Elisabeth Natour: Die Debatte um ein Widerstandsrecht im frühen elisabethanischen England 1558–ca. 1587 (= Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 62), Berlin: Duncker & Humblot 2016, 497 S., ISBN 978–3–428–14707–6
Von Hansdieter Körbl (Wien)
Wer dieses Buch zur Hand nimmt und erwartet, daraus eine Verbindung des Konzepts „Widerstandsrecht“ mit der politischen Entwicklung in England zur Zeit der Regierung Elisabeths I. ableiten zu können, wird enttäuscht sein. Es handelt sich vielmehr um die Analyse einer besonderen Quellenart zu den theoretischen Aspekten der Frage, ob ein Widerstandsrecht legitim ist und welche Voraussetzungen dazu gegeben sein müssen. Unterschieden wird dabei zwischen Widerstandsrecht als philosophisch-theologischer Gedankenansatz und Widerstand als politische Kategorie.
Die Quellen, die die Grundlage der Arbeit von Elisabeth Natour bilden, sind gedruckte Schriften, die sich mit der Frage befassen, unter welchen Voraussetzungen Untertanen ihren Herrscherinnen oder Herrschern nicht mehr zum Gehorsam verpflichtet sind. Die Besonderheit dieser Quellen zur Zeit Königin Elisabeths liegt darin, dass sich über den Weg dieser Traktate ein Diskurs entwickelte, da in den meisten Fällen auch Repliken und Gegendarstellungen erschienen waren. Allesamt werden diese Schriften als „Kontroversliteratur“ bezeichnet und stehen in engem Zusammenhang mit der theologisch-politischen Situation im England dieser Zeit. Unter Heinrich VIII. löste sich England von der Anerkennung des Papstes als oberste Autorität in Kirchenfragen. Unter seinem Nachfolger Eduard VI. entwickelte sich ein am Calvinismus orientiertes Kirchenregime durch das Book of Common Prayer und andere Maßnahmen. Nach seinem frühen Tod kam seine Schwester Maria Tudor auf den Thron und verfolgte rigoros eine neuerliche Rekatholisierung des Landes. Ihr folgte schließlich Elisabeth I., die die anglikanische Kirche etablierte (Suprematsakte, Uniformitätsakte) und anstatt des Papstes das Oberhaupt der Kirche stellte. Diese Stichworte zum Hintergrund sind jedoch unvollständig, weil sie nur die gegensätzlichen Entwicklungen zwischen katholischen und protestantischen Strömungen behandeln. Es muss bedacht werden, darauf weist Elisabeth Natour hin, dass „die Protestanten“ keineswegs eine einheitliche Religionsgruppe darstellten. So gab es Gruppierungen, die mit der Reformation durch Elisabeth nicht zufrieden waren. Diese werden in der Forschung als Non-Konformisten, später als Puritaner bezeichnet, denen die Gemäßigten, die Konformisten, gegenüberstanden.
Wie Elisabeth Natour herausarbeitet, hatte jede dieser Gruppen durch ihre religiöse Ausrichtung andere Vorstellungen von einem Widerstandsrecht. Entscheidende Elemente bei den daraus resultierenden Debatten waren die „clausula Petri“ (Apg. 5, 29: Man muss Gott mehr gehorchen, als den Menschen), die Vorstellung, dass die Herrschenden durch Gott eingesetzt seien und schließlich die Frage des Verhältnisses der Herrschenden zum Papst als Stellvertreter Christi. Alle diese Überlegungen und unterschiedlichen Einschätzungen fanden in der behandelten Kontroversliteratur ihren Niederschlag.
Zu den Autoren der Traktate und den Verlagsorten bemerkt Natour, dass maßgebende Personen durch die wechselnden politischen Verhältnisse gezwungen waren, das Land zu verlassen. Es bildeten sich Exilgemeinden, wie zum Beispiel in Löwen für die Katholiken, in denen publiziert wurde. Die Erfahrungen der Emigration und Remigration sowohl der Katholiken wie der Protestanten hatten, so Natour, sicherlich auch einen Einfluss auf die publizierten Texte.
Die Autorin hat diese Schriften analysiert und destilliert daraus die Gedankenwelt der elisabethanischen Regierungszeit in Hinblick auf die Frage des Widerstandsrechts. Systematisch wird die Regierungsperiode Elisabeths in drei Teilen behandelt. Jedem Abschnitt werden in einem einleitenden Kapitel der politikgeschichtliche Hintergrund und die Rahmenbedingungen der Meinungsäußerung vorausgestellt. Am Ende jeder der drei Perioden wird eine zusammenfassende Beurteilung vorgenommen. Innerhalb dieser Darstellungen werden die Quellen sehr detailliert behandelt und in sehr vielen Fällen durch Zitate vorgestellt. Ergänzend dazu wird ein umfangreicher Sachapparat beigestellt. Das Quellenverzeichnis umfasst 29 Seiten, weitere 28 Seiten werden der Literatur gewidmet. Ein Namens- und Ortsregister ist ebenfalls angeschlossen.
Es ist ein anspruchsvolles Buch, das in erste Linie unter den Spezialistinnen und Spezialisten sein Publikum finden wird.
Die Printversion dieser Rezension erscheint in der Frühneuzeit-Info 27, 2016