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Rezension | Thomas Kübler/Jörg Oberste (Hg.): Das achte und neunte Stadtbuch Dresdens (1535–1598)

Thomas Kübler/Jörg Oberste (Hg.): Das achte und neunte Stadtbuch Dresdens (1535–1598), bearbeitet von Mandy Ettelt und Sandra Knieb, Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2015, ISBN: 978-3-86583-95967, 858 Seiten, 16 Farbabbildungen, € 55

Susanne Hehenberger (Wien)

Quelleneditionen sind zweifellos nützlich. Sie ermöglichen einem erweiterten Kreis an Interessierten die Lektüre von Texten, die sonst nur jenen zugänglich wären, die erstens von den Texten wissen, die zweitens das entsprechende Archiv besuchen können und drittens über die nötigen sprachlichen und paläographischen Kenntnisse verfügen. Zudem dienen Editionen der Schonung von Archivalien, die durch allzu häufiges Durchblättern und oftmalige Umlagerungen Schaden nehmen könnten. Denn liegt eine Edition vor, muss das Original nur noch ausnahmsweise konsultiert werden. Diese oder ähnliche, durchaus nachvollziehbare Grundgedanken dürften auch das vorliegende Werk motiviert haben: die Herausgabe des achten und neunten Dresdner Stadtbuchs. Es handelt sich dabei um die Fortsetzung einer vierbändigen Edition der ältesten Stadtbücher Dresdens und Altdresdens (1404–1535). Die beiden hier vorgelegten Stadtbücher, transkribiert nach den Richtlinien für die Edition mittelalterlicher Amtsbücher von Walter Heinemeyer (Marburg 2000), dokumentieren verschiedene Rechtshandlungen – Verträge, Erbkäufe, Schiedssprüche, kurfürstliche Weisungen, Nachlässe, Verzichte, Schuldanerkenntnisse, Vereinbarungen über Grundstückssachen, Ratsbeschlüsse, Nachbarschaftsregelungen, geschworene Urfrieden. Das achte Stadtbuch (1535–1557) wird auch als „Kontraktbuch“, das neunte (1557–1598) als „Ratsbuch“ bezeichnet.

Den edierten Quellentexten der beiden Bücher vorangestellt sind jeweils kurze deskriptive Charakteristiken, verfasst von den Bearbeiterinnen. Mandy Ettelt, zum Zeitpunkt des Erscheinens freie Mitarbeiterin im Stadtarchiv Dresden, zeichnet für die Transkription und kritische Edition des achten Stadtbuchs verantwortlich. Sie beschreibt das Manuskript quantitativ: das Buch umfasst 370 Folien, 340 davon auf der Vorder- und Rückseite beschrieben. Im Zeitraum von 22 Jahren identifizierte sie 353 Einträge von neun unterschiedlichen Schreiberhänden. Am Ende des Buches befindet sich ein Namensregister, welches alleine 26 Seiten einnimmt. Zwar skizziert sie auch die Art der Einträge kurz, mit qualitativen Aussagen bleibt sie insgesamt aber eher zurückhaltend. Sandra Knieb, zum Zeitpunkt des Erscheinens freie Mitarbeiterin an der Universität Trier und Bearbeiterin des neunten Stadtbuchs, notiert für dieses 462 Folio-Papiere mit 379 Einträgen über den Zeitraum von 41 Jahren. Vier Schreiberhände des neunten Stadtbuchs kann sie identifizieren, etwa fünf weitere Handschriften sind festzustellen, aber nicht zuordenbar. Während das achte Stadtbuch äußerlich eher einfach gestaltet ist und auch noch nicht restauriert wurde, zeigt sich das neunte repräsentativer: ein dekorativer Einband, Messingkanten, sauber geschriebene Einträge und ausgestaltete Kopftexte. Sandra Knieb schließt daraus, dass dieses Buch vorwiegend als Nachschlagewerk diente. Sie führt auch inhaltliche Veränderungen an: So finden sich mit der Ausdifferenzierung des Kanzleiwesens ab den späten 1560er-Jahren fast nur noch Käufe, Verkäufe oder Schuldenvereinbarungen im Stadtbuch. Das erklärt sich unter anderem daraus, dass Bauangelegenheiten ab 1569 in einem eigenen Buch verzeichnet wurden. Ab der Mitte des Jahrhunderts, so Knieb, finden sich die Rechtsgeschäfte von Adeligen und Beschäftigten des Wettiner Hofes vermehrt im Stadtbuch und zeugen von den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen in Dresden. An dieser Stelle hätte die Rezensentin gern mehr erfahren. Überhaupt wäre eine beispielsweise an alltags-, kultur- oder rechtshistorischen Fragestellungen interessierte Auswertung der wiedergegebenen Quellen und eine Einbettung in die historischen Kontexte eine Bereicherung des vorliegenden Werks gewesen. Denn inhaltlich hat die Quellenedition neben eher spröden zivilrechtlichen Angelegenheiten auch kriminalitätshistorisch Interessantes zu bieten: So etwa Eintrag 181 des achten Stadtbuchs vom 14. Oktober 1553, der im Kopfregest lapidar lautet: Jacob Steinert schwört Urfrieden. Berichtet wird, dass Jacob Steinert, inhaftiert wegen einer Messerattacke gegen seine Ehefrau, nach Fürsprache seiner Frau, beider Familien, der Schützengesellschaft, des Handwerks der Leinweber und nach abgelegtem Schwur, sich nicht für die Haft zu rächen, ohne weitere Bestrafung entlassen wurde. Oder Eintrag 96 des neunten Stadtbuchs vom 24. April 1562: Hans Hesse schwört Urfrieden. Hier erfahren wir aus dem Quellentext, dass der wegen sodomitischer Handlungen inhaftierte Hans Hesse nach Fürsprache durch seine Verwandtschaft und sein – nicht näher bezeichnetes – Handwerk, kniend vor dem sitzenden Rat den Urfehde-Schwur ablegte und damit ohne weitere Bestrafung davon kam. Beide Einträge nehmen Bezug auf Delikte, die gemäß der Carolina von 1532 mit der Todessstrafe bedroht waren, aber wesentlich milder bestraft wurden. Hier zeigt sich Potenzial zum Weiterforschen oder zumindest für eine Bezugnahme auf die Forschungsliteratur.

Inhaltlich auffällig erscheint der – derzeit an einem Forschungsprojekt zu Eheverfahren beteiligten – Rezensentin auch, dass sich unter den vielen verzeichneten Zivilangelegenheiten kaum Heiratskontrakte finden (z.B. Eintrag 47 im neunten Stadtbuch, Ehevertrag zwischen Mattis Grafe und Margaretha Scheiter). Überhaupt kommen Rechtshandlungen unter Eheleuten selten vor (etwa Eintrag 149 im achten Stadtbuch, Hans Baumgarten bestätigt den Empfang einer Geldsumme von seiner Ehefrau Margaretha, oder Eintrag 15 im neunten Stadtbuch, Gertrud Sittig verkauft ihrem Ehemann Bartel Schnerer ihr Haus und ihren Hof). Schlossen Eheleute in Dresden während des 16. Jahrhunderts nur selten Verträge ab oder wurden diese schlicht in anderen Büchern festgehalten?

Potenzial für empirische Konkretisierung und analytische Vertiefung hätte auch die im Vorwort von Jörg Oberste und Thomas Kübler angerissene Behauptung, dass mit der „Einführung der Reformation im Jahr 1539 eine der wesentlichen Zäsuren der Dresdner und sächsischen Geschichte“ im achten Stadtbuch enthalten sei, die sich in zahlreichen detaillierten Informationen zur Bürgerschaft, zur Arbeit des Stadtrats, zum Verhältnis zum Landesherrn, etc. zeigen würden (S. 7).

So nachvollziehbar der Wunsch ist, eine Editionsreihe zu komplettieren und Quellen auf diese Art zugänglich zu machen, es ist schade, dass den Bearbeiterinnen nicht mehr Raum für Kontextualisierungen und Auswertungen gegeben wurde. Mandy Ettelt und Sandra Knieb hätten aufgrund der intensiven Beschäftigung mit den Stadtbüchern im Zuge der Transkription und Edition sicher die eine oder andere spannende Fragestellung in Form eines Aufsatzes behandeln können. Aus Platzgründen wurde wohl kaum darauf verzichtet, denn was würden ein paar Seiten mehr bei 1,72 kg Buch schon ausmachen? Das sich über 64 Buchseiten erstreckende Orts- und Personenregister deutet ebenfalls darauf hin, dass dafür noch Platz gewesen wäre. Ein solches Register mag für die Dresdner Stadtgeschichtsforschung hilfreich sein, könnte aber – wie die Edition insgesamt – digital durchsuchbar wahrscheinlich größeren Nutzen erbringen. Nicht nur für diese Edition stellt sich also wieder einmal die Frage: Wie zeitgemäß ist es, Quellen (ohne hinreichende Kontextualisierung) als behäbiges Buch zu publizieren?

Die Printversion dieser Rezension erschien in der Frühneuzeit-Info 27, 2016.

Rezension: Irene Kubiska-Scharl/Michael Pölzl: Die Karrieren des Wiener Hofpersonals 1711–1765

Irene KubiskaScharl/Michael Pölzl: Die Karrieren des Wiener Hofpersonals 1711–1765. Eine Darstellung anhand der Hofkalender und Hofparteienprotokolle (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtge­schichte 58). Innsbruck: Studienverlag 2013, 756 Sei­ten, mit zahlreichen s/wund Farbabbildungen, EUR 58,90, ISBN: 978-3-7065-5324-7

Von Susanne Hehenberger (Wien)

Rund 2.000 Männer und Frauen arbeiteten im 18. Jahrhundert für den Wiener Hof. Diese Zahl beeindruckt und die vorliegende Studie, die sich diesen Menschen widmet, tut es auch. Es ist ein ambitioniertes Projekt, das dahintersteckt. Das Buch ist ein erstes Ergebnis des dreijährigen FWF-Projekts Personal und Organisation des Wiener Hofes 1715–1806 (Laufzeit: Oktober 2011 bis September 2014) und fokussiert anhand der kaiserlichen Hof- und Ehrenkalender, die aus verschiede­nen Bibliotheken zusammengetragen wurden, sowie anhand der Hofparteienprotokolle aus dem Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv die höfische Ämter­struktur in der Zeit von 1711 bis 1765. Diesem ersten soll ein zweiter Band folgen, der das Hofpersonal in der Zeit vom zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs in den Blick nimmt.

Das Buch intendiert einerseits die Herkunft, Karrierechancen und Tätigkeitsfelder jener Menschen zu ana­lysieren, die im Untersuchungszeitraum einem der kaiserlichen Hofstaaten angehörten. Als FunktionsträgerInnen des Wiener Hofstaats verstehen die Au­torin und der Autor all jene Menschen, die erstens ein Amt im Haushalt der Herrscherfamilie bekleideten, zweitens in der höfischen Ämterstruktur verortet wer­den können, drittens ihr Amt relativ regelmäßig per­sönlich ausübten und viertens in einem Hofkalender genannt wurden (vgl. S. 24). Andererseits präsen­tiert sich das Werk auch als Gesamtedition jener Amts- und FunktionsträgerInnen, die in den beiden verwendeten Quellengruppen – den Hofkalendern (1715–1765) und Hofparteienprotokollen (1711–1765) – namentlich aufscheinen. Diese Personen werden im zweiten Teil sowohl nach Hofstaatszugehörigkeit und Funktion (S. 303–528) als auch in alphabetischer Reihenfolge (S. 529–740) aufgelistet, wodurch dem Buch der Charakter eines Nachschlagewerkes zum Wiener Hofstaatspersonal zukommt. So lobenswert die Publikation dieser für HistorikerInnen recht nütz­lichen und interessanten Listen auch sein mag, es er­schließt sich der Rezensentin nicht, weshalb dafür das Medium Buch und nicht etwa eine online verfügbare Datenbank gewählt wurde. Die Listen nehmen mehr als die Hälfte des 756 Seiten dicken Buches ein und zeigen zwar beeindruckend auf, wie konsequent und fleißig Irene Kubiska-Scharl und Michael Pölzl ge­arbeitet haben. Sie wären aber in digitaler Form und somit textdurchsuchbar gewiss von noch größerem Nutzen für die scientific community und würden sich vermutlich auch noch breiterer Rezeption erfreuen, als dies für die leider etwas klobige Paperback-Ausgabe zum Verkaufspreis von 58,90 Euro vermutet werden darf.

Trotz dieser kleinen, eher am Format als am Inhalt ausgerichteten Kritik: Das Buch hat Potenzial, zum Standardwerk über das Wiener Hofpersonal im 18. Jahrhundert zu werden. Dies liegt nicht allein am edi­torischen zweiten Teil, sondern ist auch den kennt­nisreichen Darstellungen im ersten, knapp 300 Seiten umfassenden Teil geschuldet. Dieser widmet sich nach einer einleitenden Darstellung des Forschungsstandes zu Amts- bzw. FunktionsträgerInnen in der Frühen Neuzeit (S. 11–20) und zum Wiener Hof (S. 21–28) einer ausführlichen Beschreibung der Quellenbasis (S. 29–88). Die Ämterstruktur in den einzelnen Hof­staaten, die wiederum in Hofstäbe unterteilt waren, – Obersthofmeisterstab, Oberstkämmererstab, Oberst­hofmarschallstab und Oberststallmeisterstab – blieb, wie die Autorin und der Autor erläutern, seit dem 16. Jahrhundert weitgehend unverändert. In den Hof­kalendern wurden diese Ämter und ihre TrägerInnen regelmäßig publiziert, sie dienten damit der Informa­tion über die aktuellen AmtsinhaberInnen sowie über Behördenstrukturen und Hierarchien. Die Supplika­tionen (Bittgesuche), die Eingang in die Hofparteien­protokolle fanden, verfolgten andere Zwecke, etwa die Aufnahme einzelner Personen in den Hofdienst oder einen Karriereschritt am Hof. Sie informieren über familiäre Netzwerke oder auch über Ausbildung und Qualifikation der BewerberInnen um Hofämter. Die Hofparteienprotokolle wurden herangezogen, um die Überlieferungslücken der Hofkalender zu schließen (1711–1714 und 1741–1744). Profitiert hat die Studie ge­wiss auch von der intensiven und klugen Auseinan­dersetzung Irene Kubiska-Scharls mit den Supplika­tionen der Wiener Hofbediensteten im Rahmen ihrer Masterarbeit, die mit dem Franz-Stephan-Preis aus­gezeichnet wurde und deren Ergebnisse in den Band einfließen konnten.

Auf die einleitenden Beiträge des ersten Teils fol­gen thematische Annäherungen: Beleuchtet wird die Frage, wie sich die Hofämter historisch entwickel­ten, wie sich die Hofstaaten des Kaisers, der Kaiserin, der Kaiserinwitwen und der „jungen Herrschaften“ zahlenmäßig, nach Geschlechtern und sozialer Her­kunft zusammensetzten (S. 89–114), wann ein Hof­staat einzurichten und wann wieder aufzulösen war (S. 115–140), welche Familien und sozialen Gruppie­rungen Aufnahme in den Hofdienst fanden, auf welche Weise ein Aufstieg am Hof möglich war (S. 157–164; S. 193–208) und wie sich der Ausstieg und die Alters­versorgung für Männer und Frauen aus den Hofstaaten gestaltete (S. 209–230). In einem eigenen Kapitel wird das in der Forschung bislang kaum untersuchte Amt des Hofkontrollors betrachtet. Dieser übte neben dem Obersten Hofküchenmeister eines der wichtigsten Wirtschaftsämter aus und verfügte über weitreichen­de Kompetenzen im Bereich von Küche, Keller, Licht­kammer und Futtermitteleinkauf. Wie der Autor und die Autorin herausarbeiten, konnte sich die Familie Gaun über vier Generationen in diesem Tätigkeitsfeld etablieren (S. 165–180).

Neben den Beiträgen des Verfassers und der Ver­fasserin, die namentlich nicht gekennzeichnet sind, also offenbar von Irene Kubiska-Scharl und Michael Pölzl gemeinsam geschrieben wurden, finden sich zwei Gastbeiträge. Diese sind aus einem Seminar an der Universität Wien hervorgegangen, das sich im Sommersemester 2012 auf der Quellengrundlage der Hofparteienprotokolle mit „Wegen der Gnade am Wiener Hof der Neuzeit“ befasste. Yasmin-Sybille Rescher untersucht die Ablegung der Amtseide am Wiener Hof anhand der überlieferten Eidbücher. Sie stellt zeremonielle Differenzen fest, die die Ränge der Eidablegenden widerspiegeln, aber auch fehlende Eidesformeln für manche Ämter, die die Frage auf­werfen, ob diese bloß nicht überliefert sind oder ob die niederen Positionen des Hofpersonals von der Eid­pflicht ausgenommen waren (S. 141–155). Maximilian Maurer beleuchtet in seinem Aufsatz die Position des Hofquartiermeisters, die normativen Anforderungen, die mit dieser für die Unterbringung des Hofpersonals zuständigen Stelle verbunden waren und die fakti­schen Kriterien der Auswahl eines geeigneten Kandi­daten (S. 181–192).

Das abschließende Orts- und Personenregister (S. 741–756) erleichtert den LeserInnen die gezielte Suche nach Einzelpersonen oder bestimmten Orten im ersten Teil des Bandes, die Personen und Orte im zweiten Teil sind allerdings nicht erfasst. Das umfang­reiche Literaturverzeichnis (S. 237–292) lädt zur vertiefenden Lektüre zu einzelnen Fragestellungen ein.

So lesenswert, verständlich und sinnvoll die Ansamm­lung der informativen Aufsätze in Buchform ist, es bleibt zu hoffen, dass zumindest die Listen im zweiten Teil des Buches in nicht allzu ferner Zukunft online abrufbar und damit einer größeren LeserInnenschaft verfügbar sein werden.

Printversion: Frühneuzeit-Info 25, 2014, S. 284–286.