Panorama zu Absetzungen in frühneuzeitlichen protestantischen Monarchien

Projektbericht zur Dissertation

von Cathleen Sarti (Mainz)

„For all which treasons and crimes this Court doth adjudge that he, the said Charles Stuart, as a tyrant, traitor, murderer, and public enemy to the good people of this nation, shall be put to death by the severing of his head from his body.“1

Abb. 1: Zeitgenössisches Flugblatt zur Hinrichtung Karls I. (1649, Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz)

Abb. 1: Zeitgenössisches Flugblatt zur Hinrichtung Karls I. (1649, Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz)

Die Absetzung von MonarchInnen war in der Vor­moderne ein politisches Problem, dessen Brisanz sich aus religiösen und staatsrechtlichen Vorstellungen von Herrschaft ergab. Zum einen war der König bzw. die Königin nach der dominanten Vorstellung der ZeitgenossInnen von Gottes Gnaden auf seinen bzw. ihren Thron gelangt. Ihn bzw. sie abzusetzen bedeutete daher, gegen Gottes Willen zu handeln – eine nahezu undenkbare Vorstellung. Zum anderen stand, nach der politischen Vorstellung der Zeit, nicht nur einfach eine beliebige Person als KönigIn dem Königreich vor, sondern diese gottgegebene Person war untrennbar mit ihrem Amt verbunden und aus diesem Amt ent­sprang die Souveränität des gesamten Landes. Ohne KönigIn gab es kein Königreich. Die Monarchie wurde als die bevorzugte Staatsform angesehen. Die Idee von der Republik existierte zwar auch, wurde jedoch von den meisten zu Gunsten der Monarchie abgelehnt. Diskutiert wurde deshalb eher über die genaue Ausge­staltung der Monarchie und das Verhältnis zwischen MonarchInnen und UntertanInnen.

Trotz dieser Problematik fanden Absetzungen von MonarchInnen statt. Mit Absetzungen sind hier ganz explizit diejenigen Fälle gemeint, in denen die eige­nen UntertanInnen ihren König bzw. ihre Königin gegen den Willen des Monarchen bzw. der Monarchin vom Thron entfernten. Sozusagen eine Absetzung von unten, im Gegensatz zu möglichen Absetzungen durch Papst und Kaiser als übergeordneten Instituti­onen – zumindest in den Königreichen, die entweder katholisch oder Teil des Heiligen Römischen Reiches waren. In protestantischen Königreichen fanden sol­che Absetzungen von unten mit erstaunlicher Häufig­keit statt: Von den sechs Königen, die Schweden im 16. Jahrhundert beherrschten, verloren vier ihren Thron unfreiwillig. Besonders auch die englisch-schottische Stuart-Dynastie hatte einen Hang zum Verlust der Herrschaft: beginnend mit Maria Stuart in Schottland über ihren Enkel Karl I. in England bis hin zu Marias Urenkel Jakob II. verloren gleich drei MonarchInnen in relativ kurzer Folge den Thron.

In meiner Arbeit untersuche ich die insgesamt acht MonarchInnen, die in den protestantischen König­reichen der britischen Inseln und Skandinaviens vor der Französischen Revolution ihren Thron verloren. Die Betrachtung solcher Absetzungen sowohl in der Einzelansicht als auch in der Zusammenschau kann interessierten HistorikerInnen Anknüpfungspunkte an verschiedene Fragestellungen geben. Nachfolgend ergänze ich die Vorstellung einiger ausgewählter Ab­setzungen durch ein Panorama solcher Fragen.

Wurde Erik XIV. wegen seiner Liebe zu einer Bauerntochter abgesetzt?

Der schwedische König Erik XIV. (1530/1560– 1569/1574) hatte jahrelang versucht, sich mit einer eu­ropäischen Prinzessin zu verheiraten und so Schwe­den sowie seine Dynastie der Vasa näher an die europäischen Höfe zu binden. Das war für ihn beson­ders wichtig – und zugleich besonders schwer –, weil sein Vater Gustav I. in den Augen vieler europäischer Königsdynastien ein Usurpator war, der unrechtmä­ßig den schwedischen Thron an sich gebracht hatte. Erik sammelte zwischen 1557 und 1567 intensiv Erfah­rung im Stellen von Heiratsanträgen: Elisabeth I. von England, Maria Stuart von Schottland, Christine von Hessen-Kassel und Renata von Lothringen gehörten zu seinen Auserwählten. Aus den unterschiedlichs­ten Gründen scheiterten diese Heiratsprojekte. Erik jedoch machte für das Scheitern seiner vielen Braut­werbungen in erster Linie den schwedischen Adel ver­antwortlich, der mit den diplomatischen Missionen beauftragt war. Ganz so unrecht hatte er dabei nicht: Es lag weniger daran, dass die betreffenden Adligen in böser Absicht diese Missionen nicht erfolgreich zu Ende brachten (wie es Erik XIV. in typischer Vasa- Paranoia vermutete). Es war eher so, dass schwedische Adlige im 16. Jahrhundert auf dem diplomatischen Parkett Europas noch keine gute Figur abgaben – ein paar Jahrzehnte später als Vertreter einer erfolgrei­chen Militärmacht im Dreißigjährigen Krieg sah das dann ganz anders aus. Im späten 16. Jahrhundert fehlte den als Diplomaten eingesetzten Adligen jedoch noch die europäische Ausbildung, der vertretenen Vasa- Dynastie fehlte die Anerkennung der europäischen Höfe und das weitverbreitete Bild von den Barbaren aus dem Norden half auch nicht wirklich weiter.2

Während Erik versuchte, eine europäische Braut zu gewinnen, hielt ihn das allerdings nicht davon ab, sich eine Mätresse zu halten. Karin Månsdotter, die Tochter eines einfachen Landknechts und einer Bäu­erin, wurde bereits 1566 erstmals Mutter eines seiner Kinder.3 Erik wandte sich schließlich gegen den Adel, der seiner Meinung nach für das Scheitern aller Hei­ratsverhandlungen verantwortlich war und auch sonst seine Politik nicht unterstützte. Er ließ führende Adli­ge inhaftieren und vom Parlament wegen Verrats ver­urteilen. Zum dramatischen Höhepunkt dieses Kon­fliktes kam es am 24. Mai 1567. Der Prozess gegen die Adligen fiel zusammen mit Eriks zunehmendem Rea­litätsverlust.4 Im Wahn erstach er einen der Adligen, befahl den Tod aller anderen und irrte dann für drei Tage verwirrt durch einen der ausgedehnten schwedi­schen Wälder. Dieser Wahnzustand hielt für etwa ein Jahr an, in dem seine Mätresse Karin wohl die einzige war, die noch zu ihm durchdringen konnte und die er in dieser Zeit heiratete. Um den Jahreswechsel 1567/68 konnte Erik XIV. langsam wieder klar denken, was er unter anderem sogleich durch militärische Erfolge gegen Dänemark bewies. Seine Berater hatten zuvor eher schlecht als recht die Stellung im Drei-Kronen- Krieg halten können. Es hätte nun also eigentlich alles gut werden können. Der König war endlich verhei­ratet und bei klarem Verstand. Legitime Nachfolger gab es auch schon, eine dynastische Krise war nicht zu befürchten. Noch 1567 hatte eine offizielle Aussöh­nung mit dem Adel, besiegelt durch die Zahlung von Blutgeld, stattgefunden, und auch mit seinem jünge­ren Bruder Johann fand eine Aussöhnung statt. Nach­dem der König jedoch wieder die Regierungsgeschäfte übernommen hatte, fand sich eine Adelsopposition zusammen. Diese formierte sich insbesondere über die Frage der Ehe des Königs mit einer nicht-standes­gemäßen Bauerntochter zu seiner Gegenpartei. Dem Adel gelang es, ausreichend UntertanInnen zu mobi­lisieren und kurz nach der offiziell gefeierten Hochzeit Eriks mit Karin und ihrer Krönung zur schwedischen Königin die Hauptstadt Stockholm einzunehmen, den König gefangen zu setzen und ihn schließlich im Janu­ar 1569 durch das Parlament absetzen zu lassen.

Abb.2: Erik XIV. zwischen seinem als diabolisch dargestellten Berater Jöran Persson, der ihn zur Unterschrift der Todesurteilen gegen den Adel drängt, und seiner Mätresse Karin Månsdotter, die auf diesem Gemälde aus dem 19. Jahrhundert als unschuldiger und guter Einfluss dargestellt wird – Erik XIV, King of Sweden, 1871, Öl auf Leinwand, Georg von Rosen (1843–1923) – Quelle: Nationalmuseum Schweden

Abb.2: Erik XIV. zwischen seinem als diabolisch dargestellten Berater Jöran Persson, der ihn zur Unterschrift der Todesurteilen gegen den Adel drängt, und seiner Mätresse Karin Månsdotter, die auf diesem Gemälde aus dem 19. Jahrhundert als unschuldiger und guter Einfluss dargestellt wird – Erik XIV, King of Sweden, 1871, Öl auf Leinwand, Georg von Rosen (1843–1923) – Quelle: Nationalmuseum Schweden

Warum wurde gerade die Ehe mit Karin in der Be­gründung des Parlaments zur Absetzung Eriks so prominent angeführt5 und warum war ihre Krönung der Auslöser für die Absetzung? An Reibungspunkten zwischen Erik und dem schwedischen Adel fehlte es auch ohne die Person Karins nicht – und diese spiel­ten durchaus eine Rolle sowohl bei der Formierung der Opposition als auch in der Darstellung Eriks als Tyrann. Seine Darstellung als solcher machte es in moralischer Hinsicht denkbar, ihn von seinem Thron zu entfernen. Aber was das Fass tatsächlich zum Über­laufen brachte, war der enorme Standesunterschied zwischen der neuen schwedischen Königin und der schwedischen Elite, deren politisches Ideal eine Mon­archie mit aristokratischer Beteiligung war. Nicht nur, dass die Bauerntochter Karin als Königin Schande über Schweden bringen würde – ihre Nachkommen würden schließlich dereinst auf dem schwedischen Thron sitzen: praktisch Bauernsöhne! Das war selbst in der relativ egalitären Gesellschaft Schwedens, in der freie Bauern im Parlament saßen, zu radikal. Unter der Führung der beiden Halbbrüder Eriks, Johann und Karl, setzte die Adelsopposition mit dem durch sie kontrollierten Parlament Erik XIV. als König ab. Die Krone fiel an Johann und der Adel hatte seine Vorstellung einer aristokratischen schwedischen Mo­narchie zunächst durchgesetzt – zumindest bis zur nächsten Absetzung knapp 30 Jahre später.

Kommen wir zu einer anderen Absetzung, genauer zu einer Absetzung einer recht unbekannten Königin. Gerade deswegen kann sie uns weitreichenden Auf­schluss über Bedingungen von Herrschaft in der Mitte des 16. Jahrhunderts in England geben:

War die „Neuntageskönigin“ Jane Grey wirklich genau neun Tage lang Königin von England?

Jane Grey (1537–1554), eine Urenkelin Heinrichs VII. von England, wurde vier Tage nach dem Tod Edu­ards VI. am 6. Juli 1553 vom Privy Council zur Königin Englands in London proklamiert. Die Bevölkerung wunderte sich, da sie diese junge Dame kaum kann­te und vor allem, da bekanntermaßen Maria Tudor, die älteste Tochter Heinrichs VIII., ihrem Halbbruder nachfolgen sollte. So war es zumindest der Wunsch der Bevölkerung, so sollte es nach dem dynastischen Erbrecht sein und so lautete auch der Wille Heinrichs VIII., der mehrfach parlamentarisch bestätigt worden war. In Heinrichs Nachfolgeregelungen hatte Heinrich jedoch entgegen dem dynastischen Erbrecht die Linie seiner älteren Schwester, die nach Schottland verhei­ratet war, von der Thronfolge ausgeschlossen und für den Fall des kinderlosen Versterbens all seiner Kinder – des legitimen Eduard und seiner beiden illegitimen Halbschwestern Maria und Elisabeth – die Linie sei­ner jüngeren Schwester eingesetzt, aus der auch Jane Grey stammte. Mit diesem Eingriff in das dynastische Erbrecht schuf Heinrich VIII. einen Präzedenzfall, den sich Eduard zu Nutze machen wollte. Als es immer offensichtlicher wurde, dass der junge König weder seine Volljährigkeit erreichen noch einen Nachfol­ger hinterlassen würde, versuchten er und sein Privy Council alles, um eine Nachfolge der katholischen Maria zu verhindern. Die Tatsache, dass sie in einer der Nachfolgeregelungen von Heinrich als illegitim erklärt und dies nie rückgängig gemacht worden war, wurde zum Anlass genommen, sie von der Thronfolge auszuschließen. Mit diesem Argument wurde aller­dings auch die protestantische jüngere Halbschwester Elisabeth ausgeschlossen und die Suche nach einem männlichen Verwandten erwies sich in der töchter­reichen Tudor-Dynastie als ergebnislos. Die nächste Verwandte mit Thronanspruch, wenn die schottische Linie außen vorgelassen wurde, war dann tatsächlich die Mutter Jane Greys. In aller Eile wurden all ihre Töchter verlobt bzw. verheiratet, in der Hoffnung, dass eine von ihnen einen männlichen Thronfolger pro­duzieren würde. Doch Eduards Gesundheit schwand schneller dahin, als eine Schwangerschaft hätte auf­treten können, und mit wenigen Schriftzügen wurden schließlich aus „L. Janes heires masles“ „L. Jane and her heires masles“ – und damit Jane Grey zur Thron­folgerin vor ihrer Mutter.

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Abb. 3 a und b: Das Testament Edwards VI. (1553) und ein Ausschnitt daraus. Quelle: Inner Temple, Petyt MS 538, vol. 47 fo. 317 (aus Bann, Stephen; Whiteley, Linda (Hg.): Painting History. Delaroche and Lady Jane Grey. New Haven 2010)

Abb. 3 a und b: Das Testament Edwards VI. (1553) und ein Ausschnitt daraus. Quelle: Inner Temple, Petyt MS 538, vol. 47 fo. 317 (aus Bann, Stephen; Whiteley, Linda (Hg.): Painting History. Delaroche and Lady Jane Grey. New Haven 2010)

Die Eingriffe in die Erbfolgeregelung sowohl durch Heinrich VIII. als auch durch Eduard VI. blieben den meisten außerhalb eines engen Zirkels am Hofe ver­borgen und wären in ihren komplizierten rechtlichen Bezügen und Begründungen auch kaum verständlich gewesen. Maria Tudor gelang es jedoch, sich rechtzei­tig dem Zugriff des Privy Councils zu entziehen und von East Anglia aus sich selbst zur Königin zu prokla­mieren. Diesen Anspruch vertrat sie dann auch mit einer Armee, mit der sie gegen London zog. Da un­klar war, wer Jane Grey überhaupt war und welchen Anspruch auf den Thron sie geltend machen konnte, liefen viele einfache Soldaten der Armee Jane Greys zu Maria Tudor über und sicherten letzteren so den mili­tärischen Sieg, bevor es überhaupt zu einer Begegnung kam. In London beeilte sich der Privy Council sich den geänderten Machtverhältnissen anzupassen. Der Einzug Marias in London und ihre Proklamation zur Königin am 19. Juli 1553 wurden zum Triumph. Die Herrschaft Marias begann mit dieser Proklamation in London – so zumindest nach einer Auslegung der re­levanten Gesetze. Laut einer anderen Meinung begann die Herrschaft Marias jedoch im Moment des Todes Eduards, das heißt am 6. Juli, endete dann mit der Proklamation Jane Greys in London und begann er­neut mit Marias Proklamation in der Hauptstadt. Nur gemäß dieser Deutung wäre Jane Grey genau neun Tage Königin gewesen; ab ihrer eigenen Proklamati­on am 10. Juli bis zur Londoner Proklamation Marias am 19. Juli. Da es in der Vorstellung der Zeit kein In­terregnum gab, sondern der rechtmäßige Nachfolger eines Königs im Moment des Todes seines Vorgän­gers König wurde – „Le roi est mort, vive le roi“ galt auch in England – ist es genau die Frage der Dauer der Herrschaft Janes, die uns Auskunft über ihre Recht­mäßigkeit als Herrscherin geben kann. Das Anerken­nen der ZeitgenossInnen hing offensichtlich mit der Proklamation in London zusammen. Die Rechtsvor­stellung der unmittelbaren Übertragung der Krone auf den rechtmäßigen Nachfolger bzw. die rechtmä­ßige Nachfolgerin reduziert damit die Frage darauf, ob Jane Grey rechtmäßig Königin war. Wenn sie es denn war, war sie es ab dem 6. Juli bis zum 19. Juli, als sie von der unrechtmäßigen Maria Tudor abgesetzt wurde; sozusagen eine Dreizehntageskönigin. Dieser Fall führt zum einen vor Augen, wie groß die Lücken bei der rechtlichen Absicherung von Herrschaft sein konnten, und zum anderen, wie wichtig Rechtspraxis und Anerkennung waren. Denn was am Schluss, am 19. Juli 1553, tatsächlich zählte, war die Anerkennung der Herrschaft Marias durch einen Großteil ihrer UntertanInnen und die damit erfolgte Legitimierung ihrer Machtübernahme.

Von der komplexen rechtlichen Dimension von Ab­setzungen und Herrschaft nun zu den skandalösen Abgründen der Absetzung Marias, Königin der Schot­ten – der Faszination dieser Skandalkönigin erlag nicht nur Friedrich Schiller. Bis heute wird ihre „Sex-and-Crime-Story“ gerne als Grundlage fiktiver Bear­beitungen verwendet. Fiktive Elemente und Wahr­nehmung spielten auch tatsächlich eine Rolle bei ihrer Absetzung – daher:

Ist es wirklich wichtig, ob Maria Stuart in die Er­mordung ihres zweiten Ehemanns Lord Darnley verwickelt war oder nicht?

Je nach Auslegung wird Maria Stuart (1542–1567/1587) entweder als Märtyrerin für den katholischen Glau­ben, die von Elisabeth 1587 mehr oder weniger un­gerechtfertigt hingerichtet wurde, oder als schwache Frau mit einem ausgesprochenen Hang zum Drama dargestellt. Letzere Darstellung betont, dass sie in den Mord an ihrem zweiten Ehemann verwickelt war, den hauptverantwortlichen Mörder heiratete und schließ­lich, nach ihrer Gefangennahme, versuchte, die engli­sche Königin von ihrem Thron zu verstoßen. Aus der ersten Perspektive war Maria Stuart das unschuldige Opfer einer Rufmordkampagne, die sie mit den Mord an ihrem zweiten Ehemann Lord Darnley in Verbin­dung brachte, aus der zweiten Perspektive hatte diese Rufmordkampagne einen wahren Kern.

Hat sie oder hat sie nicht? Trug sie eine Mitschuld oder nicht? Wusste sie vor der Tat von dem Plan und unter­stützte diesen sogar oder wusste sie nichts davon? Mit diesen Fragen haben sich Forschung und literarische Verarbeitungen immer wieder auseinandergesetzt6 – und weil die Echtheit der in diesen Fragen relevan­ten Briefe Maria Stuarts ungeklärt ist, gibt es bis heute keine eindeutige Antwort. Auch fast 450 Jahre nach dem Mord an Lord Darnley kann nur festgestellt wer­den, dass dieser Mord wohl ungeklärt bleiben wird.

Spielt die Suche nach dem Mörder bzw. nach der Wahrheit wirklich eine Rolle bei der Absetzung Maria Stuarts? Ich behaupte, nein! Für ihre Absetzung und ihr weiteres Schicksal als Gefangene und schließ­lich Verurteilte in England war es unwichtig, was die Wahrheit war. Wichtig war, dass es diese Frage über­haupt gab und das auch jenseits der schmalen Kreise von Verschwörungstheoretikern offen darüber spe­kuliert wurde, ob eine gesalbte Königin zur Mörderin geworden war. Nicht einfach nur zur Mörderin an einem einfachen Untertan oder einem ausländischen Feind, sondern zur Mörderin am König – unabhängig davon, dass dieser König nur der Prinzgemahl Maria Stuarts war und weder gesalbt noch mit eigenständi­ger Macht ausgestattet war. Immerhin war aber auch er ein Urenkel König Heinrichs VII. und stammte aus einer schottischen Adelsfamilie. Nicht die mutmaß­liche Verwicklung in den Mord brachte Maria Stuart zum Fall, sondern ihr Verhalten danach: fehlende Trauer, fehlende Entschiedenheit bei der Suche nach den Mördern und die Hochzeit mit einem der Haupt­verdächtigen knapp drei Monate nach dem Mord lie­ßen die schottische Königin (und damit Schottland) in einem schlechten Licht dastehen. Auf dieselbe Art und Weise sahen das auch die schottischen Adligen, die aller Wahrscheinlichkeit nach genau wussten, wer wie in welcher Weise Henry Darnley umgebracht hatte. Aber es ging eben nicht darum, dass Einigkeit darü­ber bestand, dass dieser Ehemann denkbar ungünstig für Maria und Schottland war. Es ging darum, nach vollbrachter Tat den guten Ruf und die monarchische Würde wiederherzustellen. Ein erfolgreicher Mord an einem König musste schließlich noch nicht die Mon­archie beschädigen, vor allem dann nicht, wenn man die Schuld einem Verwirrten oder religiösen Fanatiker zuschreiben konnte (das bewies Frankreich 1589 und 1610). Doch das Verhalten der Königin schadete der Monarchie und die Gerüchteküche, die auch nicht vor despektierlichen Pamphleten zurückschreckte, tat ihr Übriges. Den schottischen Adligen war klar, dass diese Situation Schottlands „sklanderous and abhominabill to all nationis“7 sei, und daher eine ehrenhafte Lösung gefunden werden müsse. Die erzwungene Abdankung Marias und die Krönung ihres einjährigen Sohnes, aus der Ehe mit dem ermordeten zweiten Ehemann, stell­te für die Minderheit, die sich schließlich durchsetzen konnte, eben diese Lösung dar.

Absetzungsereignisse können schlussendlich nicht nur vergangene Herrschaftsprozesse erhellen. In einigen wenigen Fällen wirken Bestimmungen, die aufgrund eines Konflikts, der mit einer Absetzung gelöst wurde, bis heute nach und beantworten damit die Frage:

Warum müssen die erbberechtigen Angehörigen des britischen und schwedischen Könighauses bis heute protestantisch sein und was hat das mit den Niederlanden bzw. Polen zu tun?

1599 in Schweden und 1689 in England wurde je­weils ein König abgesetzt, der mit dem protestanti­schen Selbstverständnis des jeweiligen Königreiches nicht übereinstimmte, da er katholisch war. Im Falle des schwedischen Königs Sigismund kam noch er­schwerend hinzu, dass er zugleich polnischer König war und das schwedische Königreich seit 1587 auch nach seiner Thronfolge 1592 kaum betreten hatte. Der englische König Jakob II. hingegen war durchaus im Lande, doch seine als prokatholisch wahrgenomme­ne Politik ließ den Graben zwischen ihm und seinen UntertanInnen anwachsen. In beiden Fällen waren die Herrschaftsvorstellungen zwischen Untertanen und Monarchen weit voneinander entfernt – und in beiden Fällen fühlte sich ein Familienmitglied des Kö­nigs dazu berufen, von dieser Spaltung einen Vorteil zu erlangen und sich an die Spitze der Opposition zu setzen. Sowohl der Onkel von Sigismund, der spätere Karl IX., als auch der Schwiegersohn und Neffe Jakobs, der spätere Wilhelm III., stilisierten sich selbst dabei als protestantische Helden. Dem Calvinisten Karl IX., Vater des protestantischen Heldens Gustav II. Adolf, gelang es sogar, sich an die Spitze eines neugeformten lutherischen Protestantismus zu setzen. Im Schweden des späten 16. Jahrhunderts führte dies zu einer erst­maligen Festlegung auf das Luthertum als Staatsreli­gion, eine Entscheidung, die bis heute Schweden prägt und erst 1999 aufgehoben wurde. Die Absetzung von Sigismund durch das Parlament legte unter anderem auch fest, dass nur Angehörige der schwedischen lu­therischen Kirche auf den Thron nachfolgen konnten, was bis heute gilt.

Die Absetzung Jakobs II. von England durch das Parlament unter der Führung des niederländischen Statthalters Wilhelms III. erfolgte in der Declaration of Rights, die als Bill of Rights bis heute zu den wich­tigen Verfassungsdokumenten der ungeschriebenen Verfassung Englands zählt. In diesem Dokument wird festgehalten, dass der englische Monarch, der ja zugleich Oberhaupt der anglikanischen Kirche ist, nicht katholisch sein darf. Darüber hinaus findet sich darin ein Passus, der bestimmt, dass selbst die Ehe mit einem Katholiken bzw. einer Katholikin umgehend zum Ausschluss von der Thronfolge bzw. vom Thron führe. Letztere Bestimmung wurde erst 2013 mit dem Succession to the Crown Act of Great Britain von allen Ländern des Commonwealth aufgehoben. Erstere Be­stimmung gilt nach wie vor.

Diese Zusammenschau von Absetzungen in protes­tantischen Königreichen in der Frühen Neuzeit sollte aufzeigen, in welche unterschiedlichen Bereiche solche Absetzungen Einblicke geben können. Im Zentrum stehen dabei unterschiedliche Herrschaftsvorstellun­gen, die entweder miteinander oder mit der Praxis von Herrschaft in Konflikt geraten sind. Entgegen den ge­wünschten und bevorzugten Ideen von gottgegebener Monarchie konnten diese Herrschaftsvorstellungen von der Mehrheit der politischen Eliten (oder auch der radikalsten Minderheit mit der meisten Macht) durch­gesetzt werden. Die angeführten Beispiele haben deut­lich gemacht, dass es bei wahrgenommener schlechter Herrschaft, sei es aufgrund des unköniglichen Beneh­mens einer Maria Stuart, des völlig unberechenbaren Verhaltens eines Eriks XIV. oder eben der falschen Konfession Jakobs II. und Sigismunds, Mittel und Wege gab, den Monarchen bzw. die Monarchin loszu­werden und dabei die Herrschaft neu auszuhandeln. Im Kontext solcher Aushandlungen im Zuge von Ab­setzungen wurden nicht nur die (geänderten) Herr­schaftsvorstellungen verschiedener politischer Ak­teure deutlich, sondern in etlichen Fällen auch neue Regelungen eingeführt, die insgesamt staatsbildend wirkten und in Einzelfällen bis heute gültig sind.

Ansätze der politischen Ideengeschichte, das Ver­ständnis von Herrschaft im Sinne der Kulturgeschich­te der Politik, die Rechtsgeschichte sowie ein langer Untersuchungszeitraum über 200 Jahre bilden die Grundlagen meiner Arbeit. Auf dieser Basis erschei­nen Absetzungen von MonarchInnen in der Zusam­menschau und im Vergleich als spezifische Ereignis­form. Diese Ereignisform war, entgegen der eingangs festgestellten dominanten Ideologie, dann eben doch ein mögliches und denkbares Element der Aushand­lung von Herrschaft.

Printversion: Frühneuzeit-Info 26, 2015, S. 249–255.

Anmerkungen

  1. Das Urteil gegen Karl I. ist abgedruckt bei Samuel Raw­son Gardiner (Hg.): The Constitutional Documents of the Puritan Revolution 1625–1660, Oxford 1906, Doku­ment 84, S. 377–380. Das bekannte Beispiel der Abset­zung Karls I. von England, Schottland und Irland wird in dem vorliegenden Projektbericht aus Platzgründen nicht weiter erörtert. []
  2. Vgl. dazu auch David Kirby: Northern Europe in the early modern period. The Baltic world 1492–1772, Lon­don 1990, S. 77–80 sowie Michael Roberts: The Early Vasas. A History of Sweden, 1523–1611, Cambridge 1968, S. 227f. []
  3. Zu dem Zeitpunkt hatte Erik bereits Kinder von ande­ren Mätressen und auch Karin sollte ihm noch drei wei­tere Kinder schenken. []
  4. Vgl. zum Wahnsinn der Vasas und besonders Eriks XIV. die Untersuchung von Viktor Wigert: Erik XIV: hans sinnessjukdom: historisk-psykiatrisk studie, Stockholm 1920, die immer noch maßgeblich ist. []
  5. In der Begründung des Parlaments, welche bei Emil Hildebrand (Hg.): Svenska Riksdagsakter jämte andra handlingar som höra till statsförfattningens historia under tidehvarfvet 1521–1718. Andra Delen I. 1561–1568, Stockholm 1889 als Dokument 367, S. 275–283 abge­druckt ist, werden 24 Anklagepunkte aufgelistet. Der erste Punkt betrifft seine tyrannische Natur, der letzte Punkt den Vorwurf, durch seine Ehe mit Karin hätte er Schweden erniedrigt und den Adel verspottet. []
  6. Neben den literarischen Verarbeitungen des Stoffes z.B. bei Friedrich Schiller oder Stefan Zweig, sind bis heute zwei zeitgenössische Interpretationen prägend: zum einen die Anklage von George Buchanan in sei­nem Rerum Scoticarum Historia (1579/1582) sowie die Apologia von John Leslie in A Defence of the Honour of Marie Quene of Scotlande (1569). In der Forschungs­literatur werden diese beiden Positionen aktuell von Jenny Wormald für eine Verurteilung Marias vertreten, vgl. Jenny Wormald: Mary Queen of Scots. A Study in Failure, London 1988, und für die Gegenseite von Anto­nia Fraser mit Mary Queen of Scots, London 1969. []
  7. John Hill Burton (Hg.): The Register of the Privy Coun­cil of Scotland [1. Series] 1: 1545–1569, Edinburg 1877, S. 519. []

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Cathleen Sarti (16. Januar 2016). Panorama zu Absetzungen in frühneuzeitlichen protestantischen Monarchien. Frühneuzeit-Info. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/os7m


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