päpstlichen Geschenken von Schwert (ensis) und Hut (pileum) bedacht wurde. Beides ist heute in der Dauer­ausstellung der Kathedrale St. Michael und St. Gudula in Brüssel zu sehen. Siehe dazu Marie-Christine Claes: Een pauselijke schenking. De hoed en het zwaard van aartshertog Ernest van Oostenrijk, in: Bulletin van het Koninklijk Instituut voor het Kunstpatrimonium 32 (2006–2008), S.225–244. []
  7. Siehe Hans Khevenhüller: Geheimes Tagebuch, 1548– 1605. Herausgegeben von Georg Khevenhüller-Metsch, Graz: Akademische Druck- und Verlagsanstalt 1971, S. 209. []
  8. Zu den bekanntesten und meistverkauften Exemplaren gehört die Festschrift zur Ankunft Kaiser Karls V. und Prinz Philipps in Antwerpen im Jahr 1549, welche von Cornelis Grapheus geschrieben und mit Holzschnitten Pieter Coecke van Aelsts bebildert wurde. Siehe Mark A. Meadow: Ritual and Civic Identity in Philip II’s 1549 ‚Blijde Incompst‘, in: Nederlands Kunsthistorisch Jaar­boek 49 (1998), Zwolle: Waanders 1999, S. 37–67 und Stijn Bussels: Spectacle, Rhetoric and Power. The Tri­umphal Entry of Prince Philip of Spain into Antwerp, Amsterdam: Rodopi 2012. []
  9. Unbekannter Autor: Descriptio et Explicatio Pegma­tum, Arcuum et Spectaculorum: Quæ Bruxellæ Bra­bant, Pridie Cal. Febr. A[nn]o M.D.XCIIII. Exhibita Fuere, sub Ingressum Sereniss. Principis Ernesti Dei Gratia Archiducis Austriæ, Ducis Burgundiæ, Comitis Carinthiæ, Tirolis etc. pro Philippo II. Hispaniarum Monarcha, Belgicae Ditionis Gubernatore. Brüssel: Jo­hannes Mommaert 1594. []
  10. Bochius: Descriptio Publicæ Gratulationis (wie Anm. 1). Die Untersuchungen zur Antwerpener Blijde Inkomst Ernsts von Österreich umfassen folgende Publikatio­nen: Antoinette Doutrepont: Martin de Vos et l’Entrée triomphale de l’Archiduc Ernest d’Autriche à Anvers en 1594. Brüssel: Palais des Académies 1937; Ann Diels: Van opdracht tot veiling. Kunstaanbestedingen naar aanleiding van de Blijde Intrede van Aartshertog Ernest van Ostenrijk te Antwerpen in 1594, De Zeventiende Eeeuw 19 (2003), S. 25–54. Peter Davidson/Jane Ste­venson/Adriaan van der Weel: The Entry of Archduke Ernst into Antwerp 1594 in Context, in: Mulryne et al.: Europa Triumphans (wie Anm. 1), S. 492–495; Margit Thøfner: A Common Art. Urban Ceremonials in Ant­werp and Brussels During and After the Dutch Revolt, Zwolle: Waanders 2007, darin S. 169–197. []
  11. Die erste Bearbeitung des Brüsseler Einzugs von Ernst von Österreich ist Thøfner: A Common Art (wie Anm. 10), S. 169–180. Zuletzt wurde der Brüsseler Einzug, im Besonderen die Route des Umzugs durch die Stadt, the­matisiert in: Stéphane Demeter/Cecilia Paredes: Quand la marche raconte la Ville: Quelques itinéraires de la Cour à Bruxelles, XVIe et XVIIe siècles. CLARA 1 (Mar­che et espace urbain de l’Antiquité à nos jours, 2013), S. 81–101. []
  12. Siehe Emily Jo Peters: Printing Ritual. The Performance of Community in Christopher Plantin’s La Joyeuse, in: Renaissance Quarterly 61 (2008), S. 370–413. []
  13. Herbert Haupt/Alexander Wied: Erzherzog Ernst von Österreich (1553–1595). Statthalter der Spanischen Nie­derlande. Das Kassabuch der Jahre 1589 bis 1595, Jahr­buch des kunsthistorischen Museums Wien 12 (2010), S. 153–275. []
  14. Siehe Luc Duerloo: Dynasty and Piety. Archduke Albert (1598–1621) and Habsburg Political Culture in an Age of Religious Wars. Farnham: Ashgate 2012. []
  15. Die Monographie über die Bildhauerfamilie de Nole ist weiterhin Marguerite Casteels: De beeldhouwers de Nole te Kamerijk, te Utrecht en te Antwerpen, Brüssel: Paleis der Academiën 1961. []
  16. Siehe Anthonio de Succa et. al.: Memoriën van Antho­nio de Succa. Catalogus, Brüssel: Koninklijke Bibliotheek Albert I. 1977. []
  17. Siehe Claudia Banz: Höfisches Mäzenatentum in Brüs­sel. Kardinal Antoine Perrenot de Granvelle (1517–1586) und die Erzherzöge Albrecht (1559–1621) und Isabel­la (1566–1633), Berlin: Gebrüder Mann Verlag 2000, S. 118–120. []
  18. Siehe Saskia Durian-Ress: Das barocke Grabmal in den südlichen Niederlanden. Studien zur Ikonographie und Typologie, Aachener Kunstblätter 45 (1974), S. 235–330; Cynthia Miller Lawrence: Flemish Baroque Comme­morative Monuments, 1566–1725, New York: Garland Publishers 1981; Ariane Mensger: Die Aristokratie des Geistes. Fragen zum Grabmal des Jean Carondelet in Brügge, in: Kristin Marek et al. (Hg.): Bild und Körper im Mittelalter, München: Wilhelm Fink Verlag 2006, S. 207–221. []
  19. Mulryne et al.: Europa Triumphans (wie Anm. 1). []
  20. Thøfner: A Common Art (wie Anm. 10). []
  21. Die Konferenz Making Space for Festival, 1400–1700. Interactions of Architecture and Performance in Late Medieval and Early Modern Festivals wurde organi­siert von PALATIUM und der Society for European Festivals Research und mitorganisiert von der Univer­sity of Warwick und der University of Leuven, Vene­dig, 21.–24. März 2013. Weitere Informationen unter: http://www.courtresidences.eu/index.php/events/ conferences/venice2013. []
  22. Dorothea Diemer et al.: Die Münchner Kunstkammer, Müchen: C.H. Beck 2008. []
  23. Bisher bei Cambridge Scholars Publishing erschie­nen sind die Bände Collecting and Dynastic Ambition (2009), Collecting and the Princely Apartment (2011), Women Patrons & Collectors (2012) und Collecting East and West (2013). Der Band Collecting Nature (hg. von Andrea M. Gáldy und Sylvia Heudecker) erscheint im Verlauf des Jahres 2014 (darin ein Beitrag des Autors zur Gemäldesammlung Ernsts von Österreich). Weitere Informationen unter: www.collectinganddisplay.com. []
  24. Brigitta Lauro: Die Grabstätten der Habsburger. Kunst­denkmäler einer europäischen Dynastie, Wien: Chris­tian Brandstätter Verlag 2007. Der Katalog ist die Publikation der Dissertation der Autorin „Zu ewiger Gedechtnus“. Habsburgische Grabstätten in Europa (Universität Zürich, 2005), welche online abrufbar ist unter http://opac.nebis.ch/ediss/20050046.pdf. []
  25. Informationen zum Projekt, welches 2001 an der Hum­boldt-Universität zu Berlin gegründet wurde, finden sich im Internet unter www.requiem-projekt.de. Dort ebenfalls aufrufbar ist eine Liste mit allen Publikationen der Forschergruppe. Zur Methodik des Projekts siehe Philipp Zitzlsperger: Requiem – Die römischen Papst-und Kardinalsgrabmäler der Frühen Neuzeit. Ergebnis­se, Theorien und Ausblicke des Forschungsprojekts, in: Arne Karsten/Philipp Zitzlsperger (Hg.): Vom Nachleben der Kardinäle. Römische Kardinalsgrabmäler der Frühen Neuzeit, Berlin: Gebrüder Mann Verlag 2010, S. 23–65. []
  26. Frits Scholten: Sumptuous Memories. Studies in Seven­teenth-Century Dutch Tomb Sculpture, Zwolle: Waan­ders 2001. []
  27. Juliusz A. Chrościcki/Mark Hengerer/Gérard Sabatier (Hg.): Les funérailles princières en Europe, XVIe–XVIIIe siècle. Vol. 1: Le grand théâtre de la mort, Paris: Éditions de la Maison des sciences de l’homme 2012; Dieselben: Les funérailles princières en Europe, XVIe–XVIIIe sièc­le. Vol. 2: Apothéoses monumentales, Rennes: Presses universitaires 2013. []

Gemalte Zahlen – von Inventarnummern und Bildbeschreibungen. Eine anfragende Miszelle für KunsthistorikerInnen

Von Anton Tantner (Wien)

Die Frühe Neuzeit ist nicht nur die Hochzeit der Kunst- und Wunderkammern mit ihrer heute einer chinesischen Enzyklopädie à la Borges gleichenden Mischung von Artificialia und Naturalia, sie ist auch die Hochzeit einer Kulturtechnik, die so selbstver­ständlich ist, dass sie von der Forschung nur zu oft unbeachtet blieb: Der Kulturtechnik der Nummerie­rung, die Objekten oder Subjekten Zahlen zuordnet, mit dem Zweck, diese identifizierbar zu machen.

Mit dieser Kulturtechnik wurden unter anderem Häu­ser, Pferdefuhrwerke, Briefboten, Wiener Polizeisol­daten, Spitalsbetten und Töne bedacht, und auch die Kunstgegenstände der frühneuzeitlichen Sammlungen blieben davon nicht unbehelligt. So wurden insbeson­dere auf Gemälden – oft nachträglich und ohne dass dies durch die KünstlerInnen vorgesehen war – Zah­len angebracht, was aus zumindest zweierlei Gründen geschah: Zum einen wurden auf dem Bild dargestellte Personen bzw. Objekte nummeriert, um diese in einer im Bild oder an dessen Rahmen befestigten Legende identifizieren zu können, zum anderen wurde das Ge­mälde selbst mit einer Inventarnummer versehen.

Ziel dieser Miszelle ist es, einige Beispiele für solche Nummerierungen anzuführen, womit die Absicht ver­bunden ist, insbesondere die mit kunsthistorischer Ex­pertise ausgestatteten LeserInnen der Frühneuzeit-Info zu eigenen Arbeiten zu diesem Thema anzuregen be­ziehungsweise um die Mitteilung weiterer, ähnlich ge­lagerter Beispiele an den Autor dieser Zeilen zu bitten.1

Nummern zur Identifizierung von Bildelementen

 Von Michael Giesecke stammt die Bemerkung, dass zu Beginn des 16. Jahrhunderts die

ikonischen Beschreibungen (…) ebensowenig den uns heute geläufigen Standards wie die Texte [entsprechen]. Vor allem die Beziehungen zwischen diesen beiden Kodierungsformen bleiben noch ganz ungenau. Es brauchte Jahrzehnte, bis sich eine so einfache Technik wie das Bezeichnen der Abbildungen mit Buchstaben, Zahlen oder Worten herausbildete, die dann erst ein elegantes Zusammenspiel von Beschreibungstext und Bildvorlage ermöglichte.2

Als Beispiel für den Einsatz von Zahlen zu diesem Zweck kann der berühmte anatomische Atlas von Vesalius aus dem Jahr 1543 genannt werden, der exzes­siv Nummern einsetzt, um etwa die Wirbel oder die Rippen der abgebildeten Skelettteile zu identifizieren und das Auffinden der jeweiligen Beschreibung im ge­druckten Text zu ermöglichen (Abb. 1).

Vesalius, Andreas, De humani corporis fabrica libri septem, Basel 1543, S. 57 (Detail).

1 Vesalius, Andreas, De humani corporis fabrica libri septem, Basel 1543, S. 57 (Detail).

Es scheint, dass diese Entdeckung der Zahl zur Her­stellung von Bild-Text-Beziehungen geradezu eine Zahlen-Begeisterung, einen numerologischen Über­schwang mit sich brachte, der dazu führte, dass in der Frühen Neuzeit nicht nur in Abbildungen in Büchern, sondern auch auf eigenständigen bildlichen Darstel­lungen Nummern angebracht wurden.

So ist etwa der Teppich von Bayeux auf eine Leinwand aufgezogen, an deren oberen Rand Nummern für die einzelnen gezeigten Szenen angebracht sind; dass diese nicht aus der Entstehungszeit des Teppichs im 11. Jahrhundert stammen, ist evident, doch ist es keines­wegs einfach, herauszufinden, wann sie angebracht wurden. Der als wohl etwas apokrypher Beleg zu be­trachtende Calvados-Reiseführer von Gallimard gibt das 18. Jahrhundert als Anbringungszeit für die Num­mern an, während die Forschungsliteratur zuweilen das Jahr 1842 nennt.3

Während im Falle des Teppichs von Bayeux die Num­mern nicht direkt am Kunstwerk selbst aufgetragen wurden, gibt es weit aufdringlichere Fälle für die An­bringung von Nummern an Kunstwerken. Etwa eini­ge der im Haarlemer Frans Hals-Museum gezeigten Milizbilder, die Frans Hals in den 1620er und 1630er Jahren anfertigte und auf denen nachträglich, um 1740 Zusatztafeln mit den Namen der abgebildeten Perso­nen angebracht wurden und in das Bild selbst hinein dann die Nummern auf die Personen gemalt wurden (Abb. 2).4

2 Frans Hals, Festmahl der Offiziere der St. Georgs- Schützengilde, 1627 (Detail).

Ähnliches geschah mit der berühmten Anatomie des Dr. Tulp von Rembrandt (Den Haag, Mauritshuis) aus dem Jahr 1632. In dieses Bild wurde vermutlich um 1700 oder 1732 eine Nummerierung der darauf abgebildeten Personen samt einer Liste deren Namen, die eine der abgebildeten Personen hält, eingefügt; bei einer jüngst vorgenommenen Restaurierung wurden diese Nummerierung und die Namensliste wieder ent­fernt, unter der Namensliste kam eine anatomische Zeichnung zum Vorschein.5

Inventarnummern

 Ein weiteres Beispiel für das nachträgliche Anbringen von Nummern ist die Beschriftung von Bildern und anderen Objekten mit Inventarnummern, deren Auf­gabe es ist, die Verbindung zwischen dem Objekt und seiner in einem Inventar eingetragenen Verzeichnung sicherzustellen. Die bereits im Mittelalter feststellbare Praxis der Inventarisierung war anfangs eine rein rechtliche Angelegenheit und wurde entweder zu Lebzeiten eines Sammlers/einer Sammlerin vorge­nommen oder aber nach deren Tod zur Regelung der Erbschaftsangelegenheiten, was auch erklärt, warum derlei Inventare zunächst von Juristen erstellt wur­den. Als Inventare gelten Verzeichnisse von Objekten zum Zwecke der Festlegung der Einzelgegenstände innerhalb einer Gesamtheit von Objekten; ihr Zweck besteht auch darin, die einzelnen Objekte wieder auf­zufinden und zu identifizieren.6

Thomas Ketelsen, einer der wenigen KunsthistorikerInnen, die sich mit der Geschichte der frühneuzeit­lichen Kunstinventare intensiver beschäftigt haben, unterscheidet vier Einzelpraktiken, die bei deren Er­stellung zum Einsatz kommen:

  1. das Entwerfen eines räumlichen Schemas, das heißt die Beschreibung der Räumlichkeiten, in denen sich die verzeichneten Objekte befinden, worunter auch die Beschreibung der Schränke fällt, in denen sie aufbewahrt werden.
  2.  „das Erstellen eines Relationsgefüges“, das die räumlichen Beziehungen zwischen den verzeichne­ten Objekten angibt, das heißt die Angabe, wo sich ein Objekt im Verhältnis zum davor oder danach be­schriebenen befindet, ob links oder rechts daneben, darüber oder darunter.
  3.  „das Identifizieren und Beschreiben der einzel­nen Dinge“ und schließlich
  4.  „die fortlaufende Numerierung der einzelnen In­ventareinträge“, womit am Schluss des Inventars die Anzahl der verzeichneten Objekte angeben werden kann.7

Die Geschichte des Einsatzes der Objektnummerie­rung im Zuge der Inventarisierung von Kunstgegen­ständen bleibt noch näher zu erforschen, doch gibt es Indizien, die dafür sprechen, dass diese Praxis sich insbesondere im 17. Jahrhundert verbreitete, wenn sie auch nicht immer selbstverständlich war: So führt ein wahrscheinlich 1630 erstelltes Inventar der Münchner Kammergalerie Maximilians I. von Bayern die Gemäl­de nummeriert an, wobei ein Stück von Dürer – Die Himmelfahrt oder Crönung unserer lieben Frauen – von der Nummerierung ausgelassen wurde; die Recht­fertigung dafür lautete folgendermaßen: „Weyl dises Stuck an sich selbs seiner fürtrefflichkeit halber, leicht zu erkenen, hat man solches zu numeriern für unnöt­tig gehalten.“ Beim folgenden Eintrag – wieder ein Gemälde Dürers, Die Geburt Christi – wurde demge­genüber vermerkt: „ist zu ruckh gezaichnet mit N°.1.“8

Diese Nummer war demnach – so wie heute üblich – auf der Rückseite des Gemäldes angebracht, doch war man bei der Inventur nicht immer so dezent: Es gibt viele Beispiele dafür, dass in der Frühen Neuzeit Inventarnummern auf der Vorderseite der Gemälde angebracht wurden, wie etwa die hier abgebildeten Ausschnitte aus Gemälden des Prado belegen (Abb. 3 und 4).

3 Hieronymus Bosch, Der Garten der Lüste, ca. 1500 (Detail).

4 Francisco De Goya, Die Erschießung der Aufständischen, 1814 (Detail).

Eine Sonderstellung nimmt das in den Jahren 1720 bis 1733 durch den Maler Ferdinand Storffer in drei Bänden angefertigte Inventar der kaiserlichen Ge­mäldesammlungen ein; schon sein Titel – Neu einge­richtes Inventarium der Kayl. Bilder Gallerie in der Stallburg welches nach denen Numeris und Maßstab ordiniret und von Ferdinand à Storffer gemahlen worden – verweist auf die Praxis der Nummerierung. Storffer verzeichnete darin Bilder nicht nur schriftlich, sondern malte die Gemälde auch in der Form ab, wie sie damals in der Stallburg zu Wien an den Wänden aufgehängt waren; nach der Wiedergabe einer solchen Galeriewand folgte die Liste mit den Bildern samt In­ventarnummern. Das Inventar gab nicht weniger als 823 Gemälde wieder, die Nummer eins bekam Karl Jacob Unterhubers Janos und Sara Rovin, ein wie es heißt „Uraltes Paar“.9 Die Reihenfolge der Numme­rierung folgte nach einem bestimmten Schema: Bei jedem Wandabschnitt startete die Nummerierung mit dem Gemälde links unten, worauf nach rechts durch­nummeriert und dann die Zahlenreihe bei der darüber angebrachten Reihe von Gemälden fortgesetzt wurde, bis die Zahlenkette in der obersten Reihe beim Bild ganz rechts angelangt war. Zumindest im gemalten Abbild wurde die Inventarnummer auch am Rahmen des Gemäldes bzw. im Bild selbst angebracht (Abb. 5), allerdings nur im ersten Band des Inventars; in Band zwei und drei verzichtete Storffer im Bildteil darauf.10

5 Ferdinand Storffer, Neu eingerichtetes Inventarium der Kayl. Bilder Gallerie in der Stallburg, Bd. 1, 1720 (Detail).

Die Überreichung des Storfferschen Inventars an Kai­ser Karl VI. wurde zum Gegenstand eines großforma­tigen, aus dem Jahr 1728 stammenden Gemäldes von Francesco Solimena, das sich heute noch im Kunst­historischen Museum in Wien befindet und den Titel Gundacker Graf Althann überreicht Kaiser Karl VI. das Inventar der kaiserlichen Gemäldegalerie trägt (KHM Inv.-Nr. GG_1601); im rechten unteren Bildteil ist eine Inventarnummer aus der Zeit der Inventarisie­rung unter Joseph Rosa 1772/1773 zu sehen.11

Der berühmte, von Christian von Mechel anlässlich der Neuaufstellung der kaiserlichen Bildersammlung im Belvedere angefertigte und 1783 gedruckte Katalog verzeichnete die Bilder ebenfalls nach Nummern: Die Nummerierung begann in jedem der – wiederum mit römischen Zahlenzeichen nummerierten – Zimmer von eins an, die Zahl befand sich auch auf einem ver­goldeten Schild, das am oberen Teil des Rahmens des Gemäldes angebracht war.12

Bemerkenswert ist, dass die Vergabe von Nummern für Gemälde bereits im 17. Jahrhundert zum Thema eines Gemäldes wurde: Cornelis Gijsbrechts Trompe-l’oeil Rückseite eines Gemäldes (Rugzijde van een schil­derij) von circa 1670 (Kunstmuseum Kopenhagen) zeigt die Hinterseite des Gemäldes samt einer daran angebrachten Nummer, die damit selbst zum Kunst­gegenstand wird (Abb. 6).

 6 Cornelis Gijsbrechts: Rückseite eines Gemäldes, ca. 1670 (Detail).

Den hier besprochenen Beispielen ließen sich noch etliche andere hinzufügen; sie sind Material für eine noch zu verfassende Geschichte der Kulturtechnik der Nummerierung,13 die unter anderem danach fragt, wann der Sprung der Nummer vom schriftlichen Me­dium der nummerierten Liste hin auf das Objekt selbst erfolgte. Dank der relativ dichten Überlieferungslage frühneuzeitlicher Inventare von Kunstsammlungen scheinen diese für die Behandlung solcher Fragestel­lungen ein privilegiertes Untersuchungsgebiet zu sein.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 232–235.

  1. E-Mail: anton.tantner@univie.ac.at []
  2. Michael Giesecke: Der Buchdruck in der frühen Neuzeit. Eine historische Fallstudie über die Durchsetzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 4. Aufl., 2006, S. 628–630. []
  3. Calvados. Hg. von Pierre-Gilles Bellin, Paris: Éd. Nou­veaux loisirs – Gallimard 1995, S. 237; David M. Wilson: Der Teppich von Bayeux, Frankfurt am Main/Berlin (BRD): Propyläen 1985, S. 13. []
  4. Antoon Erftemeijer: Frans Hals au Musée Frans Hals, Amsterdam/Gand: Ludion 2004, S. 15. []
  5. Claus Volkenandt: Rembrandt. Anatomie eines Bildes, München: Fink 2004, S. 61f.; vgl. auch William S. Heck­scher: Rembrandt’s Anatomy of Dr. Nicolaas Tulp, New York: New York University Press 1958, S. 14, 18, 133, Anm. 48, 188–191. []
  6. Zur Geschichte der Inventare: Heinrich Klapsia: Von Kunstkammer-Inventaren. Versuch einer quellenkriti­schen Grundlegung, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 49 (1935), S. 444– 455; Thomas Ketelsen: Küstlerviten, Inventare, Katalo­ge. Drei Studien zur Geschichte der kunsthistorischen Praxis, Ammersbek: Verlag an der Lotbek – Peter Jen­sen 1990, S. 101–151, 225f., 272–289; Carola Fey: Inven­tare, in: Werner Paravicini (Hg.): Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. 3. Hof und Schrift (=Re­sidenzforschung 15.III), Ostfildern: Thorbecke 2007, S. 473–483. []
  7. Ketelsen: Künstlerviten (wie Anm. 6), S. 108. []
  8. Zitate bei Ketelsen: Künstlerviten (wie Anm. 6), S. 138. []
  9. Vgl. Abb. 10 in der Einleitung zu diesem Heft [Printausgabe der Frühneuzeit-Info 2014], S. 12. []
  10. Gudrun Swoboda: Die verdoppelte Galerie. Die Kunst­sammlungen Kaiser Karls VI. in der Wiener Stallburg und ihr Inventar, in: Sabine Haag/Gudrun Swoboda (Hg.): Die Galerie Kaiser Karls VI. in Wien. Solimenas Widmungsbild und Storffers Inventar (1720–1733), Wien: Kunsthistorisches Museum 2010, S. 11–31, hier S. 18, 28, Anm. 1. []
  11. Zu dieser Inventarisierung: Nora Fischer: Kunst nach Ordnung, Auswahl und System. Transformationen der kaiserlichen Gemäldegalerie in Wien im späten 18. Jahrhundert, in: Gudrun Swoboda (Hg.): Die kaiserli­che Gemäldegalerie und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums. 2 Bände, Wien: Böhlau 2014, Bd. 1, S. 22–89, hier S. 31–38. Vielen Dank auch an Elisabeth Wolfik. []
  12. Christian von Mechel: Verzeichniß der Gemälde der Kaiserlich Königlichen Bilder Gallerie in Wien, Wien: o. V. 1783, S. XIXf. []
  13. Als erste Studien dazu von mir: Anton Tantner: Die Hausnummer. Eine Geschichte von Ordnung und Un­ordnung, Marburg: Jonas Verlag 2007; Ders.: Num­mern für Räume: Zwischen Verbrechensbekämpfung, Aneignung und Klassenkampf – Eine Dokumentation, in: Medienimpulse. Beiträge zur Medienpädagogik 4 (2012), http://www.medienimpulse.at/articles/view/480 (13.6.2014, Drucklegung 2014); Ders.: Nummern für Subjekte – Präliminarien zur Geschichte einer ambi­valenten Kulturtechnik, erscheint in: Stefan Zahlmann (Hg.): Medienkulturen der Neuzeit. Identität – Umwelt – Gewalt, Berlin: Panama geplant 2015. []

Die komischen Opern Baldassare Galuppis. Quellen, Aufführung und Verbreitung

Von Kordula Knaus (Graz/Bologna)

Vorgestellt wird im Folgenden ein vom Österreichi­schen Wissenschaftsfonds (FWF) mit einem Erwin- Schrödinger Stipendium gefördertes Projekt, das derzeit am Dipartimento delle Arti der Università di Bologna von der Autorin dieses Beitrags durchgeführt wird.

Forschungsprojekt

 Das musikwissenschaftliche Forschungsprojekt zielt darauf ab, neue Erkenntnisse über die Quellen, die Aufführung und die Verbreitung der 31 opere buffe von Baldassare Galuppi (1706–1785) zu erlangen. Galup­pis komische Opern zählen ohne Zweifel zu den am weitesten verbreiteten Werken der sich in den 1750er und 1760er Jahren neu etablierenden Gattung der ope­ra buffa. Die meisten seiner Opern wurden in Vene­dig erstaufgeführt, dann rasch in mehreren Städten Nord- und Mittelitaliens nachgespielt und gelangten auch in anderen europäischen Städten – von London bis St. Petersburg – häufig zur Aufführung. Das Wis­sen über musikalische (sowie andere relevante) Quel­len zu Galuppis Opern, deren frühe Aufführungen, Praktiken der Adaptierung in verschiedenen Städten und Spielstätten sowie die Verbreitung seiner Opern in ganz Europa ist bis dato defizitär. Das Forschungspro­jekt möchte diese Lücke in der opera buffa-Forschung füllen.

Forschungsstand und Forschungsfragen

 Im Jahr 1986 konstatierte Reinhard Wiesend, dass die Grundlagenforschung zu Baldassare Galuppi als einem der um die Mitte des 18. Jahrhunderts populärsten Komponisten Europas unbefriedigend sei – damals lag lediglich ein Katalog seiner Klaviersonaten vor.1 Wie­send selbst hat in den 1980er Jahren durch Studien zu Galuppis ernsten Opern und seinen Frühwerken diese Situation verbessert.2 2006 hat Franco Rossi einen the­matischen Katalog Galuppis begonnen, bisher ist nur ein Band zur Instrumentalmusik erschienen.3 Galup­pis komischen Opern ist eine grundlegende Aufarbei­tung noch nicht zuteil geworden,4 weshalb im Projekt zunächst philologische Fragen im Zentrum stehen. Galuppis komische Opern sind in handschriftlichen Kopien des 18. Jahrhunderts überliefert, die sich in ver­schiedenen europäischen Bibliotheken befinden und im Vergleich mit den Libretti der Erstaufführungen von zahlreichen Bearbeitungen geprägt sind.5 Bereits aus dem Quellenbefund ergeben sich daher verschie­dene Fragen: a) Beziehen sich die überlieferten Parti­turen auf bestimmte Aufführungen und/oder ein über­liefertes Libretto, b) wie wurden Manuskripte in ganz Europa verbreitet, wer war an Galuppi-Opern interes­siert, und warum, c) welchen Beitrag lieferten Opern­truppen, Impresarios, Musiker oder Komponisten zur Verbreitung von Galuppis Opern, d) welche Arten der Bearbeitung wurden für bestimmte Aufführungen gemacht, e) was waren die Gründe für diese Bearbei­tungen, f) welche Informationen liefern Manuskripte über Aufführungspraxis und Gattungskonventionen der frühen opera buffa, g) inwiefern geben Bearbei­tungen Aufschluss über das bestimmte dramatische Modell der venezianischen opera buffa (entwickelt von Galuppi in Zusammenarbeit mit dem Librettisten Car­lo Goldoni) und seine Veränderung in der Geschichte der komischen Oper?

Das Projekt kann zur Beantwortung dieser Fragen auf Studien zu einzelnen Galuppi-Opern zurückgreifen: Giovanni Polin hat über die Quellen und europäische Verbreitung von Galuppis Il filosofo di campagna und Il mondo della luna publiziert.6 Roberto Scocimar­ro hat jüngst ein Manuskript der Oper Arcifanfano re de’ matti entdeckt und diskutiert. Von besonderer Relevanz ist außerdem die Projektdatenbank Varian­ti all’opera. Goldoni, Jommelli, Metastasio e Pergolesi sulla scena musicale Europea (Projektleitung: Anna Laura Bellina), die sich mit verschiedenen Quellen und Varianten von Opern des 18. Jahrhunderts auseinandersetzt, darunter Galuppis L’Arcadia in Bren­ta, Il filosofo di campagna, Il mondo della luna und Il mondo alla roversa. Ein an der Universität Wien durchgeführtes Projekt, Die italienische Opera buf­fa auf der Wiener Bühne (1763–1773),7 gibt außerdem Auskunft über Galuppi-Aufführungen an der Wiener Hofoper in den 1760er und frühen 1770er Jahren. Das vorliegende Projekt baut auf diesen Einzelstudien auf und bietet eine breitere Perspektive auf die Auffüh­rung und Verbreitung von Galuppis Opern in Europa. Dabei gilt es auch, an gegenwärtige Debatten zur Oper des 18. Jahrhunderts hinsichtlich institutioneller Vor­aussetzungen für Aufführungen, die Rolle von Sänge­rinnen und Sängern, Adaptierungen und Transforma­tionen sowie Kulturtransfers in Europa anzuschließen. Ziel des Projekts ist somit einerseits, die philologi­schen Grundlagen zu Galuppis komischen Opern zu erforschen und andererseits, Antworten auf die Fragen nach sozialen Netzwerken der Aufführung und Ver­breitung von Galuppis Opern zu finden. Dies zieht auch eine Neubewertung der dramatischen Konzeption der opera buffa in ihren Anfängen nach sich.

Methodische Zugänge

Im ersten Teil des Projekts werden die vorhandenen musikalischen Quellen eruiert, klassifiziert und in­terpretiert. Dabei werden traditionelle philologische Methoden mit neueren kulturwissenschaftlichen As­pekten eines Reflektierens über Schriftlichkeit und schriftliche Überlieferung verbunden.8 Insbesonde­re geht es auch darum, aus der Überlieferung Rück­schlüsse über die konkrete Aufführungspraxis und die Verbreitung von Galuppis Opern in Europa zu ziehen. Ziel dieses Projektteils ist es, einen kommentierten Ka­talog der komischen Opern Galuppis vorzulegen. Eine besondere Herausforderung ist hierbei die Zuordnung der überlieferten Manuskripte zu bestimmten Auffüh­rungen und die kritische Auseinandersetzung mit dem „Werkbegriff “, der für die Oper des 18. Jahrhunderts mit ihrer ausgeprägten Bearbeitungspraxis ein beson­ders brüchiger ist.9

Ein Überblick über die Überlieferungen sowie die An­zahl der Aufführungen einzelner Galuppi-Opern stellt sich bislang wie folgt dar:10

Knaus_Galuppi

Der zweite Teil des Projekts bettet die Erkenntnisse des ersten Teils in breitere Kontexte der Opernadaption und Opernpraxis des 18. Jahrhunderts ein. Eine Kon­zentration auf ausgewählte Opernzentren und Werke ermöglicht dabei eine entsprechende Tiefendimen­sion. Methodisch orientiert sich dieser Projektteil an jüngeren Zugängen zur Opernforschung des 18. Jahr­hunderts. Das betrifft zum einen die Entscheidung, die Oper des 18. Jahrhunderts als ein Genre zu verstehen, in dem bestimmte Aufführungen und Aufführungsbe­dingungen, Institutionen, gesellschaftliche Bedingun­gen etc. das Einzelwerk beeinflussen, wenn nicht sogar hervorbringen. Zum anderen werden sozialgeschicht­liche Faktoren (wie etwa die reisenden Operntruppen, die Publikumszusammensetzung etc.) mit kulturwis­senschaftlichen Konzepten (Debatten um Performati­vität, Ritualtheorien etc.) enggeführt, wodurch neues Licht auf das kulturelle Produkt opera buffa geworfen wird.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 261–263.

  1. Reinhard Wiesend: Baldassare Galuppi fra Opera seria e Opera buffa, in: Maria T. Muraro/Franco Rossi (Hg.): Galuppiana 1985. Studi e ricerche. Atti del convegno internazionale (Venezia, 28–30 Ottobre 1985), Florenz: Olschki 1986, S. 153–164, hier S. 153. Der bei Wiesend erwähnte Katalog ist: David E. Pullman: A Catalogue of the Keyboard Sonatas of Baldassare Galuppi (1706– 1785), unpublizierte MA-Arbeit, Washington 1972. []
  2. Reinhard Wiesend: Studien zur opera seria von Baldas­sare Galuppi. Werksituation und Überlieferung – Form und Satztechnik – Inhaltsdarstellung, Tutzing: Schnei­der 1984; Reinhard Wiesend: Il giovane Galuppi e l’opera. Materiali per gli anni 1722–1741, in: Nuova Ri­vista Musicale Italiana 17 (1983), S. 383–397. []
  3. Franco Rossi: Catalogo tematico delle composizioni di Baldassare Galuppi (1706–1785), Vol. 1: Le opere stru­mentali, Padova: I solisti veneti 2006. []
  4. Die einzige Monographie über Galuppis komische Opern wurde im Jahr 1935 von Werner Bollert vorge­legt: Werner Bollert: Die Buffoopern Baldassare Galup­pis. Ein Beitrag zur Geschichte der italienischen komi­schen Oper im 18. Jahrhundert, Bottrop i. W.: Postberg 1935. Bollerts Dissertation gibt einen guten Überblick über Galuppis komische Opern, stellt aber nur wenige Informationen über die existierenden Quellen bereit und lässt Partituren in englischen, französischen oder italienischen Bibliotheken völlig außen vor. []
  5. Editionen von Galuppis komischen Opern existieren kaum. Die geplante Gesamtausgabe von Galuppis Wer­ken endete bereits 1984 nach der Edition von drei Bän­den mit Sonaten durch Franco Piva, vgl. Centro studi e ricerche di Venezia (Hg.): Le opere di Baldassare Ga­luppi detto „Il Buranello“, Mailand: Carish 1982. Piva, der sich sehr in der Galuppi-Forschung engagierte, gab lediglich eine von Galuppis komischen Opern heraus, vgl. Baldassare Galuppi: Il mondo alla roversa. Opera giocosa in tre atti, revisione di Franco Piva, Spoleto: In­termusica 2005. Zwei Opern liegen in Faksimile-Aus­gaben vor, vgl. Baldassare Galuppi: La diavolessa, hg. von Howard Mayer Brown, New York/London: Garland 1978; Baldassare Galuppi: L’inimico delle donne. Parti­tura dell’opera in facsimile, hg. von Helen Geyer-Kiefl, Mailand: Ricordi 1986. Gedruckte Ausgaben von Opern waren im 18. Jahrhundert eine Seltenheit. Nur Favourite songs aus Galuppis Il filosofo di campagna wurden 1761 in London gedruckt; ein Klavierauszug zu Il mondo alla roversa erschien 1758 in Leipzig. []
  6. Giovanni Polin: Tradizione e recezione di un’opera co­mica di meta ’700. Viaggi, trasformazioni e fortuna del Filosofo di campagna di Goldoni/Galuppi nel XVIII, unpublizierte Doktorarbeit, Bologna 1995; Giovanni Po­lin: Il mondo della luna di Goldoni-Galuppi. Uno studio sulla tradizione settecentesca, in: Fonti musicali italiane: Periodico di ricerca musicologica 13 (2008), S. 39–92. []
  7. Siehe dazu die Projekthomepage: http://www.univie. ac.at/muwidb/operabuffa/projekt.htm (24.06.2014). Vgl. außerdem Martina Grempler: Ensemblebearbeitungen in der Opera buffa an den Wiener Theatern der 1760er Jahre, in: Die Musikforschung 65, 2 (2012), S. 127–145. []
  8. Vgl. dazu Nikolaus Urbanek: Was ist eine musikphilo­logische Frage?, in: Michele Calella/Nikolaus Urbanek (Hg.): Historische Musikwissenschaft. Grundlagen und Perspektiven, Stuttgart/Weimar: J. B. Metzler 2013, S. 147–183. []
  9. Vgl. bspw. Ulrich Konrad/Armin Raab/Christine Sie­gert (Hg.): Bearbeitungspraxis in der Oper des späten 18. Jahrhunderts. Bericht über die internationale wis­senschaftliche Tagung vom 18. bis 20. Februar 2005 in Würzburg, Tutzing: Schneider 2007. []
  10. Für die mit * gekennzeichnete Opern ist die Autorschaft Galuppis entweder unsicher oder es handelt sich um ein sogenanntes Pasticcio (d.h. Galuppi hat nur einen Teil der Oper verfasst). Die Abkürzungen der Standorte fol­gen den Abkürzungen der Datenbank RISM, vgl. www. rism.info (24.06.2014). []