dißes ambt, so nicht gibt, sondern nimbt, und eben darumben von allen seiten angefeindet ist
Das Hofquartierwesen im frühneuzeitlichen Wien1
Von Maximilian Maurer (Wien)
I. Das Hofquartierwesen in Wien als Forschungsdesiderat
Die Erforschung von Fürstenhöfen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit hat Konjunktur. Dabei geht es nicht mehr allein um eine auf Eliten fokussierte Geschichte politischer Macht, sondern zunehmend auch um eine Geschichte der Bewältigung großer organisatorischer Herausforderungen unter spezifisch frühneuzeitlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Außenbeziehungen der Fürstenhöfe, also die zahlreichen Verflechtungen, Berührungspunkte, mitunter aber auch Bruchlinien wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher und symbolisch-zeremonieller Natur zwischen Bürgerschaft und Hof sind in jüngerer Zeit zunehmend in das Blickfeld der Forschung gerückt.2 Selbiges kann auch für den kaiserlichen Hof in Wien konstatiert werden. Über weite Strecken der Frühen Neuzeit war der Kaiserhof mit der Stadt Wien in einer ambivalenten Beziehung verbunden.3 Der Titel einer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt bedeutete für die Bürgerschaft zugleich eine Chance und eine Bürde: Die Anwesenheit des Hofes und der Zentralbehörden, mithin die Gegenwart zahlreicher konsumfreudiger Adeliger, subalterner Hofbediensteter und Kanzleipersonals war einerseits ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und bot der bürgerlichen Selbstdarstellung eine eindrucksvolle Bühne.4 Andererseits war der Hof zugleich ein sozialer und rechtlicher Fremdkörper in der Stadt, dessen Präsenz besondere Eingriffe und Maßnahmen des Stadtherrn zeitigte, die nicht immer mit den Interessen der Bürgerschaft in Einklang standen.5
Das Hofquartierwesen stellt in dieser Hinsicht einen erstrangigen Untersuchungsgegenstand dar, wird doch auf keinem anderen Gebiet die Residenzfunktion Wiens so deutlich greifbar wie in der Einquartierung des Hofpersonals in die dem bürgerlichen Magistrat unterstellten Häuser der Stadt. Zwar machten die habsburgischen Herrscher auch in anderen Städten von ihrem Gastungsrecht Gebrauch,6 die Stadt Wien wurde aber, nachdem sie sich im frühen 17. Jahrhundert langfristig als Hauptresidenz durchsetzte, in ganz besonderem Maße davon geprägt. Über zwei Jahrhunderte hindurch hatten die EigentümerInnen hofquartierpflichtiger Häuser in Wien den Hofangehörigen einen Teil ihrer Häuser als Hofquartier zur Verfügung zu stellen, wofür die Quartiernehmenden lediglich eine sehr geringe, bei einem Drittel des marktüblichen Niveaus angesetzte Miettaxe zu entrichten hatten. So verwundert es nicht, dass die Quartierfrage bis zur Ablösung der Naturalquartiere durch Quartiergelder unter Kaiser Joseph II. ein ständiger Beschwerdepunkt der Bürgerschaft blieb.7 Die Situation wurde zusätzlich durch die rasche Zunahme des Bedarfs an Hofquartieren im 17. und 18. Jahrhundert verschärft: Während unter Kaiser Matthias im Jahr 1612 die hofquartierberechtigten Hofangehörigen und das Personal der Zentralbehörden noch etwa 800 Personen ausmachten, war diese Zahl zu Beginn des 18. Jahrhunderts unter Kaiser Karl VI. auf etwa 2.175 Personen angestiegen.8
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das hier vorgestellte Forschungsvorhaben mit der Hofeinquartierung im frühneuzeitlichen Wien. Das Hofquartierwesen soll als Gegenstand einer Herrschaftsbeziehung zwischen Stadtherrn und Stadt verstanden und im Hinblick auf seine Legitimierung, Normierung sowie seine Verwaltungspraxis analysiert werden. Obwohl das Thema schon mehrfach von der Forschung aufgegriffen wurde, ist seine systematische Behandlung im eben skizzierten Spannungsfeld bis heute ausständig geblieben.9 Elisabeth Lichtenberger interessierte sich in ihrer bis heute unverzichtbaren Studie zur Entwicklung Wiens von der mittelalterlichen Bürgerstadt zur barocken Residenzstadt vornehmlich für die in den Hofquartierbüchern (dazu unten mehr) enthaltenen Daten, kaum aber für deren Entstehungskontext oder das Hofquartierwesen als Konfliktgegenstand zwischen Hof und Bürgerschaft.10 Ganz anders gelagert war die Arbeit von Josef Kallbrunner, der dem Hofquartierwesen in den 1920er-Jahren einen Aufsatz widmete.11 Er entwarf von der Situation in Wien ein düsteres, von Willkür der Hofangehörigen gegenüber der Bürgerschaft geprägtes Bild, das nicht zuletzt aufgrund der parteiergreifenden Untertöne gegen die „Höflinge“ und für die vermeintlich „bürgerlich bodenständige Bevölkerung“12 einer Revision bedarf. In eben diese Richtung wies bereits die Monographie von John P. Spielman aus dem Jahr 1993, der die Beziehung zwischen der Stadt Wien und dem Kaiserhof zumindest teilweise als „a story of negotiation and compromise“13 verstanden wissen wollte und dem Hofquartierwesen dabei besondere Aufmerksamkeit zuteil werden ließ.14 Jedoch warf Spielmans breiter angelegte Arbeit nur Schlaglichter auf einzelne Aspekte des Quartierwesens, ohne die großen Entwicklungslinien systematisch nachzuzeichnen oder die vorhandenen Quellen umfassend zu sichten und auszuwerten. Als bislang fundierteste Auseinandersetzung mit dem Hofquartiersystem muss schließlich die Dissertation von Ernestine Waniek aus dem Jahr 1931 erwähnt werden, die sich dem Hofquartierwesen unter dem Blickwinkel einer „Beamtengeschichte“ annäherte und nach wie vor von Wert ist.15
II. Quellen und blinde Flecken
Die Quellenlage für das Hofquartierwesen in Wien ist verhältnismäßig gut, lässt aber dennoch einige Lücken offen. Die dichteste Überlieferung stellen die im Österreichischen Staatsarchiv, Abteilung Finanz- und Hofkammerarchiv befindlichen Bestände des kaiserlichen Hofquartieramtes dar. Dieses kleine Amt war mit der Unterbringung des Hofes sowohl in Wien als auch im Rahmen von Hofreisen – die im vorgestellten Projekt weitgehend ausgeklammert bleiben – betraut. Es unterstand direkt dem Obersthofmarschall, einem der vier obersten Hofämter des Kaiserhofes, und umfasste, was die alltäglichen Quartiergeschäfte anbelangte, eine Hofquartiermeister-, sechs Hoffourier- und eine Amtsschreiberstelle.16 Das Personal rekrutierte sich überwiegend aus der höherrangigen Dienerschaft hochadeliger, bei Hof etablierter Familien.17 Zu den Kernaufgaben des Quartieramtes zählte vor allem die Requirierung der Hofquartiere im Zuge der sogenannten „Quartierbeschreibungen“, die Entscheidungsvorbereitung für den Obersthofmarschall in den laufenden Quartiergeschäften (Durchführung von Lokalaugenscheinen, Aufsetzen von Gutachten) sowie die Erledigung anfallender Schreibarbeiten (Führung der Hofquartierbücher und des Amtsprotokolls, Ausstellung von Quartierbestätigungen).
Die erste Quellengruppe aus dem Bestand des Hofquartieramtes sind die sogenannten Hofquartierbücher, von denen für den Zeitraum zwischen 1563 und 1780 insgesamt 34 Stück erhalten sind. Ohne auf die Spezifika der einzelnen, in ihrem Inhalt variierenden Bände hier näher eingehen zu können,18 lassen sich die Hofquartierbücher allgemein als Verzeichnisse charakterisieren, Urbaren nicht unähnlich, in denen die ungefähr 1.100 Häuser Wiens innerhalb der Stadtbefestigungen nach Straßen geordnet aufgelistet und die jeweils darin ausgezeichneten Hofquartiere in stark standardisierter Sprache beschrieben sind. Zusätzlich sind zumeist die InhaberInnen der jeweiligen Quartiere mit Namen und Funktion angegeben. Die in den Quartierbüchern notierte Lage, Größe und Miettaxe der Quartiere war dabei das Ergebnis eines gründlich durchnormierten Verfahrens, der sogenannten „Beschreibung“ oder „Visitierung“. Anstatt mit den einzelnen HausherrInnen in individuelle, zähe Verhandlungen über die Quartiere zu treten, konnte sich das Hofquartieramt auf feste Regeln berufen, die bereits im 16. Jahrhundert ihre Form gefunden hatten und die durch die Mitwirkung bürgerlicher Vertreter legitimiert waren. Zunächst wurden alle Räume des Hauses erfasst, dann nach einem festen Schlüssel ein Drittel der Wohnräume (Kammern und Stuben) und die Hälfte der Nutzflächen (Flächen im Keller und am Dachboden, Pferde- und Wagenstellplätze) dem Quartier zugeschlagen, wobei den HauseigentümerInnen stets die erste Wahl zustand. Schließlich musste sich das Hofquartieramt mit bürgerlichen Vertretern auf die Höhe der Miettaxe für die Wohnräume einigen. Das Quartierbeschreibungsverfahren setzte einerseits dem Verhandlungsspielraum der HauseigentümerInnen enge Grenzen, stellte andererseits aber auch sicher, dass alle hofquartierpflichtigen Häuser gleichmäßig und nur zu einem bestimmten Ausmaß, nämlich zu einem Drittel, mit Hofquartieren belegt wurden.19
Die zweite Quellengruppe ist der Bestand der „Hofquartiersresolutionen“, die für den Zeitraum von 1612 bis 1778 erhalten sind und insgesamt 16 Kartons füllen. Die Hofquartiersresolutionen geben wichtige Einblicke in die Tätigkeit und Funktionsweise des Hofquartieramtes, umfassen aber nur einen relativ kleinen Teil der vom Hofquartieramt erledigten Geschäfte. Der Bestand enthält lediglich das Schriftgut zu jenen Geschäftsfällen, die durch direkt an den Kaiser adressierte Bittschriften initiiert wurden und von diesem an den Obersthofmarschall und das Quartieramt (zwecks Erstellung eines Gutachtens oder zur eigenständigen Entscheidung des Obersthofmarschalls) weitergeleitet wurden. Nicht in den Hofquartiersresolutionen enthalten ist hingegen das zahlenmäßig viel stärker ins Gewicht fallende Geschäftsgut, das im Rahmen von Eingaben entstanden ist, die direkt an den Obersthofmarschall als Chef des Quartieramtes adressiert waren.
Das Gros der überlieferten Hofquartiersresolutionen betrifft Ansuchen um Hofquartiere oder um Quartierbefreiungen, letztere meistens in Form der sogenannten Baufreijahre: HauseigentümerInnen, die ihr Haus vergrößerten, konnten um eine zeitlich befristete Hofquartierbefreiung als Rekompensation bzw. Bauanreiz ansuchen. Neben den Bittschriften (oft samt Anlagen) sind zumeist auch die entsprechenden, vom Quartieramt vorbereiteten Gutachten des Obersthofmarschalls überliefert. Nur vergleichsweise selten betreffen die Hofquartiersresolutionen hingegen Streitfälle zwischen dem Quartieramt bzw. dem Obersthofmarschall und Hausbesitzenden. Die entsprechenden Akten erlauben interessante Einblicke in die Argumentationsmuster und Konfliktstrategien der beteiligten Akteure und Akteurinnen. Zu den schärfsten Auseinandersetzungen kam es zwischen dem Obersthofmarschall und den geistlichen und/oder adeligen HausherrInnen, auf deren ansonsten quartierbefreite Häuser der Obersthofmarschall sich in Zeiten größter Quartiernot – vor allem bei der Ankunft kaiserlicher Gemahlinnen mit ihrem Hofstaat – zurückzugreifen gezwungen sah.
Für die Hofquartiersresolutionen besonders auffällig und hervorzuheben ist indes das völlige Fehlen von Konflikten zwischen HausbesitzerInnen und QuartiernehmerInnen. Diese Fehlstelle liegt darin begründet, dass derartige Auseinandersetzungen nicht vor das Hofquartieramt, sondern vor das obersthofmarschallische Gericht getragen wurden. Wie einer der Gerichtsbeisitzer im Jahr 1676 anmerkte, waren am Obersthofmarschallgericht „fast die meiste klagen wegen der quarthier“20 anhängig. Das Quartieramt war primär für die Requirierung und Verwaltung der Quartiere zuständig, nicht aber für die Konflikte zwischen QuartiergeberInnen und QuartiernehmerInnen. Es liegt auf der Hand, dass gerade diese, das alltägliche Mit- und Nebeneinander berührenden Fälle für die Beziehung zwischen Stadt und Hof von ganz besonders großem Interesse wären. Bedauerlicherweise ist die Tätigkeit des obersthofmarschallischen Gerichts aber abgesehen von Verlassenschaftsabhandlungen quellenmäßig nicht überliefert.21 Folglich muss ein wohl nicht unerheblicher Aspekt des Quartierwesens im Dunkeln bleiben. Auch die aus der Provenienz der Österreichischen Hofkanzlei stammenden Hofquartier-Angelegenheiten betreffenden Akten, die Josef Kallbrunner 1925 noch für seinen Aufsatz heranziehen konnte, sind durch den Justizpalastbrand zerstört.22
Als dritte Quellengruppe aus dem Hofquartieramt sind die seit 1638 lückenlos erhaltenen Hofquartieramtsprotokolle zu erwähnen. Sie bilden eine wichtige Ergänzung der bisher genannten Quellen, da sie anders als die Akten der Hofquartiersresolutionen in Form kurzer Rubra mit Resolutionsvermerk die gesamte Tätigkeit des Quartieramtes und nicht nur die über den Kaiser eingelangten Fälle abbilden. Aus den Protokollen lässt sich daher beispielsweise ermitteln, wie viele und welche Hofbediensteten um ein und dasselbe Quartier angesucht haben. In Ermangelung der Quartierbücher für die Wiener Vorstädte geben sie außerdem durch die Verzeichnung entsprechender Ansuchen einen Eindruck von der Quartiersituation außerhalb der Stadtbefestigung.
Während die Quellenbestände aus der Provenienz des Hofquartieramtes in ihrer Geschlossenheit eine systematische Auswertung erlauben, gestaltet sich die Überlieferung aufseiten der Bürgerschaft dünner und verstreuter. Die erst seit 1750 erhaltenen Stadtratsprotokolle kennen zwar eine eigene Rubrik für die Hofquartierangelegenheiten, diese blieb allerdings schon bald leer und wurde noch in den 1750er-Jahren ganz aufgegeben. Ansonsten konnten vor allem in den Beständen „Hauptarchiv“ und „Alte Registratur“ des Wiener Stadt- und Landesarchivs zahlreiche für das Hofquartierwesen relevante Einzelstücke gesichtet und ausgewertet werden, etwa Gravamina des Magistrats oder Bestallungsbriefe für bürgerliche Hofquartierkommissare.
III. Erste Ergebnisse und Ausblick
Trotz mancher Fehlstellen machen die hier vorgestellten Quellen das Hofquartierwesen in Wien gut greifbar. Als wichtiges Ergebnis ist vorläufig festzuhalten, dass die Hofeinquartierung nicht ohne die Miteinbeziehung der Wiener Bürgerschaft möglich gewesen ist. Wie oben angedeutet, war das Hofquartierwesen seit dem 16. Jahrhundert einer gründlichen Normierung und einem geregelten Konskriptionsverfahren unterworfen, in das von Beginn an Vertreter der Bürgerschaft eingebunden waren: Das kaiserliche Hofquartieramt fand seinen Widerpart in einem bürgerlichen Hofquartieramt, an dessen Spitze zwei bürgerliche Kommissare aus dem Inneren Rat standen.23 Den Kommissaren kamen im Rahmen des Beschreibungsverfahrens Kontroll- und Mitwirkungsrechte zu und sie führten eigene, unglücklicherweise nicht erhaltene, bürgerliche Hofquartierbücher, um das kaiserliche Quartieramt zu kontrollieren und bürgerliche HausherrInnen in Konfliktfällen zu unterstützen.
Das Beschreibungsverfahren stellte sicher, dass das Angebot an Quartieren nicht auf Kosten der Bürgerschaft der stetig wachsenden Nachfrage angepasst und ausgeweitet wurde. Vielmehr war das Angebot an ein Drittel des tatsächlich vorhandenen Wohnraums gebunden. Die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage belastete somit weniger die Hausbesitzenden als vielmehr das kaiserliche Hofquartieramt, das infolgedessen zahlreiche Petenten vertrösten musste, und die hofquartierberechtigten Funktionsträger, für die der Quartiermangel eine große Vergütungsunsicherheit darstellte.
Der besonders in der Mitte des 17. Jahrhunderts akut werdenden Quartierknappheit suchte man vonseiten des Hofes durch Einschränkungen und strengere Beachtung der Quartierberechtigungen, durch neuerliche Gesamtaufnahmen aller Häuser in der Stadt („Generalbeschreibungen“ von 1664 und 1669–1679) und seit 1666 durch die teils auf heftigen Widerstand stoßende Ausweitung der Hofquartierpflicht auf die Wiener Vorstädte zu begegnen. Zur Quartierknappheit haben auch die habsburgischen Kaiser und Landesfürsten selbst durch Verleihungen von Hofquartierbefreiungen und -berechtigungen beigetragen. Für sie ließ sich die Hofeinquartierung zum Leidwesen des Quartieramtes auf vielfältige Art als kaiserliche Gnadenressource und auch als Geldquelle nutzen.24
In vielen Bereichen sind die Konturen des Quartierwesens in Wien noch zu schärfen. Einerseits gilt es die allgemeinen Entwicklungslinien des Hofquartierwesens (Reichweite der Hofquartierpflicht und der Hofquartierberechtigung, Ausbildung des Beschreibungsverfahrens im 16. Jahrhundert) noch genauer herauszuarbeiten und die hier nur knapp angerissenen Aspekte der Normgebung und Verwaltungspraxis an der Schnittstelle zwischen Stadt und Hof zu vertiefen, wozu auch die prosopographische Analyse und soziale Verortung der Amtsträger des kaiserlichen und des bürgerlichen Hofquartieramtes zählt. Mit der bereits angelaufenen Edition des Hofquartiersbuches Nr. 29 (geführt zwischen ca. 1720–1770), das durch seine kontinuierliche Verzeichnung der Hofquartiernehmenden besonders reiches Datenmaterial liefert, wird zudem der Grundstein für eine fundierte Analyse der sozio-topographischen Verteilung des Hofpersonals in der Stadt gelegt und eine wichtige Quelle für die Wiener Stadtgeschichte erschlossen. Weiteres Augenmerk soll schließlich der Quartiervergabepraxis und der Situation des Quartieramtes gelten. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Quartierknappheit auf das Quartieramt abgewälzt wurde, erscheint es sinnvoll, die Verteilung der stets knappen Quartierressourcen sowie die prekäre Position, die das Quartieramt zwischen den Interessen und Ansprüchen des Kaisers, der Bürgerschaft und des Hofpersonals einnahm, näher zu beleuchten.
Printversion: Frühneuzeit-Info 26, 2015, S. 234-239.
- Das vorliegende Forschungsvorhaben wurde im Rahmen einer Diplomarbeit vom Verfasser aufgetan und seither durch das Institut für Österreichische Geschichtsforschung gefördert. [↩]
- Zu erwähnen sind vor allem die einschlägigen jüngeren Sammelbände aus der von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen herausgegebenen Reihe „Residenzenforschung“ (nunmehr „Stadt und Hof“): Jan Hirschbiegel/Werner Paravicini/Kurt Andermann (Hg.): In der Residenzstadt. Funktionen, Medien, Formen bürgerlicher und höfischer Repräsentation (= Residenzenforschung, Neue Folge: Stadt und Hof 1), Ostfildern: Jan Thorbecke 2014. Jan Hirschbiegel/Werner Paravicini/Jörg Wettlaufer (Hg.): Städtisches Bürgertum und Hofgesellschaft. Kulturen integrativer und konkurrierender Beziehungen in Residenz- und Hauptstädten vom 14. bis ins 19. Jahrhundert (= Residenzenforschung 25), Ostfildern: Jan Thorbecke 2012. Werner Paravicini/Jörg Wettlaufer (Hg): Der Hof und die Stadt. Konfrontation, Koexistenz und Integration in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (= Residenzenforschung 20), Ostfildern: Jan Thorbecke 2006. [↩]
- Aspekte der Verflechtung zwischen Hof und Stadt mit besonderem Fokus auf Wien behandeln die Beiträge in Susanne Claudine Pils/Jan Paul Niederkorn (Hg.): Ein zweigeteilter Ort? Hof und Stadt in der Frühen Neuzeit (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 44), Innsbruck/Wien/Bozen: Studienverlag 2005. [↩]
- Für den Wiener Hof als Wirtschaftsfaktor sei der Kürze halber auf den Überblick mit der dort angeführten Literatur verwiesen: Thomas Winkelbauer: Kommentar zum Vortrag „Von der höfischen Manufaktur zur autonomen Industrie: Hofkünstler, Hoflieferanten und wirtschaftliche Initiativen“ von Martin Eberle, in: Hirschbiegel/Paravicini/Wettlaufer (Hg.): Bürgertum und Hofgesellschaft (wie Anm. 2), S. 111–119. Zur Wahrnehmung und auch Selbstdarstellung der Stadt siehe Harald Tersch: Zwei Bilder einer Stadt. Wien und seine Hofstatt in der Reiseliteratur um 1700, in: Pils/Niederkorn (Hg.): Ein zweigeteilter Ort? (wie Anm. 3), S. 123–153. Martin Scheutz: „… hinter Ihrer Käyserlichen Majestät der Päbstliche Nuncius, Königl. Spanischer und Venetianischer Abgesandter“. Hof und Stadt bei den Fronleichnamsprozessionen im frühneuzeitlichen Wien, in: Richard Bösel/Grete Klingenstein/Alexander Koller (Hg.): Kaiserhof – Papsthof (16.–18. Jahrhundert) (= Publikationen des Historischen Instituts beim Österreichischen Kulturforum in Rom, Abhandlungen 12), Rom/Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2006, S. 171–202. Herbert Karner: Der Kaiser und seine Stadt. Identität und stadträumliche Semantik im barocken Wien, in: Hirschbiegel/Paravicini/Wettlaufer (Hg.): Bürgertum und Hofgesellschaft (wie Anm. 2), S. 141–160. [↩]
- Neben dem Hofquartierwesen muss hier vor allem auch auf die Anwesenheit der Stadtguardia, einer für die Bürgerschaft sehr unliebsamen Garnison, hingewiesen werden, die nicht nur Wien verteidigen sollte, sondern auch Aufgaben für die Hofgesellschaft übernahm (etwa die Bewachung von Jagd- und Lustschlössern). Dazu Alois Veltzé: Die Wiener Stadtguardia (1531–1741), Wien: Verlag des Wiener Alterthums-Vereines 1902, hier vor allem S. 31, 92, 108, 112–114, 145. Zu den Konflikten zwischen Stadtguardia und Bürgerschaft Susanne Claudine Pils: Am Rand der Stadt. Die Wiener Stadtguardia im Spannungsfeld zwischen Stadt und Landesfürst in der Frühen Neuzeit, in: André Holenstein u. a. (Hg.): Policey in lokalen Räumen. Ordnungskräfte und Sicherheitspersonal in Gemeinden und Territorien vom Spätmittelalter bis zum frühen 19. Jahrhundert (= Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann 2002, S. 111–130. Zum Themenkomplex des Hof- und hofbefreiten Handwerks, das in Konflikt mit den städtischen Zünften gelangen konnte, siehe Thomas Buchner: Störer, Schutzdekretisten, Meister. Zünftige und nichtzünftige Arbeit im Wien des 18. Jahrhunderts, in: Wiener Geschichtsblätter 55 (2001), S. 113–131. Herbert Haupt: Das Hof- und hofbefreite Handwerk im barocken Wien 1620 bis 1770. Ein Handbuch (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 46), Innsbruck/Wien/Bozen: Studienverlag 2007. [↩]
- Von der Hofeinquartierung wurde grundsätzlich im Rahmen von Hofreisen Gebrauch gemacht, wobei auch Quartierlisten oder Quartierbücher angelegt wurden. Die Organisation der Hofreisen ist im Einzelnen noch kaum untersucht. Siehe dazu vorerst Yasmin-Sybille Rescher: Reiseorganisation am kaiserlichen Hof am Beispiel der Reisen vor und nach der Hochzeit Leopolds in Innsbruck, unpubl. Vortragspapier zum Workshop „Geisteswissenschaften aktuell – Von der Idee zur Praxis“, gehalten am 28. Juni 2014 in Wien. In Graz war das Hofquartierwesen eine dauerhafte Einrichtung, von der die Bediensteten der innerösterreichischen Regierung profitierten. [↩]
- Zur Ablöse des Naturalquartiers durch Geldleistungen siehe Waltraud Heindl: Gehorsame Rebellen. Bürokratie und Beamte in Österreich. Bd. 1: 1780 bis 1848 (= Studien zu Politik und Verwaltung 36), 2., durchgesehene Auflage, Wien/Köln/Graz: Böhlau 2013, S. 188–194. Ernestine Waniek: Die Wiener Beamtenwohnung zur Zeit Maria Theresias. Ein Beitrag zur Geschichte des ausgehenden Hofquartiersystems, Wien: unpubl. phil. Diss. 1931, S. 121–136. [↩]
- Die Zahl für Kaiser Matthias bei Thomas Winkelbauer: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter, Bd. 1 (= Österreichische Geschichte 1522–1699), Wien: Ueberreuter 2003, S. 183. Für die Zeit Karls VI. Ferdinand Opll/Martin Scheutz: Der Schlierbach-Plan des Job Hartmann von Enenkel. Ein Plan der Stadt Wien aus dem frühen 17. Jahrhundert (= Quelleneditionen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 13), Wien: Böhlau 2014, S. 165. [↩]
- Jakob Wührer: Ein teilausgebautes Haus ohne Fundament? Zum Forschungsstand des frühneuzeitlichen Wiener Hofes am Beispiel der Organisationsgeschichte, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 117, 1–2 (2009), S. 23–50, hier S. 37–38, 40–42, 47. [↩]
- Elisabeth Lichtenberger: Die Wiener Altstadt. Von der mittelalterlichen Bürgerstadt zur City, Textbd. und Kartenbd., Wien: Franz Deuticke 1977. [↩]
- Josef Kallbrunner: Das Wiener Hofquartierwesen und die Massnahmen gegen die Quartiersnot im 17. und 18. Jahrhundert, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 5 (1925), S. 24–36. Kallbrunners Florilegium der Hofquartiersresolutionen kann vernachlässigt werden: ders.: Wohnungssorgen im alten Wien. Dokumente zur Wiener Wohnungsfrage im 17. und 18. Jahrhundert (= Österreichische Bücherei 15), Wien: Hartleben [1926]. [↩]
- Kallbrunner: Hofquartierwesen (wie Anm. 11), S. 25. [↩]
- John P. Spielman: The City and the Crown. Vienna and the Imperial Court 1600–1740, West Lafayette: Purdue University Press 1993, S. 3. [↩]
- Ebd., S. 75–100. [↩]
- Waniek: Beamtenwohnung (wie Anm. 7). [↩]
- Hier unerwähnt sind die schwankende Anzahl der auf den Eintritt in den besoldeten Dienst wartenden supernumerari-Hoffouriere und die dem Hofquartieramt zugeordneten Einspännigen, deren Aufgabenbereich weder aus einer Instruktion noch aus den Quellen des Hofquartieramtes in Wien erhellt und wahrscheinlich stärker die Organisation und Ordnung feierlicher Einzüge berührt haben dürfte. Der Amtsschreiber hingegen war nicht von Hof aus besoldet und ist somit dem Hofquartieramt nur informell zuzuschlagen. Darüber hinaus konnte das Hofquartieramt in Härtefällen beim Obersthofmarschall um die Unterstützung des Hofprofosen, also des Exekutivorgans des Obersthofmarschalls, ansuchen. [↩]
- Zur Stellenvergabe im Hofquartieramt zur Zeit Kaiser Karls VI. siehe Maximilian Maurer: Personalentscheidungen im Spannungsfeld zwischen Verfahren und Willkür am Beispiel des Hofquartiermeisteramtes, in: Irene Kubiska-Scharl/Michael Pölzl: Die Karrieren des Wiener Hofpersonals 1711–1765. Eine Darstellung anhand der Hofkalender und Hofparteienprotokolle (= Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 58), Innsbruck/Wien/Bozen: Studienverlag 2013, S. 181–192. [↩]
- Für einen Überblick über die einzelnen Bände muss auf Friedrich Walter/Christian Sapper: Die Hofquartierbücher, unpubl. Archivbehelf des Österreichischen Staatsarchivs/Allgemeines Verwaltungsarchiv-Hofkammerarchiv 1998, verwiesen werden. Nicht alle Hofquartierbücher wurden im Rahmen der umfassenden „Generalbeschreibungen“ der Stadt angelegt. Bei den meisten Bänden handelt es sich um (Teil-)Abschriften und Arbeitsbücher mit sehr lebendigem Charakter und oft recht diversem Inhalt – Charakteristika, die eine Datierung und Bestimmung des genauen Funktionskontextes im Einzelfall erschweren. [↩]
- Zum Beschreibungsverfahren siehe vorerst Maximilian Maurer: Das Hofquartierwesen am Wiener Hof in der Frühen Neuzeit, Wien: unpubl. Diplomarbeit 2013, S. 41–52. [↩]
- Österreichisches Staatsarchiv, Finanz- und Hofkammerarchiv, Hofquartiersresolutionen, Karton 7, Konvolut 56 (N. 1251-1294), ohne Nummer (Supplikation des Gerichtsbeisitzers Dr. Burkart Matthei mit Zuweisung vom 19. Sept. 1676). [↩]
- Yasmin-Sybille Rescher: Herrschaftssicherung und Ressourcenverteilung am Wiener Hof. Das Obersthofmarschallamt im 17. und 18. Jahrhundert, in: Mitteilungen der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Neue Folge: Stadt und Hof 3 (2014), S. 150–157, hier S. 155. [↩]
- Siehe dazu die Anmerkung bei Kallbrunner: Hofquartierwesen (wie Anm. 11), S. 25 mit Fn. 6. [↩]
- Vorerst Maurer: Hofquartierwesen (wie Anm. 18), S. 76–84. Neben den Kommissaren umfasste das bürgerliche Quartieramt zur Mitte des 18. Jahrhunderts auch einen Quartierbuchverwalter und einen Amtsschreiber. [↩]
- Um nur ein Beispiel anzuführen: Im Jahr 1703 wurde – wohl in Anbetracht der Kriegskosten – vonseiten des Hofes die gänzliche Aufhebung des Hofquartierwesens gegen eine finanzielle Ablösung angedacht. Dem Wiener Magistrat war die in den Raum gestellte Summe von 1.430.280 Gulden allerdings zu hoch. Siehe Wiener Stadt- und Landesarchiv, Alte Registratur, Zusammengelegte Akten 88/1703. [↩]
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Maximilian Maurer (8. Februar 2016). Das Hofquartierwesen im frühneuzeitlichen Wien. Frühneuzeit-Info. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/os7q